Stellungnahmen/Gutachten
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19.761 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19.761)
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Zu Regelungsvorhaben:
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken: Verweis auf Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung streichen Uneingeschränkte Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe Klarstellung bei der Anrechnung von Holzheizungsanlagen auf die Bio-Treppe Beibehaltung des aktuellen Primärenergiefaktors für Holz
- Bereitgestellt von: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken
Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz stärken: Verweis auf Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung streichen Uneingeschränkte Zulässigkeit von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe Klarstellung bei der Anrechnung von Holzheizungsanlagen auf die Bio-Treppe Beibehaltung des aktuellen Primärenergiefaktors für Holz
- Bereitgestellt von: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.05.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Bearbeitungsgebühr für die Abgabe der Arzneimittel nach §§ 48a, 48b AMG
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt den Einsatz nicht anerkannter ausländischer Fachkräfte während des Anerkennungsverfahrens ab. Denn ohne abschließende Überprüfung der Ausbildungsinhalte und -qualität besteht die Gefahr, dass unzureichend qualifizierte oder in Einzelfällen sogar unrechtmäßig ausgewiesene Abschlüsse den Versorgungsprozess gefährden. Ebenso darf es keine Ausweitung einfacher pharmazeutischer Tätigkeiten auf nicht-pharmazeutisches Personal und Auszubildende geben. Denn diese Tätigkeiten sind wesentliche Bestandteile der Arzneimittelqualitätssicherung und erfordern höchste Genauigkeit. Darüber hinaus spricht sich die Deutsch Stiftung Patientenschutz gegen die Einführung einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr für die Abgabe der Arzneimittel nach §§ 48a, 48b AMG aus.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Schlechterstellung Pflegebürftiger und Angehöriger
Pflegebedürftige und deren Angehörige dürfen nicht schlechter gestellt werden. So darf es keine Leistungskürzungen geben, im Gegenteil: Sie benötigen deutlich mehr Unterstützung und Entlastung. Die Leitungskürzungen beim Pflegegrad 1 sind zurückzunehmen. auch dürfen die Rentenbeiträge pflegender Anghöriger nicht gekürzt werden. Die Eigenanteile der reinen Pflegekosten in der stationären Langzeitpflege sind auf 1.000 Euro zu deckeln.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung der Benachteiliung durch Selbstzahlerprinzip bei der Abgabe von Arzneimitteln
Eine wohnortnahe, verlässliche Versorgung ist für Patienten unverzichtbar – besonders für chronisch erkrankte, pflegebedürftige und ältere Menschen. Doch der vorliegende Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz erweitert die Kompetenzen von Apotheken in Bereiche, die bislang der ärztlichen Heilkunde vorbehalten sind. So werden ärztliche Aufgaben schrittweise in den Apothekenbereich verlagert, ohne dass hierfür verbindliche Qualitätsstandards und Dokumentationspflichten festgelegt werden. Zudem sollen die Kompetenzen der Apotheker erweitert, während ihre bisherigen Aufgaben an weniger qualifizierte Apothekenmitarbeiter abgegeben werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht dieses Vorgehen kritisch, weil viele Details ungeklärt bleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.06.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes
Praxistaugliche Weiterentwicklung des Gebäudeenergiegesetzes. Schaffung von Innovationsklauseln und differenzierte Betrachtung bei Nichtwohngebäuden. Hallengebäude sollen im Kontext der GEG Novellierung energetisch differenzierter betrachtet und bewertet werden. Eine pauschale Betrachtung als Nichtwohngebäude ist nicht sinnvoll und sollte überarbeitet werden. Zudem sollen innovative Lösungen schneller anrechenbar werden, da Normungsarbeiten teilweise zu langwierig sind
- Bereitgestellt von: figawa e.V. am 11.06.2026
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Adressatenkreis:
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15.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gebäudemodernisierungsgesetz Ergänzungen zu Nichtwohngebäuden
Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude Die Vorgabe, die energetisch schlechtesten 16 % der Gebäude bis 2030 und die schlechtesten 26 % bis 2033 zu sanieren, basiert für alle Nichtwohngebäude auf identischen Grenzwerten. Aus unserer Sicht ist es erforderlich, dass bei den Modernisierungsanforderungen an NICHT-Wohngebäude eine weitere Differenzierung erfolgt. Insbesondere für die industriell und gewerblich genutzten Hallen (Geschosshöhe größer 4 Meter) möchten wir noch einmal auf den Punkt der Renovierungsanforderungen an bestehende Nichtwohngebäude hinweisen. Nicht-Wohngebäude mit 2,5 Metern Geschosshöhe lassen sich nicht sinnvoll mit Hallen von mehr als 4 Metern Geschosshöhe vergleichen.
- Bereitgestellt von: figawa e.V. am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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08.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Technologieoffene Gestaltung des Rechtsrahmens für den Gebäudewärmesektor: WPGÄndG
Die vom Bundeskabinett beschlossene Fassung des Entwurfs für ein WPGÄndG enthält Formulierungen, die geeignet sind, die Hürden für erneuerbare Gase und insbesondere Wasserstoff, die mit der Änderung des GEG begrüßenswerterweise abgeschafft werden sollen, quasi durch die Hintertür wiederzuerrichten, und die so das Ziel der Regierungskoalition, im Wärmesektor wieder Technologieoffenheit herzustellen, konterkarieren würden. Diese Problematik ergibt sich aus einem Zusammenspiel der Vorgaben im WPGÄndG zur sogenannten kleinen Wärmeplanung mit Regelungen der derzeit ebenfalls im parlamentarischen Verfahren befindlichen Umsetzung des EU-Gas-und- Wasserstoffbinnenmarkt-Pakets in deutsches Recht.
- Bereitgestellt von: eins energie in sachsen GmbH & Co.KG am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regierungsentwurf zur Novellierung des MsbG
Die vorgeschlagene Novellierung des MsbG betrifft insbesondere die Smart Metering Infrastruktur und die Umsetzung von Steuerungsbefehlen zur Verbesserung der Netzintegration erneuerbarer Erzeugungsanlagen. Fehlende Smart Meter verhindern die Nutzung von Preissignalen zur Netzintegration. Dies soll durch Steuerungsmaßnahmen kompensiert werden. Ziel ist die Darstellung der Möglichkeiten einer preisgeführten Anreizstruktur ohne direktive Steuerungseingriffe.
- Bereitgestellt von: decarbon1ze GmbH am 11.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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Adressatenkreis:
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12.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) [GBK-25-01-1#3]
Selbsterklärtes Ziel der BNetzA ist es, eine Netzentgeltsystematik zu entwickeln, die ein freies und faires Agieren aller Netznutzer an den verschiedenen Märkten ermöglicht, ohne die Belange der Netze zu vernachlässigen. Sie soll zudem den veränderten Rahmenbedingungen durch die Energiewende gerecht werden. Hierzu wurden und werden die wichtigsten Themen und Thesen rund um den öffentlichen Diskurs ermittelt, diskutiert und erste Denkanstöße gesetzt - wobei die Entwicklung einer allgemeinen Systematik zur Bildung der Netzentgelte unter Berücksichtigung der Belange von Netzbetreibern und Netznutzern gleichermaßen erfolgen sollen.
- Bereitgestellt von: decarbon1ze GmbH am 11.06.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: