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18.456 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.456)
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Thesenpapier "Grundkonsens – Energieeffiziente Gebäude: Schlüssel für Klimaschutz, soziale Stabilität und Versorgungssicherheit" erarbeitet. Darin werden die Verhandler aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bedeutung energieeffizienter Gebäude adäquat zu verankern. Sechs Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Die Erreichung eines energieeffizienten, sozialverträglichen und klimaneutralen Gebäudebestands ist unverzichtbar 2. Vertrauen schaffen, Finanzierung sichern 3. Gebäudewerte erhalten und Zukunftsinvestitionen voranbringen 4. Soziale Gerechtigkeit sicherstellen 5. Transformationskosten senken, Unabhängigkeit und Inlandswertschöpfung stärken 6. Durch Vorreiterrolle der öffentlichen Hand Handlungsfähigkeit zeigen
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Thesenpapier "Grundkonsens – Energieeffiziente Gebäude: Schlüssel für Klimaschutz, soziale Stabilität und Versorgungssicherheit" erarbeitet. Darin werden die Verhandler aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bedeutung energieeffizienter Gebäude adäquat zu verankern. Sechs Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Die Erreichung eines energieeffizienten, sozialverträglichen und klimaneutralen Gebäudebestands ist unverzichtbar 2. Vertrauen schaffen, Finanzierung sichern 3. Gebäudewerte erhalten und Zukunftsinvestitionen voranbringen 4. Soziale Gerechtigkeit sicherstellen 5. Transformationskosten senken, Unabhängigkeit und Inlandswertschöpfung stärken 6. Durch Vorreiterrolle der öffentlichen Hand Handlungsfähigkeit zeigen
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zu den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Thesenpapier "Grundkonsens – Energieeffiziente Gebäude: Schlüssel für Klimaschutz, soziale Stabilität und Versorgungssicherheit" erarbeitet. Darin werden die Verhandler aufgefordert, im Koalitionsvertrag die Bedeutung energieeffizienter Gebäude adäquat zu verankern. Sechs Aspekte sollen berücksichtigt werden: 1. Die Erreichung eines energieeffizienten, sozialverträglichen und klimaneutralen Gebäudebestands ist unverzichtbar 2. Vertrauen schaffen, Finanzierung sichern 3. Gebäudewerte erhalten und Zukunftsinvestitionen voranbringen 4. Soziale Gerechtigkeit sicherstellen 5. Transformationskosten senken, Unabhängigkeit und Inlandswertschöpfung stärken 6. Durch Vorreiterrolle der öffentlichen Hand Handlungsfähigkeit zeigen
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 04.04.2025
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Adressatenkreis:
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18.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
MKS-Impfverordnung (MKS-ImpfV)
Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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29.01.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/687
Die Kommission plant eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/687 durch SANTE 2432/2023. Der VDF setzt sich für eine praxisgerechte Behandlung von Schlachtbetrieben im Unterschied zu sonstigen tierhaltenden Betrieben, insbesondere Zucht- und Mastbetrieben, im Tiergesundheitsrecht ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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20.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/687
Die Kommission plant eine Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/687 durch SANTE 2432/2023. Der VDF setzt sich für eine praxisgerechte Behandlung von Schlachtbetrieben im Unterschied zu sonstigen tierhaltenden Betrieben, insbesondere Zucht- und Mastbetrieben, im Tiergesundheitsrecht ein.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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06.03.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beitrag zu Regierungsverhandlungen
Handreichung zur zielgenaueren Formulierung
- Bereitgestellt von: Rolls-Royce Int. Ltd. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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14.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung
Ziel des VDF ist eine praxisgerechte Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung, die zusätzliche Belastungen für die Erzeugungskette Fleisch in Deutschland minimiert. Daher setzt sich der VDF dafür ein, dass die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem betroffenen Wirtschaftsbereichen erfolgt.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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27.02.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxisgerechte Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung
Ziel des VDF ist eine praxisgerechte Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung, die zusätzliche Belastungen für die Erzeugungskette Fleisch in Deutschland minimiert. Daher setzt sich der VDF dafür ein, dass die Umsetzung in enger Abstimmung mit dem betroffenen Wirtschaftsbereichen erfolgt.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Unterhaltsrecht soll den Lebensrealitäten angepasst werden und die Vielfalt von Familienleben abbilden. Im Hinblick auf die Neuregelung des Kindesunterhalts ist eine möglichst einfache, gut anwendbare Lösung zu finden, die diverse Modelle der Aufteilung der Betreuungsverantwortung abbildet. Dabei ist sicherzustellen, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten abgesichert ist und die Lasten einer Trennung/Scheidung nicht einseitig verteilt werden. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist neben der unterhaltsrechtlichen Regelung im Detail die bedarfsgerechte Bemessung des Existenzminimums und die Ermittlung und Berücksichtigung der Bedarfe von Trennungsfamilien. Die unterschiedliche Anknüpfung von Mindestbedarf des Kindes und Selbstbehalt des/der Unterhaltspflichtigen ist zu lösen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rolle der Kommunen in der Pflege stärken, Gesundheitsförderung und Prävention
Kommunen brauchen mehr Kompetenzen in Planung, Steuerung, Beratung und Entscheidung im Bereich Pflege und Pflegevermeidung. Dazu zählt eine verpflichtende Berücksichtigung der kommunalen Pflegeplanung bei der Zulassung von Einrichtungen der Pflege. Dort, wo Pflegekassen ihre Aufgaben der Pflegeberatung nicht wohnortnah in die kommunalen Strukturen einbringen können, sollte den Kommunen die Aufgabe verbunden mit einer Refinanzierungspflicht der Pflegekassen zuwachsen. Die verbindliche Implementierung von effizienten, sektorenübergreifenden Care- und Case-Managementstrukturen muss auf kommunaler Ebene erfolgen. Die Finanzausstattung der Kommunen ist so zu gestalten, dass Gesundheitsförderung und Prävention vor Ort adäquat umgesetzt werden können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Monetäre Leistungen für Kinder und Familien weiterentwickeln
Es sollte eine Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern und Jugendlichen erfolgen. Die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen müssen einheitlich, nachvollziehbar und bedarfsgerecht berechnet werden. Dafür ist ein schlüssiges und konsistentes Verfahren zu entwickeln. Ebenso sind die Bedarfe von Trennungsfamilien zu bestimmen. Der Deutsche Verein spricht sich zudem für die Bündelung derzeitiger kindbezogener, pauschal bemessener Einzelleistungen aus. Bestehende Schnittstellen zwischen den Systemen insbesondere des Sozial-, Unterhalts- und Steuerrechts müssen gut gestaltet werden. Die Möglichkeit einer digitalen Beantragung und Bearbeitung der Leistungen sollte sicherzustellt werden, automatische Auszahlungen sind zu prüfen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Freiwilligendienste sollten ausgebaut und die berufsbezogenen Anerkennungsmöglichkeiten gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtsvereinfachungen im SGB II voranbringen
Die vertikale Einkommensanrechnung in der Bedarfsgemeinschaft, verbunden mit einer Fiktionsregelung für dadurch nicht hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaftsmitglieder, sollte eingeführt werden. Die Schnittstelle zum Kindergeld ist zu harmonisieren. Es besteht Handlungsbedarf beim Kindergeldübertrag im Grundsicherungsrecht. Die Anrechnung von Erwerbseinkommen sollte vereinfacht werden. Die Freibetragsregeln sollten dabei so gestaltet werden, dass der Anreiz zur Aufnahme von Vollzeitarbeitsverhältnissen gestärkt wird, Einstiegsmöglichkeiten in geringem Beschäftigungsumfang aber erhalten bleiben. Der Gesetzgeber sollte den Begriff der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung mit festen Kriterien hinterlegen. Bedarfe für Seh- und Hörhilfen sollten im SGB V geregelt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sanktionen im SGB II verantwortungsbewusst handhaben
Der Deutsche Verein spricht sich für Regelungen im SGB II aus, die eine verhältnismäßige, individualisierte und rechtssichere Praxis von Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen gewährleisten. Bewertungsmaßstab hierzu sind die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die Aufgaben- und Zielstellung des SGB II sowie die Bewährung der Regelungen in der Praxis. Leistungskürzungen innerhalb eines existenzsichernden Leistungssystems erfordern eine verantwortungsbewusste Handhabung. Individuelles Fördern und Fordern erfordert eine Auseinandersetzung mit Ursachen von Pflichtverletzungen und passgenaue Eingliederungsstrategien. Es ist auch Aufgabe des Gesetzgebers, die gesetzlichen und fiskalischen Rahmenbedingungen hierfür sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sozialhilfe fortentwickeln, vereinfachen und entbürokratisieren
Die Regelungen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII sollten in ein neues Lebensunterhaltskapitel zusammengeführt werden. Rechtsvereinfachungen im SGB XII sollten erfolgen, z.B. Aufnahme einer Bagatellgrenze ins SGB XII, bis zu der ein Wechsel ins Wohngeld nicht erforderlich wird; Schaffung einer differenzierten Regelung der Inanspruchnahme von vorrangigen Leistungen im SGB XII, um Nachteile für Leistungsbeziehende, z.B. durch Wegfallen von Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme von Wohngeld, zu vermeiden; Einführung vereinfachter Antragstellung sowie grundsätzliche Möglichkeit der vorläufigen Leistungsgewährung; Überarbeitung der Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, insbesondere zur Vereinfachung und Klarstellung bzgl. der Anwendung der Frei- und Absetzbeträge.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fachkräfteeinwanderung verantwortungsvoll gestalten
Der Deutsche Verein regt an, Einwanderung zum Zweck der Ausbildung durch einen weiteren Ausbau der Ausbildungskooperationen zur Anwerbung künftiger Auszubildender zu stärken; für den Aufenthalt zu Studienzwecken die Befristung der Aufenthaltserlaubnis an die Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs anzupassen; Zeiten des Studiums und der Ausbildung voll, statt wie bislang nur zur Hälfte, auf die für die Niederlassungserlaubnis – also den unbefristeten Aufenthalt – anzurechnen. Internationale Mobilität von Fachkräften muss mit einer Absicherung der Ansprüche aus sozialen Sicherungssystemen verbunden sein. Neben bestehenden bilateralen völkerrechtlichen Abkommen zur wechselseitigen Übertragbarkeit von Sozialversicherungsansprüchen sollten Abkommen mit weiteren Staaten geschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
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13.03.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Bundesregierung sollte die Stärkung des sozialen Zusammenhalts in Europa zu einer Zielsetzung erklären und sich im Rat der EU dafür einsetzen, dass die Europäische Säule sozialer Rechte konsequent umgesetzt wird, u.a. im Bereich Armutsbekämpfung, der Stärkung sozialer Sicherungssysteme und der sozialen Infrastruktur; verbindlichen Rahmenregelungen zu Mindestsicherungssystemen sollten geschaffen werden. Die Bundesregierung sollte die Verabschiedung einer übergeordneten Antidiskriminierungsrichtlinie unterstützen. Die Chancengleichheit von mobilen Arbeitnehmer*innen kann durch den Abschluss der Überarbeitung der EU-Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit erhöht werden. Klimasozialfonds u. Just Transition Fonds so umsetzen, dass vulnerable Gruppen entlastet werden
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ökologische Transformation sozial abfedern
Der Bedarf an Strom für Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, sollte zukünftig auf der Grundlage von Daten über tatsächliche Stromverbräuche und nicht als bloße bundeseinheitliche Pauschale, wie bislang, bemessen werden. Wie in der Sozialhilfe bereits geregelt, sollten auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Jobcenter Stromschulden nicht nur als Darlehen, sondern auch als Zuschuss übernehmen können. Der Hinweis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 23. Juli 2014 – BvL 10, 12/12, 1 BvR 1691/13, Rdnrn. 120 und 121), dass sich bei akut existenznotwendigen, aber langlebigen Konsumgütern (Kühlschrank, Waschmaschine), nach der vorliegenden Berechnungsweise des Regelbedarfs die Gefahr einer Unterdeckung ergibt, sollte beim nächsten RBEG beachtet werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen fördern
Die Chancen für junge Menschen mit Behinderungen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung und den Beruf sollten verbessert werden. Unterstützungsangebote der beruflichen Bildung müssen im Sinne einer inklusiven Berufsbildung weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, eine bessere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Berufsbildungssystemen herzustellen, z.B. durch eine stärkere Flexibilisierung von Berufsbildungsangeboten. Der Bund sollte sich zudem verstärkt dafür einsetzen, die Zusammenarbeit der relevanten Akteure der Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, zuständige Reha-Träger, Integrationsfachdienste) mit Handels- und Handwerkskammern sowie Unternehmen zu fördern.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der angekündigte Ausbau des sozialen Wohnungsbaus als wesentlicher Bestandteil der Wohnraumversorgung sollte zügig umgesetzt werden. Zusätzlich zum Neubau öffentlich geförderten Wohnraums muss geprüft werden, inwieweit bestehende Leerstände ertüchtigt werden können. Bauliche und soziale Maßnahmen sollten miteinander verzahnt werden. Zur Verbesserung der Fördermöglichkeiten sollten wohnungspolitische Instrumente und Förderprogramme aus unterschiedlichen Ressorts besser aufeinander abgestimmt werden. Es braucht einen ressortübergreifenden Ansatz mit einer stärkeren Vernetzung von Wohnungs- und Sozialwirtschaft, Kommunen und Freier Wohlfahrtspflege.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pflegebedürftige finanziell entlasten
Um Pflegebedürftige vor finanzieller Überlastung zu schützen, müssen die pflegebedingten Eigenanteile dauerhaft und effektiv begrenzt werden. Der Deutsche Verein sieht im „Sockel-Spitze-Tausch“ einen richtungsweisenden Impuls für einen in der Höhe (und ggf. auch in der Dauer) begrenzten Eigenanteil.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
-
Adressatenkreis:
-
13.03.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Barrierefreiheit schaffen im Sinne des Design for all
Für mehr Barrierefreiheit müssen vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) weiterentwickelt und miteinander verzahnt werden. Um eine inklusive Gesellschaft zu schaffen, müssen insbesondere auch private Anbieterinnen und Anbieter von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention in angemessenem Umfang verpflichtet werden, wobei Ausnahmeregelungen nicht zu umfassend sein sollten. Zur Durchsetzung des Benachteiligungsverbotes bedarf es wirksamer und verhältnismäßiger Sanktionsmöglichkeiten und eines effektiven Rechtsschutzes.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 03.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
13.03.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beitragsgerechtigkeit: Faire Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige
72 Prozent der Solo-Selbstständigen sind gesetzlich kranken und -pflegeversichert. Sie müssen mindestens 20 % höhere Beiträge bezahlen als Arbeitnehmer (AN) mit vergleichbarem Einkommen und deren Arbeitgeber (AG) zusammen. Dies führt zu einem mindestens 10 % niedrigeren Nettoeinkommen und verzerrt den Wettbewerb zu Lasten kleinerer Unternehmen, erschwert zudem den Zugang zu Sozialleistungen. Von diesen Folgen sind weibliche Selbstständige in besonderem Maße betroffen. Hierfür gibt es drei Gründe. 1) Für Selbstständige gelten 2,33-mal so hohe Mindestbeiträge wie für AG und AN zusammen. 2) Der rechnerische AG-Beitrag zählt (anders als bei AG) nicht als Betriebsausgabe und muss nochmals verbeitragt werden. 3) Auch Zinsen, Mieteinnahmen und weitere Einkunftsarten sind zu verbeitragen.
- Bereitgestellt von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 03.04.2025
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Adressatenkreis:
-
11.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratische Entlastung für Solo-Selbstständige
Wir setzen uns für einen effizienten und praxisorientierten Staat ein
- Bereitgestellt von: Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. am 03.04.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben: