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735 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EEG 2014"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (735)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...negativer Preise Mit dem EEG 2014 wurde eine Regelung zur..., ...Wert gemäß § 24 Abs. 1 EEG 2014 rückwirkend auf null....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...erstmalig in § 61 Abs. 7 EEG 2014 normiert wurde. Nach ..., ...Zeitgleichheit mit dem EEG 2014 eingeführt wurde, um ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...WIRKUNG Erstmals wurde im EEG 2014 in §24 die Pönalisierung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...jährlichen Stromproduktion im EEG 2014 erfordert diese lediglich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fachgespräch zu Vor- und Nachteilen der vier Optionen des "BMWK-Optionenpapiers" zur Ausgestaltung eines CfD zur zukünftigen Absicherung des EE-Ausbaus.Konkretes Ziel: Kosteneffiziente und marktnahe Weiterentwicklung des EEG, sodass gleichzeitig ein hohes Tempo beim EE-Ausbau abgesichert ist, aber die Kosten für die Allgemeinheit (EEG-Konto) und das System (effiziente DIfrektvermarktung und Anlagen) sinken.

    • Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 27.04.2026
    • Adressatenkreis:
      • 25.03.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...geförderten Strommengen im EEG, 2014 bis 2024 (historisch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.

    • Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... anzulegende Wert (ab EEG 2014) bis zu einer Bemessungsleistung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Biomassepaket zielt auf die Flexibilisierung von Biogasanlagen für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Strom und Wärme als Ausgleich fluktuierender EE ab. Die im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Gesetzesänderungen am EEG sind jedoch praxisfern ausgestaltet und gefährden einen Großteil der Biogasbestandsanlagen, welche wir auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in 2045 nicht verlieren dürfen. Vor allem braucht es eine Übergangsregelung zur Erfüllung der wichtigen Flexibilitätsanforderungen, ein größeres Ausschreibungsvolumen sowie einen höheren Flexzuschlag.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 09.10.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14246 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... anzulegende Wert (ab EEG 2014) bis zu einer Bemessungsleistung...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...auch Anlagen nach dem EEG 2014, die zwar oberhalb ..., ...im Vergleich zu § 21 EEG 2014 beabsichtigt war. Diese...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Risiken abzufedern. Mit dem EEG 2014 wurde eine Direktvermarktung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um den Anforderungen eines zunehmend elektrifizierten, flexiblen und volatilen Energiesystems gerecht zu werden, sollte der Ausbau erneuerbarer Energien stärker regional ausgerichtet werden. Erneuerbare Energien sollten insbesondere dort zugebaut werden, wo sie den größten systemischen Nutzen entfalten. Hierfür können beispielsweise entsprechend ausgestaltete Ausschreibungen im Rahmen der EEG-Förderung, ein Bonus-Malus-System, das Konzept der „Einspeisesteckdose“ und weitere Instrumente zur regionalen Steuerung geeignete Anreize setzen.

    • Bereitgestellt von: Bayernwerk AG am 24.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG ist historisch auf die Förderung und Marktintegration von Anlagen ausgerichtet, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Logik lässt sich jedoch nicht auf die Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme- und Stromversorgung übertragen. Unsere Mitgliedsunternehmen betreiben in der Regel keine nennenswerten Bioenergieanlagen zur Netzeinspeisung. Zukünftige Anlagen werden konsequent so ausgelegt, dass sie der industriellen Selbst- und Direktversorgung dienen.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 23.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BMWE-Referentenentwurf sieht vor, das gesonderte Ausschreibungskontingent sowie den erhöhten Höchstwert für Gebote (Technologiebonus) für sog. besondere Solaranlagen – einschließlich Moor-PV – ersatzlos zu streichen. Die Bodensee-Stiftung hält dies für einen schwerwiegenden Fehler. Ohne diese Förderkulisse fehlt eine tragfähige Nutzungsperspektive und damit ein zentraler Hebel für die freiwillige Wiedervernässung, die erklärtes Ziel der Bundesregierung ist. Die Bodensee-Stiftung fordert, die Streichung der EEG-Privilegierung für Moor-PV aus dem Entwurf zu nehmen. Stattdessen sollte die bestehende Förderstruktur erhalten und mit der Palu-Richtlinie koordiniert werden, um die gesetzlich verankerten Klima- und Wiederherstellungsziele kohärent zu verfolgen.

    • Bereitgestellt von: Bodensee-Stiftung - Internationale Stiftung für Natur und Kultur am 15.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Rahmen der EEG-Novelle gilt es die Rahmenbedingungen für schwimmende Photovoltaikanlagen auf Baggerseen zu verbessern. Schwimmende PV-Anlagen bieten erhebliche Potenziale für die erneuerbare Stromerzeugung ohne zusätzliche Flächenkonkurrenz und unterstützen die Dekarbonisierung der Rohstoffindustrie. MIRO fordert daher die dauerhafte Einstufung als eigenständige EEG-Sonderanlage, einen technologiespezifischen Vergütungszuschlag von mindestens 2 ct/kWh zur Berücksichtigung höherer Investitions- und Betriebskosten, wirtschaftlich tragfähige Bedingungen für die Netzeinspeisung sowie praxistaugliche Regelungen für den Einsatz von Stromspeichern. Zudem fordert MIRO Planungs- und Investitionssicherheit für bestehende und künftige Projekte.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Rohstoffe e.V. (BV MIRO) am 14.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Thüga begrüßt die Zielsetzung der EEG-Novelle 2027, erneuerbare Energien stärker in Markt und System zu integrieren sowie Flexibilität und Kosteneffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf gesehen, damit die Reform praxistauglich bleibt und den weiteren EE-Ausbau nicht gefährdet. Insbesondere müssen Direktvermarktungspflichten, Abschöpfungsmechanismus, Resilienz-Ausschreibungen, Speicherintegration und kommunale Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Investitions- und Planungssicherheit gewahrt bleiben, keine unnötigen IT- und Abwicklungsaufwände entstehen und die Regelungen mit Netz- und Messwesen konsistent verzahnt werden.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 13.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Alterric setzt sich für ein zukunftsfähiges Strom- und Energiemarktdesign ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien (insb. Wind an Land, PV, Speicher) erhält. Wir setzen uns dafür ein, dass Risiken im Anlagenbetrieb dauerhaft und angemessen abgesichert werden, um Finanzierungskonditionen für die kapitalintensiven erneuerbaren Energien zu verbessern und damit die Ausbauziele zu erreichen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiges Strompreisniveau für unseren Industriestandort zu sichern. Dazu braucht es angemessene staatliche Förder- und Absicherungsinstrumente, wie auch staatliche Absicherungen für private Verträge (PPAs). Für die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren setzen wir uns auch in weiteren Strommarktfragen ein (z.B. Kapazitätsmärkte, Gebotszonen)

    • Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 03.07.2026
    • Adressatenkreis:
      • 02.07.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Alterric setzt sich für ein zukunftsfähiges Strom- und Energiemarktdesign ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien (insb. Wind an Land, PV, Speicher) erhält. Wir setzen uns dafür ein, dass Risiken im Anlagenbetrieb dauerhaft und angemessen abgesichert werden, um Finanzierungskonditionen für die kapitalintensiven erneuerbaren Energien zu verbessern und damit die Ausbauziele zu erreichen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiges Strompreisniveau für unseren Industriestandort zu sichern. Dazu braucht es angemessene staatliche Förder- und Absicherungsinstrumente, wie auch staatliche Absicherungen für private Verträge (PPAs). Für die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren setzen wir uns auch in weiteren Strommarktfragen ein (z.B. Kapazitätsmärkte, Gebotszonen)

    • Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 03.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Biomasse-Stromerzeugung zu halten und Biogasanlagen flexibel umzurüsten, seien 2.500 MW/a Ausschreibungsvolumen bis 2032 nötig (statt 500 MW/a). Der Maisdeckel (25 %) soll gestrichen bzw. ins Agrarrecht verlagert werden. Der zweite Vergütungszeitraum soll auf 15 Jahre verlängert, der Flexibilitätszuschlag auf 130 €/kW erhöht werden (auch für Bestandszuschläge). Statt restriktiver Betriebsviertelstundenbegrenzung soll wieder die Bemessungsleistungslogik genutzt werden, ohne Abstriche bei Überbauungen. Netzbetreiber sollen flexible Netzanschlussvereinbarungen nicht nur anbieten können, sondern müssen. Zudem: Bagatellgrenze 750 kW, Kleinanlagenzuschlag stärken, EEV-Regelung für Güllekleinanlagen verlängern und erneute Ausschreibungsteilnahme zur weiteren Flexibilisierung ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Einführung von produktionsabhängigen Differenzverträgen (Contracts for Difference) mit einfach nachweisbaren und möglichst europaweit harmonisierten Präqualifikationsanforderungen und qualitativen Nichtpreiskriterien bei Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und auf See. Ziel ist außerdem die Vermeidung von bürokratischen Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des Net Zero Industry Acts im WindSeeG zum Erhalt der Lieferkettenflexibilität und Stärkung der Resilienz.

    • Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 30.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Ausbau der Windenergie spielt eine zentrale und tragende Rolle für die deutsche Energiewende und den Klimaschutz. Daher sind Flächen, die sich für Windenergie eignen, unter Projektierern in hohem Maße nachgefragt. Das treibt die Flächenpachten in Höhen, die unter Projektierern einen Verdrängungswettbewerb ausgelöst haben. Inzwischen zeigt sich, dass die in den vergangenen Jahren entstandenen Pachtstrukturen teilweise nicht mehr zu den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingun-gen der Windenergie passen. Es bestehen daher gute Gründe, Maßnahmen zur zur Begrenzung marktverzerrender Pachtentwicklungen näher zu prüfen. Gleichzeitig ist sorgfältig sicherzustellen, dass mögliche Regelungen praktikabel ausgestaltet werden und keine zusätzlichen Hemmnisse für den Wind-energieausbau erzeugen.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 28.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetz trifft auch Regelungen zum Messstellenbetrieb oder Regelungen die im Zusammenhang damit stehen. Ziel der Interessensvertretung ist es daher, unsere Sicht auf die betreffenden Regelungsinhalte mitzuteilen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 26.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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