Stellungnahmen/Gutachten
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22.933 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.933)
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschlussprüfung nach §84 WpHG lockern
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sieht eine jährliche Überprüfung der Einhaltung der in §84 WpHG genannten Anforderungen vor. Die zuständige Aufsichtsbehörde sollte das Recht erhalten, auf die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen des Art. 20 der Richtlinie 2006/73/EG ganz oder teilweise zu verzichten, sofern dafür konkrete Gründe angegeben werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ESG-Risiken im Risikomanagement: Auf nationales Gold-Plating verzichten
In Artikel 76 der CRD VI-Richtlinie werden die „technischen Kriterien für die Organisation und Behandlung von Risiken“ festgelegt. Er wurde im Rahmen der nationalen Gesetzgebung in § 26c KWG „ESG-Risiken im Risikomanagement“ überführt. Hier wurde Gold-Plating betrieben: - Mindest-Zeitraum von 10 Jahren, für den die ESG-Risiken betrachtet werden sollen - Anforderung an die "fachliche Eignung" der Mitglieder des Leitungsorgans. Der nationale Gesetzgeber sollte hier auf Gold-Plating verzichten.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de/fileadmin/positionen/wafg-position_steuern.pdf
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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06.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Klarstellungsbedarf bei Mobilitätsstandorten in der Kassenpflicht-Ausnahmeverordnung - steuerliche Einordnung von Tankautomaten und weiteren unbemannten Forecourt-Systemen - Behandlung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit integrierter Zahlungsfunktion - Auslegung des Begriffs „regelmäßige Nacherfassung“, insbesondere hinsichtlich zulässiger Übertragungsintervalle - Anerkennung bestehender integrierter Forecourt-Architekturen als einheitliche TSE-konforme Gesamtsysteme
- Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 13.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts
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Adressatenkreis:
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13.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz
GermanZero e.V. fordert die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, um die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für umfassenden Klimaschutz auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu schaffen. Mit einer Ergänzung von Artikel 91a GG sollen Kommunen und Länder in die Lage versetzt werden, notwendige Klimainvestitionen durchzuführen. Dazu gehört die Einführung eines Finanzierungsmechanismus, der die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen auf allen Ebenen fördert.
- Bereitgestellt von: GermanZero e.V. am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU - Konstrukt der Kundenanlage mittels konkreter Zahlen rechtssicher ausgestalten
Grundproblem des Konstrukts der Kundenanlage war bisher die Definition mittels unbestimmter Rechtsbegriffe. Erst durch zahlreiche Gerichtsurteile hatten sich gewisse Leitplanken etabliert. Eine europarechtliche Grundlage mit unbestimmten Rechtsbegriffen läuft Gefahr, die von allen Beteiligten gewünschte Rechtssicherheit zu verfehlen. Dies kann kaum im Interesse der Beteiligten sein. Der Vorschlag des Rates sieht daher ganz konkrete Grenzen hinsichtlich des prozentualen Eigenverbrauchs sowie der Anzahl zu versorgender Kunden bzw. Haushalte vor. Dabei sind die vom Rat benannten Zahlen eher zweitrangig. Für uns von Bedeutung ist, dass dort überhaupt Zahlen benannt werden, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch niedriger bzw. höher ausfallen können.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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12.08.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag für eine Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates über multimodales Buchen und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 80/2009 als Teil des sogenannten Passenger Packages
- Bereitgestellt von: IATA Niederlassung Deutschland am 13.08.2026
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Eisenbahnrecht, insbesondere zu bauaufsichtlichen Verfahren und Fahrzeugzulassung
Änderungen am Eisenbahnrecht zugunsten der Beschleunigung der Planung, Realisierung und Inbetriebnahme von Eisenbahninfrastruktur und Fahrzeugen
- Bereitgestellt von: DB InfraGO AG am 12.08.2026
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 vom 17.07.2026
Nachdem der zunächst geplante Förderstopp für Anlagen < 25 kW abgewendet wurde, liegt das Hauptaugenmerk der Interessenvertretung auf der Einführung einer neuem Vergütungsklasse für Anlagen bis 100 kW sowie einer Anpassung der Vergütungen an die Kostenentwicklung der letzten Jahre über alle Vergütungsklassen in § 40 Abs. (1). Zudem müssen die besonderen Systemleistungen der Wasserkraft - insbesondere ihre Fähigkeit, eine stabile und verlässliche Stromversorgung auch in Krisensituationen sicherzustellen, kurzfristig auf Schwankungen im Stromnetz zu reagieren sowie zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit beizutragen - künftig vergütet und bei der Bemessung der Marktwerte nach § 40 Abs. (1) berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW e.V.) am 12.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der NWP bedeutet für Oberflächengewässer in Deutschland nach der bisher sehr geringen Zielerrei-chungsquote der WRRL eine weitere Einengung auf die reine Entfernung von Hindernissen. Wasser wird damit aus einer Kulturlandschaft schnell und ungenutzt abfließen mit allen zusammenhängenden Folgen. Dabei bleibt die Biologie und Gewässergüte aus Sicht der W-VO unberücksichtigt. Zukünftige Nutzungen und Modernisierungen werden teils erheblich erschwert und sogar unmöglich gemacht. Bei dem NWP und seinem Vollzug ist ein besonderes Augenmerk auf gemeinsame Maßnahmen zu legen, bei denen alle Akteure am Gewässer eingebunden und technische, naturnahe und natürliche Maßnahmen miteinander verbunden werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. (BDW e.V.) am 12.08.2026
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Adressatenkreis:
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24.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: