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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.488)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung übergreifender Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Sanitätshäuser und Gesundheitshandwerke sollen durch folgende Maßnahmen von übermäßiger Bürokratie entlastet werden: Einschränkung der Retaxierung bei Formmängeln, Befreiung der Hilfsmittelleistungserbringer vom Inkassorisiko bei gesetzlichen Zuzahlungen, Beseitigung der ungerechtfertigten Abwälzung von Begutachtungskosten des MD von den Kostenträgern auf die Leistungserbringer, Beibehaltung der Präqualifizierung für alle Leistungserbringer bei gleichzeitiger Entschlackung der bürokratischen Anforderungen, Reduzierung und Digitalisierung der Unterschriften in der Hilfsmittelversorgung, durchgehende und medienbruchfreie Digitalisierung der Abrechnung in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: rehaVital Gesundheitsservice GmbH am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Verbraucherkreditrichtlinie (CCD2) soll den Verbraucherschutz durch Standards für Kreditwürdigkeitsprüfungen und Informationspflichten stärken und Transparenz sowie Digitalisierung im Kreditmarkt fördern. PayPal unterstützt die Einführung einer verhältnismäßigen Regulierung, die Mindeststandards für den Verbraucherschutz im Kreditbereich festlegt und europaweit harmonisiert

    • Bereitgestellt von: PayPal Limited am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 434/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
    • Adressatenkreis:
      • 17.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Augenoptiker müssen sich präqualifizieren, um Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können. Die Deutsche Akkreditierungsstelle schreibt den voh ihr akkreditierten PQ-Stellen u. a. vor, dass betriebe innerhalb des fünfjähriger Geltungsdauer ihres Präqualifizierungszertifikats zweimal - und damit im Schnitt alle 20 Monate - anlasslos zu überwachen sind. Nachdem der Umfang der zur Präqualifizierung beizubringenden Unterlagen in einem ersten schritt bereits reduziert wurde, muss der bürokratische Aufwand des Verfahrens an sich entschlackt und insb. von dieser Auflage befreit werden.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung eines Administrativen Rahmenvertrages sowie langfristig übergreifende Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Reform des Vertragswesen in der Hilfsmittelversorgung mit dem Ziel der Einführung eines Administrativen Rahmenvertrages sowie langfristig übergreifende Leitverträge für jeden Versorgungsbereich, die Kostenträger und maßgebliche Spitzenorganisationen der Leistungserbringer verhandeln. Ziel ist dabei u.a. mehr Transparenz und reduzierte Bürokratie. Die Leitverträge sollen Leistungsumfänge sowie Ergebnisqualität definieren und einheitliche, überprüfbare Standards für eine wirtschaftliche Hilfsmittelversorgung – ausgerichtet am Primat einer qualitätsgesicherten, flächendeckenden, wohnortnahen Versorgungsstruktur und einer starken Selbstverwaltung setzen. Hierzu soll der betreffende Paragraf 127 SGB V entsprechend überarbeitet werden.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung des Informationsflusses zwischen den medizinischen Professionen und Einrichtungen träger-, sektoren- und leistungsübergreifend, zugleich Stärkung der Wahlfreiheit der Patienten. Zeitnahe Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die digitale Infrastruktur. Standardisierung der Dokumentations-, Abrechnungs- und Prüfprozesse in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verbesserung des Informationsflusses zwischen den medizinischen Professionen und Einrichtungen träger-, sektoren- und leistungsübergreifend, zugleich Stärkung der Wahlfreiheit der Patienten. Zeitnahe Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die digitale Infrastruktur. Standardisierung der Dokumentations-, Abrechnungs- und Prüfprozesse in der Hilfsmittelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Wir versorgen Deutschland am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 04.09.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt ist durch harmonisierte Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem auf Basis des New Legislative Frameworks. Ein Grundpfeiler dieser EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ist der risikobasierte Ansatz, nachdem die anzuwendenden Anforderungen und Prüfverfahren dem vom Produkt ausgehenden Risiko entsprechen müssen. Für Produkte mit einem hohem Risiko sieht der EU-Gesetzgeber dabei eine verpflichtende Einbindung von unabhängigen Prüfstellen, sogenannten Notifzierten Stellen, vor. Ziel der Interessensvertretung ist es, bei der Schaffung von neuen und bei der Überarbeitung von bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften auf ein hohes Produktsicherheitsniveau und eine risikoadäquate Einbindung von Notifizierten Stellen hinzuwirken.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die neue Verordnung ((EU) 2023/988) über die allgemeine Produktsicherheit, sowie ihre künftigen Umsetzungs- und delegierten Rechtsakte müssen nicht in nationales Recht umgesetzt werden, erfordern aber ggf. eine Anpassung des bisherigen nationalen Produktsicherheitsrechts (ProdSG). Ziel der Interessenvertretung: praktikable nationale und europäische Auslegung und Umsetzung der Anforderungen der Allgemeinen ProduktsicherheitsVO bzw. der nachgelagerten Rechtsakte im Sinne der Sicherheit von Verbraucher:innen, eines funktionierenden Binnenmarktes und dem System der unabhängigen Drittprüfung (GS-Stellen). Focus sind die Anforderungen in: Artikel 21 Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle -Artikel 24 (2) – Pflichten des Herstellers und des Einführers -Artikel 29 – Bußgeldvorschriften

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 231/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Produktsicherheitsgesetzes und weiterer produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 27.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Carbon Management Strategie sollen die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Offshore-Speicherung von CO2 ermöglicht werden. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS/CCU liegt dabei auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. Der TÜV-Verband setzt sich bei der Projekt- und Standortwahl für die CO2-Speicherung für hohe Umwelt- und Sicherheitsstandards ein, deren Einhaltung von unabhängiger Seite überprüft werden sollten. Nur so kann das notwendige Vertrauen in CCS/CCU-Technologie sichergestellt werden.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 266/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/11900 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 04.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Normungsverordnung (EU) Nr. 1025/2012 soll evaluiert werden und eine mögliche Überarbeitung sondiert werden. Ziel der Interessenvertretung ist eine praktikable und effiziente Normung in der EU unter Beteiligung aller interessierten Kreise und unter Berücksichtigung aktueller EUGH-Urteile (James Elliot und Malamud) mit Blick auf harmonisierte Normen. Außerdem soll die Politik und Verwaltung für relevanten Themen und Herausforderungen bei der konkreten Umsetzung der NormungsVO sensibilisiert werden.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 17.09.2025

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Corporate Sustainabability Reporting Directive verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 zur Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung für nach dem Bilanzrecht als große sowie als kleine oder mittelgroße kapitalmarktorientierte definierte Unternehmen und einer Prüfung der entsprechenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte können neben Wirtschaftsprüfern auch andere sog. unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen werden. Der TÜV-Verband setzt sich für deren Zulassung und damit Öffnung des Prüfungsmarkts ein.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Beschäftigtendatenschutzgesetz muss an die moderne Arbeitswelt angepasst werden, da die industrielle Produktion vermehrt durch datengetriebene Geschäftsmodelle und -prozesse ergänzt wird. Um die Rechte der Beschäftigten zu wahren und gleichzeitig die Agilität der Unternehmen in der digitalen Transformation nicht einzuschränken, bedarf es einer umfassenden Modernisierung des Gesetzes.

    • Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 24.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die nationale Umsetzung der auf EU-Ebene bereits beschlossenen Plattformarbeiterrichtlinie soll in Deutschland wirkungsvoll umgesetzt werden. Ziel ist es, dass Kurieren von Essenslieferdiensten/Onlinemarktplätzen der richtige Beschäftigungsstatus zugewiesen wird. Um dies zu erreichen, führt Lieferando Gespräche mit relevanten Entscheidungsträgern auf der politischen und administrativen Ebene.

    • Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die derzeit auf Bundesebene diskutierte Abgabe für große Online-Plattformen (Digital Services Tax / Digitalsteuer) lehnen wir ab. Es ist absehbar, dass die betroffenen Plattformen eine derartige Belastung auf die werbetreibenden Unternehmen übertragen würden, sodass letztlich die Endverbraucher die Hauptlast zu tragen hätten.

    • Bereitgestellt von: Lieferando (yd. yourdelivery GmbH) am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 03.07.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Aktionswoche „Torffrei gärtnern“ ist eine bundesweite Initiative, die vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMELH) gemeinsam mit Partnern aus Handel, Verbänden sowie Umwelt- und Naturschutzorganisationen organisiert wird. Für die Umsetzung der Aktionswoche im Jahr 2026 wird gefordert, dass im Rahmen der Aktionswoche auch torfreduzierte Substrate berücksichtigt werden und eine Fokussierung auf die Anwendungshinweise zur Nutzung der Erden erfolgt.

    • Bereitgestellt von: Industrieverband Garten (IVG) e. V. am 24.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 28.07.2025

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