Regelungsvorhaben

Keine Schlechterstellung Pflegebürftiger und Angehöriger

Angegeben von:
Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127) am 11.06.2026

Beschreibung:
Pflegebedürftige und deren Angehörige dürfen nicht schlechter gestellt werden. So darf es keine Leistungskürzungen geben, im Gegenteil: Sie benötigen deutlich mehr Unterstützung und Entlastung. Die Leitungskürzungen beim Pflegegrad 1 sind zurückzunehmen. auch dürfen die Rentenbeiträge pflegender Anghöriger nicht gekürzt werden. Die Eigenanteile der reinen Pflegekosten in der stationären Langzeitpflege sind auf 1.000 Euro zu deckeln.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung Datum des Referentenentwurfs: 05.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2606110009 (PDF - 16 Seiten)

    Adressatenkreis:

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