Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2606110009
(PDF - 16 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Schlechterstellung Pflegebürftiger und Angehöriger
Pflegebedürftige und deren Angehörige dürfen nicht schlechter gestellt werden. So darf es keine Leistungskürzungen geben, im Gegenteil: Sie benötigen deutlich mehr Unterstützung und Entlastung. Die Leitungskürzungen beim Pflegegrad 1 sind zurückzunehmen. auch dürfen die Rentenbeiträge pflegender Anghöriger nicht gekürzt werden. Die Eigenanteile der reinen Pflegekosten in der stationären Langzeitpflege sind auf 1.000 Euro zu deckeln.
Bereitgestellt von:
Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127)
am
11.06.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.06.2026 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung Datum des Referentenentwurfs: 05.06.2026 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
- Pflege [alle SG hierzu]
- Pflegeversicherung [alle SG hierzu]