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18.459 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.459)
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Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
H2ercules-Appell zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes
In der dritten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes werden u.a. die Finanzierungsregeln für das Wasserstoff-Kernnetz geregelt. Ziel der Interessenvertretung ist es, dass Finanzierungsbedingungen beschlossen werden, die es den Fernleitungsnetzbetreibern ermöglichen, endgültige Investitionsentscheidungen für das Wasserstoff-Kernetz zu treffen.
- Bereitgestellt von: N-ERGIE Aktiengesellschaft am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften -
BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes -
BT-Drs. 20/11017
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/10014 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
-
BR-Drs. 590/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des Bundespolizeigesetzes
Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten durch die Bundespolizei.
- Bereitgestellt von: Axon Public Safety Germany SE am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
1.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik-Freiflächenanlagen
Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
3.) Gestaltung von Szenarien und Storylines des Umbaus der Energiewirtschaft auf Klimaneutralität
Für die Systementwicklung in der Energiewirtschaft ist es nötig, Szenarien und Storylines für das Energiesystem der Zukunft zu entwickeln. Damit wird der Ausbau von Erneuerbaren Energien, Speichern und Flexibilitäten und den Umbau, Ausbau oder Rückbau von Netzinfrastrukturen beschrieben und planbar. Beispielhaft genannt sind die Systementwicklungsstrategie (SES), die Szenariorahmen für den Stromnetzausbau (SR, NEP), die Verteilungsnetzausbaupläne (NAP), sowie Strategien und Detailplänen zum Ausbau von Photovoltaik, Windenergie, Energeispeichern und komplementären Energietechnologien. Ziel der Regelungsvorhabens ist es, progressive Systementwicklung für die neue Energiewirtschaft zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
3.) Gestaltung von Szenarien und Storylines des Umbaus der Energiewirtschaft auf Klimaneutralität
Für die Systementwicklung in der Energiewirtschaft ist es nötig, Szenarien und Storylines für das Energiesystem der Zukunft zu entwickeln. Damit wird der Ausbau von Erneuerbaren Energien, Speichern und Flexibilitäten und den Umbau, Ausbau oder Rückbau von Netzinfrastrukturen beschrieben und planbar. Beispielhaft genannt sind die Systementwicklungsstrategie (SES), die Szenariorahmen für den Stromnetzausbau (SR, NEP), die Verteilungsnetzausbaupläne (NAP), sowie Strategien und Detailplänen zum Ausbau von Photovoltaik, Windenergie, Energeispeichern und komplementären Energietechnologien. Ziel der Regelungsvorhabens ist es, progressive Systementwicklung für die neue Energiewirtschaft zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
6.) Bedingungen für progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovolatik an Gebäuden
Solarenergieanlagen auf, an oder in Gebäuden sollen der Standard werden. Die Gebäude mit Photovotaikanlagen enthalten oft Energiespeicher und flexible Verbrauchen und sind zunehmend über intelligentere Messsysteme (imSYS) in Energiemärkte integriert. Um den Ausbau von Photovoltaik auf Gebäuden dauerhaft im zweistelligen Gigawatt-Bereich pro Jahr zu erzielen ist die Weiterentwicklung des Regelwerks im EEG, EnWG und den in Verbindung stehenden Verordnungen und Regelwerken nötig. Auch betrifft der Ausbau der Gebäude-Photovoltaik oft weitere Rechtsbereiche, insbesondere das Baurecht und das Steuerrecht. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden ein.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
9.) Versorgungssicherheit durch den Strommarkt nicht verzerrende Mechanismen sicherstellen
Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Übergangsregelung schaffen für BTV-3-Impfung
Es ist in Kürze mit der Zulassung zweier BTV 3-Impfstoffe zu rechnen: ein Impfstoff mit einer Zulassung nur für Schafe sowie ein Impfstoff mit Zulassung für Rinder und Schafe, der erst in 3-4 Monaten lieferbar sein wird. Mit Zulassung dieser Impfstoffe verliert die BTV-3-Impfgestattungsverordnung ihre Gültigkeit. Der Impfstoff , für den eine Zulassung nicht vor Juni zu erwarten ist, könnte nur noch für Nachimpfungen eingesetzt werden. Das bedeutet, dass Rinder gerade in der jetzt so kritischen Zeit nicht gegen BTV 3 geimpft werden können. MAn muss eine pragmatische Lösung finden, so dass auch Rinder rechtzeitig vor Beginn der Gnitzensaison rechtssicher gegen BTV 3 geimpft werden können.
- Bereitgestellt von: Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
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19.02.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen zu Fragen der Entwicklungszusammenarbeit
(1) Die Bundesregierung stellt mind. 0,7 % des BNE für die öffentliche EZ, und davon mind. 0,2 % für die LDCs, sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung der Humanitären Hilfe bereit; (2) Die drei großen UN-Konventionen UNFCCC, CBD und UNCCD bilden mit dem Menschenrecht auf Nahrung und den CFS- Beschlüssen den Rahmen für ernährungsrelevante Gesetzgebungen; (3) Aufwuchs der bereitgestellten Mittel für Klimafinanzierung auf 10 MRD. Euro jährlich bis 2030; (4) Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und Gemeinsames Europäische Asylsystem bilden die Grundlage für das Regierungshandeln; (5) Die CSDDD wird zeitnah, europarechtskonform in deutsches Recht umgesetzt; (6) Die Bundesregierung verabschiedet einen neuen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
-
25.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumente: Internationale Klimafinanzierung, Reform Schuldenbremse, Reichensteuer, Subventionsabbau
Argumente für die Koalitionsverhandlungen, um Aufwüchse bei der internationalen Klimafinanzierung zu garantieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen, eine Reform der Schuldenbremse in Betracht zu ziehen und eine Besteuerung von extremen Vermögen international zu koordinieren und umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Argumente: Internationale Klimafinanzierung, Reform Schuldenbremse, Reichensteuer, Subventionsabbau
Argumente für die Koalitionsverhandlungen, um Aufwüchse bei der internationalen Klimafinanzierung zu garantieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen, eine Reform der Schuldenbremse in Betracht zu ziehen und eine Besteuerung von extremen Vermögen international zu koordinieren und umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
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Adressatenkreis:
-
26.02.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Argumente: Internationale Klimafinanzierung, Reform Schuldenbremse, Reichensteuer, Subventionsabbau
Argumente für die Koalitionsverhandlungen, um Aufwüchse bei der internationalen Klimafinanzierung zu garantieren, klimaschädliche Subventionen abzubauen, eine Reform der Schuldenbremse in Betracht zu ziehen und eine Besteuerung von extremen Vermögen international zu koordinieren und umzusetzen.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gerechte Besteuerung von Superreichen
Die Investitionslücke bei öffentlichen Investitionen ist immens. Forschungsinstitute schätzen, dass allein für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz, Bildung und öffentliche Infrastruktur jährlich mindestens 60 Mrd. EUR zusätzlich erforderlich sind. Hinzu kommen dringend benötigte Gelder für die nachhaltige Finanzierung eines verlässlichen Sozialstaats sowie für EZ und humanitäre Hilfe. Um die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen, werden weder die vorgeschlagenen, größeren Verschuldungsspielräume noch die Reform der Schuldenbremse ausreichen. Vielmehr braucht es auch höhere Einnahmen durch ein gerechtes Steuersystem. Jetzt ist der Moment, die Besteuerung großer Vermögen anzugehen.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen zu Fragen der Entwicklungszusammenarbeit
(1) Die Bundesregierung stellt mind. 0,7 % des BNE für die öffentliche EZ, und davon mind. 0,2 % für die LDCs, sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung der Humanitären Hilfe bereit; (2) Die drei großen UN-Konventionen UNFCCC, CBD und UNCCD bilden mit dem Menschenrecht auf Nahrung und den CFS- Beschlüssen den Rahmen für ernährungsrelevante Gesetzgebungen; (3) Aufwuchs der bereitgestellten Mittel für Klimafinanzierung auf 10 MRD. Euro jährlich bis 2030; (4) Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und Gemeinsames Europäische Asylsystem bilden die Grundlage für das Regierungshandeln; (5) Die CSDDD wird zeitnah, europarechtskonform in deutsches Recht umgesetzt; (6) Die Bundesregierung verabschiedet einen neuen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen zu Fragen der Entwicklungszusammenarbeit
(1) Die Bundesregierung stellt mind. 0,7 % des BNE für die öffentliche EZ, und davon mind. 0,2 % für die LDCs, sowie eine bedarfsgerechte Finanzierung der Humanitären Hilfe bereit; (2) Die drei großen UN-Konventionen UNFCCC, CBD und UNCCD bilden mit dem Menschenrecht auf Nahrung und den CFS- Beschlüssen den Rahmen für ernährungsrelevante Gesetzgebungen; (3) Aufwuchs der bereitgestellten Mittel für Klimafinanzierung auf 10 MRD. Euro jährlich bis 2030; (4) Genfer Flüchtlingskonvention, Europäische Menschenrechtskonvention und Gemeinsames Europäische Asylsystem bilden die Grundlage für das Regierungshandeln; (5) Die CSDDD wird zeitnah, europarechtskonform in deutsches Recht umgesetzt; (6) Die Bundesregierung verabschiedet einen neuen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Brot für die Welt fordert mit 78 anderen Akteuren die Kontrolle von Online-Plattformen
Brot für die Welt fordert die nächste Bundesregierung im Rahmen eines offenen Briefs auf, sich in der kommenden Legislaturperiode entschlossen dafür einzusetzen, dass Online-Plattformen das gesellschaftliche Gemeinwohl und den demokratischen Diskurs fördern, um damit Hassrede, Desinformationen und gesellschaftliche Spaltung in die Schranken zu weisen. Das beinhaltet: i) Wettbewerbs- und Kartellrecht auf digitale Plattformen anwenden und punktuell verschärfen. ii) Transparenz bei den algorithmischen Systemen von Plattformen erwirken.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Schuldenbremse an 0,7 Prozent Bedingung für ODA knüpfen
Im Zuge der Verhandlungen zur Reform der Schuldenbremse und zum Sondervermögen Infrastruktur sollte darauf hingewirkt werden, dass auch genügend Mittel für den Kampf gegen extreme Armut und Hunger bereitgestellt werden und Deutschland mindestens 0,7 Prozent seines BNE für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zur Verfügung stellt.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 26.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
-
BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung eines möglichen Verbots der Bekämpfung von Schadnagern mit Antikoagulanzien
Verhinderung des möglichen Verbots der Bekämpfung und der befallsunabhängigen Dauerbeköderung von Schadnagern mit Antikoagulanzien zur dauerhaften Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in Betrieben.
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
24.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der EU-Abfallrahmenrichtlinie / Einführung eines Korrekturfaktors
Einführung eines Korrekturfaktors, der sicherstellen soll, dass die verbindlichen Reduktionsziele für Lebensmittelabfälle relativ zur produzierten Menge an Lebensmitteln berechnet werden, anstatt in absoluten Zahlen festgelegt zu sein.
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
11.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der ausgeweiteten Höchstgehalte für PAK in bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Es wird die Ausweitung der Höchstgehalte auf Waren mit Rauchgeschmack, der von geräucherten Zutaten, geräucherten Gewürzen usw. stammt, kritisiert.
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
03.02.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung bzw. Abänderung des Entwurfs einer Richtlinie über Umweltaussagen
Es wird die mit dem Entwurf verbundene überbordende Bürokratie - insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen - kritisiert. Die unterzeichnenden Verbände warnen ausdrücklich vor der Einführung eines Vorabprüfungsverfahrens für Umweltaussagen. Es wird die Aussetzung des Trilogs gefordert.
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 25.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
14.02.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Interessen der Unternehmen des kooperierenden Mittelstands im Handels-, Handwerks- und Dienstleistungsbereich sollen u.a. im Zuge der Novellierung des Genossenschaftsgesetzes, vor dem Hintergrund einer diskutierten EU-weiten Harmonisierung des Insolvenzrechts sowie mit Blick auf die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen angemessen berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. am 25.03.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
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BT-Drs. 20/14501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben: