Stellungnahmen/Gutachten
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14.848 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (14.848)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes mit klar definierten Kompetenzstufen für Pflegefachpersonen, einschließlich verbindlicher Regelungen zur Tätigkeitsabgrenzung, Delegation und Verantwortung. Zudem sollen wirtschaftlich tragfähige und sektorenübergreifende Vertragsregelungen im Rahmen des § 73d SGB V (neu) geschaffen werden. Die Etablierung eines „stambulanten“ Versorgungssektors soll verhindert und stattdessen eine Öffnung für vielfältige, praxiserprobte Wohn- und Versorgungsformen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
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07.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist die Ausgestaltung des Pflegekompetenzgesetzes mit klar definierten Kompetenzstufen für Pflegefachpersonen, einschließlich verbindlicher Regelungen zur Tätigkeitsabgrenzung, Delegation und Verantwortung. Zudem sollen wirtschaftlich tragfähige und sektorenübergreifende Vertragsregelungen im Rahmen des § 73d SGB V (neu) geschaffen werden. Die Etablierung eines „stambulanten“ Versorgungssektors soll verhindert und stattdessen eine Öffnung für vielfältige, praxiserprobte Wohn- und Versorgungsformen erreicht werden.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG)
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Adressatenkreis:
-
07.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stellungnahme Referentenentwurf Pflegefachassistenzgesetz
Der BKK DV begrüßt die Vereinheitlichungsbestrebungen und die Ausbildungsdauer von 18 Monaten. Kritisiert wird die Möglichkeit Auszubildende gänzlich ohne Schulbildung anzunehmen (§ 10 PflFAssG). Befürchtet werden muss zudem ein langfristiger „Länder- Flickenteppich“ bei der Qualifikation der Lehrenden (§ 8 PflFAssG), bei der Anrechnung von Kompetenzen und Berufserfahrungen (§ 11 PflFAssG) und der Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen (§ 25 PflFAssG). Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation von SPV und GKV ist es zudem inakzeptabel, dass die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt für 90 % der Finanzierungsaufwände der Pflegefachassistenzausbildung herangezogen werden soll (§ 24 PflFAssG).
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMG): Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Referentenentwurf (BMBFSFJ):
Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der pflegerischen Versorgung, Forderung nach stabiler Finanzlage der SPV
Die Lage der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung ist besorgniserregend: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Pflegebedürftige haben zwar Anspruch auf Leistungen, aber keine Angebote vor Ort. Wer einmal pflegebedürftig ist, bleibt es wohl auch ein Leben lang. Die meisten werden von Angehörigen gepflegt, doch immer mehr Menschen leben allein. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter und weiter. Angesichts dieser Herausforderungen stellen sich drängende Fragen: Wie können wir zukünftig eine angemessene pflegerische Versorgung überhaupt noch gewährleisten? Und ist dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich? Der BKK Dachverband macht dazu in diversen Positionspapiere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Finanzlage der SPV.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 23.10.2025
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Adressatenkreis:
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26.09.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Regelung zu MOAH in Lebensmitteln
Der BDSI kritisiert das Working Document der EU-Kommission zur Festlegung von Höchstgehalten für MOAH in seiner aktuellen Fassung als unverhältnismäßig, nicht risikoorientiert und vor dem Hintergrund der aktuellen EFSA-Stellungnahme von September 2023 als nichts wissenschaftsbasiert und bittet das BMEL seine Ausführungen bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 23.10.2025
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Adressatenkreis:
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02.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einwegkunststofffondsgesetz: Aussetzung der Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen
Aussetzung des Vollzugs der Sonderabgabe nach EWKFondsG durch das Umweltbundesamt bis zur Klärung anhängiger Widersprüche, insbesondere bei in Folie verpackten Christstollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 23.10.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor Abbau von Hemmnissen und Verzahnung der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen insb. Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 23.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
-
BT-Drs. 20/6875
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufbau von Rahmenbedingungen für eine technologieoffene und kosteneffiziente Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zur Erreichung der klimaschutzziele auf den jeweiligen politischen Ebenen.
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 23.10.2025
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Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nachfolgeregelung und Umgang des EnWG mit Kundenanlagen
Nachfolgeregelung und Umgang des EnWG mit Kundenanlagen, damit ein möglichst unveränderter Weiterbetrieb der Kundenanlagen gewährleistet wird.
- Bereitgestellt von: RheinEnergie AG am 23.10.2025
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Adressatenkreis:
-
10.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Berufsrecht der Steuerberater, Novellierung Steuerberatungsgesetz (StBerG), gegen eine Verschärfung der Regelungen zum Fremdbesitzverbot
- Bereitgestellt von: Afileon Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 23.10.2025
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform des HGB-Diskontierungszinssatzes für Pensionsrückstellungen
Die betriebliche Altersversorgung ist wesentlicher Teil des deutschen Alterssicherungssystems. Für Direktzusagen müssen Unternehmen Pensionsrückstellungen bilden, die oftmals einen erheblichen Teil der Bilanzsumme ausmachen. Das Handelsrecht regelt, mit welchem Zins diese Pensionsrückstellungen zu bewerten sind. Das IVS sieht grundlegenden und nachhaltigen Reformbedarf an dieser Zinsfestlegungsmethodik und möchte daher einen Vorschlag für die Festlegung eines sachgerechten Diskontzinses unterbreiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 22.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel des Vorschlags ist die Anpassung von § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG an den ab dem 11. Oktober 2027 in der EU geltenden verkürzten Abwicklungs-Zyklus T + 1.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 22.10.2025
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Adressatenkreis:
-
20.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der alten Regelung in der Delegierten Verordnung zu den Expected Profits in Future Premiums (EPIFP). Die Neuregelung zu den EPIFP gefährdet die politischen Ziele des Solvency II Reviews, die Rolle der Versicherer für die Finanzierung der Realwirtschaft zu stärken. Mit der geplanten Änderung des Artikels 330(1) mit Referenz zu Artikel 70(2) müssen Investitionen in risikobehaftete Assets potenziell reduziert werden.
- Bereitgestellt von: Generali Deutschland AG am 22.10.2025
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Adressatenkreis:
-
15.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 22.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht -
BT-Drs. 20/12351
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht
-
BR-Drs. 232/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur regulatorischen Ausgestaltung des NEST-Prozesses durch die BNetzA
Im Rahmen des NEST-Prozesses plant die Bundesnetzagentur eine Reform der Anreizregulierung für Fernleitungsnetze. Die aktuellen Vorschläge gefährden aus Sicht der Fernleitungsnetzbetreiber die wirtschaftliche Stabilität und Investitionsfähigkeit, insbesondere durch unzureichende Kapitalverzinsung, methodische Schwächen im Effizienzvergleich und fehlenden Inflationsausgleich bei Betriebskosten. ONTRAS fordert eine Kurskorrektur zugunsten eines verlässlichen und investitionsfreundlichen Regulierungsrahmens.
- Bereitgestellt von: ONTRAS Gastransport GmbH am 22.10.2025
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Adressatenkreis:
-
04.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus-/Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur
Für die planmäßige Realisierung von Wasserstoffleitungen sind Beschleunigungsmaßnahmen auf vielen Ebenen notwendig. ONTRAS erachtet u. a. eine (zeitweise) Ausnahme vom Vergaberecht zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für alle Netzbetreiber und weitere Beschleunigungsmaßnahmen als zielführend.
- Bereitgestellt von: ONTRAS Gastransport GmbH am 22.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
-
BR-Drs. 265/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Regelungen für CO2-Transport
Mit der Novellierung des Kohlendioxidspeichergesetzes soll u. a. ein erster Regelungsrahmen für Kohlendioxidleitungen geschaffen werden. Ziel der Interessensvertretung ist es, diesen für Netzbetreiber praktikabel und rechtssicher auszugestalten.
- Bereitgestellt von: ONTRAS Gastransport GmbH am 22.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung der Regelungen für CO2-Transport
Mit der Novellierung des Kohlendioxidspeichergesetzes soll u. a. ein erster Regelungsrahmen für Kohlendioxidleitungen geschaffen werden. Ziel der Interessensvertretung ist es, diesen für Netzbetreiber praktikabel und rechtssicher auszugestalten.
- Bereitgestellt von: ONTRAS Gastransport GmbH am 22.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/1494
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Novelle setzen wir uns für eine bürokratiearme Umsetzung mit minimalem administrativem Aufwand ein, die auch künftig einen systemrelevanten Grundlastbetrieb berücksichtigt (Lebensmittelherstellung, die wegen der verderbbaren Rohstoffe keine Unterbrechung zulässt) und für von der Grundlast abweichende Flexibilisierungsmaßnahmen möglichst lange Vorlaufzeiten lässt. Die Fraunhofer-Studie "Flexibilisierungspotenziale elektrifizierter Industrieprozesse in der Ernährungsindustrie" (10/2025) zeigt, dass die Potenziale der energieintensiven Ernährungsindustrie sehr gering sind. Zusätzlich muss die neue Netzentgeltsystematik auch ein "phase-in" zulassen, soweit die Netzsituation an den Standorten im ländlichen Raum eine zunehmende Elektrifizierung und Stromabnahme ermöglicht.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 22.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale PFAS-Regelung in Textilien und Kosmetik
Der Verband TEGEWA vertritt (u.a.) die Interessen der deutschen Textilhilfsmittelindustrie und der Kosmetikrohstoffindustrie. Deutschland kann derzeit im TRIS-Verfahren der EU-Kommission zum Textilien und Kosmetik betreffenden Dekretentwurf zum französischen Gesetz Nr. 2025-188 vom 27.2.2025 zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) Stellung nehmen. TEGEWA sieht durch das französische Gesetz samt Dekretentwurf insbesondere die harmonisierte Anwendung von EU-Recht gefährdet.
- Bereitgestellt von: Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Leder- und Pelzhilfs- und -farbmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten e. V. - Verband TEGEWA e. V. am 22.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nationale PFAS-Regelung in Textilien und Kosmetik
Der Verband TEGEWA vertritt (u.a.) die Interessen der deutschen Textilhilfsmittelindustrie und der Kosmetikrohstoffindustrie. Deutschland kann derzeit im TRIS-Verfahren der EU-Kommission zum Textilien und Kosmetik betreffenden Dekretentwurf zum französischen Gesetz Nr. 2025-188 vom 27.2.2025 zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) Stellung nehmen. TEGEWA sieht durch das französische Gesetz samt Dekretentwurf insbesondere die harmonisierte Anwendung von EU-Recht gefährdet.
- Bereitgestellt von: Verband der Hersteller von Textil-, Papier-, Leder- und Pelzhilfs- und -farbmitteln, Tensiden, Komplexbildnern, Antimikrobiellen Mitteln, Polymeren Flockungsmitteln, Kosmetischen Rohstoffen und Pharmazeutischen Hilfsstoffen oder verwandten Produkten e. V. - Verband TEGEWA e. V. am 22.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
21.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen am Gesetzentwurf zur Umsetzung EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Das gesetzliche Muster für eine Widerrufsbelehrung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen soll erhalten bleiben. Kreditkarten in Form von Debitkarten mit Zahlungsaufschub sollen weiterhin nicht vom Verbraucherkreditrecht erfasst werden. Die in der EU-Richtlinie vorgesehene Ausnahmeklausel ist in das deutsche Recht zu übernehmen. Das Schriftformerfordernis sollte auch für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge entfallen. Die Kreditwürdigkeitsprüfung sollte für geduldete Überziehungen entfallen. Die entsprechende Ausnahmeklausel in der EU-Richtlinie sollte genutzt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 22.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Steuerpolitische Prioritäten der deutschen Wirtschaft
Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen am Standort Deutschland durch ergänzende, strukturelle Maßnahmen zum steuerlichen Investitionsprogramm
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
22.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zu E-Rechnung und Meldesystem
Forderungen zur Einführung eines nationalen bzw. europaweiten Meldesystems auf Basis der E-Rechnung
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
-
Adressatenkreis:
-
07.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zum Referentenentwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Festlegung einer verbindlichen Kaufpreisaufteilung bei Grundstücken und von zulässigen Sachverständigen zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer von Gebäuden
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 21.10.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: