Regelungsvorhaben

Keine Bearbeitungsgebühr für die Abgabe der Arzneimittel nach §§ 48a, 48b AMG

Angegeben von:
Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127) am 11.06.2026

Beschreibung:
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt den Einsatz nicht anerkannter ausländischer Fachkräfte während des Anerkennungsverfahrens ab. Denn ohne abschließende Überprüfung der Ausbildungsinhalte und -qualität besteht die Gefahr, dass unzureichend qualifizierte oder in Einzelfällen sogar unrechtmäßig ausgewiesene Abschlüsse den Versorgungsprozess gefährden. Ebenso darf es keine Ausweitung einfacher pharmazeutischer Tätigkeiten auf nicht-pharmazeutisches Personal und Auszubildende geben. Denn diese Tätigkeiten sind wesentliche Bestandteile der Arzneimittelqualitätssicherung und erfordern höchste Genauigkeit. Darüber hinaus spricht sich die Deutsch Stiftung Patientenschutz gegen die Einführung einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr für die Abgabe der Arzneimittel nach §§ 48a, 48b AMG aus.

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.10.2025 Federführendes Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2511100004 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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