Stellungnahmen/Gutachten

Suchbox

105 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"20/13184"« gefunden

Das Dokument wird generiert, dies kann einen Moment dauern.

Filterauswahl

Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (105)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Aus Sicht der Internetwirtschaft werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf viele bewährte Formen der IT-Sicherheitsregulierung sinnvoll fortgeschrieben, beispielsweise beim Umgang mit kritischen Komponenten. Problematisch erweist sich beim NIS2UmsuCG-E insbesondere das unklare Regulierungsgefüge im Hinblick auf die verschiedenen Kategorien von Einrichtungen, die bei der nationalen Umsetzung im deutschen Gesetz nicht sinnvoll zusammengefügt werden und so eine starke regulatorische Schieflage und Unsicherheiten in Bezug auf den Anwendungsbereich bzw. die Betroffenheit von bestimmten Regelungen des NIS2UmsuCG erzeugen.

    • Bereitgestellt von: eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. am 12.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bemessung der Unternehmensgröße sollte branchenspezifisch erfolgen, Querschnittsbereiche nur anteilig IT-Systeme, die nicht direkt für den Betrieb der jeweiligen Einrichtung relevant sind, sollten nicht erfasst werden Lokale Photovoltaik-Energieerzeugung und Mieter-Ladepunkte sollten aufgrund ihrer geringen Bedeutung für die Versorgungssicherheit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden Fern- und Nahwärmeversorgung sollte klar differenziert werden, um das notwendige Entstehen von Kleinstnetzen nicht zu hemmen Das Verpachten passiver Telekommunikationsinfrastruktur sollte ebenso wie der Wiederverkauf von Rundfunk-Übertragungsdiensten aufgrund der fehlenden Einwirkungsmöglichkeiten für Immobilienunternehmen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden

    • Bereitgestellt von: Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) e.V. am 26.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz wird die überwiegende Mehrzahl kleinerer und mittlerer pharmazeutischer Unternehmen mit der Umsetzung konkreter cybersicherheitsrechtlicher Vorgaben konfrontiert sein. Dabei müssen aus Sicht von Pharma Deutschland die europäischen Vorgaben im Rahmen der Cybersicherheitsanforderungen, harmonisiert und passgenau für den nationalen Rechtsrahmen für pharmazeutische Unternehmen. umsetzbar gestaltet werden. Der Verband setzt sich dabei dafür ein, klare und bürokratiearme Vorgaben für betroffene Unternehmen zu schaffen.

    • Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 30.07.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Deutsche Hersteller von Farben und Lacke, sollen nicht einseitig verpflichtet werden, die Cybersicherheitsanforderungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen; die europäische RL sieht sie nicht im Scope. Die Überarbeitung des nationalen NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz soll eine unterschiedliche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Europa verhindern, gesetzliche Klarheit schaffen und Kostengerechtigkeit und Chancengleichheit in der EU herzustellen.

    • Bereitgestellt von: Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V. am 23.06.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die bestehenden Cybersicherheitsregeln werden vertieft und der persönliche Anwendungsbereich auch auf die Betreiber von (besonders) wichtigen Einrichtungen ausgeweitet. Aus Sicht des VKU müssen die Normen zur Abgrenzung des BSIG zu den spezialgesetzlichen Normen des EnWG überarbeitet werden. Im Moment kommt es zu unklaren Doppelregulierungen von Unternehmen der Energiewirtschaft. Es muss aus den Normen auch klar hervorgehen, dass die bisherige Logik des § 11 EnWG nicht geändert werden soll. Die IT-Sicherheitskataloge für die Energieversorgungsnetze und Energieanlagen dürfen sich zudem nur auf die (kritischen)Anlagen beziehen und nicht auf die Office-IT. Die Einzelfallprüfung der kritischen Komponenten in § 41 BSIG ist in Bezug auf die Energiewirtschaft nicht handhabbar.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDMA setzt sich im Rahmen von NIS2 ein für: - Einführung angemessener Umsetzungsfristen insbesondere für KMU - Strenge Umsetzung der NIS2-Richtlinie ohne nationale Überregulierung - Unselbstständige Ergänzungsleistungen nachrangig einordnen - Berücksichtigung statt Einhalten des Standes der Technik - Rücknahme der IKT-Einschränkung für wichtige Unternehmen - Korrektur der Anwendung europäischer Zertifizierungsschemata - Keine Meldepflicht für Vorfälle mit lediglich finanziellen Verlusten - Angemessene Durchsetzungsmaßnahmen und Prüfungen auch für wichtige Einrichtungen

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 28.03.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 07.03.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 17.01.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir als Bitkom setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie praxisnah, einheitlich und ohne nationales „Goldplating“ erfolgt. Der Entwurf muss nachgebessert werden: Wir fordern klare Abgrenzungskriterien für betroffene Unternehmen, die Einbeziehung kommunaler Einrichtungen, einheitliche Sicherheitsstandards für die gesamte Bundesverwaltung sowie eine bessere Abstimmung mit der CER-Richtlinie. Beteiligungsrechte der Wirtschaft müssen gewahrt bleiben, unnötige Doppelregulierung und Rechtsunsicherheit vermieden werden. Nur so gelingt eine effektive und wirtschaftlich tragfähige Cybersicherheitsarchitektur.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 23.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz zielt auf die Überführung der Anforderungen der NIS-2-Richtlinie in nationales Recht ab. Der BDI setzt sich für eine praxisnahe und möglichst bürokratiearme Implementierung ein. So sollte eine Vertrauenswürdigkeitsüberprüfung eingeführt sowie ein volldigitales Registrierungs-, Melde- und Nachweiswesen umgesetzt werden. Es sollten ferner zahlreiche Regelungen präziser gefasst werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für eine praxisnahe und möglichst bürokratiearme Ausgestaltung der NIS2-RL in deutsches Recht ein, etwa sollte der Stand der Technik in der Richtlinie möglichst dynamisch und technologieoffen beschrieben werden. Außerdem muss ganz klar geregelt sein wie der Begriff der "Einrichtung" in der RL zu verstehen ist.

    • Bereitgestellt von: BASF SE am 17.10.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
      2. BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 11.09.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
Nach oben blättern