Stellungnahmen/Gutachten
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133 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AMG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (133)
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1 Arzneimittelgesetz (AMG) festgelegte Verfahrensordnung..., ...Ethik-Kommissionen nach § 41d AMG des RefE fungieren soll..., ... Nr. 5, § 40 Abs. 4 S. 2 AMG Bei klinischen Prüfungen..., ...Art. 1 Nr. 7, § 41a Abs. 5 AMG Das Bundesinstitut für ..., ...Ergänzung von § 41a Abs. 5 AMG wie folgt: Das Bundesinstitut..., ...Art. 1 Nr. 8, § 41b Abs. 2 AMG Die registrierten Ethik-Kommissionen..., ..., ermöglicht § 41 Abs. 2 AMG bereits die Hinzuziehung..., ...Buchstabe a / § 41b Abs. 2 S. 1 AMG: In dem neu eingefügten..., ...Ergänzung von § 41b Abs. 2 AMG wie folgt: „Die registrierten..., ...Art. 1 Nr. 9, § 41c Abs. 1 AMG Die Geschäftsstelle der..., ...Art. 1 Nr. 9, § 41c Abs. 2 AMG Inhaltlich/ rechtlich ..., ...Art. 1 Nr. 9, § 41c Abs. 2 AMG Für die folgenden Verfahren..., ...1 Nr. 10, § 41d Abs. 3 AMG Der Arbeitskreis Medizinischer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung einer robusteren Versorgung mit Humanarzneimitteln in Deutschland
Zur Schaffung einer robusteren Arzneimittelversorgung setzten wir uns dafür ein, unnötige bürokratische Anforderungen, die auch über die Anforderungen aller anderer europäischer Staaten hinausgehen abzubauen. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, Rechtssicherheit bei einigen Wirkstoffbezogenen Fragestellungen herzustellen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien-Gross und Aussenhandel beteiligten Firmen e.V. am 01.10.2024
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... zu schaffen: Nach § 72 AMG bedarf es bei der Einfuhr..., ...eine Erlaubnis nach § 72 AMG bzw. für den Handel eine..., ...Großhandelserlaubnis nach § 52a AMG erforderlich sei. Dies ..., ...Weiterverarbeitung ist kein im AMG vorgesehenes Abgrenzungskriterium..., ... nicht die §§ 72 und 52a AMG Anwendung. So sieht dies..., ...Stufenplan-beauftragten gemäß AMG, der dann für die Pharmakovigilanz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision der AMNOG-Leitplanken
Wir fordern eine dringende Überprüfung und Anpassung der neuen AMNOG-Leitplanken im Sinne einer Abkehr von mit dem GKVFinStG eingeführten algorithmischen Elementen im Kontext der Bildung von Erstattungsbeträgen und eine Rückbesinnung auf ein echtes Verhandlungsverfahren. Es ist essenziell, dass die Preisbildung für Therapieinnovationen die tatsächlichen Mehrwerte und den Zusatznutzen dieser Therapien adäquat widerspiegelt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 28.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 20/3448
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Standartvertragsklauseln im AMG oder in einer entsprechenden..., ... 1 Nr. 8 Reg-E; zu § 40b AMG (Elektronische Signatur..., ...Artikel 1 Nr. 8 Reg-E; § 40b AMG muss präzisiert werden,..., ...Artikel 1 Nr. 12 Reg-E; § 41d AMG (Richtlinien zur Bewertung..., ... Artikel 1 Nr. 13; § 42d AMG (Standardvertragsklauseln..., ...wonach die Verbindlichkeit im AMG oder auch in einer Seite..., ...zu der neuen Regelung im AMG (§ 40b (1)) geändert werden..., ...Berlin • Einfügung einer im AMG verankerten Erlaubnis, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Medizinforschungsgesetzes hinsichtlich der AMNOG-Leitplanken
Die mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Leitplanken sowie der Kombinationrabatt bergen die Gefahr, dass innovative Therapien nicht mehr bei den Patienten ankommen. Alexion setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Gesetzes diese innovationshinderlichen Maßnahmen im Sinne einer guten Versorgung für die Patienten angepasst werden und Innovationen im Erstattungssystem Anerkennung finden.
- Bereitgestellt von: Alexion Pharma Germany GmbH am 18.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11561 - Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/12149
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Standartvertragsklauseln im AMG oder in einer entsprechenden..., ... 1 Nr. 8 Reg-E; zu § 40b AMG (Elektronische Signatur..., ...Artikel 1 Nr. 8 Reg-E; § 40b AMG muss präzisiert werden,..., ...Artikel 1 Nr. 12 Reg-E; § 41d AMG (Richtlinien zur Bewertung..., ... Artikel 1 Nr. 13; § 42d AMG (Standardvertragsklauseln..., ...wonach die Verbindlichkeit im AMG oder auch in einer Seite..., ...zu der neuen Regelung im AMG (§ 40b (1)) geändert ..., ...Berlin • Einfügung einer im AMG verankerten Erlaubnis, ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 18.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bzw. Leistungsstudien nach AMG und MPDG für Arzneimittel..., ...betreffend Nr. 7 bis 10 § 41a ff AMG - Errichtung einer Bundes-Ethik-Kommission..., ...Indikationen zu schaffen (§ 41 b AMG) weder zielführend noch..., ...Gesetzentwurf durch § 41 d AMG adressiert wurde. Mit Stand..., ...BfArM gemäß §41a Absatz 6 AMG 33 Ethik-Kommissionen in..., ...Prozesse der Genehmigung nach AMG verlieren können. § 41a AMG regelt bereits, dass das..., ...rechtliche Verankerung im AMG ist zu unterstützen. ..., ... betreffend Nr. 11 § 42d AMG - Standardvertragsklauseln..., ... den Regelungen in § 42d AMG nicht nur die Einbindung..., ...in Frankreich (Vorgabe im AMG) sollten geprüft werden..., ...MFG betreffend Nr. 12 § 47 AMG – Direkte Abgabe an Studienteilnehmende..., ...Sondervertriebsweg in § 47 AMG einzuführen ist sachgerecht..., ...Einwilligung Neuregelung In § 40b AMG soll geregelt werden, dass..., ... Aufgabenbeschränkung im AMG- und MPDG-Bereich geschwächt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die besonderen Belange der vulnerablen Patientengruppe der Kinder und Jugendlichen müssen bei der klinischen Forschung und der Durchführung von klinischen Studien durch die Einbindung entsprechender pädiatrischer Expertise stets berücksichtigt werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ) am 20.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... das Arzneimittelgesetz (AMG) und benötigen damit deutlich..., ...mehr Ressourcen als nicht AMG-Studien, sind teilweise..., ...einfacheren Verfahren als AMG-Studien durchgeführt werden..., ... Unterscheidung zwischen AMG-Studien und ‚sonstigen ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
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28.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gegen § 78 Abs. 2 Satz 1 AMG 1. Im Übrigen verletzt..., ...Vorgabe von § 78 Abs. 2 Satz 1 AMG. Diese Regelung lautet:..., ...Abwägungsgebot des § 78 Abs. 1 Satz 2 AMG. 3. Die Interessen des..., ... nach § 78 Abs. 2 Satz 1 AMG den berechtigten Inte-ressen..., ...Arzneimitteln nach § 52b AMG. Nach § 52b Abs. 1 AMG ..., ...Abgabe-preise in § 78 Abs. 3 Satz 1 AMG unterlaufen und die den...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Revision des Abschlags auf Kombinationstherapien
Um weiterhin Patientinnen und Patienten den Zugang zu Schrittinnovationen zu ermöglichen und um Bürokratie sowie Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, soll der mit dem GKV-FinStG eingeführte Abschlag auf Kombinationstherapien revidiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bzw. Leistungsstudien nach AMG und MPDG für Arzneimittel..., ...betreffend Nr. 7 bis 10 § 41a ff AMG - Errichtung einer Bundes..., ...Indikationen zu schaffen (§ 41 b AMG) weder zielführend noch..., ...Gesetzentwurf durch § 41 d AMG adressiert wurde. Mit Stand..., ...BfArM gemäß §41a Absatz 6 AMG 33 Ethik-Kommissionen in..., ...Prozesse der Genehmigung nach AMG verlieren können. § 41a AMG regelt bereits, dass das..., ...rechtliche Verankerung im AMG ist zu unterstützen. ..., ... betreffend Nr. 11 § 42d AMG - Standardvertragsklauseln..., ...den Regelungen in § 42d AMG nicht nur die Einbindung..., ... Frankreich (Vorgabe im AMG) sollten geprüft werden..., ...MFG betreffend Nr. 12 § 47 AMG – Direkte Abgabe an Studienteilnehmende..., ...Sondervertriebsweg in § 47 AMG einzuführen ist sachgerecht..., ...Einwilligung Neuregelung In § 40b AMG soll geregelt werden, dass..., ... Aufgabenbeschränkung im AMG- und MPDG-Bereich geschwächt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung des Medizinforschungsgesetzes
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich der vfa für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Der vfa unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahme. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ wird abgelehnt da nicht sachlogisch.
- Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bzw. Leistungsstudien nach AMG und MPDG für Arzneimittel..., ...betreffend Nr. 7 bis 10 § 41a ff AMG - Errichtung einer Bundes..., ...Indikationen zu schaffen (§ 41 b AMG) weder zielführend noch..., ...Gesetzentwurf durch § 41 d AMG adressiert wurde. Mit Stand..., ...BfArM gemäß §41a Absatz 6 AMG 33 Ethik-Kommissionen in..., ...Prozesse der Genehmigung nach AMG verlieren können. § 41a AMG regelt bereits, dass das..., ...rechtliche Verankerung im AMG ist zu unterstützen. ..., ... betreffend Nr. 11 § 42d AMG - Standardvertragsklauseln..., ...den Regelungen in § 42d AMG nicht nur die Einbindung..., ...Frankreich (Vorgabe im AMG) sollten geprüft werden..., ...MFG betreffend Nr. 12 § 47 AMG – Direkte Abgabe an Studienteilnehmende..., ...Sondervertriebsweg in § 47 AMG einzuführen ist sachgerecht..., ... Neuregelung In § 40b AMG soll geregelt werden, dass..., ... Aufgabenbeschränkung im AMG- und MPDG-Bereich geschwächt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren und Strukturen für klinische Studien in Deutschland verbessern
Die ISD setzt sich für eine Verbesserung und Vereinfachung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderungen sind die Integration der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung in das Genehmigungsverfahren bei den BOBs, eine Stärkung des Systems der registrierten Ethik-Kommissionen durch Harmonisierung sowie die Einführung von Standardklauseln.
- Bereitgestellt von: Initiative Studienstandort Deutschland (ISD) am 24.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bzw. Leistungsstudien nach AMG und MPDG für Arzneimittel..., ...betreffend Nr. 7 bis 10 § 41a ff AMG - Errichtung einer Bundes..., ...Indikationen zu schaffen (§ 41 b AMG) weder zielführend noch..., ...Gesetzentwurf durch § 41 d AMG adressiert wurde. Mit Stand..., ...BfArM gemäß §41a Absatz 6 AMG 33 Ethik-Kommissionen in..., ...Prozesse der Genehmigung nach AMG verlieren können. § 41a AMG regelt bereits, dass das..., ...rechtliche Verankerung im AMG ist zu unterstützen. ..., ... betreffend Nr. 11 § 42d AMG - Standardvertragsklauseln..., ...den Regelungen in § 42d AMG nicht nur die Einbindung..., ... Frankreich (Vorgabe im AMG) sollten geprüft werden..., ...MFG betreffend Nr. 12 § 47 AMG – Direkte Abgabe an Studienteilnehmende..., ...Sondervertriebsweg in § 47 AMG einzuführen ist sachgerecht.Um..., ...Einwilligung Neuregelung In § 40b AMG soll geregelt werden, dass..., ... Aufgabenbeschränkung im AMG- und MPDG-Bereich geschwächt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verfahren und Strukturen für klinische Studien in Deutschland verbessern
Die Rahmenbedingungen für klinische Studien, insbesondere der Teilbereich der akademisch initiierten klinischen Studien, muss verbessert werden. Ziel muss es sein, deren Anzahl in Deutschland wieder zu erhöhen. Ein wichtiger Aspekt wird dabei sein, die geplanten Standardvertragsklauseln nah an den zwischen der Akademia und Industrie ausgehandelten Musterverträgen zu orientieren. Insgesamt sollte die Bürokratie, zum Beispiel im Bereich Strahlenschutz, weiter reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.04.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bzw. Leistungsstudien nach AMG und MPDG für Arzneimittel..., ...betreffend Nr. 7 bis 10 § 41a ff AMG - Errichtung einer Bundes..., ...Indikationen zu schaffen (§ 41 b AMG) weder zielführend noch..., ...Gesetzentwurf durch § 41 d AMG adressiert wurde. Mit Stand..., ... gemäß §41a Absatz 6 AMG 33 Ethik-Kommissionen in..., ...Prozesse der Genehmigung nach AMG verlieren können. § 41a AMG regelt bereits, dass das..., ...rechtliche Verankerung im AMG ist zu unterstützen. ..., ... betreffend Nr. 11 § 42d AMG - Standardvertragsklauseln..., ... Regelungen in § 42d AMG nicht nur die Einbindung..., ...Frankreich (Vorgabe im AMG) sollten geprüft werden..., ...MFG betreffend Nr. 12 § 47 AMG – Direkte Abgabe an ..., ...Sondervertriebsweg in § 47 AMG einzuführen ist sachgerecht..., ...Neuregelung In § 40b AMG soll geregelt werden, dass..., ... Aufgabenbeschränkung im AMG- und MPDG-Bereich geschwächt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Ausweitung der Berechtigung zu Impfen und Testungen auf die Berufsgruppe der Apotheker
Die Bundesärztekammer unterstützt grundsätzlich die Absicht des Gesetzgebers, Apotheken als tragende Säule in der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu stärken. Jedoch werden diejenigen Regelungen des Gesetzesvorhabens strikt abgelehnt, die Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker erweitern sollen, für die zwingend eine ärztliche Qualifikation benötigt wird. Hierzu zählen insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch Apothekerinnen und Apotheker abzugeben, der Ausbau von Strukturen für Präventionsleistungen in den Vor-Ort-Apotheken, die Erweiterung der Impfmöglichkeiten durch die Apotheken und die Aufhebung des Arztvorbehalts in Bezug auf die Testungen auf infektiöse Krankheiten außerhalb von Sondersituationen wie Pandemien.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 04.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Arzneimittelgesetzes (AMG) ........................., .................. 9 § 48a AMG-E ........................, .................. 9 § 48b AMG-E ........................, ...des Arzneimittelgesetzes (AMG) § 48a AMG-E A) Beabsichtigte..., ...§ 48a Absatz 2, Nummer 3 AMG-E), noch dazu, ob das Arzneimittel..., ...§ 48a Absatz 2, Nummer 4 AMG-E). Die unscharfe Formulierung..., ...§ 48a Absatz 2, Nummer 2 AMG-E). Die Indikationsstellung..., ...Vorschlägen einbringen. § 48b AMG-E A) Beabsichtigte Neuregelung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der PHAGRO sieht die geplante Ermöglichung von Rabatten und Vergünstigungen auf die gesamte gesetzliche Großhandelsspanne kritisch. Deshalb appellieren wir an den Gesetzgeber, eine Lösung mit Apotheken und Großhandel gemeinsam zu finden und keine einseitig belastenden Lösungen weiterzuverfolgen, die nicht nur die Großhandelsvergütung gemäß AMPreisV, sondern die gesamte Infrastruktur der Arzneimittelversorgung über und durch den vollversorgenden pharmazeutischen Großhandel in Frage stellen.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 28.06.2024
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Adressatenkreis:
-
28.06.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...gesetzlich unverändert durch § 78 AMG vorgegebenen Preisspannenmodell..., ...Ermächtigung in § 78 Abs. 1 AMG zur Festsetzung von Preisen..., ...die Norm des § 78 Abs. 1 AMG den Verordnungsgeber, Abschläge...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Apothekenreform: ApoVWG und Zweite Änderungsverordnung ApoBetrO/AMPreisV
Die Apothekenreform umfasst zwei miteinander verknüpfte Teile: den Gesetzentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVwG) sowie den Verordnungsentwurf zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung. Ziel der Reform ist die Sicherung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung und die wirtschaftliche Stabilisierung öffentlicher Apotheken. Beide Entwürfe betreffen unmittelbar den pharmazeutischen Großhandel, da sie betriebliche Anforderungen, Preisregelungen und Vorgaben zur ordnungsgemäßen Handhabung von Arzneimitteln neu fassen. Aus Sicht des Großhandels stellen einzelne Regelungsvorschläge zusätzliche Belastungen und wirtschaftliche Risiken dar, insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Skonti-Regelung in der AMPreisV.
- Bereitgestellt von: PHAGRO | Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. am 16.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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10.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... von Art. 78 Abs. 2 S. 1 AMG im Verordnungsgebungsprozess..., ... Zuständigkeiten in § 64 AMG für die Kontrolle ausländischer..., ... nach § 78 Abs. 2 Satz 1 AMG den berechtigten Interessen..., ...und des § 73 Abs. 1 Nr. 1a AMG. Ein Versand aus dem Ausland..., ...beschränken sich derzeit gem. § 64 AMG auf die Einhaltung deutschen..., ...schlägt vor, die in § 64 AMG geregelten Überwachungsbefugnisse..., ...und Großhändler nach § 66 AMG bestehenden Mitwirkungspflichten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
Optimierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), um eine sicherere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Hierbei sind konkret die Nachbesserungen beim Thema Erstattungspreise sowie beim Thema verpflichtende Lagerhaltung zu nennen, sodass sich der Markt und die Versorgung wieder stabilisieren.
- Bereitgestellt von: HEXAL AG am 04.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Arzneimittelversorgung sicherstellen - Versorgungssicherheit gewährleisten
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BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittel gemäß § 52b Absatz 3c AMG einzugrenzen. Die aktuelle..., ...versorgungskritisch gemäß § 52b Abs. 3c AMG gelistet sind, ist eine..., ... die gemäß § 52b Abs. 3c AMG als versorgungskritisch...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG)
Optimierung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), um eine sicherere Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Hierbei sind konkret die Nachbesserungen beim Thema Erstattungspreise sowie beim Thema verpflichtende Lagerhaltung zu nennen, sodass sich der Markt und die Versorgung wieder stabilisieren.
- Bereitgestellt von: Sandoz Deutschland GmbH am 04.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Arzneimittelversorgung sicherstellen - Versorgungssicherheit gewährleisten
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BT-Drs. 20/9319
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Arzneimittel gemäß § 52b Absatz 3c AMG einzugrenzen. Die aktuelle..., ...versorgungskritisch gemäß § 52b Abs. 3c AMG gelistet sind, ist eine..., ... die gemäß § 52b Abs. 3c AMG als versorgungskritisch...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Medizinforschungsgesetzes
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert in seiner Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz die Ergänzung von Regelungen für den Bereich der Medizinprodukte. So sollen klinische Studien vereinfacht und beschleunigt werden – und damit der Medizintechnik-Forschungsstandort Deutschland gestärkt werden. Unter anderem spricht sich der Verband dafür aus, die je nach Bundesland unterschiedlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu vereinheitlichen. Außerdem sollten die einheitlichen Richtlinien zur Bewertung klinischer Prüfungen auch im Medizinprodukte-Bereich für alle Ethikkommissionen gelten, um zu einer besseren Vereinheitlichung zu kommen.
- Bereitgestellt von: BVMed - Bundesverband Medizintechnologie am 23.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streichung von §41d (3) Satz 2 AMG und ersetzen durch: „Verbindliche..., ...Ethik-Kommissionen durch neuen §41d (4) AMG > Neuer §41 d (5) AMG:..., ...Signatur akzeptiert wird Das AMG soll laut KabB-MFG (Art..., ... neuem Satz in §40b (1) AMG) > Es sollte klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im MFG für eine patientengerechte Ausgestaltung von Studien. Ferner hat sich die BAG SELBSTHILFE im Sinne der Transparenz dafür eingesetzt, dass keine vertrauliche Ausgestaltung der Erstattungspreise möglich ist.
- Bereitgestellt von: BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankungen und ihren Angehörigen e.V. am 13.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes -
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.03.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...elektronischen Signatur (§ 40b AMG RefE) Die BAG SELBSTHILFE..., ...Ethikkom-missionen (§§ 41c, d AMG, 32a MPDVO RefE) Die..., ... der Prüfpräparate (§ 47 AMG RefE) Die BAG SELBSTHILFE...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Medizintechnik im Medizinforschungsgesetz berücksichtigen
Das Medizinforschungsgesetz muss auch für klinische Studien zu Medizinprodukten Vereinfachungen bringen, um die Forschungsbedingungen in der Medizintechnik am Standort Deutschland zu verbessern.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.06.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streichung von §41d (3) Satz 2 AMG und ersetzen durch: „Verbindliche..., ...Ethik-Kommissionen durch neuen §41d (4) AMG > Neuer §41 d (5) AMG:..., ...Signatur akzeptiert wird Das AMG soll laut KabB-MFG (Art..., ...neuem Satz in §40b (1) AMG) > Es sollte klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Medizinforschungsgesetzes auf Medizinprodukte
Der Gesetzesentwurf bezieht sich weitgehend auf Arzneimittel. Mit der Stellungnahme soll darauf hingewirkt werden, dass auch Medizinprodukte und in vitro-Diagnostica in notwendigem Maße im Gesetzentwurf Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Verband der Deutschen Dental-Industrie e.V. (VDDI) am 20.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Streichung von §41d (3) Satz 2 AMG und ersetzen durch: „Verbindliche..., ...Ethik-Kommissionen durch neuen §41d (4) AMG > Neuer §41 d (5) AMG:..., ...Signatur akzeptiert wird Das AMG soll laut KabB-MFG (Art..., ...zu neuem Satz in §40b (1) AMG) > Es sollte klargestellt...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Lieferverpflichtung pharmazeutischer Unternehmer an Krankenhausapotheken
Die Verpflichtung der pharmazeutischen Unternehmer zur bedarfsgerechten und kontinuierlichen Belieferung von Arzneimitteln beschränkt sich aktuell nur auf die Belieferung der vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen (§52 Abs. 2 AMG). Diese Verpflichtung ist aus Sicht der ADKA auf die Krankenhäuser auszuweiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. am 10.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Krankenhausapotheken Arzneimittelgesetz - AMG § 52 Abs. 2 Bereitstellung..., ...einzubinden. § 52b Abs. 2 AMG Lieferverpflichtung pharmazeutischer..., ... Änderung: § 52b Abs. 2 AMG (2) Pharmazeutische Unternehmer...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.04.2024
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besondere Verfahren“ (§ 41c AMG-E). Dies könnte den Eindruck..., ...Bund gemäß § 41c Absatz 3 AMG-E neben den bewährten und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 31.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...ist in §4 Absatz 23 Satz 1 AMG in Übereinstimmung mit ..., ...Sponsor ist gemäß § 4 Abs. 24 AMG "eine natürliche oder juristische...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien mit Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland setzt sich die BÄK für eine Harmonisierung der Verfahrensweisen und Spezialisierung der registrierten Ethik-Kommissionen sowie ein insgesamt effizientes Genehmigungsverfahren ein. Kernforderung ist die Streichung der „Spezialisierten Ethik-Kommission für besondere Verfahren“. Hinsichtl. der Erarbeitung von Richtlinien zur Anwendung u. Auslegung der Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 wird ein Einvernehmen mit der BÄK gefordert, wenn Fragen der Qualifikation von ärztlichen Prüfern betroffen sind. Die BÄK setzt sich gegen die Einführung des vEB sowie gegen die Ausweitung der gem. ÄA 4 vorgesehenen Datenlieferungsverpflichtungen der Krankenhäuser nach § 21 KHEntgG ein.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 11.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
23.04.2024
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Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...besondere Verfahren“ (§ 41c AMG-E). Dies könnte den Eindruck..., ...Bund gemäß § 41c Absatz 3 AMG-E neben den bewährten und...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Medizinforschungsgesetz: Verbesserung der Durchführung von klinische Studien
Anpassungen und ergänzende Maßnahmen zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, um Deutschland bei der Durchführung Klinischer Studien, sowohl im privatwirtschaftlichen als auch im akademischen Bereich, wieder an die Spitze zu bringen.
- Bereitgestellt von: KKS-Netzwerk e. V., Netzwerk der Koordinierungszentren für Klinische Studien am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...nach Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt und damit im ..., ...Empfehlungen nicht nur für AMG-Studien, sondern konsequent..., ...Studien, sowohl im Rahmen des AMG und MPDG als auch nach ..., ...klinische Prüfungen nach AMG oder MPDG – ermöglicht ...
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Zu Regelungsvorhaben: