Regelungsvorhaben

BMW spricht sich gegen zusätzliche Belastungen durch Sozialreformen aus und fordert eine nachhaltige Senkung der Sozialversicherungskosten.

Angegeben von:
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (R002370) am 29.07.2026

Beschreibung:
Im Rahmen des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze der Gesetzlichen Krankenkassen hat die Bundesregierung beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenze um einmalig außerordentlich 300 Euro pro Monat zu erhöhen. Dies führt zu einem weiteren Anstieg der Lohnzusatzkosten bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern. BMW spricht sich gegen weitere Mehrbelastungen für die Wirtschaft im Rahmen der Sozialreformen aus. Vielmehr müssen die Sozialreformen erhebliche Entlastungen bei den Sozialversicherungskosten bringen. 

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 21/6130 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2607290017 (PDF - 14 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 10.06.2026 an:

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