Stellungnahmen/Gutachten
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311 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"WPG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (311)
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Instrument zur Sicherung d. Wirtschaftlichkeit energetischer Grubengasverwertung
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung für die energetische Grubengasverwertung im Jahr 2024 existiert kein Mechanismus mehr, der für Phasen geringer Stromerlöse eine wirtschaftliche Methanemissionsreduktion durch Grubengasverwertung gewährleistet. Ziel ist die Schaffung von Nachfolgeregelungen, die beihilferechtlich stabil und in Einklang mit der EU-Methanverordnung die Wirtschaftlichkeit der Grubengasverwertung sicherstellen - und so die Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlebergwerken sicher und perspektivisch minimiert. Da an einigen Verwertungsstandorten auch eine Wärmeauskopplung in Fernwärmenetze stattfindet, spielen auch Regelungen im Wärmebereich eine Rolle für die Absicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 23.07.2025
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Adressatenkreis:
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22.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Grubengas-Wärme im GEG analog WPG regeln Nachdem in 2023 das WPG grundlegend neu gefasst..., ...Inkonsistenzen zwischen WPG und dem seitdem nicht mehr..., ...Synchronisierung des GEG mit dem WPG gehen. In diesem Zusammenhang..., ...Fernwärmenetze einzahlt, wie dies im WPG aber bereits vorgesehen..., ...wird. • Nach § 3 Abs. 2 WPG ist Wärme, die aus Grubengas..., ...gleichgestellt. Diese im WPG im Jahr 2023 vorgenommene...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme für die Anhörung zum Entwurf der Anpassung des Wärmeplanungsgesetzes
Die Stellungnahme zur Verbändeanhörung legt die Position des DV zum Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes dar und bringt fachliche Empfehlungen in den Gesetzgebungsprozess ein. Sie bewertet insbesondere geplante Vereinfachungen der kommunalen Wärmeplanung, hebt Chancen, wie mehr Rechtssicherheit bei Daten, hervor und weist auf Risiken hin wie mögliche Schwächung der strategischen Steuerungswirkung durch die „kleine Wärmeplanung“. Ziel ist es, die Wirksamkeit der Wärmeplanung als zentralem Instrument der Wärmewende zu sichern, einen praxistauglichen Rahmen zu fördern und Fehlanreize in Umsetzung und Förderung zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. am 18.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...22a Wärmeplanungsgesetz (WPG) wird erstmals ein eigenständiges..., ...Wärmeplanung nach §§ 13–22 WPG, insbesondere von der umfassenden..., ...Instrumenten Bereits das geltende WPG verfügt mit der Eignungsprüfung nach § 14 WPG über ein Instrument, das..., ...Darüber hinaus sieht § 22 WPG bereits vereinfachte Verfahren..., ... Wärmeplanung nach § 22a WPG, die eine bislang stark..., ...hinterfragen, ob mit § 22a WPG ein zusätzliches bundeseinheitliches..., ...formale Optionalität des § 22a WPG unterlaufen und die fachlich..., ...Mehrere Klarstellungen des WPG Referentenentwurfs, wie..., ...werten. Werden Änderungen im WPG vorgezo-gen beschlossen..., ...zeitgleiche Verabschiedung von WPG Novelle und GModG zwingend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Wärmeplanungsgesetzes: bessere Rahmenbedingungen für dezentrale Lösungen schaffen
Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Der kosten- und klimapolitische Mehrwert von Gebäudenetzen sowie dezentralen Quartiers- und Einzelobjektlösungen kommt im WPG zu kurz. Umsetzende Kommunen haben diese Lösungen stärker zu betrachten, schließlich ist das WPG kein reines Fernwärmegesetz.
- Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 17.03.2025
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Adressatenkreis:
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12.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Anforderungen des GEG und WPG als Minimalvorgabe bei ..., ...dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die zusätzliche nicht..., ...die dadurch nicht wie im WPG vorgesehen stufenweise ..., ...Gesetzgeber sieht in §29 Abs. 5 WPG eine Sonderregelung für..., ...sodann gemäß §29 Abs. 1 Nr. 1 WPG geforderte 30 Prozent-EE-Quote..., ...Wärmenetz haben nach dem WPG bis zum 31.12.2039 Zeit..., ...Ausnahmeregelung in §29 Abs. 5 WPG bis zum 31.12.2039 zu verlängern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Instrument zur Sicherung d. Wirtschaftlichkeit energetischer Grubengasverwertung
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung für die energetische Grubengasverwertung im Jahr 2024 existiert kein Mechanismus mehr, der für Phasen geringer Stromerlöse eine wirtschaftliche Methanemissionsreduktion durch Grubengasverwertung gewährleistet. Ziel ist die Schaffung von Nachfolgeregelungen, die beihilferechtlich stabil und in Einklang mit der EU-Methanverordnung die Wirtschaftlichkeit der Grubengasverwertung sicherstellen - und so die Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlebergwerken sicher und perspektivisch minimiert. Da an einigen Verwertungsstandorten auch eine Wärmeauskopplung in Fernwärmenetze stattfindet, spielen auch Regelungen im Wärmebereich eine Rolle für die Absicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 21.10.2025
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Adressatenkreis:
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21.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...dem Wärmeplanungsgesetzes (WPG) 2023 eingeführt wurde...., ...24 Monate zuvor durch das WPG erhalten hatte, wieder ..., ...Status, den das Gru-bengas im WPG im Jahr 2023 erhalten hat..., ...Status, den Grubengaswärme im WPG erhalten hat? Welche (..., ...Synchronisierung des GEG mit dem WPG, die im Koalitionsvertrag..., ...Begriffsbestimmun-gen analog WPG • Einführung und Bemessung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Hauptstadtbüro Bioenergie fordert im neuen Klimaschutzprogramm eine stärkere und diskriminierungsfreie Einbindung von Bioenergie in allen Sektoren. Im Verkehr sollen erneuerbare Kraftstoffe durch höhere Beimischungsquoten, Abschaffung von E5 und einen Well-to-Wheel-Ansatz gestärkt werden. Im Wärmebereich verlangt das HBB die Streichung regulatorischer Restriktionen für Biomasse in GEG und WPG sowie investitionsfreundliche Förderbedingungen. Für industrielle Prozesswärme sollen Förderhemmnisse, insbesondere für größere Biomasseanlagen, abgebaut werden. Im Stromsektor wird eine Reform des EEG mit Strommengenmodell, höheren Ausschreibungsvolumina und besseren Bedingungen für Bestands- und Kleinanlagen gefordert.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE) und Fachverband Holzenergie (FVH) im BBE am 25.03.2026
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Adressatenkreis:
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13.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EE-Mindestanteile im GEG und WPG, das Auslaufen fossiler..., ...über 50 km Lei-tungslänge (WPG) und den Ausschluss von..., ...Transfor-mation der Gasnetze (WPG), die Streichung der Ausnahmeregelung..., ...erneuerbarer Energien in 2030 (WPG) sowie die Angleichung ..., ...Nachhaltigkeitszertifizierung unter 7,5 MW (WPG). 3. Potenziale bei der..., ...Wärmenetzen (Wärme-planungsgesetz, WPG) • die Verpflichtung ..., ...Erstellung einer Wärmeplanung (WPG) • die Förderprogramme..., ...Überarbeitung von GEG und WPG schlagen wir insbesondere..., ...über 50 km Leitungslänge (WPG) und den Ausschluss von..., ...Trans-formation der Gasnetze (WPG) Seite 7 HBB-Stellungnahme..., ...erneuerbarer Energien in 2030 (WPG) • Einstufung von Anlagen..., ...öffentlichen Interesse“ (GEG, WPG) • adäquate Primärenergiefaktoren..., ...Nachhaltigkeitszerti-fizierung unter 7,5 MW (WPG). Für die Überarbeitung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Instrument zur Sicherung d. Wirtschaftlichkeit energetischer Grubengasverwertung
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung für die energetische Grubengasverwertung im Jahr 2024 existiert kein Mechanismus mehr, der für Phasen geringer Stromerlöse eine wirtschaftliche Methanemissionsreduktion durch Grubengasverwertung gewährleistet. Ziel ist die Schaffung von Nachfolgeregelungen, die beihilferechtlich stabil und in Einklang mit der EU-Methanverordnung die Wirtschaftlichkeit der Grubengasverwertung sicherstellen - und so die Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlebergwerken sicher und perspektivisch minimiert. Da an einigen Verwertungsstandorten auch eine Wärmeauskopplung in Fernwärmenetze stattfindet, spielen auch Regelungen im Wärmebereich eine Rolle für die Absicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 15.01.2026
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Adressatenkreis:
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15.01.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Wärmeplanungsgesetz (WPG) von 2023 dar. Durch diese..., ...Monate zuvor durch das WPG erhalten hatte, wieder ..., ..., den das Grubengas im WPG im Jahr 2023 erhalten hat..., ...Status, den Grubengaswärme im WPG erhalten hat? Welche (..., ...Synchronisierung des GEG mit dem WPG, die im Koalitionsvertrag..., ...noch nicht mit dem neuen WPG synchronisiert. • Das ..., ...• Analog der Regelung im WPG von 2023: Gleichstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung Instrument zur Sicherung d. Wirtschaftlichkeit energetischer Grubengasverwertung
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung für die energetische Grubengasverwertung im Jahr 2024 existiert kein Mechanismus mehr, der für Phasen geringer Stromerlöse eine wirtschaftliche Methanemissionsreduktion durch Grubengasverwertung gewährleistet. Ziel ist die Schaffung von Nachfolgeregelungen, die beihilferechtlich stabil und in Einklang mit der EU-Methanverordnung die Wirtschaftlichkeit der Grubengasverwertung sicherstellen - und so die Methanemissionen aus stillgelegten Steinkohlebergwerken sicher und perspektivisch minimiert. Da an einigen Verwertungsstandorten auch eine Wärmeauskopplung in Fernwärmenetze stattfindet, spielen auch Regelungen im Wärmebereich eine Rolle für die Absicherung der Wirtschaftlichkeit.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 12.11.2025
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Adressatenkreis:
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12.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (7):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...im Wärmepla-nungsgesetz (WPG) von 2023 dar. Durch diese..., ...24 Monate zuvor durch das WPG erhalten hatte, wieder ..., ...Status, den das Gru-bengas im WPG im Jahr 2023 erhalten hat..., ...Status, den Grubengaswärme im WPG erhalten hat? Welche (..., ...Synchronisierung des GEG mit dem WPG, die im Koalitionsvertrag..., ...noch nicht mit dem neuen WPG syn-chronisiert. • Berücksichtigung..., ...• Analog der Regelung im WPG von 2023: Gleichstellung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DEPV fordert die Berücksichtigung und den Einsatz von Holzenergie in der kommunalen Wärmeplanung und Anerkennung des Beitrages der Holzenergie zur Defossilisierung der Wärmenetze. Im WPG fordert der DEPV weniger Einschränkungen für die Biomasse und Holz als Erfüllungsoption vollumfänglich anzuerkennen. Dies gilt auch für die Beschränkung des Einsatzes von Biomasse in Netzen über 50 km. Der DEPV setzt sich dafür ein, dass die Option des Heizens mit Holz im kommunalen Bereich bekannter gemacht wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8654 - Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Roger Beckamp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/8742 - Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen - Sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten -
BT-Drs. 20/8654
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze -
BT-Drs. 20/8742
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Kommunale Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze stoppen - Sichere, lückenlose und bezahlbare Energieversorgung gewährleisten -
BT-Drs. 21/4475
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Klimaschutzprogramms 2026
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BT-Drs. 20/9344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.05.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) Sehr geehrter Herr Klatt..., ...des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) einreichen zu dürfen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Biomasse diskriminierungsfrei nutzen & Förderrahmen für erneuerbare Wärme sichern
Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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21.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG).........................., ...bestehenden und neuen Wärmenetzen (WPG) • die Verpflichtung von..., ...Erstellung einer Wärmeplanung (WPG) • die Förderprogramme..., ...Überarbeitung von GEG und WPG schlagen wir insbesondere..., ...über 50 km Leitungslänge (WPG) und den Ausschluss von..., ...erneuerbarer Energien in 2030 (WPG) • Einstufung von Anlagen..., ...öffentlichen Interesse“ (GEG, WPG) • adäquate Primärenergiefaktoren..., ...Nachhaltigkeitszertifizierung unter 7,5 MW (WPG). Seite 4 Vorschläge ..., ...ordnungsrechtlichen Vorgaben in GEG und WPG macht es deshalb zwingend..., ...2.2. Wärmeplanungsgesetz (WPG) 1. Sinnvolle Kerninhalte..., ...fortführen Neben dem GEG ist das WPG das zentrale Element des..., ...bis 2026/2028 (§ 4 Abs. 1 WPG). Die Kommune ist der sinnvollste..., ... Abs. 1 bzw. § 30 Abs. 1 WPG). Auch wenn es Überarbeitungsbedarf..., ...erneuerbarer Wärme (§ 1 Abs. 3 WPG) als „im überragenden öffentlichen..., ...regulatorische Vorgaben wie im WPG oder in der Systementwicklungsstrategie..., ...von § Abs. 1 Nr. 15) Im WPG wird biogener Wasserstoff..., ... werden, z.B. in GEG und WPG (siehe oben). Für eine...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
In seiner Stellungnahme bekräftigt das IDW grundsätzlich seine Unterstützung für eine Modernisierung, hält aber weitere Änderungen oder Ergänzungen im Berufsrecht für geboten. Das IDW äußert sich u.a. zu der im Entwurf enthaltenen Klarstellung, dass reine Kapitalbeteiligungen weiterhin unzulässig bleiben. Hier mahnt das IDW an, der Gesetzgeber solle mögliche Alternativen zum generellen Fremdbesitzverbot prüfen – auch vor dem Hintergrund der Rechtslage in anderen EU-Mitgliedstaaten und der Entwicklung der EuGH-Rechtsprechung. Die Einführung des Syndikus-WP wird befürwortet, jedoch teilt das IDW die Bedenken des Bundesrates, dass mit dem Gesetzentwurf bei der Altersversorgung eine doppelte Zwangsmitgliedschaft sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, als auch im Versorgungswerk drohe.
- Bereitgestellt von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 28.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer
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BT-Drs. 21/16
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.06.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) sein. Wir unterstützen..., ...um die Unabhängigkeit der WPG vor externen Beeinflussungen..., ...Prüfungsgesellschaften mittelbar an deutschen WPG beteiligen. Wir weisen ..., ... bei einem WP oder einer WPG zu einer Anstellung in ..., ...Verfahren an Vertreter der WPG) Nach § 59c Abs. 3 Satz..., ...künftig die Vertreter einer WPG über die Einleitung eines..., ...werden dürfen. Damit soll die WPG künftig die Möglichkeit..., ...sollte auch die betroffene WPG zumindest zeitgleich über..., ... der Geldbuße gegen eine WPG) Nach § 68 Abs. 1 Satz ..., ...berufsaufsichtlichen Maßnahmen gegen eine WPG von 1 Mio. Euro auf 5 Mio..., ...01.07.2021 die Geldbuße für WPG in Höhe von bis zu 1 Mio..., ...Vergangenheit, Größe der WPG, Zusammenwirken mit anderen..., ...und Organmitglieder einer WPG, die nicht WP sind Nicht-Berufsträger..., ...Tätigkeit für den WP bzw. die WPG ausgedehnt wird, haben ..., ...haftende Gesellschafter einer WPG ausgedehnt, die nicht WP...
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Zu Regelungsvorhaben: