Stellungnahmen/Gutachten
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248 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WPG"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (248)
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) und Verknüpfung mit Wärmeplanungsgesetz (WPG)
Schaffung eines Anreizes für die Umstellung auf erneuerbare Energien und Abwärme. Dabei ist die WärmeLV ein wesentlicher Faktor, um die Bedingungen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung voranzubringen. Von zentraler Bedeutung ist dabei ein fairer Vollkostenvergleich zwischen Fernwärme und fossilen Energieträgern. Die kommunale Wärmeplanung dient als Richtschnur für den Weg in die Klimaneutralität und sollte auch als kosteneffizienteste Lösung betrachtet werden. Im Wärmeplanungsgesetz sollte der Begriff der "unvermeidbaren Abwärme" bundeseinheitlich definiert und als 100 Prozent klimaneutral bewertet werden. Hierzu zählt auch die Abwärme aus Abfallverwertungsanlagen.
- Bereitgestellt von: enercity AG am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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07.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) definieren diese, mit ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen (Wasserstoff) im Rahmen der Wärmewende
Um die Wärmewende erfolgreich zu bewältigen, braucht es die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen, die klimafreundlich Wärme bereitstellen können. Zum gesamten Wärmemarkt zählen neben der Raumwärme (inkl. Klimakälte) auch Warmwasserbereitung sowie Prozesswärme und -kälte. Erdgas macht derzeit einen Anteil von 47,8% am Endenergieverbrauch Wärme aus. Die Wärmewende kann nur durch das Zusammenspiel verschiedener Heiztechnologien und Energieträger ermöglicht werden. Dazu gehört auch der Energieträger Wasserstoff. BDEW beschreibt, welche Optionen für Wasserstoff in den verschiedenen Sektoren des Wärmemarkts (Prozesswärme/Industrie, Gewerbe, KWK/Nah- und Fernwärme/Quartierslösungen, Einzelheizungen) bestehen, dies trägt zum Austausch in der Wärmeplanung bei.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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26.06.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) müssen alle Kommunen bis..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) hat der Bund Länder und..., ...Erreichung der Ziele des WPG sichergestellt werden, ..., ...Wasserstoffnetzen gibt das WPG keine Anforderungen vor..., ...Rahmen der Wärmeplanung gemäß WPG teilt die planungsverantwortliche..., ...Laut Begriffsbestimmung des WPG sind „voraussichtliches..., ...gemäß Begriffsbestimmung des WPG auch Methan aus grünem ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Umsetzung der Allgemeine Bedingungen der Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV)
In Zusammenhang mit der Fernwärmeversorgung muss sichergestellt sein, dass sich der Kunde freiwillig und ohne Einschränkungen für dessen Nutzung entscheiden darf. Dahingehend negative Erfahrungen mit kommunaler Energieversorgung, die auf Anschluss- und Benutzungszwänge sowie Verbot lokaler Alternativen setzt, werden von uns abgelehnt und sind unbedingt zu vermeiden. Leider enthält der Änderungsentwurf keine Obergrenze für Fernwärmepreise und keine Einführung einer Preisaufsicht – dies gilt es nachzubessern. Rechtsicherheit für bestehende, projektierte oder geplante, dezentrale und klimafreundliche Wärmeerzeugungs- und Kälteanlagen in Gebäuden ist sicherzustellen. Verbraucherrechte sind zu stärken – wir fordern daher Technologieoffenheit, Wettbewerb und Verbraucherschutz.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 14.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG) entspricht (Anm.: Grundsätzlich..., ... 32 Wärmeplanungsgesetz (WPG)) auch berechtigt, innerhalb..., ...Anforderungen der §§ 29-32 WPG entspricht, sollte gestrichen..., ...Seite 1) erfüllt oder…“ Das WPG fordert von den Fernwärmebetreibern..., ...zu garantieren. Nach § 29 WPG müssen in bestehenden Wärmenetzen..., ...Umsetzung der § 29 bis 32 WPG (Fernwärmenetze mit entsprechendem..., ... Wärmeplanung (KWP) nach WPG nachqualifiziert sowie ..., ...dekarbonisierungsfahrplan nach § 32 WPG in verständlicher Form ..., ...Technologieoffenheit Bereits im WPG der Bundesregierung fanden..., ...i.V. mit § 3 Abs. 1 Nr. 17 WPG und § 3 Abs. 1 Nr. 9a GEG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wärmespeicher privilegieren, UVP-Schwellen anpassen & EE-Wärmeleitungen dauerhaft priorisieren
Das Hauptstadtbüro Bioenergie begrüßt den Referentenentwurf zum Geothermiebeschleunigungsgesetz, sieht aber Nachbesserungsbedarf für Bioenergie. Flexible Biogas-BHKW benötigen Wärmespeicher, um Strom- und Wärmeerzeugung zu entkoppeln – hierfür soll § 35 BauGB um eine Privilegierung von Behälterspeichern ergänzt werden. Zudem sind die vorgesehenen Erleichterungen bei der Genehmigung von Wärmeleitungen unzureichend, da UVP-Schwellenwerte im UVPG zu niedrig angesetzt bleiben. Schließlich fordert die Branche, dass Wärmeleitungen mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie dauerhaft im überragenden öffentlichen Interesse liegen, ohne Befristung bis 2040. So können Bioenergie und Holzenergie ihre Rolle in klimafreundlichen Wärmenetzen sichern.
- Bereitgestellt von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG).........................., ...bestehenden und neuen Wärmenetzen (WPG) • die Verpflichtung von..., ...Erstellung einer Wärmeplanung (WPG) • die Förderprogramme..., ...Überarbeitung von GEG und WPG schlagen wir insbesondere..., ...über 50 km Leitungslänge (WPG) und den Ausschluss von..., ...erneuerbarer Energien in 2030 (WPG) • Einstufung von Anlagen..., ...öffentlichen Interesse“ (GEG, WPG) • adäquate Primärenergiefaktoren..., ...Nachhaltigkeitszertifizierung unter 7,5 MW (WPG). Seite 4 Vorschläge ..., ...ordnungsrechtlichen Vorgaben in GEG und WPG macht es deshalb zwingend..., ...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG) 1. Sinnvolle Kerninhalte..., ...fortführen Neben dem GEG ist das WPG das zentrale Element des..., ...bis 2026/2028 (§ 4 Abs. 1 WPG). Die Kommune ist der sinnvollste..., ... Abs. 1 bzw. § 30 Abs. 1 WPG). Auch wenn es Überarbeitungsbedarf..., ...erneuerbarer Wärme (§ 1 Abs. 3 WPG) als „im überragenden öffentlichen..., ...regulatorische Vorgaben wie im WPG oder in der Systementwicklungsstrategie..., ...von § Abs. 1 Nr. 15) Im WPG wird biogener Wasserstoff..., ... werden, z.B. in GEG und WPG (siehe oben). Für eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen an der AVBFernwärmeV für die Umsetzung der Wärmewende
Die geplante Modernisierung der AVBFernwärmeV soll in erster Linie die Umsetzung der Wärmewende voranbringen. Daneben gilt es, einen passenden Rahmen für die Digitalisierung und mehr Transparenz zu schaffen sowie den Verbraucherschutz zu stärken. Damit die Wärmewende einen umsetzungsfreundlichen und verlässlichen Rahmen erhält, sind unserer Ansicht nach Änderungen erforderlich, die dem angemessenen und zielkonformen Ausgleich zwischen Verbraucherschutz- und Anbieterinteressen dienen. Kernforderungen: - Sinnvolle Trennung zwischen „zentraler“ und „dezentraler“ Fernwärme stärker fokussieren und ausweiten - Lange Laufzeiten von 15 und mehr Jahren ermöglichen bei Umstellung auf Erneuerbare Energien - Kein Anpassungsrecht für dezentrale Lösungen unter 25 MW
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Wärmelieferverordnung für eine erfolgreiche Wärmewende
Nach aktueller Rechtslage ist die Umlage der Wärmelieferungskosten nur möglich, solange diese unterhalb oder gleichauf mit den bisherigen Kosten der Wärmeversorgung liegen (§ 556c BGB i.V.m. der Wärmelieferverordnung). Das bezieht sich auf fossile Energie und ist in der Praxis nicht erreichbar. Es gilt, eine Lösung zu finden, die eine erneuerbare Wärmeversorgung und/oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ermöglicht und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Mieter:innen Rechnung trägt. Unser Vorschlag: Vermieter:in/Gebäudeeigentümer:in und Energiedienstleister gleichberechtigt behandeln durch einen Aufschlag von 50ct/m² und Monat auf die Ist-Kosten im Rahmen des Kostenvergleichs in Anlehnung an §559 BGB bei Einsatz von mindestens 65 % Erneuerbaren Energien
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gebäudeenergiegesetzes: Benachteiligung von dezentralen Lösungen beenden
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Der Fokus liegt aktuell auf die Fernwärmeversorgung. Dezentrale Lösungen werden oftmals benachteiligt, obwohl sie i.d.R. eine deutlich höhere Energieeffizienz erzielen und oftmals weniger kostenintensiv als Fernwärmelösungen sind. Es gilt, dezentrale Lösungen gleichberechtigt zur Fernwärme zu behandeln, weiter zu stärken und deren Potenziale zu nutzen. Die unterschiedlichen Anforderungen an Heizungsanlagen für Gebäude- und Wärmenetze sind im GEG anzupassen.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 06.06.2024
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Adressatenkreis:
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17.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Fernwärmenetze im GEG & WPG gleichbehandeln: Derzeit..., ...Einzelobjektlösungen kommt auch im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen..., ...betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Dringliche energiepolitische Vorhaben und Reformen in der 21. Legislaturperiode
Schaffung von Regelungen zur Finanzierung von Wasserstoff-Verteilnetzen im EnWG Abschwächung der europarechtlichen Vorgaben an die Wasserstofferzeugung Ermöglichung des Neubaus von Gaskraftwerken an bestehenden Standorten und der Modernisierung von Bestandsanlagen im Kraftwerkssicherheitsgesetz Weiterentwicklung und Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes Reform des Strommarktdesigns und Schaffung eines Kapazitätsmechanismus Schaffung eines verlässlichen Förderrahmens für die Wärmewende (KWKG, BEW) Reform des Fernwärmerechts durch Novellen von AVBFernwärmeV und WärmeLV Anpassung der Regelungen zur Gebäudewärme in GEG und WPG Erleichterung von Energie-Contracting Förderung innovativer Modelle (u. a. Mieterstrom, Energy Sharing)
- Bereitgestellt von: Mainova AG am 30.04.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Wärmeplanungsgesetz (WPG) angepasst werden. Zudem..., ...Schließlich sind im GEG und WPG verschiedene Anpassungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert Nachbesserungen am Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, um negative Auswirkungen auf bestehende und geplante Energieinfrastruktur zu vermeiden. Insbesondere bei Abweichungen von der TA-Lärm gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB-E soll sichergestellt werden, dass Bestandsschutz und Erweiterungen energieerzeugender Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Zudem setzt sich der BDEW für ein ergänzendes Änderungsgesetz ein, das den Ausbau von Erneuerbaren Energien, Elektrolyseuren, Wärmenetzen und Speichern durch gezielte Änderungen im BauGB weiter erleichtert.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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12.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...7g BauGB ne-ben dem § 26 WPG auch der § 20 WPG Berücksichtigung..., ...Wärmeplanung gemäß §§ 17 ff. WPG sollten im Flächennutzungs-plan...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert Nachbesserungen am Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, um negative Auswirkungen auf bestehende und geplante Energieinfrastruktur zu vermeiden. Insbesondere bei Abweichungen von der TA-Lärm gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB-E soll sichergestellt werden, dass Bestandsschutz und Erweiterungen energieerzeugender Anlagen nicht beeinträchtigt werden. Zudem setzt sich der BDEW für ein ergänzendes Änderungsgesetz ein, das den Ausbau von Erneuerbaren Energien, Elektrolyseuren, Wärmenetzen und Speichern durch gezielte Änderungen im BauGB weiter erleichtert.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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25.06.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 7g BauGB neben dem § 26 WPG auch der § 20 WPG Berücksichtigung..., ...Wärmeplanung gemäß §§ 17 ff. WPG sollten im Flächennutzungsplan...
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Zu Regelungsvorhaben: