Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606110009 (PDF - 16 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Keine Schlechterstellung Pflegebürftiger und Angehöriger

Pflegebedürftige und deren Angehörige dürfen nicht schlechter gestellt werden. So darf es keine Leistungskürzungen geben, im Gegenteil: Sie benötigen deutlich mehr Unterstützung und Entlastung. Die Leitungskürzungen beim Pflegegrad 1 sind zurückzunehmen. auch dürfen die Rentenbeiträge pflegender Anghöriger nicht gekürzt werden. Die Eigenanteile der reinen Pflegekosten in der stationären Langzeitpflege sind auf 1.000 Euro zu deckeln.

Bereitgestellt von:
Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127) am 11.06.2026

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung Datum des Referentenentwurfs: 05.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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