Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

22.854 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche ohne Suchbegriff gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (22.854)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Hightech-Agenda ist ein klares Bekenntnis zu einer technologiegetriebenen Standortpolitik und setzt damit ein dringend notwendiges Signal, Zukunftstechnologien stärker zu fördern. Sie erkennt das hohe Wertschöpfungspotenzial von Wachstumsmärkten wie industrieller KI, Mikroelektronik oder intelligenter Energietechnik an und denkt dabei Innovationen endlich gesamtheitlich: von Forschung, über Entwicklung bis zur industriellen Skalierung. Damit die Agenda ihre volle Wirkung entfaltet, müssen folgende Punkte bedacht werden: Einführung einer steuerlichen Normungsförderung analog zur Forschungszulage, Entschlackung des regulatorischen Rahmens, effiziente Ressourcennutzung sowie einen konsequenten „Digital-Omnibus“-Ansatz für EU-weit einheitliche, innovationsfreundliche Rahmenbedingungen.

    • Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1100 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Hightech Agenda Deutschland
    • Adressatenkreis:
      • 14.08.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      In den aktuellen Verlautbarungen zum Digitalpakt 2.0 wird der Grundsatz der Technologieneutralität nicht berücksichtigt. Stattdessen wird ausschließlich WLAN als förderfähige Übertragungstechnologie genannt. Wir sprechen uns daher ausdrücklich dagegen aus, WLAN als einzige förderungswürdige Technologie festzuschreiben. Stattdessen sollte der Grundsatz der Technologieneutralität gewahrt bleiben und eine offene, neutrale Formulierung wie „Ausbau der digitalen Infrastruktur“ verwendet werden. Dies stellt sicher, dass auch innovative und zukunftsfähige Technologien (z.B. VLC/LiFi) in die Förderung einbezogen werden können.

    • Bereitgestellt von: gesund verNETZt e.V. am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14441 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Digitalpakt 2.0
    • Adressatenkreis:
      • 08.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Verfahren zum Abzugssteuerverfahren für Lizenzen (Quellensteuer) laut EStG § 50a muss deutlich entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Kurzfristig schlagen wir die Anhebung der Freigrenze für das "Vereinfachte Verfahren" laut EStG § 50c auf 50.000 Euro, die Fristverlängerung für die Verlängerung von Freistellungsanträgen von drei auf sechs Jahre und den Verzicht auf die Einzelprüfung von Lizenzverträgen vor. Mittelfristig könnte ein "Urheber-Zertifikat" die bisherige und extrem aufwändige Freistellungspraxis ersetzen.

    • Bereitgestellt von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 23.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Verfahren zum Abzugssteuerverfahren für Lizenzen (Quellensteuer) laut EStG § 50a muss deutlich entbürokratisiert, vereinfacht und digitalisiert werden. Kurzfristig schlagen wir die Anhebung der Freigrenze für das "Vereinfachte Verfahren" laut EStG § 50c auf 50.000 Euro, die Fristverlängerung für die Verlängerung von Freistellungsanträgen von drei auf sechs Jahre und den Verzicht auf die Einzelprüfung von Lizenzverträgen vor. Mittelfristig könnte ein "Urheber-Zertifikat" die bisherige und extrem aufwändige Freistellungspraxis ersetzen.

    • Bereitgestellt von: Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) am 23.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      PRO ASYL lehnt den Entwurf des Leistungsrechtsanpassungsgesetzes in Gänze ab, da er zu einer massiven sozialen Schlechterstellung eines Teils der ukrainischen Geflüchteten in Deutschland führt. PRO ASYL setzt sich für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL e.V. am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3539 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewährung von Leistungen für Personen, die in Anwendung der Richtlinie 2001/55/EG eine Aufenthaltserlaubnis zur Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz erhalten oder beantragt haben (Leistungsrechtsanpassungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz sollen Maßnahmen, die zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen, umgesetzt werden. Des Weiteren wird der Rehabilitationsprozess (Einführung Fallmanagement) verbessert sowie die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung (AQB) verstetigt.

    • Bereitgestellt von: BV BFW am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): SGB VI Anpassungsgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Careleaver*innen brauchen einen eigenen Rechtsstatus. Ein Status, der ihre spezifische Situation anerkennt und sicherstellt, dass Sozialleistungen – ohne auf Auskünfte der Eltern angewiesen zu sein – gewährt werden und kein Kontakt zu ihren Eltern erzwungen wird. Die Jugendämter kennen ihre Geschichte bereits. Andere Behörden sollten diesen bereits festgestellten Unterstützungsbedarf anerkennen und Daten entsprechend austauschen bzw. beschaffen, statt Careleaver*innen zusätzlichen bürokratischen und potenziell retraumatisierenden Hürden auszusetzen. Wie der Bundesfamilienausschuss am 5. Juni 2024 fraktionsübergreifend festgestellt hat (s.u.), stellt die aktuelle Rechtslage Careleaver*innen vor große Herausforderungen und erschwert ihnen den Weg in ein eigenständiges Leben.

    • Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 05.03.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.

    • Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 03.03.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bisher waren Pflegeeltern von der sehr erfolgreichen Familienleistung Elterngeld ausgeschlossen. Gleichzeitig wird aber erwartet, dass sie Elternzeit nutzen, wenn sie ein Pflegekind neu in ihre Familie aufnehmen. Bei einer Vielzahl der Pflegeverhältnisse werden Pflegeeltern dauerhaft zu den neuen sozialen Eltern des Kindes und man kann von bleibenden familiären Beziehungen ausgehen, die auch über das offizielle Ende des Pflegeverhältnisses Bestand haben. Es wird gefordert, dass Pflegeeltern analog zu Adoptiveltern zu den Anspruchsberechtigten auf Elterngeld gehören.

    • Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 19.03.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.

    • Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 04.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform der Kraftstoffbesteuerung national durchführen, Steuersätze für erneuerbare Kraftstoffe auf die Mindestsätze des Kommissionsvorschlages senken, Wasserstoff bei Einsatz im Verbrennungsmotor von der Energiesteuer befreien, § 60 EnergieStG unverändert beibehalten, unmittelbare Steuerbefreiung gem. § 27 EnergieStG für erweiterten Kreis von Energieerzeugnissen vorsehen, § 43 EnergieStG auf LNG erweitern und Entnahmefiktion für LNG in § 38 Absatz 1 Satz 3 EnergieStG streichen, Vorabanzeige streichen

    • Bereitgestellt von: UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Für die Energiewende muss ein gesetzlicher Rahmen für die Transformation der Energieinfrastruktur geschaffen werden. Dazu zählen der Weiterbetrieb der Gasnetze mit grünen Gasen und mögliche Teilstilllegungen, der Aufbau und Betrieb des Wasserstoffverteilnetzes, sowie der Ausbau, die Ertüchtigung und die Digitalisierung der vorhandenen Stromnetzinfrastruktur und des Energiesystems. Die Planung, Zuweisung und Bewirtschaftung von Stromnetzanschlüssen haben Einfluss auf Kosten und Geschwindigkeit der Energiewende. Rechenzentren verstehen wir als Infrastrukturelement der Digitalisierung. Von besonderer Relevanz ist die Umsetzung des EU-Gasbinnenmarkt-Pakets, vor allem der Verteilernetzentwicklungspläne (VNEP) und der damit verbundenen Anschlussverweigerungs- und Anschlusskündigungsrechte.

    • Bereitgestellt von: MVV Energie AG am 22.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 31.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung zur nationalen Umsetzung der europäischen Vorgaben. Dabei sind die Interessen der Molkereien entsprechend zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: Milchindustrie-Verband e.V. am 22.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 369/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Als Verband der privaten Pflegeeinrichtungen ist es dem bpa ein Anliegen, dass auch ambulante Pflegedienste und Einrichtungen der Tagespflege grundsätzlich in das Gesetz und die entsprechende Verordnung aufgenommen werden und so ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, von den Parkbevorrechtigungen zu profitieren. Der Bundesgesetzgeber sollte ebenso wie für die Handwerker auch für die Pflegeeinrichtungen ein klares Signal setzen und damit den Kommunen eine deutliche Orientierung an die Hand geben. Zugleich sollte als Beitrag zu dieser Entlastung eine Gebührenfreiheit für die Erteilung der Parkberechtigungen für Gesundheits-, Pflege- und sonstige soziale Dienste verankert werden.

    • Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 21.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz soll insofern angepasst werden, als dass festgeschrieben wird, dass ein gezielter Ausbau bestehender Strukturen der Freiwilligendienste die Modernisierung des Wehrdienstes begleitet (vorgeschlagen wird ein Drei-Säulen-Modell mit freiwilligem Wehrdienst, Freiwilligendienste und zivilem Katastrophenschutz). Ergänzt werden soll außerdem, dass Kadersportler*innen weiterhin die Möglichkeit haben, ihren Wehrdienst als Sportsoldat*innen abzuleisten oder im BFD im Spitzensport tätig zu sein.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Sportjugend (dsj) am 21.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Um CCS- und CCU-Technologien wettbewerbsfähig zu machen, ist eine auskömmliche und langfristig angelegte Förderung entlang der Entwicklungskette notwendig. - Die Energiekosten müssen rasch und signifikant gesenkt werden - In CCU-Produkten gespeichertes CO2 muss im Rahmen des EU-Emissionshandels deutlich stärker angerechnet werden. - Industrielle, hocheffiziente KWK-Anlagen dürfen nicht benachteiligt werden. - Der Net-Zero Industry Act (NZIA) zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und Erhöhung der Investitionssicherheit ist schnell umzusetzen, bzw. im EnWG zu verstetigen. - Der Hochlauf der CO2-Infrastruktur muss deutlich vor Ende 2030 beginnen, um das Henne-Ei Problem zu vermeiden, bzw. die opt in Optionen in den Bundesländern gestärkt werden.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 21.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Eine grundlegende Herausforderung bei der Bewertung der aktuellen Situation im Bereich der Intelligenten Verkehrssystem und somit bei der Stellungnahme liegt in einer Diskrepanz zwischen fachlich notwendigen Anforderungen und formal-juristisch erforderlichen Zielsetzungen des Gesetzesentwurf. Eine juristisch konkrete Umsetzung der Richtlinie 2010/40/EU unter Berücksichtigung der Änderungen der Richtlinie EU 2023/2661 kann zwar erfolgen, eine Strategie zur Erreichung der materiellen Anforderungen eines innovativen, vernetzten und zunehmend automatisierten Verkehrs- und Mobilitätssystems ist hiermit jedoch nicht verbunden.

    • Bereitgestellt von: ITS Germany e.V. am 21.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Neufassung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele schnell und kostengünstig erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund setzt sich Linde für geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Produktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff ein - bspw. im Hinblick auf die Erarbeitung eines delegierten Rechtsaktes der EU zur Berechnungsmethodik der Treibhausgasemissionsreduktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff. Hier sollten bei der Berechnung der vorgelagerten Emissionen neben Standardwerten auch projektspezifische Werte herangezogen werden können, um Projekte, die nachweislich niedrigere Emissionswerte erreichen können, nicht zu benachteiligen.

    • Bereitgestellt von: Linde GmbH am 21.08.2025
    • Adressatenkreis:
Nach oben blättern