Stellungnahmen/Gutachten
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22.082 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.082)
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Zu Regelungsvorhaben:
Verabschiedung des Suizidpräventionsgesetzes
Wir setzen uns dafür ein, dass der Entschließungsantrag in eine nationale Suizidpräventionsstrategie mit einer gesetzliche Verankerung überführt wird. Unser Anliegen ist sowohl die Einführung und Verstetigung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten, als auch die Finanzierung von Forschungs- und Präventionsprojekten im Bereich der Suizidprävention.
- Bereitgestellt von: Werner-Felber-Insitut für Suizidprävention und interdisziplinäre Forschung im Gesundheiteswesen e. V. am 09.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Suizidprävention stärken
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BT-Drs. 20/7630
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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22.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In Bezug auf die Einführung der neuen Selbstständigkeit nach § 7 Absatz 5 SGB IV n.F. setzt sich Engel & Völkers gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie Bundestagsabgeordneten für Nachbesserungen ein, um mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Dies betrifft insbesondere Klarstellungen bzgl. der Kriterien Verlustrisiken und Gewinnchancen, Tragen unternehmertypischer Aufwendungen und werbendes Auftreten am Markt, die für betriebsmittelarme, digitale Tätigkeiten zu unbestimmt gefasst sind.
- Bereitgestellt von: Engel & Völkers Holding GmbH am 09.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
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Adressatenkreis:
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05.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Es wird Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (WissZeitVG) genommen. Der Fakultätentag Psychologie begrüßt, dass der aktuelle Referentenentwurf gegenüber früheren Regelungsvorhaben verschiedene Verbesserungen enthält. Insbesondere begrüßen wir die wissenschaftskomptible Regelung der Befristung in er psyhotherapeutischen Weiterbildung im Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG). Zugleich wird jedoch weiterer Änderungsbedarf gesehen, insbesondere hinsichtlich der fehlenden Berücksichtigung der Promotionszeit bei den Postdoc-Befristungszeiten.
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 08.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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12.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Rahmenstandards für Hochschulen und Wissenschaft
Es wird Stellung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Hochschulrechts und des Rechts der Graduiertenförderung des Bundes genommen. Der Fakultätentag Psychologie (FTPs) begrüßt die Ziele der Rechtsbereinigung und Entbürokratisierung grundsätzlich. Zugleich wird angeregt zu prüfen, ob einzelne Regelungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) weiterhin rechtliche, koordinierende oder orientierende Funktionen erfüllen. Aus Sicht des FTPs sollten wesentliche Struktur-, Qualitäts- und Verfahrensstandards des Hochschulwesens möglichst vor einer vollständigen Aufhebung des HRG durch länderübergreifende Regelungen abgesichert werden. Zudem wird eine Anpassung des § 2 PsychThApprO angeregt.
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 08.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Hochschulrechts und des Rechts der Graduiertenförderung des Bundes
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Adressatenkreis:
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26.06.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rahmenbedingungen für private Investitionen in Infrastruktur verbessern
Als Ergänzung zum Sondervermögen sollte zusätzlich privates Kapital für die Modernisierung der Infrastruktur und der grünen Transformation mobilisiert werden. Wichtige Maßnahmen hierfür sind die Entwicklung einer ganzheitlichen Infrastrukturstrategie unter Einbeziehung institutioneller Investoren, die Schaffung einer Projektpipeline, Bündelung sowie Standardisierung von Projekten im kommunalen Bereich, beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine erhöhte Transparenz durch zentrale Ausschreibungs- und Projektplattformen, die auch internationalen Investoren einen erleichterten Zugang verschaffen.
- Bereitgestellt von: Generali Deutschland AG am 08.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG)
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BT-Drs. 21/779
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Kernkritik ist die vorgesehene Überführung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen in MGV. Gerade stationsersetzende Eingriffe benötigen verlässliche extrabudgetäre Finanzierung, weil sie hohe Vorhalte- und Investitionskosten auslösen und zugleich teurere stationäre Versorgung vermeiden oder ersetzen. Eine Budgetierung dieser Leistungen würde nicht Überversorgung abbauen, sondern den Ausbau effizienter ambulanter Strukturen bremsen. Weitere Kritikpunkte betreffen die ersatzlose Rückführung der TSVG-bezogenen Terminvergütungen in die MGV sowie den Degressionsabschlag in der hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten Versorgung. Leistungen mit klarem Ambulantisierungs-, Präventions-, Qualitäts- oder Zugangssteuerungseffekt müssen planbar finanziert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 08.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Kernkritik ist die vorgesehene Überführung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen in MGV. Gerade stationsersetzende Eingriffe benötigen verlässliche extrabudgetäre Finanzierung, weil sie hohe Vorhalte- und Investitionskosten auslösen und zugleich teurere stationäre Versorgung vermeiden oder ersetzen. Eine Budgetierung dieser Leistungen würde nicht Überversorgung abbauen, sondern den Ausbau effizienter ambulanter Strukturen bremsen. Weitere Kritikpunkte betreffen die ersatzlose Rückführung der TSVG-bezogenen Terminvergütungen in die MGV sowie den Degressionsabschlag in der hausärztlichen bzw. hausarztzentrierten Versorgung. Leistungen mit klarem Ambulantisierungs-, Präventions-, Qualitäts- oder Zugangssteuerungseffekt müssen planbar finanziert bleiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 08.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen am Regelungsrahmen für den SMRO
E.ON hat Vorschläge entwickelt, wie der Smart-Meter-Rollout günstiger, effizienter und kundenfreundlicher in die Fläche gebracht werden kann. Die Änderungsvorschläge umfassen die Reduzierung der Tarifanwendungsfälle, die Abschaffung des Mehrsparten-Meterings, die Sicherstellung der Kompatibilität des Smart-Meter-Gateways mit Kundenanlagen und die Abschaffung des wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Im längerfristigen Zielbild spricht E.ON sich für einen „Smart-Meter light“ aus, der allen Kunden zu geringen Kosten zur Verfügung gestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 08.07.2026
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Adressatenkreis:
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08.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die ARGE NETZ setzt sich für einen weiteren, zügigen Zubau der Erneuerbaren Energien und deren Einbettung in ein Gesamtsystem aus Erneuerbaren, Flexibilitäten und Netz ein. Dafür sind die Regelungen des EEG zentral, etwa beim Ausschreibungsdesign der verschiedenen Technologien und deren Netzanschluss über die technischen Vorgaben zur Inbetriebnahme. Damit der Erneuerbare Mittelstand hier weiterhin eine treibende Kraft sein kann, setzen wir uns für eine entsprechende Ausgestaltung des Gesetzes ein. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]; Erneuerbare Energien [alle RV hierzu]
- Bereitgestellt von: ARGE Netz GmbH & Co. KG am 08.07.2026
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Adressatenkreis:
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06.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel ist, im Rahmen der nationalen Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verbindliche Vorgaben zur systematischen, flächendeckenden Identifizierung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Asylsuchender zu verankern. Dazu gehören klare Regelungen zu Mindeststandards bei Unterbringung, Gewaltschutz, gesundheitlicher Versorgung und Verfahrensgarantien, wie sie aus der EU-Aufnahmerichtlinie hervorgehen. Die BAfF setzt sich dafür ein, dass diese Standards in deutsches Recht übertragen und umgesetzt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Psychosozialer Zentren. Versorgung nach Folter, Krieg und Flucht e. V. am 08.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13963
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
08.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: