Stellungnahmen/Gutachten
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22.135 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (22.135)
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Fraunhofer ISE schlägt vor, zur Förderung von Agri-PV-Anlagen ein separates Fördersegment für Agri-PV auf Dauergrünland einzuführen und die Vergütung zwischen teureren und günstigeren Anlagentypen zu differenzieren, um Innovation und Akzeptanz gezielt zu fördern.
- Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Regelung in § 12 BauSparkG (Vertrauensmann)
Wir setzen uns dafür ein, dass die Funktion der Vertrauensperson nach § 12 BauSparkG beibehalten wird.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen
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Adressatenkreis:
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13.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele schnell und kostengünstig erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund setzt sich Linde für geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Produktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff ein - bspw. im Hinblick auf die Erarbeitung eines delegierten Rechtsaktes der EU zur Berechnungsmethodik der Treibhausgasemissionsreduktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff. Hier sollten bei der Berechnung der vorgelagerten Emissionen neben Standardwerten auch projektspezifische Werte herangezogen werden können, um Projekte, die nachweislich niedrigere Emissionswerte erreichen können, nicht zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Linde GmbH am 15.10.2024
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Adressatenkreis:
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23.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele schnell und kostengünstig erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund setzt sich Linde für geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Produktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff ein - bspw. im Hinblick auf die Erarbeitung eines delegierten Rechtsaktes der EU zur Berechnungsmethodik der Treibhausgasemissionsreduktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff. Hier sollten bei der Berechnung der vorgelagerten Emissionen neben Standardwerten auch projektspezifische Werte herangezogen werden können, um Projekte, die nachweislich niedrigere Emissionswerte erreichen können, nicht zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Linde GmbH am 15.10.2024
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Linde ist überzeugt, dass neben erneuerbarem Wasserstoff auch kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Rolle spielen wird, um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaschutzziele schnell und kostengünstig erreichen zu können. Vor diesem Hintergrund setzt sich Linde für geeignete Rahmenbedingungen für den Einsatz und die Produktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff ein - bspw. im Hinblick auf die Erarbeitung eines delegierten Rechtsaktes der EU zur Berechnungsmethodik der Treibhausgasemissionsreduktion von kohlenstoffarmen Wasserstoff. Hier sollten bei der Berechnung der vorgelagerten Emissionen neben Standardwerten auch projektspezifische Werte herangezogen werden können, um Projekte, die nachweislich niedrigere Emissionswerte erreichen können, nicht zu benachteiligen.
- Bereitgestellt von: Linde GmbH am 15.10.2024
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Adressatenkreis:
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26.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zulassung von unabhängigen Prüfdienstleistern bei der nationalen Umsetzung der CSRD
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. TÜV NORD GROUP setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein. Bezugspunkt ist hier insbesondere § 324e (Auswahl der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts und Ausschlussgründe), in dem unabhängige Prüfdienstleister fest verankert werden müssen.
- Bereitgestellt von: TÜV NORD AG am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
15.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der VO (EU) 300/2008 Europäisches Meldewesen Aviation Security
Die EU-Kommission sieht vor, die Grundverordnung zur Luftverkehrssicherheit um ein System für das Meldewesen von Vorkommnissen und Vorfällen zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e.V. am 15.10.2024
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Adressatenkreis:
-
19.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit (BIPAM)
Es ist von entscheidender politischer Bedeutung, veraltete Strukturen wie rein medizinische Prävention aufzubrechen und an die Anforderungen unserer modernen Gesellschaft anzupassen. Dies erfordert die Verankerung von Gesundheit in allen Politikfeldern (health in all policies), die Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik und die Umsetzung von Integrationsmodellen. Dabei sollen die bisherigen verschiedenen Einzelstrategien vereint und gemeinsam weiterentwickelt werden. Es mangelt weiterhin an einem strukturierten Aufbau vernetzter Public-Health-Strukturen. Im internationalen Vergleich hinken wir bei der durchschnittlichen Lebenserwartung deutlich hinterher und geben im Verhältnis zu anderen Ländern vergleichsweise mehr für Gesundheitsversorgung aus.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
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BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Die Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie könnte in einem ersten, schnell umzusetzenden Schritt durch eine Veränderung der Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten angeganegen werden. Dabei sollte die aktuelle Bemessungsgrundlage von 2/3 aufgehoben und die Deckelung von 4.000 Euro signifikant angehoben werden. Ferner sollten die Aufwendungen als Steuerabzugsbeträge geltend gemacht werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
-
BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG)
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BT-Drs. 20/12778
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Künftige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand
Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht zeigt das IDW auf, wie sich die Vorgaben mittelbar auf kleine und mittelgroße privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand und auf öffentlich-rechtliche Organisationsformen auswirken können. In seinem Schreiben an die Finanz-, Innen- und Wissenschaftsministerien der Länder äußert sich das IDW zu Auslegungsfragen, zum Anwendungsbereich, zu Ausnahmen im Konzern und zum Umfang der anzuwendenden Vorschriften. Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit will das IDW mit seinem Schreiben eine Hilfestellung für die weitere politische Diskussion bieten und auf Klarstellungsbedarf mehrdeutiger Vorschriften hinweisen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Derzeit wird in der öffentlichen Diskussion auf erhebliche Belastungen der Unternehmen aufgrund einer Vielzahl neuer Berichtspflichten über Nachhaltigkeitsaspekte hingewiesen. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist bereit, einen Beitrag bei der Bewältigung der nachhaltigen Transformation zu leisten. Wir unterstützen ausdrücklich die Notwendigkeit nachhaltigen Handelns und die mit den neuen Transparenzanforderungen verbundene Zielsetzung des EU-Gesetzgebers. Allerdings dürfen die Unternehmen nicht überfordert werden, soll die Akzeptanz von sinnvollen Maßnahmen nicht verloren gehen. Dies betrifft insbesondere viele mittelständische, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die in kurzer Zeit umfangreiche neue Berichtssysteme etablieren und Informationen erheben müssen.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
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Adressatenkreis:
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17.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine Anmerkungen zu aus unserer Sicht wesentlichen Aspekten des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 übermittelt. Die Richtlinie hätte von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 06.07.2024 umgesetzt werden müssen. Insoweit begrüßt das IDW die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs am 24.07.2024 und bittet um eine möglichst zeitnahe Befassung und Verabschiedung des Gesetzes, um den von der CSRD betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsprüfern schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben. Im Übrigen verweist das IDW auf seine Stellungnahme vom 19.04.2024 zum Referentenentwurf des Gesetzes.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 15.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2024
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung de Entwicklung und Markteinführung von E-Fuels
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) unterstützt u. a. die Forderung nach steuerlicher Förderung von E-Fuels. Eine steuerliche Entlastung der Verwendung dieser Kraftstoffe kann die Forschung und Entwicklung von klimaneutralen Kraftstoffen voranbringen.
- Bereitgestellt von: Automobilclub von Deutschland e. V. am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalisierung der Bundeswehr vorantreiben
IBM setzt sich dafür ein, die Digitalisierung der Bundeswehr voranzutreiben. Durch Software Defined Defence (SDD) können Fähigkeiten und Systeme durch digitale Lösungen integriert werden. Beispielsweise um vorhandene und künftige Einsatzsysteme über offene Schnittstellen in einer abgesicherten Umgebung zu verbinden oder durch KI-gestützte integrierte Echtzeit-Datenanalysen bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.
- Bereitgestellt von: IBM Deutschland GmbH am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mitwirkung an der Entwicklung des Sportfördergesetzes
Der BVTDS möchte sich an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligen und beansprucht eine eigenständige Vertretung sowohl im Stiftungsrat als auch im Sportbeirat der geplanten Sportagentur. Zudem sollen Einhaltungsmaßnahmen arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie die Einführung eines Tarifvertrages für Bundestrainer*innen als Zuwendungsvoraussetzung im § 3 Abs 3 des Referentenentwurfs des Sportfördergesetz eingeführt werden.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Trainer/innen im deutschen Sport (BVTDS) Eingetragener Verein (e. V.) am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der RED III
Umsetzung der planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der Erneuerbaren Energie Richtlinie 2018/ 2001 (RED III), die auf eine Beschleunigung der Verfahren zum Ausbau der Offshore-Windenergie und Stromnetze abzielen, in nationales Recht.
- Bereitgestellt von: RWE am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
-
BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Herstellung eines Level Playing Fields in Deutschland und Europa
Duchsetzung fairer Wettbewerbsbedingungen gegenüber allen Marktteilenehmern in Deutschland und Europa
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
KHVVG: Qualitätsgesicherte und tragfähige Krankenhausreform ermöglichen
Die Interessen der Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und die Privatversicherten müssen bei der Reform des Krankenhaussektors berücksichtigt werden. Die Einführung einer Vorhaltevergütung darf wirtschaftliches Handeln nicht einschränken. Die Finanzierung eines Krankenhaustransformationsfonds ist staatliche Aufgabe.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
-
BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.09.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Unabhängigkeit der Pflegebegutachtung muss im Interesse der Versicherten gewahrt bleiben.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der PKV-Verband setzt sich für eine Stärkung von Public Health Ansätzen ein. Notwendig ist eine Präventionsstrategie, die Prävention zum Leitprinzip der Gesundheitspolitik macht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV)
Wir unterstützen die Einführung der Früherkennung von Lungenkrebs in Risikopopulationen mittels Niedrig-Dosis-Computertomographie. Die Früherkennung ist nachweislich eine sinnvolle Maßnahme, um die Lungenkrebs-Mortalität in Deutschland zu senken.
- Bereitgestellt von: Siemens Healthineers AG am 14.10.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
30.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Redispatch-Vorbehalt und Abschaffung Erdkabel Vorrang
Wir argumentieren für eine Neuregelung beim Redispatch-Regime die besagt, dass eine EEG-Anlage die sich bewusst in einem Netzengpass Gebiet anschließen lässt, obwohl der Netzbetreiber darauf hingewiesen hat, zukünftig keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Redispatchkosten hätte. Wir versuchen unseren Standpunkt zu erläutern, dass Erdkabel diverse physikalische, finanzielle und zeitliche Nachteile gegenüber einer Freileitung im 110kV Bereich haben.
- Bereitgestellt von: Avacon AG am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als wesentlicher Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführt.
- Bereitgestellt von: BVBS Bundesverband Software und Digitalisierung im Bauwesen e.V. am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Grundlage für eine verbindliche Anlagenstrategie für das geplante Generationenkapital
Die Mitglieder des Bundestags werden aufgefordert, das Gesetz um ein klima-, umwelt- und menschenrechtsbasiertes Anlagemanagement zu ergänzen, das auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen basiert. Das wäre nur folgerichtig, da sich die Bundesrepublik zu diesen Standards bekannt und zur Klimarahmenkonvention verpflichtet hat. Neben den Aspekten Sicherheit, Liquidität und Rendite sollte der Gesetzgeber einen vierten Anlagegrundsatz „Nachhaltigkeit“ festschreiben. Der Sustainable-Finance-Beirat der Bundesregierung empfiehlt, dieses „magische Viereck“ auf alle Kapitalanlagen der öffentlichen Hand anzuwenden, einschließlich des Generationenkapitals.
- Bereitgestellt von: Brot für die Welt, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz)
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BT-Drs. 20/11898
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
RED III-Umsetzung Offshore, Realisierungsfristen
Verlängerung der Realisierungsfrist für Offshore-Windparks nach § 81 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 WindSeeG von 6 auf 12 Monate.
- Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes
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BT-Drs. 20/11226
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung des EU-Gas-/H2-Binnenmarktpaketes in nationales Recht
FNB Gas weist im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auf verschiedene Aspekte hin, die bei der Umsetzung des EU-Binnenmarktpaketes in nationales Recht aus Netzbetreiber wichtig sind.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas e.V.) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets
-
BR-Drs. 186/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung bestehender Rahmenbedingungen im Bereich Offshore
Optimierung der Rahmenbedingungen und des Ausschreibungs-Designs für Offshore
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausbau der Förderleistungen, Erleichterungen bei den Nachweispflichten
§12 Abs.1 Nr. 1 u. Nr. 2: Förderrahmen weiter erhöhen. §13b Abs.1: Bestehenserlass auf mind. 70 Prozent erhöhen. §2 Abs.3 Nr. 1c: Berechnung Vollzeit-FB-Dichte ändern in: im Durchschnitt mind. 100 Unterrichtsstunden je Monat stattfinden. §9 Abs.1: Klarstellung einfügen, in welcher Form der Nachweis der erforderlichen Vorqualifikation zu erfolgen hat - Zeugnis, Bestätigung der Prüfungsstelle. §6 Abs.3 Satz 2 ändern in: Besondere Umstände sind insbes. dann gegeben, wenn das weitere Fortbildungsziel für die Berufsausübung in fachlicher Hinsicht dienlich ist. in §2 Abs.3 Satz 2 die Worte in Teilzeit streichen. in §12 Abs.1 neue Nr. 3 einfügen - Förderung der Verbrauchsmaterialien in Meisterkursen. §13 Abs.2 ändern in: Das Darlehen nach Absatz 1 ist zinsfrei.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBF) (20. WP): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
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Adressatenkreis:
-
16.04.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuordnung der Meisterprüfungsverordnung im Böttcher-Handwerk
Auf Grund des § 45 Absatz 1 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 09. November 2022 (BGBl. I S. 2009) geändert, wird der Erlass einer neuen Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Böttcher-Handwerk angestrebt. Verordnungsgebendes Ministerium ist das BMWK.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.06.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erläuterungen zu Problemen des Handwerks mit der Deutschen Akkreditierungsstelle
Das Papier umfasst grundsätzliche Probleme mit der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und geht auf Fälle aus der Praxis ein.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
09.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung der Interessen von Handwerksbetrieben beim Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudetyp E
Die Zielsetzung die Baukosten mit Blick auf den Wohnungsbau zu senken und Bauvorhaben zu vereinfachen, ist vollumfänglich zu unterstützen. Auch das Bestreben, die Rechtssicherheit bei Verträgen über Bauleistungen mit Blick auf Abweichungen von den aRdT zu erhöhen ist richtig und notwendig. Jedoch muss sichergestellt sein, dass sich Handwerksbetriebe an handhabbaren und verständlichen Vorgaben orientieren können und die vorgeschlagenen Änderungen keine neue Rechtsunsicherheit sowie Haftungsrisiken schaffen. Hinter diesen Anforderungen bleibt der Entwurf zurück. Die vorgesehenen Regelungen werfen Abgrenzungs- sowie Auslegungsfragen auf und sind praxisuntauglich. Vorzugswürdig ist die Einführung eines Kriterienkatalogs in die MBO nebst flankierender zivlirechtlicher Öffnungsklausel.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
-
BT-Drs. 20/13959
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
In der Bauvertragspraxis wird häufig die VOB/B in den Vertrag einbezogen. In der VOB/B ist das Schriftformerfordernis für die Kündigung eines VOB/B-Vertrags für Auftragnehmer und Auftraggeber vorgegeben. Handwerksbetriebe verfügen in der Regel über keine Rechtsabteilung. Für sie ist eine einheitliche und nachvollziehbare Vertragspraxis Garant für Rechtssicherheit und klare Handlungsvorgaben. Daher sollte eine Herabstufung des Schriftformerfordernisses auf die Textform in § 650h BGB erst erfolgen, wenn auch die Vorschriften der VOB/B dies vorsehen. Andernfalls würde sich die Komplexität der Bauvertragspraxis nochmals erhöhen und damit eine gesteigerte Rechtsunsicherheit für mit Bauleistungen befassten Handwerksbetrieben einhergehen. Dies gilt es zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
15.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot des § 8 StabwG sollte rechtssystematisch korrekt angepasst werden. Sowohl Versicherungsleistungen als auch Zinszahlungen aufgrund von Inhaberschuldverschreibungen und vergleichbarer Schuldtitel sollten vom Betriebsausgabenabzugsverbot ausgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der StVO zur Automatisierung der Verfahren zu Parkausweisen
Der ZDH unterstützt die Ansätze zur Entbürokratisierung der Kontrolle in Bewohnerparkzonen durch digitale Systeme und regt an, auch Möglichkeiten zur Einbeziehung von weiteren Berechtigungen für gewerbliche Verkehre (Handwerkerparkausweise) in das automatisierte System zu prüfen, um auch hier eine Entbürokratisierung sicherzustellen. Darüber hinaus regt der ZDH an, über die vorgeschlagene Novelle hinaus, in Bewohnerparkzonen grundsätzlich in den Quartieren ansässige Gewerbebetriebe gleichberechtigt mit den privaten Haushalten in die Gewährung von Parkberechtigungen einzubeziehen. Bisher geschieht das nur über Ausnahmegenehmigungen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
17.07.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mittelstands- und handwerksgerechte Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Die Ziele der NKWS sowie die zugehörigen Instrumente und Maßnahmen müssen nach den Kriterien "Praxistauglichkeit", "Wirtschaftlichkeit" und "technologische Umsetzbarkeit" ausgerichtet sein. Bei der Umsetzung der NKWS darf kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand erzeugt werden. Handwerklich erzeugte Produkte gilt es im Digitalen Produktpass von Industrieprodukten zu unterscheiden. Zugang zu Reparatur und Wartung muss auch für herstellerunabhängige Handwerksbetriebe weiterhin möglich sein. Finanzierungs- und Förderangebot der NKWS müssen mittelstandsfreundlich ausgestaltet sein. Eine grundsätzliche Priorisierung von Bestandserhalt vor Neubau in der NKWS wird abgelehnt. Das Handwerk ist als Partner bei der Entwicklung und Einführung von Bewertungstools für zirkuläre Beschaffung einzubinden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Adressatenkreis:
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09.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung der Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie Weiterentwicklung 2024 (DNS 2024)
Die DNS 2024 bringt zahlreiche Risiken und Herausforderungen mit sich, die zu hohen finanziellen Belastungen des Handwerks, Anpassungsschwierigkeiten und letztlich einer Gefährdung der Existenz vieler Handwerksbetriebe führen können, welche es bei der Umsetzung zu vermeiden gilt. Eine effiziente und entschlackte Einwanderungsbürokratie sollte in der DNS als Ziel formuliert und mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Das Aufstiegs-BaföG sollte explizit in der DNS genannt werden. Es muss eine nachhaltige und langfristig ausgerichtete Strategie für eine ausreichende Infrastruktur von Berufsschulen sowie ein Programm für den Nachwuchs auch in der beruflichen Bildung entwickelt werden. Einbindung des Handwerks in die Dialoggruppe aus wirtschaftlichen Akteuren und dem Staatssekretärsausschuss.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Hochwertige, leistungsfähige, flächendeckende, unterbrechungsfreie drahtlose Datendienstversorgung
Die Versorgungsauflagen so, wie nun angekündigt, auch tatsächlich festgelegt und von den Netzbetreibern konsequent um-gesetzt werden. Die BNetzA bei der Überprüfung der Einhaltung der Versorgungsauflagen weiter nachbessern und über die Berichtspflicht hinaus konkretere Kontrollmechanismen definieren und weitere Sanktionierungsmöglichkeiten gegenüber den Netzbetreibern einführen. Der flächendeckenden Versorgung mit hochleistungsfähigen Mobilfunknetzen im Rahmen der von der BNetzA zu treffenden regulatorischen Entscheidung ist hohes Gewicht einzuräumen. Überzeugung, dass ein Vergabeverfahren besser als eine bloße Verlängerung bestehender Frequenznutzungsrechte für die Zielerreichung geeignet. Die Netzbetreiber sollten in bislang noch „weißen“ Flecken zum lokalen Roaming verpflichtet werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
08.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Mit dem JStG 2024 soll der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen von Ist-Versteuern ab 1.1.2025 neu geregelt werden (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 und § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b UStG). Die vom BMF angedachte Nichtbeanstandungsregelung in Form einer Verwaltungsvorschrift betreffend den sofortigen Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Ist-Versteuerern, die ihre Eigenschaft als Ist-Versteuerer nicht auf der Rechnung angegeben haben, muss in Form einer gesetzlichen Regelung erfolgen und sollte in das JStG 2024 aufgenommen werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung der Allgemeine Bedingungen der Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
In Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung muss sichergestellt sein, dass sich der Kunde freiwillig und ohne Einschränkungen für dessen Nutzung entscheiden darf. Dahingehend negative Erfahrungen mit kommunaler Energieversorgung, die auf Anschluss- und Benutzungszwänge sowie Verbot lokaler Alternativen setzt, werden von uns abgelehnt und sind unbedingt zu vermeiden. Leider enthält der Änderungsentwurf keine Obergrenze für Fernwärmepreise und keine Einführung einer Preisaufsicht – dies gilt es nachzubessern. Rechtsicherheit für bestehende, projektierte oder geplante, dezentrale und klimafreundliche Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen in Gebäuden ist sicherzustellen. Verbraucherrechte sind zu stärken – wir fordern daher Technologieoffenheit, Wettbewerb und Verbraucherschutz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der ZDH unterstützt die Grundanliegen des Entwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“, insbesondere hinsichtlich der Beschleunigung des Planen und Bauens, der Verbesserung der Rahmenbedingungen des Wohnungsbaus sowie zur weiteren Ausgestaltung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung in der Bauleitplanung. In Ergänzung regt der ZDH an, auch die Belange ansässiger Gewerbebetriebe stärker in den Zielbestimmungen und Festsetzungsmöglichkeiten des BauGB sowie in den Baugebieten der BauNVO zu berücksichtigen. Nur Städte und Gemeinden mit „kurzen Wegen“, wohnortnahen Arbeitsplätzen und verbrauchernahen Angeboten von Versorgung und Diensten für Transformation und Energiewende bieten die Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
Adressatenkreis:
-
16.08.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Abbau von Bürokratie und Beschleunigung von Netzanschlussverfahren
Um die Energiewende zu beschleunigen, sind Maßnahmen zum Bürokratieabbau besonders wichtig. Damit systemkritische Netzzustände gar nicht erst entstehen, müssen einerseits alle Hemmnisse für einen schnellen Netzaus- und -umbau beseitigt werden und andererseits aber auch kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, die die Netzstabilität auch in Zeiten der Spitzeneinspeisung sicherstellen. Zudem muss die Finanzierung des Netzausbaus geklärt werden. Die Betriebe brauchen Klarheit, wie die Netzentgelte für die Betriebe und alle Stromverbraucher langfristig auf einem wettbewerbsfähigen Niveau gehalten werden.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Neuregelungen im Umgang mit Asbest im Bestand
Der im August 2024 vom Bundekabinett verabschiedete Verordnungsentwurf zur Novelle der Gefahrstoffverordnung sieht keine Erkundungspflicht des Veranlassers von Bautätigkeiten mehr vor. Der Veranlasser von Bautätigkeiten sollte in die Pflicht genommen werden, vor Auftragsvergabe und Aufnahme der Bautätigkeiten zu erkunden, ob in dem Gebäude Asbest oder andere Gefahrstoffe enthalten sind.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung und anderer Arbeitsschutzverordnungen
-
BR-Drs. 403/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzesentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
Sachgerechte Umsetzung der sogenannten Krankenhausreform mit dem Ziel der Sicherstellung einer flächendeckende bayerischen Versorgung mit Krankenhausleistungen.
- Bereitgestellt von: Bayerische Krankenhausgesellschaft e.V. am 14.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
11.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Es geht um eine sehr umfassende Reform der Filmförderung in Deutschland. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Produktionsstandort Deutschland nicht wettbewerbsfähig. Dies gilt es zu ändern, damit Produktionen nicht im europäischen Ausland stattfinden, während die hiesige Produktionswirtschaft brach liegt. Das sollen in Zukunft das kommende FFG und weitere verwandte Gesetze ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Warner Bros. Entertainment GmbH am 11.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG) -
BT-Drs. 20/12660
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)
-
BR-Drs. 238/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- FFG 2017 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
14.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (7):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
CSRD - Nachhaltigkeitsberichterstattung
Aus Sicht der Versicherer besteht u. a. Anpassungs- bzw. Diskussionsbedarf bei den Themen: Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, Notwendigkeit proportionaler Lösungen für kleinere Versicherer, Synchronisierung mit LkSG-Berichtspflicht, pragmatische Lösungen bei der Bestellung des Prüfers.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 11.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen -
BT-Drs. 20/12787
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
-
BR-Drs. 385/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dem mofair e. V. ist die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien, offenen und fairen Wettbewerbsumgebung im Bereich des Schienenpersonenverkehrs wichtig. Weiterhin wichtig ist die Wahrung und idealerweise der noch weitere Ausbau der Transparenz in diesem Bereich. Nur durch die Schaffung und Sicherstellung eines Level-playing-fields in wettbewerblicher Hinsicht ist die Erbringung von attraktiven und für Fahrgäste wie das Klima gewinnbringenden Leistungen im Bereich des Schienenpersonenverkehrs (Nah- wie Fernverkehr) nachhaltig und sinnvoll möglich. Essenziell ist also mindestens die Bewahrung des status quo, besser noch die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs.
- Bereitgestellt von: mofair e. V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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03.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dem mofair e. V. ist die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien, offenen und fairen Wettbewerbsumgebung im Bereich des Schienenpersonenverkehrs wichtig. Weiterhin wichtig ist die Wahrung und idealerweise der noch weitere Ausbau der Transparenz in diesem Bereich. Nur durch die Schaffung und Sicherstellung eines Level-playing-fields in wettbewerblicher Hinsicht ist die Erbringung von attraktiven und für Fahrgäste wie das Klima gewinnbringenden Leistungen im Bereich des Schienenpersonenverkehrs (Nah- wie Fernverkehr) nachhaltig und sinnvoll möglich. Essenziell ist also mindestens die Bewahrung des status quo, besser noch die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs.
- Bereitgestellt von: mofair e. V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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03.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dem mofair e. V. ist die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien, offenen und fairen Wettbewerbsumgebung im Bereich des Schienenpersonenverkehrs wichtig. Weiterhin wichtig ist die Wahrung und idealerweise der noch weitere Ausbau der Transparenz in diesem Bereich. Nur durch die Schaffung und Sicherstellung eines Level-playing-fields in wettbewerblicher Hinsicht ist die Erbringung von attraktiven und für Fahrgäste wie das Klima gewinnbringenden Leistungen im Bereich des Schienenpersonenverkehrs (Nah- wie Fernverkehr) nachhaltig und sinnvoll möglich. Essenziell ist also mindestens die Bewahrung des status quo, besser noch die Weiterentwicklung des Gesetzes zur Stärkung eines fairen Wettbewerbs.
- Bereitgestellt von: mofair e. V. am 11.10.2024
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Adressatenkreis:
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03.09.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: