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197 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ZPO"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (197)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 5 und § 1063a Abs. 1 ZPO-E) Wir begrüßen das Vorhaben..., ...Englischen (§§ 1063a, 1063b ZPO-E) Wir begrüßen die Regelung..., ...Videoverhandlungen (§ 1047 Abs. 2, 3 ZPO-E) Videoverhandlungen ..., ...Videoverhandlungen (§ 1047 Abs. 2, 3 ZPO-E) Kommunikation über ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Voit/Ball, 22. Aufl. 2025, ZPO § 519 Rn. 15 0 3 P O ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...AgrarOLkV-E i. V. m. § 380 Abs. 1 ZPO) durchgesetzt werden können...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen und nach sechs..., ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen werden, ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen und nach sechs..., ...Verfahren, die nach §§ 239, 240 ZPO unterbrochen werden, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DAV befürwortet bei der Verstrickungsproblematik die gestufte Aussetzungslösung. Er setzt beim Umgang mit privilegierten Forderungen nach § 302 Nr. 1 InsO auf die Verpflichtung des Gläubigers, zum Erhalt der Pfändung dem Drittschuldner einen Tabellenauszug mit der eingetragenen Forderung vorzulegen. Der DAV macht Vorschläge zum Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren: Das Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. §§ 306 ff. InsO soll nur auf Antrag des Schuldners und nicht nach freier Ermessensentscheidung des Gerichts durchgeführt werden Schaffung einer 3-Monats-Ausschlussfrist für Forderungsanmeldungen in § 28 Abs. 1 InsO Möglichkeit der Vorlage der nachträglichen Forderungsanmeldungen mit dem Schlussbericht Versand der Forderungsanmeldungen an das Gericht nur auf Aufforderung

    • Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 19.12.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2774 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO führen kann, wenn sich ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht von Haus & Grund Ziel einer Reform sein, die Abwicklung von Mietverhältnissen nach dem sollte Tod eines Mieters deutlich zu beschleunigen, Rechtssicherheit für Vermieter zu schaffen und zu vermeiden, dass Wohnungen über längere Zeit dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Gleichzeitig sollten die wirtschaftlichen Risiken für Vermieter reduziert werden, ohne die berechtigten Interessen der Erben zu beeinträchtigen.

    • Bereitgestellt von: Haus & Grund Deutschland am 22.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 10.11.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Berliner Räumungsmodell (§ 885a ZPO) orientieren. Danach würden...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der „Gebäudetyp-E“ hat das Ziel, dass Planen und Bauen zu erleichtern. In den letzten Jahrzehnten ist eine hohe Anzahl an DIN-Normen, aber auch VDI-Richtlinien entstanden, die das schnelle, einfache und auch innovative Bauen nicht befördern. Danach soll das Bauen einfacher, schneller und günstiger werden. Das Bauen im Sinne des Gebäudetyps E soll befördert werden, indem die Vertragspartner Spielräume für innovative Planung vereinbaren, auch durch Abweichen von kostenintensiven Standards. Die Länder beabsichtigen, dazu Änderungen der Musterbauordnung und der Landesbauordnungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" bis Ende des Jahres vorlegen, um dafür zu sorgen, dass für die Beteiligten vereinfachtes Bauen rechtssicher gelingen kann.“

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 20.06.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Vermutung i. S. v. § 292 ZPO besteht, eine aRdT zu...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...der Zivilprozessordnung (ZPO) sogenannte Reallabore ..., ...nach § 130a Abs. 3 und 4 ZPO oder unter Verzicht auf..., ...nach § 1130 Abs. 1 und 2 ZPO-E befürwortet werden. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche steuerliche Regelungen aus unterschiedlichen Verordnungen, bei denen sich fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben hat. Für den DFV sind die Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück sowie die Ergänzung der Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Relevanz. Ziel ist es, bürokratische Lasten für Ferienimmobilienbesitzer zu minimieren und zu gewährleisten, dass diese qualifizierte Gutachten erhalten können, um ihre Rechtsansprüche durchsetzen zu können, indem der Kreis qualifizierter Gutachter ausgeweitet und die Vorortbegutachtung durch qualifizierte Dritte ermöglicht wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 29.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 626/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zieht dazu § 407a Abs. 3 ZPO zur Begründung einer ausschließlichen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO geregelt werden, dass ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Voraussetzungen des § 173 ZPO erfüllt sein. 4 / 7 Zu...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitkom fordert, dass das Data Act Durchführungsgesetz stärker auf Rechtssicherheit, Verhältnismäßigkeit und die Vermeidung von Gold-Plating ausgerichtet wird. Insbesondere verlangen wir eine klare Begrenzung der Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur, da die vorgesehene Generalklausel zu weitgehend und zu unbestimmt ist und im Data Act keine Grundlage hat. Zudem fordert Bitkom eine deutliche Reduzierung und Fokussierung des Bußgeldkatalogs auf schwerwiegende, vorsätzliche Verstöße, da viele Pflichten zivilrechtlicher Natur sind. Schließlich spricht sich Bitkom für effiziente, koordinierte Aufsichtsverfahren zwischen Bundesnetzagentur und Datenschutzaufsicht aus, um unnötige Komplexität und Verzögerungen zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 22.06.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDS): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auf § 383 Abs. 1 Nr. 1–3 ZPO und lässt Nr. 4–6 unberücksichtigt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO - Vorsorgliche Einordnung der Vorschläge der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.)“ mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik)

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 19.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...würde. 15 § 1031 Abs. 1 ZPO. 16 Beispielsweise § 580 Nr. 3 ZPO-E. 17 § 581 ZPO. - 14...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verlängerung der Evaluationsphase des Art. 107a EGInsO; vorsorgliche Einordnung der Vorschläge (1) der AG "Reform der Verbraucherinsolvenz" (ZVI 2023, 341 ff.) mit Blick auf die grundsätzliche Beibehaltung des geltenden Rechtsrahmens und einer nur punktuellen Anpassung (insb. bei der Verstrickungsproblematik) und (2) des VID sowie (3) des DRIT zur Verschlankung des Verbraucherinsolvenzverfahrens.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 08.05.2024

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...müsste vergleichbar zu § 910 ZPO Seite 5 von 5 Stellungnahme...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der djb begrüßt die Neuerungen, die das BMJ in dem Diskussionsentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt vorsieht. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern auch um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Digitale Gewalt hat eine klare Geschlechterdimension. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ* Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Dies gilt es zu bekämpfen, wozu der vorgelegte Diskussionsentwurf einen Beitrag leisten kann. Der djb fordert die neue Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzesentwurf in den neu zusammengesetzten Bundestag einzubringen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 01.04.2025
    • Adressatenkreis:
      • 14.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Geldentschädigung (da insoweit die ZPO, nicht das FamFG Anwendung..., ...soll (abweichend von § 32 ZPO) auch für Streitigkeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen zur Änderung d. Geschlechtseintrages u. der Vornamen bei Abweichung d. Geschlechtseintrags im Verhältnis zur Geschlechtsidentität sollen vereinheitlicht u. eine selbstbestimmte Änderung d. Geschlechtsidentität geregelt werden. Widersprüche u. Unklarheiten d. bislang maßgebl. TSG, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuell. Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, sollen aufgelöst u. ausgewogen geregelt werden. Die Neuregelung dürfte insb. für Insolvenzverfahren natürl. Personen bedeutsam werden. Der VID zeigt die mit den Änderungen verbundenen insolvenzrechtl. Implikationen auf, wozu neben den Veröffentlichungen im Insolvenzportal auch der Umgang d. Insolvenzverwalters mit den (geänderten) Daten der Schuldner zählt.

    • Bereitgestellt von: VID - Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands am 28.05.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/9049 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 802 l Abs. 1 Satz 1 ZPO durchführen, wozu Datenabfragen..., ... Schuldners gemäß § 802c ZPO) abgelegt hat (…)“. ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sollen die Teile der Verbraucherrechte-Richtlinie (RL 2011/83/EU) umgesetzt werden, die durch die Richtlinien 2023/2673 und 2024/825 geändert und ergänzt wurden. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich im Wesentlichen auf im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Insbesondere sollen umfassende Informationspflichten und eine elektronische Widerrufsfunktion bei online abgeschlossenen Fernabsatzverträgen eingeführt werden. Der BDIU möchte erreichen, dass Zahlungsvereinbarungen im Inkasso nicht den verbraucherschützenden Vorschriften unterfallen, die eigentlich nur für Kreditverträge gelten sollen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. am 29.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1856 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
      2. BT-Drs. 21/3345 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1856, 21/2463, 21/2669 Nr. 20 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts
    • Adressatenkreis:
      • 19.05.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...GVGA i.V.m. §§ 802b, 762 ZPO verpflichtet sind, einen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Grundsätzlich begrüßt der VdK, dass die Bundesregierung durch die BehAktübV einheitliche Standards bei der Übermittlung von elektronischen Akten einführen möchte. Dabei dürfen jedoch die Kläger und Klägerinnen als Stakeholder nicht aus dem Blick geraten, die nämlich ebenfalls technisch in die Lage versetzt werden müssen, ihr Recht auf Einsicht in die elektronische Akten- führung wahrnehmen zu können. Dabei muss die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung gewährleistet werden: die Einsicht in die eAkte und vor allem auch die Aktenführung muss technisch so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen grund- sätzlich uneingeschränkt wahrgenommen werden kann.

    • Bereitgestellt von: Sozialverband VdK Deutschland e.V. am 01.07.2024
    • Adressatenkreis:
      • 21.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...werden in den §§ 371a, 371b ZPO eingesetzt, um elektronische...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      .... Zwar regeln §§ 142–144 ZPO die gerichtliche Anordnung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO hin, die wir anbei nochmals...
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