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1.186 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.186)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 02.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
-
BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.03.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich ..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts (EU-Zahlungsdienste-Richtlinie und -VO)
Unser Ziel ist es, dass gesetzliche Rahmenbedingungen europäische Angebote im Zahlungsverkehr fördern. Bei der Überarbeitung des EU-Zahlungsdiensterechts sollten die Vorgaben zur Betrugsbekämpfung und Sicherheit im Zahlungsverkehr verbessert werden ohne Fehlanreize zu setzen. Des Weiteren sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen bezüglich des Verhältnisses zwischen Banken und Drittdiensten eine faire Allokation der Kosten und Ertragspotenziale ermöglichen. Die Regelungsdichte und -granularität sollte zudem so gestaltet werden, dass sie individuellen Bedürfnissen von Bankkunden und technologischen Entwicklungen gerecht werden können – dies betrifft unter anderem die Vorgaben zur Starken Kundenauthentifizierung und das Verhältnis von PSD3 und PSR zur MiCAR.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 20.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG -
BR-Drs. 443/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010
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BR-Drs. 442/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.03.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Gesetzbuch (§§ 675c ff. BGB) umgesetzt. Zugleich..., ...ermöglichen (z. B. § 675u Satz 2 BGB), greifen diese Mechanismen..., ...Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) gegen den neuen Empfänger...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarheit im Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schaffen
Im GEG sollten nur solche Vorgaben enthalten sein, die Gebäudeeigentümer als Verantwortliche adressieren. Vorgaben, die sich an Infrastrukturbetreiber wie bspw. Wärmenetzbetreiber richten oder Vorgaben zur Dekarbonisierung der Wärmenetze enthalten, sollten stattdessen z.B. im Wärmeplanungsgesetz (WPG) aufgenommen werden. Erst mit Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung können Eigentümer eine belastbare Investitionsentscheidung treffen. Die bisherigen Übergangsvorschriften und -fristen haben der Akzeptanz und Transparenz des Gesetzes geschadet – sie gilt es zu streichen. Investitionsbremsen haben im GEG keinen Platz: Die Haftungsrisiken für Infrastrukturbetreiber, z.B. für den Aufbau und Betrieb von Wärmenetzen (§ 71j Abs. 4 GEG), wirken investitionshemmend.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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01.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... des § 556c Abs. 1 Nr. 2 BGB die Umlage der Wärmelieferkosten..., ...eine Anpassung des § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung..., ...und 3a und § 559e Abs. 3 BGB, die für bestimmte inves...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Genossenschaftsgesetzes
Zielsetzung ist die weitere digitale Modernisierung des Genossenschaftsgesetzes, insbesondere der digitale Beitritt zur Genossenschaft. Es sollen Maßnahmen zur Aufdeckung und Verfolgung unseriöser Genossenschaften ergriffen werden, die die seriösen Genossenschaften und Prüfungsverbände nicht unverhältnismäßig belasten dürfen. Zudem sind klare Vorgaben für Energiegenossenschaften erforderlich. Wir setzen uns für eine effektive genossenschaftliche Prüfung zum Schutz der genossenschaftlichen Rechtsform ein. Die Einführung einer starren Grenze für die Anzahl investierender Mitglieder in der Genossenschaft sowie im Vorstand der Genossenschaft lehnen wir ab, begrüßen aber Regelungen, die der transparenten Abgrenzung der investierenden Mitglieder von den übrigen Mitgliedern dienen.
- Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 04.02.2025
-
Adressatenkreis:
-
27.01.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist, schließen wir uns..., ...Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf den Beitritt zu einer..., ...grundsätzlich nicht unter § 312 BGB fällt, da ein darauf gerichteter...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen
In allen Fällen eines sogenannten "aufenthaltsrechtlichen Gefälle” soll die Eintragung der Vaterschaft ins Personenstandsregister von einer vorherigen Zustimmung durch die Ausländerbehörde oder einem Gentest abhängig gemacht werden. Nach Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbandes verletzt die Neueinführung der Zustimmungspflichtigkeit durch die Ausländerbehörden unverhältnismäßig Grundsätze im deutschen Recht, u.a. das Recht eines Kindes auf Zuordnung zu zwei Elternteilen, die Gleichstellung von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern sowie neben der biologischen und genetischen Elternschaft die Stärkung einer sozial-familiären Elternschaft und damit die Gleichstellung vielfältiger Familienformen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 28.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft -
BT-Drs. 20/13255
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
-
BR-Drs. 382/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
22.05.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ausländerbehörde nicht vorlag (§1598 BGB-E). Mehrbelastung der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entbürokratisierung der Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe hat erhebliches Potential zur Entbürokratisierung und Deregulierung. Die zahlreichen Melde-, Berichts- und Nachweispflichten sowie die Notwendigkeit, für zahlreiche Aufgaben gesondert Beauftragte benennen zu müssen, binden immer mehr Personalkapazitäten sowohl bei den Leistungserbringern als auch bei den Leistungsträgern und Behörden. Das verschärft den Fachkräftemangel, verursacht enorme Mehrkosten und gefährdet die Sicherstellung der bedarfsgerechten Unterstützung der Menschen mit Behinderungen.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 26.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
26.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Widerrufsrechts nach § 356 BGB auszunehmen; die Pflicht...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Verschlankung der Auflagen zu Verbraucherkrediten
Einsatz für eine Verschlankung der Prozesse zur Erlangung des Sachkundenachweises und Registereintrages für die Vermittlung von Verbraucherkrediten
- Bereitgestellt von: MediaMarktSaturn Retail Group GmbH am 28.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sinne des § 491 Absatz 2 BGB-neu vermitteln oder Dritte...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der GEIG um E-Mobilität für weitere Teile der Bevölkerung (insb. in Mehrparteienhäusern lebende Menschen) zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Transport & Environment (T&E) Deutschland gGmbH am 10.10.2025
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Adressatenkreis:
-
08.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Eigentümer, anders als bisher im BGB § 554 und § 578 geregelt...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung der Planungs- und Investitionssicherheit in der Fernwärmeversorgung
Die angekündigte Novellierung stellt eine gute Gelegenheit dar, um die für den Klimaschutz erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu stärken. Weil durch die sukzessive Umstellung des Erzeugungsund Brennstoffmixes in der Fernwärme nun häufiger die Notwendigkeit bestehen wird, die Preisänderungsklauseln an die jeweils neue Situation anzupassen, sollte das Novellierungsverfahren genutzt werden, um die Änderung einer Preisanpassungsklausel für sämtliche Fälle, in denen die Änderung einer unwirksam gewordenen Klausel notwendig ist, durch öffentliche Bekanntgabe rechtssicher (wieder) zu ermöglichen. Darüber hinaus sollten kundenseitige Vertragsanpassungsrechte europarechtlich konform ausgestaltet werden
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 21.01.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWK) (20. WP): Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme und zur Aufhebung der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Novellierung von §556c BGB und Wärmelieferverordnung...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Aktion Psychisch Kranke begrüßt das Anliegen des Referentenentwurfs über die Übernahme der Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen durch die Kinder- und Jugendhilfe hinaus Verbesserungen bei der Leistungsgewährung und -erbringung durch die besondere Berücksichtigung der Spezifika der Lebensphase „Kindheit und Jugend“ und der Subjektstellung der betroffenen Kinder- und Jugendhilfe zu regeln.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 10.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14035
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe - (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
-
BT-Drs. 20/14035
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (6):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
..., wie sie auch im §1631b BGB vorgesehen sind, bein-halten...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Einflussnahme auf einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Die Aktion Psychisch Kranke (APK) nimmt im Rahmen ihres satzungsgemäßen Auftrages Stellung in Bezug auf die Aufgabenbereiche des neu einzurichtenden Institutes, die die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen betreffen. In nahezu allen Aufgabenbereichen sind die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu berücksichtigen. Seelische Gesundheit und psychische Erkrankungen unterliegen besonderen Aufgabenstellungen in der öffentlichen Gesundheit.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 10.12.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die ärztliche Zwangsmaßnahme...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 27.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...abzulehnen. Nach § 2368 S. 2 BGB sind die Vorschriften ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
Im Gesetzesentwurf wird die Einrichtung eines Bundesinstitutes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit zentral fokussiert. Aus Sicht der Aktion Psychisch Kranke e. V. soll nahezu in allen Aufgabenbereichen die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen Berücksichtigung finden. Auch in der Gesetzesbegründung sollte ausdrücklich erläutert werden, dass die besonderen Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere auch das Monitoring von Zwangsmaßnahmen betreffen.
- Bereitgestellt von: Aktion Psychisch Kranke e.V. am 25.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
-
BT-Drs. 20/12790
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
14.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die ärztliche Zwangsmaßnahme...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 22.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...abzulehnen. Nach § 2368 S. 2 BGB sind die Vorschriften ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...abzulehnen. Nach § 2368 S. 2 BGB sind die Vorschriften ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...abzulehnen. Nach § 2368 S. 2 BGB sind die Vorschriften...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...abzulehnen. Nach § 2368 S. 2 BGB sind die Vorschriften...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Zuständigkeitserweiterung auf die Gerichtsvollzieher ist grds. begrüßenswert, darf aber nicht zu einer Überlastung der Gerichtsvollzieher führen - dies gilt es zu vermeiden; Verbleib der Zuständigkeit für die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen und in andere Vermögensgegenstände und für die Erteilung von Testamentsvollstreckererzeugnissen bei den Vollstreckungsgerichten
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 19.11.2024
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
12.11.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...abzulehnen. Nach § 2368 S. 2 BGB sind die Vorschriften...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie II (CCD2)
Die nationale Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie II (CCD2) soll den Verbraucherschutz stärken, die Transparenz erhöhen und die Digitalisierung im Kreditmarkt vorantreiben. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dabei erheblichen Spielraum, insbesondere bei der Regulierungsproportionalität, den Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung, den vorvertraglichen Informationspflichten und möglichen Ausnahmen für bestimmte Kreditprodukte und Anbieter. Diese Entscheidungen werden den Markt für Verbraucherkredite und den Handel in Deutschland maßgeblich prägen. Der Bitkom positioniert sich entsprechend bereits vor der Veröffentlichung des Referentenentwurfs zu den wichtigsten grundlegenden Punkten.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 04.11.2024
-
Adressatenkreis:
-
31.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...deutsche Gesetzgebung (etwa im BGB) differenzieren klar zwischen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Vertretung von Kinderinteressen in allen relevanten Bereichen
Einflussnahme auf die betreffenden Gesetze durch Beratung und Stellungnahmen
- Bereitgestellt von: Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e.V. am 07.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen -
BT-Drs. 20/10540
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
BT-Drs. 20/11419
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/10540, 20/10817, 20/11044 Nr. 1.3 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte -
BT-Drs. 20/9092
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung
-
BT-Drs. 20/11367
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.05.2024
-
Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...muss (§ 1305 Abs. 2 S. 3 BGB-E). Statt der vorgesehenen...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge in deutsches Recht
Das konkrete Regelungsvorhaben bezieht sich auf den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Der Bankenfachverband spricht sich u.a. für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie, für die Forcierung der Digitalisierung beim Abschluss von Kreditverträgen und für mehr Rechtssicherheit beim Widerrufsrecht aus.
- Bereitgestellt von: Bankenfachverband e.V. am 12.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1851, § 356b Abs. 2 S. 5 BGB-E). Um Fehlin-terpretationen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Spürbare Reduzierung der Bürokratielasten vor dem Hintergrund des BEG IV
Der BTW spricht sich für einen konsequenten Bürokratieabbau in Deutschland aus. Hierfür bedarf es weiterer Anpassungen und Änderungen des BEG IV.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) e. V. am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
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BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...elektronische Form i.S.d. § 126a BGB zu ermöglichen. Die im ..., ...elektronische Form i.S.d. § 126a BGB als digitale Kommunikations...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz die Bemühungen um einen besseren Schutz vor häuslicher Gewalt, kritisiert aber das Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz
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BT-Drs. 21/4082
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zum Umgangsrecht in § 1684 BGB berücksichtigt. Deutlich..., ...Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB) bei vorangegangener Partnergewalt..., ...Regelvermutung des § 1626 Abs. 3 BGB (Umgang mit beiden Elternteilen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Förderung der Genossenschaftskultur des Mittelstandes und Absicherung der Förderung der Genossenschaftsmitglieder.
- Bereitgestellt von: Bundesverband zur Förderung der Genossenschaftskultur e.V. am 10.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Signatur (qeS) erfüllen § 126a BGB. 3. EU-Kompatibilität ..., ...elektronische Signatur (§ 126a BGB). (3) Eine mit Zeitstempel..., ...(Lang/Weidmüller, § 126b BGB Rn. 4) die Textform, sofern..., ... die Textform des § 126b BGB.“ Der Vorstand gewährleistet..., ...bereits heute in § 26 Abs. 2 BGB die Einzelvertretung durch...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
-Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und reduzierte Gebühren für Werkswohnungen -Lockerung von Schallimmissionsschutz-Regeln, um Wohnungen nahe Arbeitsplätzen zu ermöglichen -Investitionsanreize durch steuerliche Entlastungen und attraktivere Abschreibungsmöglichkeiten -Vereinfachung technischer Standards (z. B. feste Grenzwerte im Gebäudeenergiegesetz statt Referenzgebäude) -Erleichterungen im öffentlichen Vergaberecht, um serielles Bauen zu fördern -Zugängliche Fördermittel mit weniger bürokratischen Hürden (z. B. vereinfachte Zertifizierungen)
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung
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BT-Drs. 21/781
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...E-Gesetz umsetzen, §§650ff BGB 5 2. Gebäudeenergiegesetz..., ...E-Gesetz umsetzen, §§650ff BGB Verursachte Belastung:...
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Zu Regelungsvorhaben: