Regelungsvorhaben

Einführung eines Kompensationsmechanismus für die indirekten CO2-Kosten durch den Einbezug der Schifffahrt in den ETS.

Angegeben von:
Aurubis AG (R001636) am 25.06.2024

Beschreibung:
Durch den Einbezug der Schifffahrt in den Emissionshandel (ETS) seit 2024 entstehen CO2-Kosten, die an die Kunden weitergegeben werden. Die Carbon Leakage gefährdete Industrie sollte hierfür analog zur Strompreiskompensation eine Kompensation für diese zusätzlichen indirekten CO2-Kosten erhalten. Hierzu sollte auf europäischer Ebene eine entsprechende Öffnungsklausel geschaffen werden. Auf nationaler Ebene sollte ein Kompensationsmechanismus umgesetzt werden.

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (3)

  1. SG2406210228 (PDF - 7 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2412200186 (PDF - 1 Seite)

    Adressatenkreis:

  3. SG2603250001 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 27.02.2026 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

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