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140 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (140)
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (GKV-BStabG)
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 03.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (GKV-BStabG)
Anlässlich der Diskussion über die Vergütung für schnelle Facharzttermine mahnt der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte (BVHNO) das geschaffene Erfolgsmodell des TSVG beizubehalten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. am 03.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VPKA wendet sich gegen die Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll eine sogenannte Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt werden. Damit sollen in den nächsten Jahren Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt werden, um so die erwartete Finanzierungslücke in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schließen. Mit seinen Aktivitäten möchte der VPKA eine Abschwächung der Sparmaßnahmen erzielen. Um „Beinfreiheit“ für Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken zu erhalten und wirksame Kostenentlastungen zu erzielen, fordern wir die Streichung von starren Struktur- und Personalvorgaben durch Gesetze sowie Richtlinien des G-BA wie z.B. Streichung der PPUG, der PPP-RL, der Psych-Personalnachweise sowie die Rückeingliederung der Pflegebudgets in die DRG’s.
- Bereitgestellt von: Verband der Privatkrankenanstalten In Bayern e.V. am 02.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Darstellung der Auswirkungen des Gesetzentwurfes auf ambulante die nephrologische Versorgung. Hervorhebung der Bedeutung der Prävention.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Nephrologinnen und Nephrologen in Deutschland (DN) e.V. am 01.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.05.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Forschende Pharmaunternehmen wie Ipsen sind mit ihren Investitionen in Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimittel zentral für die Gesundheitserhaltung der Bevölkerung. Voraussetzung für die Sicherstellung einer am medizinischen Fortschritt orientierten Arzneimittelversorgung ist die finanziellen Stabilität der GKV bei gleichzeitiger Gewährleistung verlässlicher und planbarer Rahmenbedingungen bei Preisbildung und Erstattung neuer Arzneimittel. Ipsen setzt sich für effektive und nachhaltige Lösungen zur finanziellen Stabilisierung der GKV ein.
- Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 18.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Finanzen in der GKV stabil aufstellen
Der vdek setzt sich für eine politische Lösung der finanziellen Herausforderungen der GKV ein. Als Maßnahmen werden Strukturreformen im Gesundheitswesen, ein angemessener Finanzausgleich für sozialpolitische und versicherungsfremde Leistungen sowie ein zielgerichteterer Einsatz vorhandener finanzieller Mittel sowie die Stärkung des Kassenwettbewerbs vorgeschlagen.
- Bereitgestellt von: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) am 28.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der AMNOG-Leitplanken
Ziel ist die Streichung bzw. grundlegende Revision der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten AMNOG-Leitplanken und die Rückkehr zu einer flexiblen, nutzenbasierten Preisbildung, die therapeutische Mehrwerte, Schrittinnovationen und den Zusatznutzen innovativer Arzneimittel angemessen berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.05.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung der Zwangsrabatte auf Arzneimittel
Ziel ist die Streichung gesetzlicher Zwangsrabatte für Arzneimittel aus dem SGB V, insbesondere zur Stärkung einer nutzenbasierten Preisbildung, zur Verbesserung verlässlicher Erstattungsbedingungen und zur Sicherung eines frühen Zugangs zu innovativen Arzneimitteln in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Um die Finanzierungsgrundlagen der GKV zukunftssicher aufzustellen und die Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren, hat die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte FinanzKommission Gesundheit (FKG) am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen. Die Empfehlungen sollen das hohe Ausgabenwachstum ohne Einschränkungen der Versorgungsqualität senken und die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen
- Bereitgestellt von: Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. Bundesverband am 06.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.05.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DGPPN spricht sich dagegen aus, die Versorgung vom medizinischen Bedarf zu entkoppeln und an der Grundlohnrate zu orientieren. Sie wirbt für die vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL-Personals, den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der extrabudgetärer Vergütung für Leistungen im Rahmen der KSVPsych-RL und der kooperativen neurologisch-psychiatrischen Heimversorgung. Sie fordert langfristige Strukturreformen, darunter die Einführung von Globalbudgets als Optionsmodell und die Entwicklung sozialmedizinischer Schwerpunktpraxen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 23.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.05.2026
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die DGPPN spricht sich dagegen aus, die Versorgung vom medizinischen Bedarf zu entkoppeln und an der Grundlohnrate zu orientieren. Sie wirbt für die vollumfängliche Finanzierung des PPP-RL-Personals, den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der extrabudgetärer Vergütung für Leistungen im Rahmen der KSVPsych-RL und der kooperativen neurologisch-psychiatrischen Heimversorgung. Sie fordert langfristige Strukturreformen, darunter die Einführung von Globalbudgets als Optionsmodell und die Entwicklung sozialmedizinischer Schwerpunktpraxen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde am 23.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke
Der Bayerische Brauerbund wehrt sich gegen die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke. Gerade bayerische Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen – gerade in zeiten, in denen diese Brauereien durch eine Ausweitung des Erfrischungsgetränkeangebotes dem stark rückläufigen Biermarkt zu begegnen und ihre Existenz zu sichern versuchen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Sie brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
- Bereitgestellt von: Bayerischer Brauerbund e. V. am 09.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Lenkungssteuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke
Der Bayerische Brauerbund wehrt sich gegen die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke. Gerade bayerische Brauereien waren und sind seit jeher auch Hersteller von Erfrischungsgetränken. Eine Zuckersteuer, deren gesundheitspolitische Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist, würde diese Betriebe empfindlich treffen – gerade in zeiten, in denen diese Brauereien durch eine Ausweitung des Erfrischungsgetränkeangebotes dem stark rückläufigen Biermarkt zu begegnen und ihre Existenz zu sichern versuchen. Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Steuerpolitik vertraut. Sie brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
- Bereitgestellt von: Bayerischer Brauerbund e. V. am 09.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.04.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Kernkritik ist die vorgesehene Überführung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen in MGV. Gerade stationsersetzende Eingriffe benötigen verlässliche extrabudgetäre Finanzierung, weil sie hohe Vorhalte- und Investitionskosten auslösen und zugleich teurere stationäre Versorgung vermeiden oder ersetzen. Eine Budgetierung dieser Leistungen würde nicht Überversorgung abbauen, sondern den Ausbau effizienter ambulanter Strukturen bremsen. Weitere Kritikpunkte betreffen die ersatzlose Rückführung der TSVG-bezogenen Terminvergütungen in die MGV sowie den Degressionsabschlag in der hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten Versorgung. Leistungen mit klarem Ambulantisierungs-, Präventions-, Qualitäts- oder Zugangssteuerungseffekt müssen planbar finanziert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 08.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist die Anpassung des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch die rechtliche Verankerung des Rettungsdienstes als Bestandteil der außerklinischen Akutversorgung sowie die Berücksichtigung von Ausbildungs , Fortbildungs und Qualifizierungsstrukturen in der Finanzierungssystematik. Angestrebt werden die Erweiterung gesetzlicher Regelungen um rettungsdienstliche Vorhaltung, Versorgungskomponenten und Bildungsstrukturen, die verpflichtende Durchführung einer umfassenden Folgenabschätzung einschließlich Auswirkungen auf Ausbildungskapazitäten sowie die Sicherstellung, dass Vergütungsregelungen die Finanzierungsgrundlage für Ausbildung, Qualitätssicherung und Personalentwicklung dauerhaft gewährleisten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband für Bildung im Rettungswesen e.V. am 06.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragsstabilisierungsgesetz
Politischer Dialog für verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im Gesetzentwurf erwähnte Vorhaben, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Ziel der Interessenvertretung: die nicht evidenzbasierte Einschätzung sowie Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer rechtlicher Regelungen. Zugleich wird auf den geltenden Koalitionsvertrag verwiesen, da das Vorhaben über die vorgesehenen Formulierungen hinausgehen. Es soll dargelegt werden, dass diskriminierende, einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, Zutaten oder Lebensmittelgruppen abstellende Regulierungen weder zielführend noch geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Coca-Cola Europacific Partners Deutschland am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GKV Beitragsstabilisierungsgesetz
Politischer Dialog für verhältnismäßigen Rechtsrahmen zur möglichen Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Gegenstand ist das im Gesetzentwurf erwähnte Vorhaben, in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Ziel der Interessenvertretung: die nicht evidenzbasierte Einschätzung sowie Unverhältnismäßigkeit möglicher neuer rechtlicher Regelungen. Zugleich wird auf den geltenden Koalitionsvertrag verwiesen, da das Vorhaben über die vorgesehenen Formulierungen hinausgehen. Es soll dargelegt werden, dass diskriminierende, einseitig auf bestimmte Inhaltsstoffe, Zutaten oder Lebensmittelgruppen abstellende Regulierungen weder zielführend noch geeignet sind, gesundheitspolitische Ziele nachhaltig zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Coca-Cola Europacific Partners Deutschland am 02.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)
Berücksichtigung verbesserte Früherkennung von chronischen Lungen- und Atemwegserkrankungen im Zusammenhang mit der Überarbeitung der allgemeine Gesundheitsuntersuchung.
- Bereitgestellt von: Jahrzehnt der Lunge e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Die BWKG fordert die nachfolgenden Änderungen am Gesetzesentwurf: - Keine Absenkung der Grundlohnentwicklung um 1% - Streichung der geplanten Erhöhung der Prüfquoten des MD sowie der Schwellenwerte (§ 275c Absatz 2 SGB V) - Bürokratiearme Ausgestaltung der Personalvorgaben in der Krankenhauspflege, Abschaffung des Pflegepersonalquotienten und Aufhebung weiterer Personalbemessungsregelungen (§§ 137i SGB V ff.) Zudem fordert die BWKG einen Strukturorientierter Zuschlag (§ 8 Abs. 13 neu KHEntgG) in das Gesetz aufzunehmen.
- Bereitgestellt von: Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e. V. (BWKG) am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer fairen und wertbasierten Vergütung für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Einführung einer differenzierten Preisgestaltung, die sich an Parametern wie dem therapeutischem Nutzen, der Indikation und der Prävalenz orientiert. Darüber hinaus braucht es klare gesetzliche Regelungen für die Schaffung und Vergütung neuer ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit einer DiGA, um bestehende Regelungslücken zu schließen und sicherzustellen, dass Patient:innen ohne Verzögerung die notwendige Unterstützung erhalten.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.05.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer fairen und wertbasierten Vergütung für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Einführung einer differenzierten Preisgestaltung, die sich an Parametern wie dem therapeutischem Nutzen, der Indikation und der Prävalenz orientiert. Darüber hinaus braucht es klare gesetzliche Regelungen für die Schaffung und Vergütung neuer ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit einer DiGA, um bestehende Regelungslücken zu schließen und sicherzustellen, dass Patient:innen ohne Verzögerung die notwendige Unterstützung erhalten.
- Bereitgestellt von: Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz - DigiG) -
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BR-Drs. 4/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.05.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe
GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: Verhinderung einer Zuckersteuer/Zuckerabgabe
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben: