Stellungnahmen/Gutachten
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18.640 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.640)
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Zu Regelungsvorhaben:
Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz (KHVVG)
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft setzt sich dafür ein, dass im Zuge der Krankenhausreform auch künftig in allen Kliniken diabetologische Expertise vorgehalten wird. Dafür muss eine adäquate Finanzierung und konsequente Förderung der Fort- und Weiterbildung im Bereich der Diabetologie gesichert werden, die wir nachdrücklich fordern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
14.10.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der CO2-Flottengrenzwerte und des Reviewzeitpunkts (EU) 2019/631
Germanwatch fordert, die EU Flottengrenzwerte weder zu schleifen noch abzuschaffen. Dazu gehört nicht erneuerbare Kraftstoffe oder Plug-in-Hybride stärker bei den Flottenemissionen zu berücksichtigen oder eine Life-Cycle-Assessment-Methode zu wählen.
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
25.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderinstrument Klimaschutzverträge richtig ausgestalten und ausreichend finanziell ausstatten
Förderungsinstrumente zur Dekarbonisierung der Industrie hier speziell Klimaschutzverträge richtig ausgestalten und ausreichend finanziell ausstatten
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
-
17.06.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ein Vergabetransformationspaket mit verbindlichen Klimaschutzzielen in der Beschaffung
Germanwatch fordert, in der Bundesrepublik die öffentliche Beschaffung und Auftragsvergabe mit Blick auf Stahl dahingehend zu reformieren, dass ein substanzieller Teil des klimafreundlicher produzierten Stahls planungssicher von der öffentlichen Hand abgenommen wird und sich der Staat damit an der Marktschaffung für diese Produkte aktiv beteiligt und die Anbieter belohnt, die früh die Investitionsentscheidung in Richtung Transformation gefällt haben.
- Bereitgestellt von: Germanwatch am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. fordert die im Koalitionsvertrag vorgesehene Schaffung eines vom Strafverfahren unabhängigen Aufenthaltstitels für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Derzeit bestehen in der Praxis aufgrund der hohen, kumulativen Voraussetzungen des § 25 Abs. 4a AufenthG erhebliche Hürden für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung. Die aktuelle Regelung trägt insgesamt der Bedeutung von schutzsuchenden Betroffenen von Menschenhandel i.S.e. Menschenrechtsverletzung nicht hinreichend Rechnung. Der KOK e.V. schlägt daher eine Änderung des § 25 Abs. 4a AufenthG vor.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zugang zu Sozialleistungen für von Menschenhandel betroffene Unionsbürger*innen
Die Sicherung der Lebensgrundlage und der Zugang zu medizinischer sowie psychotherapeutischer Versorgung ist für Betroffene von Menschenhandel essentiell. Die Beratungspraxis zeigt jedoch, dass für die Gruppe der von Menschenhandel betroffenen Unionsbürger*innen häufig Schwierigkeiten beim Leistungsbezug bestehen. Gründe dafür sind, dass aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung kein Aufenthaltstitel vorgelegt werden kann und spezielle Vorschriften von den Jobcentern nicht oder mit hohen Anforderungen angewendet werden. Betroffene Unionsbürger*innen müssen Sozialleistungsbezüge erhalten, um sich hinreichend genug erholen und stabilisieren zu können. Der KOK setzt sich für die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Betroffenen von Menschenhandel und die Durchsetzung ihrer Rechte ein.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Humane und an menschenrechtlichen Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik
Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die überarbeitete EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels muss so in nationale Gesetzgebung implementiert werden, dass neben den notwendigen Änderungen bei den Straftatbeständen zu Menschenhandel und Ausbeutung auch Verbesserungen in den Bereichen Opferschutz und Opferrechte realisiert werden (bspw. beim Aufenthalt für Betroffene von Menschenhandel, Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen, dem Non-Punishment Prinzip).
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des Gewalthilfegesetzes
Der KOK setzt sich für die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes ein. Konkret setzt sich der KOK dafür ein, bei der Schaffung von Schutzplätzen und Beratungsangeboten durch die Länder und mit Finanzierungsbeteiligung des Bundes auch die Sicherung der spezialisierten Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel zu berücksichtigen und das Beratungs- und Unterbringungsangebot auch für diese gewaltbetroffene Personengruppe auszubauen. Das Gewalthilfegesetz benötigt zudem Nachbesserungen, für die sich der KOK einsetzt. So sollten weitere Gewaltformen (bspw. Arbeitsausbeutung und weitere Ausbeutungsformen) sowie weitere Betroffenengruppen (bspw. trans*, inter* und nicht-binäre Personen) einbezogen und die Gültigkeit nicht auf eine gegenwärtige Gewaltgefährdung reduziert werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
-
BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Regelung zum Non-Punishment Prinzip (§ 154c Abs. 2 StPO)
Das Recht auf Absehen von Strafe für Betroffene von Menschenhandel, das sogenannte Non-Punishment Prinzip (NPP), ist Ausdruck eines betroffenen-zentrierten und menschenrechtsbasierten Ansatzes bei der Bekämpfung von Menschenhandel. Es soll Betroffene des Menschenhandels vor der Bestrafung für rechtswidrige Handlungen schützen, die im Zuge oder als Folge des Menschenhandels begangen wurden. Anders als die restriktive Umsetzung des NPP in Deutschland i.S.d. § 154c Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) es vorsieht, zielt der Grundsatz der Straffreiheit grundsätzlich auf alle rechtswidrigen Handlungen (Straf-, Einwanderungs-, Verwaltungs- und Zivildelikte) und unabhängig von der Schwere der Straftat ab. Daher muss die StPO diesbezüglich angepasst werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen
Der KOK setzt sich für ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeitende in Fachberatungsstellen (FBS) für Betroffene von Menschenhandel ein. Sie unterstützen ihre Klient*innen bei der Unterbringung und Versorgung, klären sie über ihre Rechte auf und stabilisieren sie. Diese Tätigkeiten setzen ein Vertrauensverhältnis voraus. In diesem Zusammenhang stellt sich jedoch das Problem, dass die Mitarbeiter*innen nicht zeugnisverweigerungsberechtigt sind und als Zeug*innen in Verfahren über das Anvertraute aussagen müssen. Das hat Auswirkungen auf das Vertrauensverhältnis und kann die Berater*innen bei öffentlichem Auftreten in Gericht in Gefährdungslagen bringen. § 53 StPO muss folglich um den Kreis der Mitarbeiter*innen von FBS für Betroffene von Menschenhandel erweitert werden.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel
Betroffene von Menschenhandel müssen schnell und unbürokratisch medizinisch / therapeutisch versorgt werden. Ein flächendeckendes Versorgungssystem besteht nicht. Der KOK setzt sich für eine umfassende, gesundheitliche Versorgung von Betroffenen von Menschenhandel ein. Ungewollt schwangere Betroffene muss der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der KOK setzt sich deshalb für die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ein. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht zudem für geflüchtete Betroffene oftmals nur ein eingeschränkter Zugang zur Versorgung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Der KOK plädiert dafür, dass AsylbLG außer Kraft zu setzen und Geflüchtete in das reguläre Sozialleitungssystem zu integrieren.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.12.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die vom Bundesjustizministerium geplanten Regelungen des Referentenentwurfs zur Digitalisierung des notariellen Rechtsverkehrs.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.12.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
11.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
-
BT-Drs. 21/3947
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.12.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
Der Schwangerschaftsabbruch soll entkriminalisiert und dafür aus dem StGB entfernt werden und die Beratungspflicht von Schwangeren, die eine Abtreibung erwägen, soll abgeschafft werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenring e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Gleichstellungschecks
Gefordert wird ein Gleichstellungscheck, der bei allen Gesetzesvorhaben angewandt werden soll.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenring e.V. am 19.12.2024
-
Adressatenkreis:
-
04.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung der Neuregelung des Gewalthilfegesetzes. Derzeit fehlen in Deutschland ca. 14.000 Frauenhausplätze. Aufgrund einer weiterhin fehlenden bundeseinheitlichen, einzelfallunabhängigen Frauenhausfinanzierung ist die Finanzierungsituation vieler Frauenhäuser prekär. Mehr als jede 4. Frau musste 2023 ihren Aufenthalt teilweise oder vollständig selbst bezahlen – eine finanzielle Belastung, die eine deutliche Barriere für hilfesuchende Frauen darstellt und den Zugang zum Frauenhaus erheblich erschwert.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenring e.V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
-
BT-Drs. 20/14025
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
Wir fordern, dass der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches angenommen wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Frauenring e.V. am 19.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs
-
BT-Drs. 20/13775
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.12.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gewaltschutzgesetzes
Der djb begrüßt die Maßnahmen zur Gewaltprävention, sieht jedoch weitreichenden Nachbesserungsbedarf. Die Verankerung von Täterarbeit, die eine zentrale Vorgabe der Istanbul-Konvention ist, wird positiv gesehen, es braucht jedoch flankierend weitere Maßnahmen. Die Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) sieht der djb allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme. Im vorliegenden Entwurf bestehen entscheidende Defizite für die Gewährleistung eines wirksamen Gewaltschutzes. Diese betreffen insbesondere die fehlende Einbindung der EAÜ in ein umfassendes Schutzkonzept in Form einer individuellen Gefährdungsanalyse und eines Gefährdungsmanagements. Der djb erneuert seine Forderung nach einem umfassenden Gewalthilfegesetz.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Erstes Gesetz zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Eignung von TAB-Standorten zum Aufbau einer Energiespeicherinfrastruktur
Entwurf der Ausschreibung von zusätzlichen grundlastfähigen Gaskraftwerken und Langzeitstromspeichern. TAB-Standorte eignen sich zum Aufbau von Energie- und Hochtemperaturspeichern.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
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Adressatenkreis:
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28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Allgemeine Überarbeitung des Marktstammdatenregisters nach den Bedürfnissen von stromerzeugenden thermischen Abfallbehandlungsanlagen. ITAD regt die Schaffung einer eigenen Kategorie im Marktstammdatenregister für TAB an.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufforderung an den Deutschen Bundestag das KSpTG noch in der 20. Legislaturperiode zu beschließen, um Investitionssicherheit und Standorterhalt zu schaffen.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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21.11.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
2024-003_Ausgestaltung von Erwägungsgrund 11 der CO2 Flottenregulierung
Die EU-Kommission wurde mit Erwägungsgrund 11 der CO2 Flottenregulierung verpflichtet, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der die Zulassung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ermöglicht, die nachweislich und ausschließlich mit CO2-neutralen Kraftstoffen betrieben werden. Die Ausgestaltung sollte vor allem für eFuels als CO2-neutrale Kraftstoffe vorangetrieben werden und praxisgerecht erfolgen.
- Bereitgestellt von: Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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12.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: