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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (19.459)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der VDA begrüßt, dass der Gesetzentwurf stromsteuerrechtliche Hürden für Elektromobilität abbaut. Beim bidirektionalen Laden (Vehicle-to-Grid) bleibt jedoch das Problem der Doppelbesteuerung bestehen, weshalb steuerrechtlicher Handlungsbedarf bleibt. Zudem sind Anpassungen bei der Besteuerung von Wasserstoff (H2) erforderlich: Um eine nachhaltige CO2-Reduktion im Güterverkehr nicht zu gefährden, sollte H2 unabhängig von der Verwendung von der Energiesteuer befreit werden, damit sich die H2-Motorentechnologie etablieren kann. Zur Unterstützung des Hochlaufs der E-Mobilität fordert der VDA außerdem die Senkung der Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz sowie die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis 2035.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1866 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Klare und praxistaugliche Definitionen kritischer Anlagen und Dienstleistungen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Vermeidung von Doppelregulierung durch die Anerkennung bestehender Standards und branchenspezifischer Vorgaben. Einbindung der Industrie in die nationale Resilienzstrategie und frühzeitiger Dialog mit Politik und Behörden. Aufbau einer zentralen, nutzerfreundlichen Registrierungs- und Meldeplattform unter Wahrung von Vertraulichkeit. Flexible, risikobasierte Anforderungen statt starrer Vorgaben. Harmonisierung mit internationalen Standards. Sicherstellung, dass Sanktionen verhältnismäßig bleiben und nicht zur Überregulierung führen. Stärkung der Kooperation zwischen Staat und Wirtschaft durch klare Zuständigkeiten, abgestufte Pflichten und verlässliche Kommunikationswege.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Ziele sind: Verkehrssicherheit durch moderne, datenbasierte Unfallforschung zu stärken, gleichzeitig aber praxistaugliche und verhältnismäßige Regeln sicherzustellen. Konkret fordert der Verband, Untersuchungen auf relevante Unfälle mit Personen- oder gravierendem Sachschaden zu beschränken, die Hoheit der Behörden (BASt) ohne Delegation an Dritte zu sichern, bestehende Datenflüsse (KBA) zu nutzen und unnötige Bürokratie abzubauen, um Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des VDA ist es, die Neufassung des IVSG konstruktiv zu begleiten, indem sie auf notwendige Präzisierungen hinweist: Schutz proprietärer Daten, eine gestufte Einführung mit realistischen Fristen, klare Haftungs- und Governance-Regeln sowie praktikable Vorgaben für Eigenerklärungen, Prüfungen und Betriebsprozesse. Damit soll das Gesetz Verkehrssicherheit und Datenverfügbarkeit stärken, ohne die Automobilindustrie unverhältnismäßig zu belasten oder Innovationsfähigkeit zu hemmen

    • Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 17.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir möchten die Bedeutung von Versicherungsprodukten in der Altersvorsorge hervorheben und treten für klare, praxistaugliche Regulierung ein. Wir setzen uns dafür ein, dass Aufsichtsbehörden nicht direkt in Investitionsentscheidungen eingreifen dürfen, da dies die Verantwortung der Unternehmen und die Stabilität der Märkte gefährden würde. Zudem möchten wir übermäßige Bürokratie und Preiskontrollen verhindern, die die Attraktivität von Betriebsrenten und anderen Vorsorgeprodukten mindern könnten. Unser Ziel ist es, nachhaltige, verlässliche Altersvorsorgeangebote für die Menschen zu sichern und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für Anbieter zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Versicherer unterstreichen die außerordentliche Bedeutung von Investmentvermögen für die Kapitalanlage. Sie unterstützen die vorgesehene 1:1 Umsetzung der geänderten europäischen Vorgaben für Investmentvermögen in nationales Recht ebenso, wie die vorgesehene Förderung des Clearings über zentrale Gegenparteien mit Sitz in der EU.

    • Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 16.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/3510 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenpart...
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Gesetzentwurf des BMBFSFJ zielt darauf ab, den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch während der Schulferien zu gewährleisten, in dem Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen während der Schulferien auch durch Angebote der Jugendarbeit erfüllt werden kann. Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf grundsätzlich. Die vorgesehene ausdrückliche Anerkennung von Angeboten der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII als rechtsanspruchserfüllend wird als Chance verstanden, die Bedeutung der Jugendarbeit im Zusammenspiel von schulischer und außerschulischer Bildung zu stärken. Der eigenständige Charakter der Jugendarbeit sollte dabei jedoch erhalten bleiben.

    • Bereitgestellt von: Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am 16.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1086 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - Rechtsanspruchserfüllende Ferienangebote in der Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter
    • Adressatenkreis:
      • 12.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel des Gesetzes ist unter anderem die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 im Bereich der Windenergie an Land. EEF setzt sich für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren ein und begrüßt die im Gesetz enthaltenen Verfahrensbeschleunigungen, insbesondere auch im Hinblick auf 16b Absatz 7 Satz 3 BImSchG.

    • Bereitgestellt von: Bernstein Public Policy GmbH am 16.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/568 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs
    • Adressatenkreis:
      • 04.06.2025

        • Bundestag:

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 15.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die angestrebte Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat den Netzausbau zum Schwerpunkt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Vorhaben und fordert zudem, dass auch dringend notwendige Maßnahmen zur Betrugsprävention gesetzlich verankert werden. Konkret sollen Telekommunikationsunternehmen rechtlich befähigt werden, Spoofing-Anrufe konsequent zu blockieren, SMS-Content-Firewalls einzusetzen und betrugsrelevante Daten mit Banken und anderen relevanten Akteuren auszutauschen.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 15.09.2025

        • Bundesregierung:

      • 26.09.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 15.09.2025

        • Bundesregierung:

      • 26.09.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die praktische Umsetzung der EUDR wirft für den Finanzsektor Fragen auf, die einer Klärung bedürfen, um Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten. Wir fordern daher - eine ausdrückliche Klarstellung, dass papiergebundene Unterlagen im Bankkundengeschäft (z. B. Vertragsunterlagen, Prospekte, AGBs) nicht als Inverkehrbringen oder Bereit-stellen auf dem Markt im Sinne der EUDR zu verstehen sind; - eine Streichung des Impact Assessments zu Finanzinstituten gemäß Art. 34 Abs. 4 EUDR; - die Verankerung eines Materialitäts- und Proportionalitätsprinzips, um Mehrfachprüfungen und unverhältnismäßige Belastungen ohne ökologischen Mehrwert zu vermeiden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 15.09.2025

        • Bundesregierung:

      • 26.09.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nacktbilder werden geklaut, gefälscht und millionenfach im Internet verbreitet. Google zeigt diese täglich von unzähligen Frauen, gegen ihren Willen. Auch App-Stores, Zahlungsdienste und Hostinganbieter verdienen daran. HateAid spricht sich dafür aus, dass deshalb Strafbarkeitslücken geschlossen werden: Die Erstellung und Verbreitung bildbasierter sexualisierter Gewalt soll explizit unter Strafe gestellt werden – auch wenn es sich um Deepfakes handelt. Das Geschäft mit bildbasierter digitaler Gewalt muss beendet werden: Host-Provider bzw. Access-Provider sollen Websites sperren müssen, die KI-Anwendungen mit expliziter Ausrichtung auf die Erstellung von Missbrauchs-Nacktbildern und -videos anbieten.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (6):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Erstellung und Verbreitung von pornografischen Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person sollten explizit unter Strafe gestellt werden. Darüber hinaus sollten Apps – in der Regel sogenannte „Face Swap Apps“ – sowie KI-Bildgeneratoren für die Erstellung pornografischer Deepfakes ohne Einverständnis der abgebildeten Person haftbar gemacht werden können.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Niveau an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen im Internet ist ungeeignet, um bestehenden Risiken entgegenzutreten. Online-Plattformen müssten weitergehende Kriterien an Schutzstandards erfüllen, um ein sicherer Ort für Kinder- und Jugendliche zu sein. Das Ziel der Regulierung von Online-Plattformen sollte sein, dass diese sich an Vorgaben des Kinder- und Jugendschutzes halten. Die Überprüfung des Alters der Nutzenden muss als Maßnahme in Betracht gezogen werden. HateAid spricht sich für eine grundrechtsschonende Form der Altersverifikation auf Online-Plattformen aus. Eine wirksame rechtliche Grundlage für die verpflichtende Einführung von Altersverifikationsmaßnahmen bedarf einer europäischen Regelung. Dafür muss sich Deutschland in der EU einsetzen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 16.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Civitas Connect e. V. betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Stufenplans „Smarte Städte und Regionen“ des BMWSB. Ziel der Einflussnahme ist, die im Stufenplan vorgesehenen Maßnahmen zur bundesweiten Rahmensetzung für digitale Stadtentwicklung – insbesondere die Definition von Standards, Referenzarchitekturen, Kompetenznetzwerken und Verstetigungsstrategien – mitzugestalten. Dabei soll sichergestellt werden, dass die im Rahmen der Modellprojekte Smart Cities (MPSC) entwickelten Ergebnisse und Strukturen in den Stufenplan integriert, langfristig gesichert und bundesweit nachnutzbar gemacht werden.

    • Bereitgestellt von: Civitas Connect e.V. am 16.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14210 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13972 - Mittelabfluss der Smart-Cities-Modellprojekte
      2. BT-Drs. 20/11134 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/10935 - Fachliche Begleitung der Modellprojekte Smart Cities durch die Koordinierungs- und Transferstelle sowie Aus- und Weiterbildungsbedarf von Smart-City-Fachkräften
    • Adressatenkreis:
      • 02.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Civitas Connect e. V. betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung, Konkretisierung und Umsetzung des Deutschland-Stacks. Ziel der Einflussnahme ist die Berücksichtigung und Einordnung bestehender, interoperabler Daten- und Integrationsplattformen als Bestandteil der föderalen Zielarchitektur sowie deren Verankerung in Architekturvorgaben, Referenzrahmen und Umsetzungsstrukturen. Das Vorhaben betrifft insbesondere die Definition von Rollen, Zuständigkeiten und Einbindung bestehender Lösungen im Rahmen der Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks durch zuständige Bundes- und Länderakteure.

    • Bereitgestellt von: Civitas Connect e.V. am 16.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/601 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
    • Adressatenkreis:
      • 28.05.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Civitas Connect e. V. betreibt Interessenvertretung im Zusammenhang mit der Ausgestaltung, Konkretisierung und Umsetzung des Deutschland-Stacks. Ziel der Einflussnahme ist die Berücksichtigung und Einordnung bestehender, interoperabler Daten- und Integrationsplattformen als Bestandteil der föderalen Zielarchitektur sowie deren Verankerung in Architekturvorgaben, Referenzrahmen und Umsetzungsstrukturen. Das Vorhaben betrifft insbesondere die Definition von Rollen, Zuständigkeiten und Einbindung bestehender Lösungen im Rahmen der Weiterentwicklung des Deutschland-Stacks durch zuständige Bundes- und Länderakteure.

    • Bereitgestellt von: Civitas Connect e.V. am 16.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/601 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Finanzplan des Bundes 2025 bis 2029
    • Adressatenkreis:
      • 04.09.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

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