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277 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (277)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union zum „AI Act“ (KIVerordnung) am 21.05.2024 wird im Sommer 2024 das weltweit umfassendste Gesetz über die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen Inkrafttreten können. Die meisten Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) greifen erst nach Ablauf der Übergangsfrist von 24 Monaten, weitere erst nach 36 Monaten. Nichtsdestotrotz sind für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung zeitnah auf nationaler Ebene einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund steht nun die Frage nach der Ausgestaltung der nationalen Aufsichtsstruktur, die binnen 12 Monaten durch die Bundesregierung festzulegen ist. Der BDEW macht Vorschläge zu den Anforderungen an die nationale KI-Aufsichtsstruktur aus Sicht der Energiewirtschaft.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine intelligente Straffung des bestehenden EU-Rechtsrahmens zur Energieversorgungssicherheit. Ziel ist ein effizienter, entbürokratisierter und krisenfester EU-Rahmen, der die bestehenden Verantwortlichkeiten von Energieunternehmen, Mitgliedstaaten und EU respektiert und stärkt. Der BDEW lehnt eine Zentralisierung auf EU-Ebene ab und spricht sich gegen eine sektorübergreifende Verordnung aus. Er fordert stattdessen sektorbezogene Regelwerke unter Wahrung nationaler Besonderheiten. Vorgaben zur Wasserstoff-Versorgungssicherheit sollten derzeit nicht eingeführt werden, um den Markthochlauf nicht zu gefährden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.11.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert praxistaugliche Änderungen an der Umsetzung der RED III in nationales Recht, insbesondere in das Raumordnungsgesetz (ROG) und das Baugesetzbuch (BauGB). Er setzt sich dafür ein, dass bereits ausgewiesene Windenergiegebiete ohne vollständige Neuplanung zu Beschleunigungsgebieten umgewidmet werden können. Der BDEW kritisiert die vorgesehenen Regelungen als unionsrechtlich überschießend und fordert klare, europarechtskonforme Leitplanken für Planänderungsverfahren, die den Planungsaufwand reduzieren, Doppelprüfungen vermeiden und Investitionssicherheit schaffen. Zudem fordert der BDEW die Möglichkeit, dass Vorhabenträger das Verfahren zur Umwidmung selbst anstoßen können.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 08.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Zustimmung der Mitgliedsstaaten im Rat der Europäischen Union zum „AI Act“ (KIVerordnung) am 21.05.2024 wird im Sommer 2024 das weltweit umfassendste Gesetz über die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen Inkrafttreten können. Die meisten Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) greifen erst nach Ablauf der Übergangsfrist von 24 Monaten, weitere erst nach 36 Monaten. Nichtsdestotrotz sind für die nationale Umsetzung der KI-Verordnung zeitnah auf nationaler Ebene einige wichtige Entscheidungen zu treffen. Im Vordergrund steht nun die Frage nach der Ausgestaltung der nationalen Aufsichtsstruktur, die binnen 12 Monaten durch die Bundesregierung festzulegen ist. Der BDEW macht Vorschläge zu den Anforderungen an die nationale KI-Aufsichtsstruktur aus Sicht der Energiewirtschaft.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 07.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.06.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko-dex...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 04.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. IMPRESSUM CRSC-DE-...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. IMPRESSUM CRSC...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Erreichung effektiver Verbesserungen der Arzneimittel-F&E in Deutschland durch praxistaugliche Maßnahmen sowie Abschaffung innovationsfeindlicher Instrumente in der Erstattung von Arzneimitteln: - Beschleunigung der Bewertungsverfahren klinischer Studien durch Ethik-Kommissionen - Harmonisierung der Anforderungen bzw. Bewertungskriterien und Verfahren der Ethikkommissionen sowie Gewährleistung der Unabhängigkeit der geplanten Spezialisierten Ethikkommission - Beschleunigung der Prüf-Verfahren des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) - Umsetzung einer praxistauglichen Option für vertrauliche Erstattungsbeträge auf Wunsch des Herstellers - Beibehaltung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise" - Abschaffung der AMNOG-"Leitplanken“ und des Kombinationsabschlags

    • Bereitgestellt von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich Ipsen im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes schwerpunktmäßig ein für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. Einbindung einheitlicher Kostenkataloge sowie ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen. Darüber hinaus befürworten wir die Schaffung einer bundeseinheitlichen Studien-Datenbank für potenzielle Studienteilnehmende.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. IMPRESSUM CRSC-DE-...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 20.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. IMPRESSUM CRSC-DE-...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die automatische Substitution von Biopharmazeutika ist für eine qualitätsgesicherte Anwendung und die Arzneimitteltherapie- und Versorgungssicherheit nicht förderlich und sollte aufgehoben werden. Erhebliche Einsparungen werden bereits durch einen funktionierenden, intensiven Preiswettbewerb erzielt. Ein erhöhter Kostendruck in diesem versorgungssensiblen Bereich riskiert Marktverengungen, die zu Versorgungsengpässen führen können.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/6871 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz - ALBVVG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 05.2023...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine Änderung des KSpTG, die Ratifizierung des Amendments des London-Protokolls und die Anpassung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes. Der Aufbau einer CO2-Infrastruktur, ermöglicht durch die Anpassung des KSpTG, ist ein wichtiger Schritt Richtung Net-Zero 2045. Planung- und genehmigungsrechtliche Beschleunigungen sollten sowohl den Umweltschutz, wie den Schutz der Wasserressourcen, als auch den Klimaschutz, wie die Nutzung und Speicherung von CO2, berücksichtigen. Nach einer Hochlaufphase sollten sich Carbon-Management-Technologien über den CO2-Preis finanzieren: erforderlich sind, eine angemessene Förderung eine Reduktion des Investitionsrisikos. Zentral ist der Schutz der Wasserressourcen! Vermeidung von Treibhausgasemissionen geht vor der Nutzung von Senken.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 22.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 266/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ein. Der BDEW fordert die Weiterentwicklung der Förder- und Vermarktungsbedingungen für erneuerbare Energien, Anpassungen bei Ausschreibungen und Direktvermarktung, die Stärkung marktwirtschaftlicher Vermarktungsmodelle einschließlich Power Purchase Agreements (PPA), die Verbesserung der Investitions- und Planungssicherheit für Anlagenbetreiber, Anpassungen bei Netzanschluss- und Beteiligungsregelungen sowie weitere Maßnahmen für einen kosteneffizienten, systemdienlichen und bürokratiearmen Ausbau erneuerbarer Energien. Der BDEW setzt sich zudem für praxistaugliche und beihilferechtskonforme Regelungen zur Sicherstellung der Ausbauziele und der Förderkontinuität ein.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko dex...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine Ergänzung des Luftsicherheitsgesetzes zur rechtssicheren Schaffung einer Beleihungsgrundlage für Betreiber kritischer Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft. Ziel ist es, eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zu schaffen, in begründeten Ausnahmefällen hoheitliche Abwehrmaßnahmen gegen unautorisierte Drohnen durch beliehene Betreiber oder beauftragte Dritte zu ermöglichen. Zudem setzt sich der BDEW für eine gesetzliche Regelung zum Einsatz moderner Effektorik (Laser, High-Power-Microwave) auch durch beliehene Betreiber ein. Die Maßnahmen müssen unter staatlicher Aufsicht erfolgen und dürfen nicht zu einer allgemeinen Abwehrpflicht führen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. 1. Haendel M., et al...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen erfordert spezialisierte Versorgungspfade sowie einen schnellen Zugang zu neuen Therapieansätzen. In den letzten Jahren wurden sowohl spezielle Versorgungsstrukturen in Form des Zentrenansatzes geschaffen als auch Fördersysteme für Orphan Drugs etabliert. Dennoch besteht weiterer Handlungsbedarf: Es gilt flächendeckend koordinierte, vernetzte und digitalisierte Versorgungstrukturen zu gewährleisten sowie den Förderansatz für Orphan Drugs im AMNOG zu stärken. Ipsen setzt sich u.a. für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. 1. Haendel M., et al...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. 1. Haendel M., et al...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert die Einführung eines verlässlichen regulatorischen Rahmens zur gezielten Aktivierung und Vergütung von Flexibilitätsquellen im Wasserstoffsystem. Ziel ist es, Investitionen in Wasserstoffspeicher, Elektrolyseure, Rückverstromungseinheiten und industrielle Flexibilitätsoptionen zu ermöglichen und damit eine sichere Versorgung in der Hochlaufphase zu gewährleisten. Der BDEW setzt sich dafür ein, dass Speicherkapazitäten, flexible Verbraucher und Erzeuger frühzeitig berücksichtigt und marktbasiert integriert werden. Die Festlegungen der Bundesnetzagentur wie beispielsweise WasABi sind technologieoffen und systemdienlich auszugestalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert eine Neufassung der zentralen digitalpolitischen Strategien der Bundesregierung - insbesondere der Datenstrategie, Digitalstrategie und KI-Strategie - unter aktiver Einbeziehung der Energiewirtschaft. Ziel ist die stärkere Berücksichtigung sektorspezifischer Anforderungen der Energiebranche hinsichtlich Datenverfügbarkeit, Innovationsfähigkeit und regulatorischer Entlastung. Darüber hinaus setzt sich BDEW für die Etablierung einer zentralen Governance-Struktur für die Digitalisierung im Energiesektor sowie für eine klare Umsetzungsorientierung bestehender europäischer Digitalregulierung ein. Der BDEW fordert ein IT-Regulierungsbarometer zur Reduktion administrativer Belastungen und eine zügige sowie innovationsfreundliche nationale Umsetzung der europäischen KI-Verordnung.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 12.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...accordance with the German LobbyRG (registration number ..., ...in accordance with § 5 LobbyRG. Version 28 th March...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 12. Juli 2022...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.05.2024 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.05.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich Amgen für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. einheitlichem Kostenkatalog, ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen in Deutschland sowie eine effiziente und im Sinne des EU-Genehmigungsverfahrens zu klinischen Prüfungen umfassende Einbettung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen ein. Damit in Einzelfällen die Einführung von innovativen Arzneimitteln nicht an den Rückwirkungen der internationalen Preisreferenzierung scheitert, soll im Zuge des MFG eine Nicht-Listungsoption eingeführt werden. Amgen unterstützt die Umsetzung dieser Maßnahme. Die geplante Streichung des preisbildenden Kriteriums „europäische Preise“ wird abgelehnt da nicht sachlogisch.

    • Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 24.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 155/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (4):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemas LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach ¡± 5 LobbyRG. Stand 08.05.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.05.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.05.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand: 22.09.2022...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für klinische Studien in Deutschland setzt sich Ipsen im Rahmen des Medizinforschungsgesetzes schwerpunktmäßig ein für verbindliche Standardvertragsklauseln inkl. Einbindung einheitlicher Kostenkataloge sowie ein kohärentes und harmonisiertes System der Ethikkommissionen. Darüber hinaus befürworten wir die Schaffung einer bundeseinheitlichen Studien-Datenbank für potenzielle Studienteilnehmende.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 08.05.2024 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltensko dex...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wissenschaftsadäquate Auslegung und Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung zur Freizügigkeit von Dienstleistungen im Binnenmarkt. Intendiert sind dabei insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für Wissenschaftseinrichtungen bei Geschäfts-, Dienst- und Forschungsreisen ins EU-Ausland, die Abschaffung der Meldepflichten bei EU-Auslandsentsendungen, der Verbleib im inländischen Sozialversicherungssystem mindestens während der ersten 24 Monate des Aufenthalts im EU-Ausland, die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften bei einer ‚Homeoffice‘-Tätigkeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die Umsetzung des gemäß REST-Richtlinie vereinbarten Verfahrens für Forschende und die Anerkennung einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. am 04.10.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wissenschaftsadäquate Auslegung und Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung zur Freizügigkeit von Dienstleistungen im Binnenmarkt. Intendiert sind dabei insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für Wissenschaftseinrichtungen bei Geschäfts-, Dienst- und Forschungsreisen ins EU-Ausland, die Abschaffung der Meldepflichten bei EU-Auslandsentsendungen, der Verbleib im inländischen Sozialversicherungssystem mindestens während der ersten 24 Monate des Aufenthalts im EU-Ausland, die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften bei einer ‚Homeoffice‘-Tätigkeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die Umsetzung des gemäß REST-Richtlinie vereinbarten Verfahrens für Forschende und die Anerkennung einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung.

    • Bereitgestellt von: Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. am 29.08.2024
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...13 Registernummer nach LobbyRG: R002055 EU-Transparenzregister...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wissenschaftsadäquate Auslegung und Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung zur Freizügigkeit von Dienstleistungen im Binnenmarkt. Dabei insbesondere: die Abschaffung der A1-Bescheinigung für Wissenschaftseinrichtungen bei Geschäfts-, Dienst- und Forschungsreisen ins EU-Ausland, die Abschaffung der Meldepflichten bei EU-Auslandsentsendungen, der Verbleib im in inländischen Sozialversicherungssystemen mindestens während der ersten von 18 auf 24 Monate des Aufenthalts im EU-Ausland, die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften bei einer „Homeoffice“-Tätigkeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die Umsetzung des gemäß REST-Richtlinie vereinbarten Verfahrens für Forschende und die Anerkennung einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung.

    • Bereitgestellt von: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. am 21.01.2025
    • Adressatenkreis:
      • 10.07.2024

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
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