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797 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EEG 2014"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (797)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Viele Biogasanlagen mit Inbetriebnahme 2004–2005 verlieren 2025 ihre EEG-Vergütung und konnten wegen überzeichneter Ausschreibungen keine Anschlussförderung sichern. Ohne Unterstützung droht ihre Stilllegung, mit Verlust flexibler Strom- und Wärmekapazitäten. Der Fachverband Biogas fordert daher die Einführung einer bundesfinanzierten De-minimis-Beihilfe von bis zu 300.000 € je Anlage über maximal drei Jahre. Die Hilfe soll Capex-Kosten decken, aus ungenutzten EEG-Haushaltsmitteln finanziert werden und kurzfristig ohne Gesetzesänderung oder EU-Notifizierung eingeführt werden können. So bleibt Versorgungssicherheit gewahrt und regionale Wertschöpfung gestärkt.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Auslaufen des bisherigen EEG-Förderrahmens ab 2027 steht Deutschland vor einer grundlegenden Neuausrichtung der Ausbauinstrumente für Erneuerbare Energien (EE). Die LEAG schlägt für eine erfolgreiche und kosteneffiziente Umsetzung vor: 1. Schnelle, EU-konforme Anpassung der EEG-Vergütungssystematik auf Basis zweiseitiger Differenzverträge ohne Marktwertkorridor 2. Signifikante Reduktion negativer Stunden durch Behebung von Fehlanreizen bei der Direktvermarktung (durch mengenbasierte Förderung) 3. Verzicht auf eine kurzfristige Einführung riskanter Financial Contracts for Difference

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 03.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Alterric setzt sich für ein zukunftsfähiges Strom- und Energiemarktdesign ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien (insb. Wind an Land, PV, Speicher) erhält. Wir setzen uns dafür ein, dass Risiken im Anlagenbetrieb dauerhaft und angemessen abgesichert werden, um Finanzierungskonditionen für die kapitalintensiven erneuerbaren Energien zu verbessern und damit die Ausbauziele zu erreichen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiges Strompreisniveau für unseren Industriestandort zu sichern. Dazu braucht es angemessene staatliche Förder- und Absicherungsinstrumente, wie auch staatliche Absicherungen für private Verträge (PPAs). Für die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren setzen wir uns auch in weiteren Strommarktfragen ein (z.B. Kapazitätsmärkte, Gebotszonen)

    • Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 23.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns insgesamt für ein verbessertes und beschleunigten Netzanschlussverfahren ein. Im Rahmen dessen fordern wir insgesamt die netzbetreiberübergreifende Standardisierung des Netzanschlussverfahrens. Es braucht demnach geregelte Vorgaben zur Netzanschlussanfrage und sowie ein standardisiertes Rückmeldeverfahren. Wir fordern weiterhin einen einheitlich geregelten Reservierungsmechanismus. Außerdem muss unbedingt die Digitalisierung des Netzanschlussverfahrens sowie die digitale Daten- und Informationsverarbeitung vorangetrieben werden. Auch im Rahmen des Inbetriebnahmeverfahrens sowie der technischen Standards bedarf es einheitlicher Vorgaben.

    • Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 17.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um den Anforderungen des zunehmend elektrifizierten, flexiblen und volatilen Energiesystems gerecht zu werden, sollte der Ausbau von Erneuerbaren Energien stärker regional gesteuert werden. Erneuerbare Energien müssen vor allem dort hinzugebaut werden, wo sie systemisch den höchsten Nutzen haben. Dies lässt sich z.B. über entsprechend ausgestaltete Ausschreibungen (im Falle von EEG-Förderung), ein Bonus-/ Malus-System, den s.g. Redispatch-Vorbehalt oder dem Konzept „Einspeisesteckdose“ anreizen.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 04.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 23.05.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wichtigstes Ziel des Net Zero Industry Act ist es, den Produktionshochlauf der Transformationstechnologien – z. B. Solar- und Windenergie, Batterieherstellung, Wärmepumpen – in der EU zu beschleunigen. Mit dem NZIA sollen weiterhin Importabhängigkeiten von einzelnen Lieferanten verringert, die Resilienz der europäischen Lieferketten sowie Produktionskapazitäten gestärkt und die Klimaziele der EU erreicht werden. Der BWE fordert in seiner Stellungnahme für die Ausgestaltung der Durchführungsrechtsakte sowie delegierten Rechtsakte des NZIA auf europäischer Ebene Anpassungen, die bestehende offene Fragen dieser Rechtsakte adressieren, fairen Wettbewerb sicherstellen und Anreize für die Herstellung in der EU und die Skalierung der Lieferketten schaffen.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 03.06.2025
    • Adressatenkreis:
      • 19.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      An das Biomassepaket anknüpfen & das EEG noch 2025 verbessern Die Besonderheiten der Bioenergie im neuen Strommarktdesign berücksichtigen Die Biomethaneinspeisung erleichtern Ein Level-Playing-Field zwischen der Bioenergie und anderen Klimaschutztechnologien herstellen Hemmnisse und Bürokratie für die Bioenergienutzung abbauen RED-III-Klimaschutzziele im Verkehrssektor ambitioniert in deutsches Recht umsetzen Die Klimaziele für den Bereich Land- und Forstwirtschaft realistisch ausgestalten Den Heimatmarkt für Bioenergietechnologien fördern; Ein politisches Bekenntnis zur Bioenergie abgeben; Den Betrug bei Importen und ausländischen Projekten verhindern (THG-Quotenmarkt)

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 21.05.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Änderungen im EEG zur Verbesserung der Regelungen zur Direktvermarktung und Anforderungen zu Speichern

    • Bereitgestellt von: Next Kraftwerke am 27.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
      • 15.01.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die laufenden Transformationsprozesse im Energiesektor zeigen, dass die Bevölkerung oft nicht ausreichend in die Planung und Umsetzung von Projekten eingebunden ist. Dies führt zu Widerstand und erschwert die Akzeptanz erneuerbarer Energieprojekte vor Ort. Eine frühzeitige und echte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wie sie Genossenschaften sicherstellen, muss der Goldstandard sein. Denn wegen ihrer Mitsprache- und Mitwirkungsmöglichkeiten sowie der langfristigen finanziellen Beteiligung kann eine Genossenschaft wie keine andere Rechtsform die Akzeptanz und Geschwindigkeit der Energiewende erhöhen.

    • Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 27.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      An das Biomassepaket anknüpfen & das EEG noch 2025 verbessern Die Besonderheiten der Bioenergie im neuen Strommarktdesign berücksichtigen Die Biomethaneinspeisung erleichtern Ein Level-Playing-Field zwischen der Bioenergie und anderen Klimaschutztechnologien herstellen Hemmnisse und Bürokratie für die Bioenergienutzung abbauen RED-III-Klimaschutzziele im Verkehrssektor ambitioniert in deutsches Recht umsetzen Die Klimaziele für den Bereich Land- und Forstwirtschaft realistisch ausgestalten Den Heimatmarkt für Bioenergietechnologien fördern; Ein politisches Bekenntnis zur Bioenergie abgeben; Den Betrug bei Importen und ausländischen Projekten verhindern (THG-Quotenmarkt)

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 20.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit den Regelungen werden einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Biogasanlagen gesetzt. Andererseits wird für Biogas-Bestandsanlagen und insbesondere für solche, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind, die Planungssicherheit für eine Anschlussförderung verbessert.

    • Bereitgestellt von: BALANCE Erneuerbare Energien GmbH am 27.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14246 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
    • Adressatenkreis:
      • 16.01.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Strommarktsystem muss an neue Anforderungen angepasst und zukunftssicher aufgestellt werden. Dazu braucht es eine Neuregelung des Strommarktes mit einem starken Fokus auf fluktuierenden, erneuerbaren Energieträgern bei Beibehaltung einer produktionsabhängigen Vergütung und mit starkem Fokus auf dem Erhalt der Akteursvielfalt. Die gleitende Marktprämie hat sich bewährt und muss weiterentwickelt werden. Die Dynamik beim Zubau muss erhalten bleiben, hierbei müssen die Spezifika unterschiedlicher Branchen und Marktsegmente berücksichtigt werden. Zudem muss eine Entschädigung bei Abregleungen von erneuerbaren Energien durchgehend gewährleistet sein, anderenfalls können Finanzierungsprobleme entstehen.

    • Bereitgestellt von: Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. am 17.01.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hat im Zuge des PKNS-Prozesses ein Strommarktdesign der Zukunft (Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem) im Jahr 2024 konsultiert. Einer der Kernthemen stellt die Weiterentwicklung des Fördermechanismus für die Erneuerbaren Energien dar, der perspektivisch auf eine Änderung des EEG hinarbeitet. Die Stellungnahme von ENERTRAG hat insbesondere die Anforderungen eines neuen Mechanismus adressiert, damit Sektorkopplung und Flexibilitätenschaffung gelingen kann.

    • Bereitgestellt von: ENERTRAG am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
      • 09.09.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Definition von Biodiversitätssolaranlagen als Anlagen, die auf Flächen und in einer Art und Weise errichtet und betrieben werden, die in besonderem Maße den Erhalt und den Ausbau der Biodiversität fördert. Dies wiederum erlaubt entsprechenden Anlagen, an den Ausschreibungen des EEG teilzunehmen.

    • Bereitgestellt von: DWR eco GmbH am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
      • 07.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beschleunigung und Vereinfachung beim Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und an Gebäuden - Flexibilisierung bestehender Schwellenwerte, insbesondere für Gewerbe-PV - Einführung der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung - Verbesserungen beim Mieterstrom - Beschleunigung von Netzanschlüssen - Vereinfachung bei der Direktvermarktung bis 25 kW - Erschließung von Gebäuden im Außenbereich - Repowering von Dachanlagen Ausbau von Freiflächenanlagen-PV-Anlagen erleichtern und verbessern - Auskömmliche Förderung von Agri-PV und weiterer besonderer Solaranlagen - Aufwuchs der Mengen besonderer Solaranlagen - Ausweitung der Flächenkulisse - Beschleunigung von Netzanschlüssen

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 17.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/8657 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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