Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

22.960 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.960)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vereinfachung des Energy Sharings - § 42c RefE EnWG für GdWE; Klarstellung, dass GdWE von den Ausnahmeregelungen des § 42c Abs. 7 RefE erfasst sind; Einführung einer Beschlusskompetenz für GdWE zur Gestaltung des Energy Sharings; Einführung einer klarstellenden Regelungen bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zur Berücksichtigung des Nachzügleranspruchs gem. § 21 Abs. 4 WEG; Einführung von Regelbeispielen für die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Versorgungssperren

    • Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 18.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich, zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften sowie zur rechtsförmlichen Bereinigung des Energiewirtschaftsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      15 Jahre nach der Gründung zeigt sich das nationale Akkreditierungssystem, insbesondere die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), als limitierender Faktor für die Konformitätsbewertungsbranche und ihre Kunden aus Industrie, Markt und Staat mit gravierenden Auswirkungen. Um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu gewährleisten sowie Bürokratie und Belastungen abzubauen, besteht die Notwendigkeit, die DAkkS zu einer Akkreditierungsagentur mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung für Wirtschaft, Verbraucher und den Staat zu entwickeln.

    • Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 17.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 24.06.2025

        • Bundesregierung:

      • 18.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bzgl. der Anfang 2024 veröffentlichten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Milchrindern, Jung- und Legehennen sind Fehler in der Infra- und Meldestruktur wahrscheinlich. Daher können die gemeldeten Antibiotikamengen unvollständig, die durch das BVL berechneten Kennzahlen fehlerhaft sein und die Kennzahlen die tatsächliche Situation in der Praxis nicht korrekt abbilden. In der Einführungsphase fehlt daher Vergleichbarkeit zwischen den Jahren. Darum sollten behördliche Maßnahmen für Betriebe, die die Kennzahlen 1 oder 2 überschreiten, nur angeordnet werden dürfen, wenn die veröffentlichten Kennzahlen verlässlich sind und die korrekte Situation der Betriebe zeigen. Also sollte mind. das 1. Erhebungsjahr 2023 als Testlauf betrachtet werden, ohne dass im 1. Jahr Ordnungswidrigkeiten drohen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 17.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets soll deutlich vereinfacht werden. Dazu sind eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich. Zudem sollte eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht werden, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Davon unberührt bleibt die bestehende steuerliche Behandlung von Diensträdern und des ÖPNV. Diese können parallel angewandt werden.

    • Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 17.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets soll deutlich vereinfacht werden. Dazu sind eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich. Zudem sollte eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht werden, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden. Davon unberührt bleibt die bestehende steuerliche Behandlung von Diensträdern und des ÖPNV. Diese können parallel angewandt werden.

    • Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 17.07.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen

    • Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen

    • Bereitgestellt von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen

    • Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie (CSRD) in nationales Recht, Bürokratieabbau in anderen Bereichen verstärken und eine Öffnung des Prüfmarktes für IASP ermöglichen

    • Bereitgestellt von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 385/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
      2. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns mit dem Ziel die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Institutssicherungssysteme zu gewährleisten dafür ein, - die vom CMDI angestrebte Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf kleine und mittelgroße Kreditinstitute und die Beschränkung der Anwendung präventiver Maßnahmen durch Institutssicherungssystemen zu verhindern; - die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen durch nationale Einlagensicherungssysteme zu verhindern; - den Vorrang institutssichernder Maßnahmen vor der Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen zu sichern.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 309/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz
      2. BR-Drs. 310/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
      3. BR-Drs. 311/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13634 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 02.08.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 17.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1851 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Errichtungsgesetzes für das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ im Sinne einer verlässlichen, mehrjährigen und zusätzlichen Finanzierung der Schieneninfrastruktur. Die Allianz pro Schiene setzt sich dafür ein, dass im Gesetz eine verbindliche Mittelausstattung für den Schienenbereich verankert wird, die Verwendung der Mittel flexibel überjährig möglich ist, eine klare Abgrenzung zum Regelhaushalt erfolgt und keine eigenständigen Zuwendungsregeln geschaffen werden. Außerdem wird eine Anschlussfähigkeit mit dem geplanten Eisenbahninfrastrukturfonds sowie eine Verfahrensvereinfachung angestrebt.

    • Bereitgestellt von: Allianz pro Schiene e.V. am 16.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/779 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
    • Adressatenkreis:
Nach oben blättern