Stellungnahmen/Gutachten
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16.857 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.857)
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeiten der Kraftwerksstrategie / Kraftwerkssicherheitsgesetz zugunsten erneuerbarer Energien
Wir äußern Besorgnis, jetzt durch falsche Weichenstellungen und die Priorisierung von neuen Gaskraftwerken ein auf 100 Prozent erneuerbaren Energien basierendes Stromsystem aufzuhalten. Bei dem geplanten Zubau neuer Gaskraftwerke droht eine Überdimensionierung, was eine fossile Pfadabhängigkeit verfestigen würde. Statt vor allem auf Gaskraftwerke als vermeintliche Garanten der Versorgungssicherheit zu setzen, müssen die erneuerbaren Energien im Zentrum stehen und mit ihnen Energieeffizienz und das Heben von zusätzlichen Flexibilitäten im Stromsystem. Die vom BMWK vorgelegten Eckpunkte verpflichten die Regierung jedoch zu neuen Subventionen für fossile Brennstoffe, zementieren eine langfristige Nutzung von Gas und drohen weitere fossile Überkapazitäten zu produzieren.
- Bereitgestellt von: ClientEarth - Anwälte der Erde e.V. am 20.11.2024
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Adressatenkreis:
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22.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit der Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um in Deutschland Kohlenstoffabscheidung und -transport zu ermöglichen. Es werden gesetzliche Regelungen für die Genehmigung der Kohlenstoffinfrastruktur und -speicherung geschaffen. Der Entwurf sieht vor, dass Emissionen aus Kohlenutzung der Anschluss an die Infrastruktur zu verweigern ist. Green Planet Energy empfiehlt den Anschluss an die Infrastruktur dagegen allen Emissionen zu verweigern, die nach aktuellem Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Dies gilt insbesondere für fossile Emissionen im Energiesektor durch Erdgas, denn diese wären einfach durch den Ausbau der Eneuerbaren vermeidbar.
- Bereitgestellt von: Green Planet Energy eG am 20.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11900
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.11.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der RL (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 20.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzielle Stärkung der Open-Source-Initiativen der Bundesregierung
Als OSBA setzen wir uns dafür ein, dass die Bundesregierung ihre eigenen Open-Source-Initiativen, die der Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung dienen sollen, im Bundeshaushalt kontinuierlich ausreichend finanziert. Zu diesen Open-Source-Initiativen gehören insbesondere das Zentrum für digitale Souveränität mit seinen Projekten OpenCoDE und OpenDesk sowie weiteren Projekten und der Sovereign Tech Fund. Der Großteil dieser Initiativen wurde zuletzt aus dem Haushaltstitel “532 13-042 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte” im Etat des BMI, Einzelplan 0602, Titelgruppe 01: IT und Netzpolitik, finanziert. Wir fordern, dass dieser Titel jährlich mit mindestens 50 Millionen Euro ausgestattet werden muss.
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 19.11.2024
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Adressatenkreis:
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05.11.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorrang für Open Source Software in Beschaffung und Vergaberecht
Als OSBA fordern wir, dass der Staat seine Verantwortung als Ankerkunde wahrnimmt und zur Stärkung der digitalen Souveränität der öffentlichen Verwaltung einen Vorrang für Open Source Software im Vergaberecht verankert. Konkret soll im Vergaberecht u.a. festgelegt werden: Open Source Software soll in der Beschaffung und Vergabe zum Standard werden (Open Source als Default). Dem Prinzip »Public Money Public Code« folgend, soll der Staat mit öffentlichen Geldern finanzierte Software immer unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen, sodass die Software in der Folge von jedermann frei genutzt werden kann. Wenn in einem Vergabeverfahren sowohl proprietäre als auch Open-Source-Lösungen zur Auswahl stehen, sollen die Open-Source-Lösungen bevorzugt ausgewählt werden (Open Source First).
- Bereitgestellt von: Open Source Business Alliance - Bundesverband für digitale Souveränität e.V. am 19.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge -
BT-Drs. 21/1931
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
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BT-Drs. 21/1934
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hochlauf des Absatzes von Elektrofahrzeugen in Deutschland
Der ZDK fordert die Bundesregierung auf, Ladeinfrastruktur massiv auszubauen, Ladestrom zu vergünstigen, Kostenloses Parken für E-Fahrzeuge zu ermöglichen, Spreizung der Dienstwagensteuer nach Antriebsarten fortzuführen Förderpakete für E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur aufzulegen
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 19.11.2024
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Adressatenkreis:
-
04.11.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sektorspezifische Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und Ressourcen auf EU-Ebene
Der Zugang zu Fahrzeugdaten ist bisher nicht grundlegend geregelt, um fairen, diskriminierungsfreien Wettbewerb im Sinne bezahlbarer Mobilität sicherzustellen. Der Data Act ist nicht ausreichend, es bedarf einer Regelung speziell für Fahrzeuge.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 19.11.2024
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Adressatenkreis:
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14.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten Informationsaustauschgesetz (FKAustG), Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
12.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
12.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ordnungspolitischer Rahmen für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik
Ordnungspolitischer Rahmen im Sinne der Sozialen Marktwirtschaft
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsbeirat der Union e. V. am 18.11.2024
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 18.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
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BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir sprechen uns für praxisgerechte Umsetzung der Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 8) aus, u.a. durch - Vermeidung der weiteren Ausweitung der Meldepflichten, - Gleichlauf der Meldepflichten nach dem Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) und dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG), - Konkretisierung der sich aus dem Umsetzungsgesetz ergebenden Pflichten, - Entbürokratisierung bei der Einholung der nach dem Gesetz erforderlichen Selbstauskunft, - das rechtssichere Aufeinanderabstimmen der Vorschriften, die sich aus KStTG und FKAustG ergeben sowie - Einführung einer Regelung, nach der Finanzkonten künftig nur noch dann gemeldet werden müssen, wenn diese einen bestimmten Schwellenwert (z. B. 10.000 US-Dollar) überschreiten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 18.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226
-
BT-Drs. 21/1937
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Humane und an menschenrechtlichen Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik
Der KOK tritt für eine an menschenrechtlichen Standards und Grundlagen ausgerichtete Asyl- und Migrationspolitik ein. Die Externalisierung von Asylverfahren wird abgelehnt. Der KOK macht insbesondere auf die Situation vulnerabler Gruppen von Geflüchteten wie geflüchtete (gewaltbetroffene) Frauen und Kinder, traumatisierte Geflüchtete und Betroffene von Menschenhandel aufmerksam und fordert besondere Schutzmechanismen.
- Bereitgestellt von: KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. am 18.11.2024
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Adressatenkreis:
-
21.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Psychotherapeuten nehmen Stellung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG).
Der Psychotherapeuten-Verband, das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) steht für Vertrauensschutz, psychotherapeutische Versorgungskonzepte, Ausnahme von der elektronischen Patientenakte. Beteiligung an Stellungnahme zum Gesetzentwurf GVSG. Stärkung Eigenkompetenz von Patienten. Schutz Vertrauensverhältnis von Patienten und Behandlern. Keine Aufweichung durch Digitalisierung. Eindeutige Festschreibung im GVSG. Interessenbereiche: Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Wissenschaft; Forschung und Technologie https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/gvsg.html
- Bereitgestellt von: Deutsches Psychotherapeuten Netzwerk am 18.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.04.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (...)
Ziel ist es im Zuge der Gesetzgebung einzelne Bestandteile des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung zu beeinflussen, insbesondere in Bezug auf die hochaufgeständerten Solaranlagen. Ziel ist es das Missbrauchspotenzial zu verringern und Klarheit in die Regelungen zu bekommen und damit einen nachhaltigen Erhalt des Agri-PV-Segments zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Verband für nachhaltige Agri-Photovoltaik (VnAP) e.V. am 18.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (...)
Ziel ist es im Zuge der Gesetzgebung einzelne Bestandteile des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung zu beeinflussen, insbesondere in Bezug auf die hochaufgeständerten Solaranlagen. Ziel ist es das Missbrauchspotenzial zu verringern und Klarheit in die Regelungen zu bekommen und damit einen nachhaltigen Erhalt des Agri-PV-Segments zu erhalten.
- Bereitgestellt von: Verband für nachhaltige Agri-Photovoltaik (VnAP) e.V. am 18.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Süßwaren-Imitate - Sicherstellen des Einhaltens der rechtlichen Anforderung bei Süßwarenimporten
Es wird Compliance für alle Süßwarenimporte mit dem bestehenden LFGB gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 18.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines europäischen Lizenzierungsrahmens für standardessentielle Patente
Mit dem von der EU-KOM vorgeschlagenen SEP-Lizenzierungsrahmen soll ein ausgewogenes System geschaffen werden, das einen weltweiten Maßstab für die Transparenz von SEP, die Verringerung von Konflikten und effiziente Verhandlungen setzt. Hauptziele sind: - Sicherstellung der Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der EU für Inhaber als auch die Umsetzer von SEP. - Sicherstellung fairer und angemessener Preise für Produkte, die auf den neuesten standardisierten Technologien basieren. Der vorgeschlagene Rahmen für die SEP-Lizenzierung wird für zusätzliche Transparenz in Bezug auf SEP-Portfolios und Gesamtlizenzgebühren sorgen und den Parteien effizientere Möglichkeiten bieten, sich auf FRAND-Bedingungen für ihre Lizenzen zu einigen. Der VDA unterstützt EU-KOM-Vorschlag.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
18.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung von Open-Source und Open-Content Kriterien bei der Vergabe
- Bereitgestellt von: Wikimedia Deutschland - Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V. am 15.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zum Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG)
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von Fristen und Sanktionen im Data Governance Act
Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da keine zuständige Behörde für die Durchführung des Data Governance Acts (DGA) benannt wurde, obwohl dieser seit dem 24.09.2023 anwendbar ist. Wir fordern Bund und Länder auf, dieses Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerung abzuschließen. Die Benennung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen begrüßen wir. Ebenso, dass wenig bis kein „Gold-Plating“ durch das Durchführungsgesetz stattfindet. Verbesserungspotenzial sehen wir vor allem bei verfahrens- und sanktionsrechtlichen Aspekten: Die vorgesehenen Maximalfristen sind unangemessen und der Bußgeldrahmen für fahrlässige Verstöße erscheint unverhältnismäßig.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 15.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen im Gesetzesentwurf über die Digitalisierung des Finanzmarktes (FinmadiG)
Vorschläge zur Anerkennung des europäischen Passes für die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten iSd MiFID II und zum regulatorischen Umgang mit MiFID II-Finanzinstrumenten in Gestalt von Security Token; Vorschlag zur Einführung einer Ausnahmeregelung für Verwahrstellen im Sinne des KAGB von der Erlaubnispflicht nach § 32 KWG für die Kryptofondsanteilregisterführung nach KryptoFAV; Bitte um Klarstellungen in Bezug zur Verordnung EU) 2023/1113 (sog. Geldtransferverordnung).
- Bereitgestellt von: Verband Internationaler Banken in Deutschland e.V. am 15.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG)
-
BT-Drs. 20/10280
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.11.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: