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16.856 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.856)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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22.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung sowie Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben, insbesondere: Ausrichtung an Grundprinzipien, ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, Schutz vor Missbrauch, Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiet, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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02.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur möglichen Verwendung der bis 2014 erhobenen Mittel des Restrukturierungsfonds
Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten Altmittel durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz RStruktFÜG
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Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für sachgerechte Initiativen im Rahmen der Kapitalmarktunion
Wir setzen uns dafür ein, dass zukünftige Initiativen, die im Rahmen der Kapitalmarktunion ergriffen werden, die europäischen Kapitalmärkte sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Marktakteure stärken. Hierzu formulieren wir aus unserer Sicht essentielle Prinzipien und verbinden sie mit konkreten Handlungsempfehlungen (z.B. Stärkung des europäischen Verbriefungsmarkts), die von den europäischen Institutionen aufgegriffen werden sollten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verbesserung des geplanten Fondsmarktstärkungsgesetzes
Liquiditätsmanagementtools: Beibehaltung der deutschen Regelungen bei der Umsetzung der europäischen Richtlinien; Geschlossene Immobilienfonds: Konkretisierung des Anliegerbegriffs; Liquidierung von Sondervermögen: Verlagerung auf die KVG und Entlastung der Verwahrstelle zur Sicherung des Anlegerinteresses im Investmentdreieck
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Fondsmarktstärkungsgesetz
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Adressatenkreis:
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02.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der EU Richtlinie 2024/1226 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht)
Die in der EU-Richtlinie 2024/1226 vorgesehene Strafbefreiung für Taten unter einem Gegenwert von EUR 10.000 soll auch in der nationalen Umsetzung berücksichtigt werden. Die in § 18 Abs. 11 AWG a.F. vorgesehene Schonfrist von 2 Tagen sollte beibehalten werden. Ferner sollten Erleichterungen für Handlungen von Compliance-Officers eingeführt und die Strafbefreiung für selbst angezeigte Taten beibehalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 498/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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BR-Drs. 498/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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16.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes
Die EU-Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) wie EU-seitig vorgegeben, als lex-specialis für Finanzinstitute berücksichtigen sowie eine adäquate Definition der Betreiber kritischer Anlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vermeidung einer Doppelregulierung im Rahmen der nationalen Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
Anregung einer Anpassung der Definition der Betreiber kritischer Anlagen zur Vermeidung von doppelten Anforderungen und Meldepflichten für Finanzunternehmen, für die DORA als lex specialis bereits gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau pflegerischer Kompetenzen und sektorenübergreifender Versorgungsstrukturen
Der BMC unterstützt die Zielrichtung des Pflegekompetenzgesetzes, fordert jedoch weitergehende Regelungen zur Stärkung der Pflegefachberufe. Pflegefachpersonen, einschließlich Advanced Practice Nurses, sollen eigenverantwortlich heilkundliche Aufgaben übernehmen können. Erfolgreiche Modellvorhaben sind zügig in die Regelversorgung zu überführen. Zudem fordert der BMC einen Ausbau präventiver Leistungen wie Hausbesuche oder den Einsatz von Community Health Nurses.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Managed Care e. V. (BMC) am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Priorisierung von Haushaltsmittel für den Erhalt und Ausbau nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur
Neuausrichtung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Paradigmenwechsel bei der Planung von Verkehrsinfrastruktur und Ausrichtung an sozial-ökologischen Zielen. Statt den Ausbau des Straßennetzes fortzusetzen, sollte sie auf den Erhalt und die Sanierung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur ausgerichtet werden. Zudem ist eine Verlagerung auf Schiene, Bus und aktive Mobilität anzustreben.
- Bereitgestellt von: Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
03.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumentative Unterstützung der Bundesrepublik Deutschland für die Beihaltung ihrer Rechtslage zur Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliardarlehen im Rechtsvergleich zu anderen EU-Staaten
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
27.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bezweckte Einflussnahme zielt auf die Erhöhung des Anteils am Bundeshaushalt für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe. Konkret soll eine Haushalt erreicht werden, in dem mindestens 0,7 Prozent der Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe bereitgestellt wird. Von diesen mindestens 0,7 Prozent sollen 0,2 Prozent des BNE für die sogenannten am wenigsten entwickelten Länder (least developed countries, LDCs) aufgewendet werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Welthungerhilfe e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
03.07.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Zukunft des Gesundheitswesens ressortübergreifend sichern
Im Angesicht des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts muss dem Thema Gesundheit eine neue, den Herausforderungen angemessene Bedeutung eingeräumt werden. Dies umso mehr, als mit Klimawandel, Kriegen, Migration und möglichen weiteren Pandemien zusätzliche Herausforderungen auf uns zukommen. Dabei reicht es nicht, Maßnahmen und Reformen allein auf das Gesundheitssystem zu beschränken. Die Herausforderungen haben eine Größenordnung und Themenvielfalt erreicht, die nur ressortübergreifend und nur durch eine übergeordnete Schwerpunktsetzung und Koordination geschultert werden können. Wir wenden uns daher mit diesem dringenden Appell auch an den Bundeskanzler und die politischen Schlüsselressorts.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der demografische Wandel stellt die medizinische und pflegerische Versorgung älterer Menschen vor große Herausforderungen. Um die Lebensqualität und Autonomie im Alter zu sichern, muss die Altersmedizin stärker in den Fokus gesundheitspolitischer Entscheidungen rücken. Dafür braucht es auch eine gesamtgesellschaftliche Diskussion über die Herausforderungen des Alterns. Hierbei kommt Internistinnen und Internisten eine zentrale Rolle zu.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung
Vertragsärztinnen und Vertragsärzte spielen eine entscheidende Rolle für die wohnortnahe Versorgung der Menschen in Deutschland. Um diese wichtige Funktion zu sichern, müssen gesundheitspolitische Rahmenbedingungen die vertragsärztliche Versorgung als unverzichtbares Element unseres Gesundheitssystems unterstützen, statt sie zu gefährden. Eine starke und unabhängige Selbstverwaltung ist dabei ebenso essenziell wie eine faire und attraktive Vergütung ärztlicher Leistungen.
- Bereitgestellt von: Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) -
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Verordnung über Batterien und Altbatterien (EU) 2023/1542 (Batterieverordnung)
Die WV Stahl setzt sich dafür ein, dass es ein EU-Strommix anstelle des nationalen Strommixes angewandt wird, um die Länder mit einem traditionell kohlelastigen Strommix gegenüber Ländern mit einem hohen Anteil an nicht CO2-belasteten Strom nicht zu benachteiligen. Kohärenz mit bestehenden EU-Regelungen: Das Vorhaben steht im Widerspruch zur RED II und der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die Instrumente wie PPAs und HKNs weiterhin etabliert und fördert, sowie zu weiteren Regulierungen, Standards und Normen (z.B. Treibhausgas-Protokoll (GHG-Protocol). Stromabnahmeverträge und Stromzertifikate sollten nur dann zulässig sein, wenn sie hohe Mindestkriterien erfüllen, in ein Emissionsreportingsystem eingebunden sind und auf den Scope-2-Kriterien des GHG-Protokolls basieren.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
28.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Außenpolitischen Absicherung für die Transformation der Stahlproduktion
Die in der Transformation stehende Stahlindustrie benötigt eine sofortige eine Verbesserung der bestehenden bzw. Schaffung neuer Werkzeuge, um den wachsenden Herausforderungen (graue Überkapazitäten, Importdruck, fehlende Resilienz, etc.) effizient zu begegnen. Die WV Stahl setzt sich als Stimme der Stahlindustrie dafür gegenüber der Bundesregierung ein, sich bei der Europäischen Kommission für entsprechende Verbesserungen einzusetzen. Die EU braucht ein neues außenhandelspolitisches Konzept.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Stahl (WV Stahl) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
12.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufnahme zirkulärer Geschäftsmodelle in die nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Der DTV unterstützt die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie. Der textile Sektor darf nicht auf das Recycling textiler Rohstoffe beschränkt werden. Vielmehr muss bei Textilien das "Product-as-a-Service"-Modell der Textilpflege Vorrang vor einer Neuproduktion von Textilien haben. Der Textilservice ist das einzige erfolgreiche zirkuläre und digitale Geschäftsmodell für Textilien in Deutschland. Die Strategie sollte Maßnahmen enthalten, die die Mehrwegprodukte den Wegwerfprodukten bevorzugt (bspw. in der öffentlichen Beschaffung). Zudem werden für die Umsetzung der Strategie dringend Fachkräfte, wie bspw. Textilreiniger, benötigt. Daher ist eine Unterstützung der Berufsschulstandorte mit textilen Ausbildungsgängen dringend angeraten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs Verband DTV e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
09.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie praxisgerecht weiterentwickeln
Der DTV unterstützt die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Es wird angemerkt, dass noch grundlegende Technologien im Bereich der Zirkularität fehlt, insbesondere im Textilrecycling. Eine effiziente Einwanderungsbürokratie und eine langfristige Strategie für die berufliche Bildung werden als notwendig erachtet. Die Umstellung bedarf die Anpassung des Maschinenparks in Betrieben, die Zeit benötigt. Zudem wird die Notwendigkeit einer fairen Wettbewerbsregelung in Europa betont. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte für KMU erleichtert werden. Auch Branchen außerhalb der Industrie, wie Wäschereien und Maschinenhersteller, brauchen Förderung und klare Vorgaben bezüglich der zukünftigen Energieträger.
- Bereitgestellt von: Deutscher Textilreinigungs Verband DTV e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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25.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Stromsondernetzentgelte für die Industrie durch die BNetzA
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
- Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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18.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Änderung des Mindeststeuergesetzes mit dem Ziel der Vermeidung von Bürokratieaufwand
Der Bankenverband regt an, dass Deutschland sich auf OECD-Ebene für die Einführung und dauerhafte Etablierung von Safe Harbour-Regelungen einsetzt sowie weitere unterbreitete Einzelvorschläge aufgreift. Wir sprechen uns für praxisgerechte Änderungen des Mindeststeuergesetzes aus, u.a. durch - die Forderung nach weitergehenden Erleichterungen zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen durch den beabsichtigten Austritt der USA aus der globalen Mindestbesteuerung - den Abbau von Bürokratie durch praxisgerechte Regelungen bei den Ausnahmen von der Mindestbesteuerung - die Entfristung der bestehenden Übergangsregelungen im Mindeststeuergesetz
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
-
BT-Drs. 21/1865
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR) Umsetzung Kreislaufwirtschaft für Verpackungen
In dem vereinbarten Kompromiss zwischen EU Parlament und Mitgliedstaaten für eine EU-Verpackungsverordnung (PPWR), der am 24. April vom Europäischen Parlament in Erster Lesung bestätigt wurde, werden die Mehrwegquoten für viele industrielle und gewerbliche Transport- und Verkaufsverpackungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag drastisch ausgeweitet und für den Austausch von Produkten zwischen Unternehmen in einem Mitgliedstaat sowie für den Austausch zwischen Unternehmensstandorten in der EU ab 2030 sogar auf 100% erhöht. Das damit beschlossene vollständige Verbot vieler Einweg-Verpackungen im innerstaatlichen Handel gefährdet sämtliche Lieferketten, weil es für viele Verpackungsformate keine Mehrweglösungen gibt bzw. diese weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll sind.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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04.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GAin 2.0: Grundsätzliche Anforderungen im Nachweisverfahren
Zu der vom BSI geplanten Überarbeitung der GAiN 2.0 zu dem vom BSI vorgelegten Entwurf vom können Vorschläge eingebracht werden. Die BVE leitet im UP KRITIS den Branchenarbeitskreis (BAK) Ernährungsindustrie. Da die GAiN 2.0 verbindliche Anforderungen enthalten, sollten Empfehlungen grundsätzlich gestrichen werden, der vorgeschlagene Zyklus für die Prüfleiterwechsel sollte überdacht werden, die Vorgaben für die Mängelliste sind zu konkretisieren, um die Nachvollziehbarkeit der Prüfung zu gewährleisten. Die Prüfung von SzA sollte angepasst werden, damit sensible Informationen geschützt bleiben, eine Kennzeichnung der geschützten und nicht geschützten Bereichen sollte ausreichen im Nachweisverfahren.
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: