Stellungnahmen/Gutachten
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22.057 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.057)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die bis zum 11.12.2024 festgesetzte Regelungs-/Geltungsfrist der TKÜ in dem § 100a Abs. 2 Ziff. 1 lit. j) StPO (BGBl. 2019 I Nr. 46 vom 12.12.2019, S. 2121) sollte nicht verlängert werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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BT-Drs. 20/9720
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Straftatbestände sowie Tatbestandsmerkmale sind zu weit gefasst Es ist essentiell, dass in den Richtlinienentwurf tatbestandliche Ausschlüsse aufgenommen werden, da in der gegenwärtigen Fassung im Besonderen die legale Rechtsberatung sowie die zivile Seenotrettung kriminalisiert zu werden drohen Konkret gefordert wird eine inhaltliche Bereinigung der Art. 3 Abs. 1, 4 Ziff. E, 5, 6 sowie 9 Ziff. D RLE.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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21.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßung der raschen Umsetzung der beiden Entscheidungen des BVerfG zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Vorschläge des DAV: - Prüfung einer Ausweitung des Anwendungsbereiches von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG - Anpassung des Konzernbegriffs gemäß der Betrachtungsweise des § 13b Abs. 9 ErbStG - Ersatzlose Streichung von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG - Verzicht auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.05.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
RefE NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: § 38 BSIG-E entbehrlich
§ 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) -
BT-Drs. 20/13184
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
-
BR-Drs. 380/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.05.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Cloud- und Auslagerungsunternehmen müssen in die Pflicht genommen werden
Der DAV begrüßt die gründliche Umsetzung der NIS-2-RL, regt jedoch die Einführung neuer Regelungen an, - um Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutzt; - um Auslagerungsunternehmen entweder selbst in die Pflicht zu nehmen oder jedenfalls deren jeweiligen Auftraggeber zu verpflichten, - um Auslagerungsunternehmen nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich zu verpflichten; - die den Vorrang der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen vor Meldepflichten gesetzlich festzuschreiben.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
29.05.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung des § 146 GVG durch Einführung eines Abs. 2 sowie Abs. 3
Konkretisierung des sich aus § 146 in Verbindung mit § 147 GVG ergebenden (externen) ministeriellen Weisungsrechts gegenüber weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften durch: 1. Integrierung von Sachgründen zur legitimen Ausübung des sachleitenden Weisungsrechts in den § 146 GVG (neu gefasster Abs. 2) 2. Aufnahme eines Begründungserfordernisses in den § 146 (neu gefasster Abs. 3).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJ) (20. WP): Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.05.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft ab. Es fehlt eine gesetzgeberische Begründung für den Bedarf, da bestehende Rechtsinstrumente bereits die wesentlichen Inhalte abdecken. Die Module „Vertretung, Fürsorge und gemeinsame Lebensgestaltung“ (Module 1–3) enthalten Regelungen, die durch Vollmachten realisierbar sind, während Modul 4 „Zugewinngemeinschaft“ steuerliche Nachteile mit sich bringt. Das Notariatserfordernis stellt eine unnötige Hürde dar. Da keine einklagbaren Rechte oder Pflichten begründet werden, entsteht für die Beteiligten eine trügerische Sicherheit. Der DAV sieht zudem eine fehlende Einordnung des Instituts in das bestehende Familien- und Erbrecht und fordert eine klare Abgrenzung zu bestehenden Rechtsformen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
-
12.03.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) nimmt Stellung zur möglichen Ausweitung des notariellen Online-Verfahrens im Gesellschaftsrecht. Die Stellungnahme betrifft die Identifikationsanforderungen (z. B. eID), deren verpflichtende persönliche Beantragung die Nutzung des Verfahrens erschwert. Zudem kritisiert der DAV die örtliche Begrenzung der Notarzuständigkeit, die eine überregionale Nutzung verhindert. Vorgeschlagen wird, das Online-Verfahren für weitere gesellschaftsrechtliche Sachverhalte, insbesondere Registervollmachten, zu öffnen und gleichzeitig technische sowie berufsrechtliche Rahmenbedingungen anzupassen, um eine effektivere Nutzung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
BRAO: Gesellschafter ausländischer Anwaltsgesellschaften, Prüfung § 207a Abs.1 BRAO
Der DAV begrüßt die seitens des BMJ angestellten Überlegungen, den zulässigen Gesellschafterkreis ausländischer Anwaltsgesellschaften durch eine Erstreckung des Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO genannten Berufsgruppen zu erweitern. Dies erleichtert die Zulassung ausländischer Berufsausübungsgesellschaften (BAG), da diese nach der derzeit häufig auf Hindernisse stößt, wenn an ihr ausländische Notare oder ausländische Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater beteiligt sind. Die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ausländischer- und inländischer BAG würde beseitigt. Im Fall der Notare sollten die RAK berechtigt sein, ausländische BAG im Inland zuzulassen, auch wenn einzelne Mitglieder die Kriterien der §§ 59c BRAO, 1 PartGG nicht erfüllen (Ausnahmegenhemigungen).
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Fortführung und Straffung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) im Regierungsentwurf, fordert jedoch gezielte Anpassungen. Ratings und Bestätigungsvermerke sollen als öffentliche Kapitalmarktinformationen in § 1 Abs. 2 RegE-KapMuG aufgenommen werden. Die Beschwerdefähigkeit von Landgerichtsentscheidungen zur Zulässigkeit von Musterverfahrensanträgen (§ 3 Abs. 1 RegE-KapMuG) soll eingeführt werden. Die geänderte Aussetzungsregelung (§ 10 Abs. 2 RegE-KapMuG) wird kritisch gesehen, da sie parallele Prozesse und widersprüchliche Entscheidungen begünstigen könnte. Die Streichung der Zweimonatsfrist für Erweiterungen des Musterverfahrens (§ 12 RegE-KapMuG) wird begrüßt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- KapMuG [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Englisch als Gerichtssprache im gesamten Instanzenzug des Schiedsverfahrens
Der DAV kritisiert, dass Schiedsvereinbarungen künftig auch formlos geschlossen werden sollen und fordert die Beibehaltung der bisherigen Formvorgaben. Die Einführung von Englisch als Gerichtssprache wird als längst überfällig beschrieben; jedoch merkt der DAV an, dass noch nicht abgesichert ist, dass der gesamte Instanzenzug in englischer Sprache geführt werden kann aufgrund der Ermessensentscheidung darüber beim BGH und fordert die Änderung dieser Vorgabe. Der DAV meint, dass der Entwurf noch immer in einigen Punkten zurück bleibt, die die Attraktivität des Schiedsstandortes noch weiter steigern könnten, darunter bspw. die Notwendigkeit der materiell-rechtlichen Änderung des AGB-Rechts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts -
BT-Drs. 20/13257
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
-
BR-Drs. 386/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
CoEC: Einführung einer verbindlichen Europaratskonvention zum Schutz des Anwaltsberufs
Die zukünftige Europaratskonvention soll die ungehinderte und unabhängige Ausübung des Anwaltsberufs möglichst weitgehend schützen.. Ziel ist, dass in der Konvention das in Deutschland mit BRAK und DAV bestehende duale System anwaltlicher Repräsentation und Organisation des Berufsstands abgebildet ist sowie insgesamt die Konvention ein möglichst hohes Schutzniveau aufweist. Ziel ist ferner, dass möglichst viele Staaten die Konvention unterzeichnen und ratifizieren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Anwaltverein fordert Änderungen der Bundesnotarordnung (BNotO), insbesondere der Wartezeiten nach § 5b Abs. 1 Nr. 1 und 2 BNotO. Die Mindestanforderungen für eine Bestellung als Anwaltsnotar sollen flexibilisiert werden, um die Besetzung offener Notarstellen zu erleichtern. Vorgeschlagen wird u. a., die örtliche Wartezeit zu reduzieren oder durch eine überregionale Anrechnung zu ersetzen. Zudem soll für bereits tätige Anwaltsnotare ein Wechsel des Amtssitzes ohne erneute Wartezeit ermöglicht werden. Ziel ist eine bessere Verfügbarkeit notarieller Dienstleistungen, insbesondere in ländlichen Regionen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Grundgesetzliche Absicherung des BVerfG
Aufruf, das BVerfG stärker grundgesetzlich abzusichern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine weitreichende Lockerung des anwaltlichen pro-bono-Verbots
Der DAV lehnt eine weitreichende Lockerung des pro-bono-Verbots und erhebliche Ausweitung der Zulässigkeit unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit nach der BRAO ab, insbesondere, wenn diese unabhängig von Fallgruppen und Bedürftigkeit bestehen soll. Eine Streichung des Kriteriums des Einzelfalls wird abgelehnt. Eine Beschränkung zulässiger unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit auf den Einzelfall ist unbedingt erforderlich und durch den Gesetzeswortlaut sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
02.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Vorschriften zu Sammelanderkonten im Geldwäschegesetz
Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen die Vorschriften zur Führung von Sammelanderkonten für Rechtsanwälte im Geldwäschegesetz präzisiert werden. Ziel ist die Klarstellung der Behandlung von Fremdgeldern, insbesondere in Bezug auf die Identifikationspflichten und die Meldepflichten der kontoführenden Institute. Zudem soll eine Regelung zur anlasslosen Prüfung dieser Konten durch Aufsichtsbehörden – durch die Kammern (§ 73a BRAO-E) – geschaffen werden. Dabei werden die Anforderungen an Rechtsanwälte hinsichtlich der Offenlegung und Dokumentation von Mandantengeldern neu bestimmt. Die Änderung betrifft insbesondere die §§ 2, 10 und 11 des Geldwäschegesetzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe
-
BT-Drs. 20/8674
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Initiativstellungnahme: Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten streichen
Der DAV appelliert an die Bundesregierung, Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu streichen. Bundesregierung soll angesichts der zu erwartenden Dauer des zur Streichung von Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens unverzüglich Gebrauch von der Möglichkeit machen, gem. § 29a Abs. 2a AsylG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Ghana für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm erreichen. Die „Grundausrichtung“ der TA Lärm an den modernen Städtebau anpassen. Eine Regelung ergänzen, die die Baurechtsbehörde dazu ermächtigt, bei Anwendung der Sonderregelung die erhöhten – von dem Wohnungsbauvorhaben zu duldenden – Immissionsrichtwerte in der Baugenehmigung der heranrückenden Wohnbebauung durch Nebenbestimmung festzulegen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.06.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
RegE Gesetz zur Änderung d. Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes u. weiterer Rechtsvorschriften
Die bayrische Staatsregierung möchte erneut das Polizeiaufgabegesetz ändern und der Landespolizei die Befugnis für weitere empfindliche Grundrechtseingriffe einräumen. Von besonderem Gewicht sind die beabsichtigen Neuregelungen im Bereich der Videoüberwachung und der automatisierten Datenauswertung, auf die sich diese Stellungnahme konzentriert. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Neuregelungen und die damit verbundene Ausweitung der Überwachung des öffentlichen Raumes. Die angestrebte Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Auswertungs- und Analysesoftware hält der DAV für verfassungsrechtlich unzureichend.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verfassungsbeschwerden und Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen BayPAG 1 BvR 2271/18 u. a.
Mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden sowie dem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) wird die Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Bestimmungen zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gestellt. Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerden sowie den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zu den hier behandelten Regelungen für begründet. Das angefochtene BayPAG bleibt vielfach hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück. Dies gilt insbesondere für die in dem Gesetz vorgesehene Ausweitung von Eingriffsbefugnissen im Vorfeld konkreter Gefahren, die Regelungen zum Kernbereichsschutz und zum Schutz geschützter Vertrauensverhältnisse.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen -
BT-Drs. 20/12788
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gestzes zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen
-
BR-Drs. 388/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mindestanforderung a. d. Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftl. Bewässerung
Der DVGW begrüßt die mit der Änderung des WHG geplante Ergänzung und Durchführung der Verordnung (EU) 2020/741 über Mindestanforderungen an die Wiederverwendung kommunalen Abwassers für die landwirtschaftliche Bewässerung. Aber er hält es für den vorsorgenden Schutz der Trinkwasserressourcen für zwingend erforderlich und möglich, bereits im WHG den Ausschluss der Wasserwiederverwendung auf die Schutzzone III von Wasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsgebiete gemäß WHG und TrinkwEGV auszuweiten.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Übergangsregelung zu Sicherheitsanforderungen, Prüfungen von Umstellungsvorhaben
§113c Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) „Übergangsregelungen zu Sicherheitsanforderungen; Anzeigepflicht und Verfahren zur Prüfung von Umstellungsvorhaben“
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung der Entwicklung einer CO2-Transportinfrastruktur in Deutschland.
Deutschland muss gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) bis zum Jahr 2045 das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität erreichen. Zudem sollen nach dem Jahr 2050 negative Treibhausgasemissionen erreicht werden. Das BMWK schlägt für die Zielerreichung die Nutzung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten (Carbon Dioxide Capture and Storage, im Folgenden „CCS“) vor. Der DVGW befürwortet die Änderung des gesetzlichen Rahmens, um die Abscheidung, den Transport, die Nutzung und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid zu ermöglichen, unter der Berücksichtigung von Änderungsvorschlägen.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
21.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es geht um eine sehr umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Produktionsstandort Deutschland nicht wettbewerbsfähig. Dies gilt es zu ändern, damit Produktionen nicht im europäischen Ausland stattfinden, während die hiesige Produktionswirtschaft brach liegt. Das sollen in Zukunft das kommende FFG und weitere verwandte Gesetze ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Warner Bros. Entertainment GmbH am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) -
BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Gestaltung des Gesetzes zur zweiten Reform des KapMuG
Beibehaltung der Befristung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG); Evaluierung der vorgesehenen Änderungen auf ihre Wirksamkeit; Evaluierung sollte zusammen mit dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erfolgen; Bereinigung von Inkonsistenzen zwischen VDuG und KapMuG; perspektivisch Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für Massenverfahren
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
-
BT-Drs. 20/10942
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (2):
- KapMuG [alle SG hierzu]
- VDuG [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung des AMNOG Verfahrens für innovative und neuartige Therapien
Verbesserung der Rahmenbedingungen im AMNOG-Verfahren
- Bereitgestellt von: Gilead Sciences GmbH am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
Ziel der Interessenvertretung ist die Verhinderung von Kürzungen bei der Förderung der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen und die Beibehaltung der Mittelansätze für das Förderprogramm des Bundes zur nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen im Einzelplan 1210 683 13
- Bereitgestellt von: Verein für europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HG 2024 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Verbesserung der Sanierungstiefe und Erhöhung der Sanierungsquote sowie sozialverträgliche Umsetzung energetischer Gebäudesanierungen
- Bereitgestellt von: Gebäude-Allianz am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Verbesserung der Sanierungstiefe und Erhöhung der Sanierungsquote sowie sozialverträgliche Umsetzung energetischer Gebäudesanierungen
- Bereitgestellt von: Gebäude-Allianz am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
12.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Generationenkapital klimafreundlich gestalten
Die Initiative setzt sich dafür ein, dass geplante Kapitalanlagen für das Generationenkapital durch den Ausschluss von Fossilunternehmen klimafreundlicher gestaltet werden.
- Bereitgestellt von: FOSSIL FREE Berlin am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
-
BR-Drs. 264/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reduzierung der Bürokratielasten vor dem Hintergrund des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Der DEHOGA spricht sich für einen konsequenten Bürokratieabbau aus. Dazu bedarf es weiterer Anpassungen und Änderungen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV).
- Bereitgestellt von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.05.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reduzierung der Bürokratielasten vor dem Hintergrund des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Der DEHOGA spricht sich für einen konsequenten Bürokratieabbau aus. Dazu bedarf es weiterer Anpassungen und Änderungen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV).
- Bereitgestellt von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des TierschutzG, Neuer Sachkundenachweis Kopffüßer und Zehenfußkrebse
Für die Gastronomie geht es um die Frage, ob zukünftig Köche und andere Küchenmitarbeitende, die zum Beispiel Hummer, Krabben oder Flusskrebse zubereiten, einen zusätzlichen Sachkundenachweis für die Betäubung und Tötung der Tiere benötigen. Einen solchen zusätzlichen Sachkundenachweis im Bereich der Gastronomie von Mitarbeitenden in der Küche zu fordern, bedeutet unnötige Bürokratie, Prüfungsaufwand und Kosten. Ein solcher weiterer Nachweis ist weder erforderlich noch geboten. Die tierschutzkonforme Tötung von Krebstieren wird bereits in § 12 Absatz 11 Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Daran sind auch alle in der Gastronomie arbeitenden Personen gebunden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
-
BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung der Handwerkerausnahme auf Caterer/Gastronomie (Befreiung von der Mautpflicht)
Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Von der Mautpflicht ausgenommen werden sollen Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen mit Fahrzeugen einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen. Fraglich ist, inwiefern Caterer/Gastronomen auch unter den Anwendungsbereich der Handwerkerausnahme fallen können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 270/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 270/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Geplantes Verbot von Nagetier-Gift
Die Genehmigung für Giftköder in Deutschland läuft Mitte des Jahres aus. Die Verlängerung der Genehmigung ist dringend geboten, da sogenannte Schlagfallen als einzige Alternative ungeeignet sind, um die Bekämpfung von Schädlingen zu leisten. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
- Bereitgestellt von: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
22.03.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
TK-NABEG: Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Ausbau
TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (TK-NABEG): Verbesserung der Rahmenbedingungen für einen beschleunigten Ausbau von Glasfaser- und 5G-Netzen durch Umsetzung der Maßnahmen aus der Gigabitstrategie der Bundesregierung und des Bund-Länder- „Deutschlandpaktes“. Abbau bürokratischer Hürden und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Beibehaltung und Förderung des Infrastrukturwettbewerbs. Vermeidung zusätzlicher Belastungen und Risiken für die netzausbauenden Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Telekom AG am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz) -
BT-Drs. 20/13171
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)
-
BR-Drs. 391/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Der BVHNO setzt sich für die vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) ein. Als sofortige Übergangsmaßnahmen schließt der BVHNO sich den Forderungen des SpiFa an, welche da sind: 1. Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen 2. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen 3. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
Der BVHNO setzt sich für die vollständige Vergütung aller ordnungsgemäß erbrachten vertragsärztlichen Leistungen (ohne Budgets, Quoten oder andere mengenbeschränkende Maßnahmen) ein. Als sofortige Übergangsmaßnahmen schließt der BVHNO sich den Forderungen des SpiFa an, welche da sind: 1. Gewährleistung der Auszahlung von mindestens 90 v. 100 der Vergütung aller von der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erfassten, ordnungsgemäß erbrachten fachärztlichen Leistungen 2. Entbudgetierung aller fachärztlichen Leistungen, die auf Überweisung durch Hausärztinnen/Hausärzte erfolgen 3. Entbudgetierung aller vertragsärztlichen Leistungen, die in sog. sozialen Brennpunkten bzw. gegenüber deren Bewohnern erbracht werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
-
BR-Drs. 234/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V)
Der BVHNO macht seit Langem auf die desaströse Situation der HNO-Kinderchirurgie aufmerksam. Diese ist das Ergebnis politischer Weichenstellungen der letzten Jahre. Diese haben zu einem besorgniserregenden Versorgungsengpass bei ambulanten und belegärztlichen HNO-Operationen geführt. Hintergrund sind die unzureichende Abbildung von HNO-Eingriffen in der vertragsärztlichen Vergütung (EBM), die Schließungswelle von Belegabteilungen durch die Krankenhausreform (KHVVG) sowie die Kündigung von OP-Kapazitäten zugunsten lukrativerer Fachrichtungen durch die Krankenhäuser. Daher setzt sich der BVHNO dafür ein, dass die Eingriffe der HNO-Kinderoperationen in den Katalog nach § 115f SGB V aufgenommen werden, wie es im Referentenentwurf der Hybrid-DRG-Verordnung ursprünglich vorgesehen war.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- HybDRGV [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DGMKG meldet Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen an. In Leistungsgruppe 37 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben. Der BDO fordert die Berücksichtigung belegzahnärztlicher Leistungen als optionales Leistungsspektrum Sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen in § 115g SGB V.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DGMKG meldet Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen an. In Leistungsgruppe 37 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben. Der BDO fordert die Berücksichtigung belegzahnärztlicher Leistungen als optionales Leistungsspektrum Sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen in § 115g SGB V.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die DGMKG meldet Änderungsbedarf an den Leistungsgruppendefinitionen an. In Leistungsgruppe 37 sollte MKG-Chirurgie unter den “Mindestvoraussetzungen“, als verwandte Leistungsgruppe geführt werden. Sektorübergreifenden Leistungen wie „Ambulante Operationen nach § 115b SGB V“ sowie “belegärztliche Leistung nach § 121 SGB V“, sollten unabhängig vom Krankenhaustyp ermöglicht bleiben. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, spätestens bis 2027, ein Konzept zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung implementiert zu haben. Der BDO fordert die Berücksichtigung belegzahnärztlicher Leistungen als optionales Leistungsspektrum Sektorübergreifender Versorgungseinrichtungen in § 115g SGB V.
- Bereitgestellt von: RA Sascha Milkereit – Rechtsanwalt am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
-
Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (3):
- Berufsverband Deutscher Oralchirurgen BDO e.V.
- Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V.
- RA Sascha Milkereit - Rechtsanwalt
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Provide insights on critical raw material markets & developments
Critical Raw Materials Act
- Bereitgestellt von: Rio Tinto am 19.06.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes
Ziel ist es eine dauerhafte Demokratieförderung durch eine gesicherte Mittelausstattung durch das Gesetz zu erreichen. Es gilt, mithilfe der Programme eine dauerhafte Demokratieinfrastruktur zu fördern und damit der Zivilgesellschaft in der Breite eine Grundlage für ihr Demokratieengagement zu schaffen, ohne dabei Vorentscheidungen über die Förderung einzelner Projekte zu präjudizieren und in die politische Verantwortung für Förderentscheidungen der jeweiligen Hausspitze einzugreifen. Auch soll die Beteiligung der Zivilgesellschaft verbindlicher geregelt und klarer definiert werden.
- Bereitgestellt von: Amadeu Antonio Stiftung am 19.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5823
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
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BT-Drs. 20/5823
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung des Demokratiefördergesetzes
Ziel ist es eine dauerhafte Demokratieförderung durch eine gesicherte Mittelausstattung durch das Gesetz zu erreichen. Es gilt, mithilfe der Programme eine dauerhafte Demokratieinfrastruktur zu fördern und damit der Zivilgesellschaft in der Breite eine Grundlage für ihr Demokratieengagement zu schaffen, ohne dabei Vorentscheidungen über die Förderung einzelner Projekte zu präjudizieren und in die politische Verantwortung für Förderentscheidungen der jeweiligen Hausspitze einzugreifen. Auch soll die Beteiligung der Zivilgesellschaft verbindlicher geregelt und klarer definiert werden.
- Bereitgestellt von: Amadeu Antonio Stiftung am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/5823
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung (Demokratiefördergesetz - DFördG)
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BT-Drs. 20/5823
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung einer ambitionierten nationalen Ausgestaltung der CSRD
Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten.
- Bereitgestellt von: BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.04.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
CO2-Transportinfrastruktur und -Abscheidung
(1) Für eine Absicherung der Investitionen in den Aufbau einer CO2-Transportinfrastruktur und CO2-Abscheidung. CO2-Backbone muss bis 2035 errichtet sein / Genehmigungen und deren Umsetzung müssen zügig erfolgen (2) Vergleichbare und wettbewerbsfähige Transportentgelte; Berücksichtigung höherer Kosten für CO2-Transport für ostdeutsche/küstenferne Standorte im Vergleich zu küstennahen Standorten im Westen und Norden
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
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BR-Drs. 266/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Für Maßnahmen, die den Hochlauf von grünem H2 fördern (ambitionierte energetische Unterquote für RFNBO H2 im Verkehr, hohe separate RFNBO-Pönale); für die Anrechnung des gesamten grünen H2, sobald er Eingang in die Raffinerie und die mit ihr verbundenen Anlagen findet, auf die THG-Quote; für die Einführung eines Absicherungsmechanismus im Falle von Verspätungen bei H2-Kernnetz; für eine Abschaffung der Doppelanrechnung fortschrittlicher Biokraftstoffe; für eine Anwendung der RED ohne Nachteile für den Standort (Erlaubnis von Co-Processing und allen RED-konformen Rohstoffen); für verschärfte Regeln zur Betrugsprävention und für eine Sicherstellung des Bestandsschutzes in der Übergangszeit; für die Sicherstellung eines level playing field für die Inverkehrbringer von Flugkraftstoffen.
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 19.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klimaschutzverträge (FRL KSV): Für eine Weiterführung & Anpassung des Umfangs (Scope)
Für die Aufnahme der Herstellung nachhaltiger Energieträger zur energetischen Verwendung (insbesondere für Schiff- und Flugsektor) sowie von CCS-Technologie in den 2. Förderaufruf der Klimaschutzverträge
- Bereitgestellt von: TotalEnergies Raffinerie Mitteldeutschland GmbH am 19.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: