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16.475 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.475)
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Zu Regelungsvorhaben:
EU Batterie-Verordnung um CO2-Reduktionszertifikate ergänzen
Bei der Berechnung des CO2-Footprints von Batterien und Komponenten soll es Unternehmen gestattet bleiben, CO2 Reduktion weiterhin durch Verträge mit Zulieferern über CO2-Reduktionszertifikate zu erzielen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die nationale Umsetzung der CO2-Reduktionsvorgaben im Verkehrssektor soll so ausgestaltet werden, dass die Inverkehrbringung von alternativen Energieträgern einen höheren Beitrag zur übergreifenden CO2-Reduktion leisten kann. Dabei soll die nationale Umsetzung technologieoffen bleiben, um den Hochlauf einzelner Erfüllungsoptionen marktwirtschaftlich zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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20.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entfristung der Ausnahmegenehmigung für Aufbereitungsstoffe gemäß § 21 Abs. 5 TrinkwV
Das Regelungsvorhaben sieht die Entfristung der befristeten Ausnahmegenehmigung für Aufbereitungsstoffe gemäß § 21 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vor. Diese Ausnahmegenehmigung, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2025 befristet war, soll dauerhaft verlängert werden. Hintergrund ist die anhaltende Mangelsituation bei Aufbereitungsstoffen, die durch verschiedene Faktoren wie industrielle Prozessveränderungen, geopolitische Ereignisse und Rohstoffverknappungen verursacht wird. Die Entfristung soll Wasserversorgungsunternehmen rechtliche Sicherheit bieten und sicherstellen, dass auch bei geringeren Reinheitsgraden der Aufbereitungsstoffe die Trinkwasserqualität gemäß den Anforderungen der TrinkwV gewährleistet bleibt.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS-2-UMSUCSG)
Die NIS-2-Richlinie legt Maßnahmen fest, mit denen ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau innerhalb der EU sichergestellt werden soll. Das NIS-2-UMSUCSG sieht u.a. vor, IT-Sicherheitsvorgaben und Meldepflichten für IT-Sicherheitsvorfälle auf mehr Unternehmen in mehr Sektoren auszuweiten sowie die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung zu stärken. Das KRITISDachG setzt u.a. die gesetzlichen Mindestvorgaben im Bereich der physischen Sicherheit für Betreiber der Kritischen Infrastrukturen in allen Sektoren fest, um die Kritischen Infrastrukturen umfassend gegen Gefahren zu schützen. Ferner sollen diese Regelungen die bereits bestehenden Vorgaben im Bereich der Cybersicherheit Kritischer Infrastrukturen ergänzen.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): NIS-2UMSUCSG
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen (GeoWG)
Das Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern (GeoWG) zielt darauf ab, die Genehmigungsverfahren für diese Anlagen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies soll durch eine uneingeschränkte Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses, Regelungen zum vorzeitigen Beginn, vereinfachte berg- und wasserrechtliche Genehmigungserfordernisse sowie verkürzte Beteiligungspflichten der zuständigen Behörden erreicht werden. Der DVGW weist jedoch darauf hin, dass der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung in Wasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsgebieten weiterhin gewährleistet sein muss.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung
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BT-Drs. 20/13092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der „Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff“ (KO.NEP) haben Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und Verteilnetzbetreiber (VNB) gemeinsam mit den Verbänden FNB Gas, BDEW, VKU, DVGW, GEODE und der Initiative H2vorOrt einen Arbeitskreis Netztransformation etabliert. In diesem erfolgt insbesondere eine Verzahnung der Netzentwicklungsplanung auf VNB- und auf FNB-Ebene, um ein abgestimmtes Prozessverständnis der Netzbetreiber zu erlangen.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Rahmen der „Koordinierungsstelle für die integrierte Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff“ (KO.NEP) haben Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und Verteilnetzbetreiber (VNB) gemeinsam mit den Verbänden FNB Gas, BDEW, VKU, DVGW, GEODE und der Initiative H2vorOrt einen Arbeitskreis Netztransformation etabliert. In diesem erfolgt insbesondere eine Verzahnung der Netzentwicklungsplanung auf VNB- und auf FNB-Ebene, um ein abgestimmtes Prozessverständnis der Netzbetreiber zu erlangen.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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27.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strommarktdesign der Zukunft: Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem
Das BMWK hat Vorschläge sowohl für Anpassungen bestehender als auch für die Einführung neuer Regelungen im Hinblick auf das künftige Strommarktdesign vorgelegt. Next Kraftwerke setzt sich dabei für eine Weiterentwicklung ein, die mit überschaubarem Aufwand und geringer Komplexität einhergeht, aber dennoch den Ausbau erneuerbarer Energien fördert und Betreibern langfristige Investitionssicherheit bietet. Darüber hinaus plädiert Next Kraftwerke für einen technologieoffenen Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten sowie die Optimierung des Redispatch 2.0, bevor neue Technologien integriert werden. Schließlich sieht Next Kraftwerke Verbesserungsmöglichkeiten bei der Vermarktung von Speichern, die ebenfalls adressiert werden sollten.
- Bereitgestellt von: Next Kraftwerke am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik und Speicher
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaik und Speicher: Verfahrensbeschleunigung und Erreichen der Ausbauziele bei PV-Solarparks durch geweitete Standortkulisse und Wegenutzungsrecht; Projekthöchstgrenze 100 MW bei PV-FFA sollte bleiben; Energiewende für Mieter:innen durch Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung praxistauglich machen; gestiegene Kapitalkosten von PV-Investitionen auf Gewerbedächern kompensieren; Renaissance der Solarindustrie in Deutschland fördern; gesetzlich festgelegte Ausbauziele von Solar und Speicher erreichen; Speicher als zentrales Element eines modernen Energiesystems; Reformierung des Strommarktes; Hohe Akzeptanz für Solartechnik sichern und ausbauen; Wärmewende durch Solarthermie entfesseln
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
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BT-Drs. 20/8657
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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04.09.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Direktvermarktung auch für Anlagen unter 25 kWp attraktiv machen (und für alle Anlagen ermöglichen), statt Zwang einzuführen, der dieses Marktsegment ausbremsen würde - Kompensationsmechanismus für Zeiten negativer Strompreise + entfallender Förderung einführen, Mengenabsicherung als kurzfristige Maßnahme einführen - Absenkung der Steuerbarpflicht unter 25 kWp verschieben, bis die dafür nötige Technik vorhanden und praxiserprobt ist; stattdessen Großspeicher ausbauen, um überschüssige Strommengen zu nutzen - Netzanschluss: Verbindlichen Rahmen für Netzbetreiber einführen
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Direktvermarktung auch für Anlagen unter 25 kWp attraktiv machen (und für alle Anlagen ermöglichen), statt Zwang einzuführen, der dieses Marktsegment ausbremsen würde - Kompensationsmechanismus für Zeiten negativer Strompreise + entfallender Förderung einführen, Mengenabsicherung als kurzfristige Maßnahme einführen - Absenkung der Steuerbarpflicht unter 25 kWp verschieben, bis die dafür nötige Technik vorhanden und praxiserprobt ist; stattdessen Großspeicher ausbauen, um überschüssige Strommengen zu nutzen - Netzanschluss: Verbindlichen Rahmen für Netzbetreiber einführen
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
-
04.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK) begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen zur Stärkung des Tierschutzes. Die Novellierung des § 28a stärkt damit den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland und trägt gleichzeitig dazu bei, die Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie des Gesundheitssystems zu sichern und den Tierschutz zu gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMEL) (20. WP): Referentenentwurf zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung
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Adressatenkreis:
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20.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Früherkennung und Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen
betr. Regelungsvorhaben "Gesundes-Herz-Gesetz" (keine Drucksachennummer bekannt) Durch Früherkennungsmaßnahmen und Screenings sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen frühzeitig und in der breiten Bevölkerung erkannt werden. Es soll eine Nationale Herz-Kreislauf-Strategie erarbeitet und etabliert werden. Dies betrifft Bereiche in der Forschung, Ausbildung, Förderung und Versorgung und die damit einhergehenden Verankerungen im Gesetz
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
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BT-Drs. 20/13094
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Lösungen bei der nationalen Umsetzung der EUDR und Verschiebung um 12 Monate
Verschiebung der nationalen Umsetzung um 12 Monate sowie Schaffung praxistauglicherer Schnittstellen, die handelsgerecht große Anzahlen verarbeiten können und Kleinbauern befähigen, die geforderten Informationen bereitzustellen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (4):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Anpassung von AO, ErbStG und EStG im Rahmen des zweiten Jahressteuergesetzes 2024
Modifizierung der geplanten Einführung einer Meldepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungsmodelle; Digitalisierung der Erbfallmeldungen nach § 33 ErbStG; Adressierung eines zusätzlichen Regelungsbedarfs hinsichtlich einer Todesfallmeldung vom BZSt an die Kreditinstitute (EStG)
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mandatorische Möglichkeit zur NFC-gestützten Bezahlung im Rahmen der AFIR/AFID und der LSVO
Kunden von Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sollen die Möglichkeit haben, NFC-basiert per Karte oder per im Smartphone-hinterlegter Karte bezahlen zu können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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05.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei dem konkreten Regelungsvorhaben der EU Kommission zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem generell vereinfacht bzw. reduziert werden, um individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden zu können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
27.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung (LSVO)
Förderung der Elektromobilität durch Beibehaltung der Kartenakzeptanzpflicht an deutschen Ladesäulen auch unter 50 KW, Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens auf den 1. September 2024.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zur vierten Verordnung zur Neufassung der Ladesäulenverordnung
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Adressatenkreis:
-
07.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erleichterung des Kapitalmarktzugangs für KMU, Entbürokratisierung durch Erhöhung der Meldeschwelle bei Millionenkrediten, Abschaffung des Betriebsausgabenabzugsverbots für Zinszahlungen auf Unternehmens- und Bankanleihen sowie Verbriefungen ab 2025, Einführung praxistauglicher Regelungen für AGB-Änderungen und Echtzeitüberweisungen. Fokus auf steuerliche Verbesserungen zur Sicherung der Attraktivität des Finanzstandorts Deutschland und Stärkung des europäischen Kapitalmarktes.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssicheren Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Ausgestaltung des digitalen Euro (VO-E EU-Kommission zum digitalen Euro)
Konstruktive Begleitung zur Einführung eines digitalen Euros durch Einbringung folgender Kernvorschläge zum Zielbild des digitalen Euros: 1) Der digitale Euro sollte als Pendant zum Bargeld ausgestaltet sein; 2) Die EZB sollte den digitalen Euro als reines Zahlungsmittel emittieren, nicht als Zahlverfahren; 3) Der digitale Euro darf nicht der Wertaufbewahrung dienen; 4) Digitaler Euro ist nur mit einem Haltelimit sicher und wirtschaftlich; 5) Annahmeverpflichtung darf bestehende Zahlverfahren nicht benachteiligen; 6) Preise müssen sich im Markt bilden; 7) Der Privatsektor muss angemessen beteiligt werden; 8) Frontend-Dienste müssen der Wahlfreiheit unterliegen; 9) Akzeptanz beim Kunden muss durch Marktanalyse getestet werden. 10) Zeitnahe Einführung einer Wholesale-Settlement-Lösung
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro
-
BR-Drs. 322/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
19.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der aktuellen Rechtslage i.R.d. EU-VO-E COM(2023) 533 final
Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Vorteile des dt. Insolvenzrechts i.R.d. europ. Regulierungen zur Kapitalmarktunion
Beibehaltung sowie Übertragung der Vorteile des deutschen Insolvenzrechts bei Harmonisierungsvorhaben, insbesondere: Ausrichtung an Grundprinzipien, ausreichende Berücksichtigung von Gläubiger-, Wirtschafts- und Kreditmarktinteressen, Schutz vor Missbrauch, Schutz der Kreditsicherheiten auch in der Insolvenz, passende Querverbindungen in verbundene Rechtsgebiet, wie das Wirtschaftsrecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur möglichen Verwendung der bis 2014 erhobenen Mittel des Restrukturierungsfonds
Für die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlte nationale Bankenabgabe ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 der bisherige Verwendungszweck entfallen. Als verfassungsrechtlich zulässige Verwendung für diese in den nationalen Restrukturierungsfonds eingezahlten Altmittel durch den nationalen Gesetzgeber wird die Rückführung an die Abgabepflichtigen vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz RStruktFÜG
-
Adressatenkreis:
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08.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für sachgerechte Initiativen im Rahmen der Kapitalmarktunion
Wir setzen uns dafür ein, dass zukünftige Initiativen, die im Rahmen der Kapitalmarktunion ergriffen werden, die europäischen Kapitalmärkte sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Marktakteure stärken. Hierzu formulieren wir aus unserer Sicht essentielle Prinzipien und verbinden sie mit konkreten Handlungsempfehlungen (z.B. Stärkung des europäischen Verbriefungsmarkts), die von den europäischen Institutionen aufgegriffen werden sollten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 30.09.2024
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Adressatenkreis:
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29.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: