Stellungnahmen/Gutachten
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18.640 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.640)
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Zu Regelungsvorhaben:
BV-Glas-Stellungnahme zur Umsetzung der IED
Bewertung der Entwürfe des BMUKN zur Umsetzung der IED-Richtlinie in deutsches Recht durch ein Mantelgesetz und eine Mantelverordnung. Ein zweiter Entwurf dieser Gesetze wurde im Sommer 2025 in die Verbändeanhörung gegeben. Ziel der Glasindustrie ist eine bürokratiearme und praxistaugliche Umsetzung, die nicht über eine 1:1-Umsetzung der IED hinausgeht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Glasindustrie e.V. (BV Glas) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1785 zur Änderung der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen
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BR-Drs. 44/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vollendung der Europäischen Bankenunion
Der Report misst den Fortschritt und die verbleibenden Umsetzungslücken der Europäischen Bankenunion. Er verfolgt das Ziel, die Vollendung der Bankenunion auf EU-Ebene voranzutreiben und regulatorische Fragmentierung zu beseitigen. Angestrebt wird eine integrierte, effiziente und wettbewerbsfähige Bankenunion, die grenzüberschreitende Aktivitäten erleichtert und die wirtschaftliche Resilienz Europas stärkt.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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04.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Anforderungen für Drittlandbanken bei der Umsetzung der CRD6-Richtlinie
Stellungnahme zum BRUBEG-Entwurf mit dem Ziel, dass die Umsetzung der CRD6-Richtlinie im deutschen Bankenrecht die bereits im EU-Rechtstext vorgesehenen Ausnahmeregelungen für Drittlandbanken bei grenzüberschreitenden Kerngeschäftsdienstleistungen sicherstellt, um Rechts- und Planungssicherheit für internationale Banken zu schaffen.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
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BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Integration der EU-Kapitalmärkte
Die Stellungnahmen zur Konsultation der Europäischen Kommission verfolgen das Ziel, eine stabile, wettbewerbsfähige und integrierte Struktur der EU-Kapitalmärkte zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Sicherstellung eines verlässlichen und vorhersehbaren regulatorischen Rahmens für Handel und Post-Trade-Infrastruktur. Angestrebt werden offene und faire Zugangsbedingungen, effiziente Konnektivität und ein attraktiver europäischer Kapitalmarkt für alle Marktteilnehmer.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung der Integration der EU-Kapitalmärkte
Die Stellungnahmen zur Konsultation der Europäischen Kommission verfolgen das Ziel, eine stabile, wettbewerbsfähige und integrierte Struktur der EU-Kapitalmärkte zu fördern. Im Mittelpunkt stehen die Sicherstellung eines verlässlichen und vorhersehbaren regulatorischen Rahmens für Handel und Post-Trade-Infrastruktur. Angestrebt werden offene und faire Zugangsbedingungen, effiziente Konnektivität und ein attraktiver europäischer Kapitalmarkt für alle Marktteilnehmer.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
-
28.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stellungnahme zur Reform des EU-Securitisation-Regulierungsrahmens verfolgt das Ziel, einen effizienten und wettbewerbsfähigen Verbriefungsmarkt in Europa zu fördern, durch die Schaffung eines ausgewogenen regulatorischen Rahmens für Verbriefungen und praktikabler Anforderungen für Investoren und Emittenten. Angestrebt werden eine stärkere Kapitalmarktfinanzierung und die nachhaltige Entwicklung des europäischen Verbriefungsmarktes.
- Bereitgestellt von: Association for Financial Markets in Europe (AFME) am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umweltangaben sind zu einem Wettbewerbsfaktor geworden, sodass der ZAW sinnvolle Regelungen unterstützt, wenn damit verhindert werden soll, dass sich Mitbewerber mittels irreführender werblicher Umweltaussagen („Greenwashing“) in unlauterer Weise einen Vorteil verschaffen. Durch die UGP-Richtlinie bestehen bereits seit Jahrzehnten einheitliche Regelungen in Bezug auf unlautere Geschäftspraktiken. Auch wenn diese bislang keine spezifischen Vorgaben zu Umweltangaben enthält: Das Verbot irreführender Werbung erfasst auch die Werbung mit irreführenden Umweltaussagen. Eine generelle Vorab-Prüfung sämtlicher Claims ist nicht notwendig. Der ZAW appelliert daher im Rahmen der Interessenvertretung in Deutschland an die Bundesregierung, sich im Rat gegen die Vorab-Prüfung auszusprechen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge. Danach sollen auf Werbeanrufen basierende Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen nur dann wirksam werden, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot gegenüber dem Verbraucher anschließend auf einem dauerhaften Datenträger - beispielsweise per Post, E-Mail, Fax oder SMS - bestätigt und der Verbraucher den Vertrag in Textform genehmigt.
- Bereitgestellt von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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10.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns gegen eine Aufweichung des Primats der Fach- und Teillosvergabe im Vergaberecht ein.
Wir setzen uns für eine mittelstandsfreundliche Gestaltung des Vergaberechts ein. Zentral hierfür ist die Fach- und Teillosvergabe. Dieser darf nicht weiter aufgeweicht werden.
- Bereitgestellt von: HANDWERK BW Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
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BR-Drs. 380/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
25.09.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit fortschreitendem Ausbau der Windenergie und anderer dezentraler Erzeugungsanlagen sowie der zunehmenden Vernetzung im Energiesektor erlangt die Cybersicherheit immer größere Bedeutung. Das NISII-UmsuCG adressiert einige der notwendigen Aspekte, dennoch sind verschiedene Klarstellungs- bzw. Verbesserungen angezeigt, um die Sicherheit von WEA als zentralen Baustein der europäischen Energieversorgung zu gewöhrleisten.
- Bereitgestellt von: Nordex am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
11.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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18.07.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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23.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechenzentrumsstandort Deutschland stärken
Im Rahmen der Nationalen Rechenzentrumsstrategie sollte der Rechenzentrumsstandort Deutschland durch folgende Maßnahmen gestärkt werden: - Erfassen und Ausweisen geeigneter Standorte, - Übernahme und Vermarktung der Abwärme durch Betreiber von Abwärmenetzen, - frühzeitige, koordinierte Abstimmung der Beteiligten, - Anforderungen an Genehmigung vereinheitlichen und Erkenntnisse aus Effizienzregistern zur Verfügung stellen, - Einrichten eines bundesweiten Kataster potenzieller Rechenzentrumsstandorte, - Schaffen einer Koordinierungsstelle.
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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19.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der deutschen Akkreditierungsstelle zur Steigerung der Effizienz und Effektivität
15 Jahre nach der Gründung zeigt sich das nationale Akkreditierungssystem, insbesondere die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), als limitierender Faktor für die Konformitätsbewertungsbranche und ihre Kunden aus Industrie, Markt und Staat mit gravierenden Auswirkungen. Um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Standorts Deutschland zu gewährleisten, ein europäisches Level-Playing-Field im Qualitäts- und Sicherheitsmarkt zu fördern sowie Bürokratie und Belastungen abzubauen, besteht die Notwendigkeit, die DAkkS zu einer Akkreditierungsagentur mit ausgeprägter Dienstleistungsorientierung für Wirtschaft, Verbraucher und den Staat zu entwickeln.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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24.06.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einwegkunststofffondsgesetz: Aussetzung der Abgabepflicht für Christstollen-Verpackungen
Aussetzung des Vollzugs der Sonderabgabe nach EWKFondsG durch das Umweltbundesamt bis zur Klärung anhängiger Widersprüche, insbesondere bei in Folie verpackten Christstollen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
-
23.09.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konzept für einen Industriestrompreis
Berücksichtigung der energieintensiven Süßwarenindustrie beim künftigen Industriestrompreis
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 30.09.2025
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Adressatenkreis:
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14.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung
Der Eintrag bezieht sich nicht auf den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, das eine Verschiebung der Anwendung des Gesetzes auf den 1.3.26 vorsieht, sondern auf die in der BT-Drs. 21/555 verabschiedete Entschließung des Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außer-Haus-Verpflegung. Das dti spricht sich gegen eine solche Ausweitung aus.
- Bereitgestellt von: Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung
Der Eintrag bezieht sich nicht auf den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, das eine Verschiebung der Anwendung des Gesetzes auf den 1.3.26 vorsieht, sondern auf die in der BT-Drs. 21/555 verabschiedete Entschließung des Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außer-Haus-Verpflegung. Das dti spricht sich gegen eine solche Ausweitung aus.
- Bereitgestellt von: Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung
Der Eintrag bezieht sich nicht auf den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, das eine Verschiebung der Anwendung des Gesetzes auf den 1.3.26 vorsieht, sondern auf die in der BT-Drs. 21/555 verabschiedete Entschließung des Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außer-Haus-Verpflegung. Das dti spricht sich gegen eine solche Ausweitung aus.
- Bereitgestellt von: Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
19.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung
Der Eintrag bezieht sich nicht auf den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, das eine Verschiebung der Anwendung des Gesetzes auf den 1.3.26 vorsieht, sondern auf die in der BT-Drs. 21/555 verabschiedete Entschließung des Bundestages zur Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Produkte und die Außer-Haus-Verpflegung. Das dti spricht sich gegen eine solche Ausweitung aus.
- Bereitgestellt von: Deutsches Tiefkühlinstitut e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/327 - Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
-
BT-Drs. 21/555
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
08.09.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Versorgungsqualität von Patient:innen
Der vorliegende Referentenentwurf enthält Verschärfungen der NRW-Systematik im Hinblick auf Kooperationen, die möglicherweise zu einer Verschlechterung und Gefährdung der Herzinfarktversorgung in Deutschland führen könnten. Zugunsten der Umsetzbarkeit im Klinikalltag und des Erhalts einer guten Notfallversorgung in Ballungsgebieten, wie im ländlichen Raum, wurden Vorschläge formuliert.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) -
BR-Drs. 155/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
-
BR-Drs. 235/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung längfristigere Bewertung von Aortenklappenprothesen
Unterstützung der Einschätzung des BMG zur Verlängerung der Aussetzung der Vergütungsminderung bei implantatbezogenen Maßnahmen mit Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie mit Aortenklappen über den 30. Juni hinaus. Längerfristige Bewertungen über die Krankenkassendaten hinaus, auch die Einbeziehung weiterer med. Daten werden ebenfalls als notwendig erachtet.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Vierte Verordnung zur Änderung der Implantateregister-Betriebsverordnung
-
Adressatenkreis:
-
14.07.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Bewertungen zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie plädiert nachdrücklich für eine Regelung der sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRGs) innerhalb des KHAG.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. am 30.09.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
-
BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
GEG-Novelle: Das Gebäudeenergiegesetz technologieoffen, flexibler und einfacher machen
Änderung des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden: GEG technologieoffen, flexibler und einfacher machen, Ergänzung von § 3 Absatz 1 Nummer 30a um "Abwärme aus Lüftungsanlagen", Mindestluftwechsel in § 13 verankern, § 71p ersatzlos streichen, Wohnungslüftung
- Bereitgestellt von: Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. am 30.09.2025
-
Adressatenkreis:
-
30.09.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: