Stellungnahmen/Gutachten
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252 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VerpackG"« gefunden
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (252)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die erweiterte Herstellerverantwortung für Alttextilien in der neuen Abfallrahmenrichtlinie ist offenkundig auf Länder ausgerichtet, in denen bislang kaum oder keine Textil-sammlungssysteme bestehen. Dies ist in Deutschland nicht der Fall; hier gibt es tradierte und bewährte Sammelstrukturen, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) und der gemeinnützigen Sammler. örE sammeln zuverlässig mit ortsangepasster und flächendeckender Infrastruktur auf geeigneten Flächen, zu denen sie häufig einen exklusiven, rechtlich gesicherten Zugang haben. In Deutschland muss die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie deshalb auf eine Weiterentwicklung und Integration der bestehenden Strukturen abzielen, nicht auf deren Ersetzung.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...analog zu § 22 Abs. 9 VerpackG nebst der Behältergestellung..., .................35 II. VerpackG und Verordnung (EU) 2025..., ...auf Art. 8, 8a AbfRRL VerpackG RL 94/62/EG Ja: Art..., ...Ja: Art. 8 der RL II. VerpackG und Verordnung (EU) 2025..., ... Richtlinie. 77 § 24 VerpackG. 78 § 9 VerpackG. 79..., ... S. 7 f., 9. 80 § 26 VerpackG. 37 – Prüfung von ..., ...Verpackungen nach § 3 Abs. 8 VerpackG. 82 § 3 Abs. 16 VerpackG..., ...Branchenlösungen nach § 8 VerpackG. 84 § 18 Abs. 1 VerpackG. 85 § 14 Abs. 1 VerpackG. 86 § 22 VerpackG. ..., .... 1 S. 1, § 14 Abs. 1 VerpackG. 91 § 22 Abs. 4 VerpackG..., ...gemäß § 22 Abs. 4 Satz 2 VerpackG von den örE verlangen..., ...Entgelt nach § 22 Abs. 4 VerpackG ist jedoch nicht nur ..., ...Betracht: § 22 Abs. 9 VerpackG verpflichtet die Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG, sich an den Kosten zu..., ... Sinn des § 22 Abs. 9 VerpackG erfolgt, die gemeinsam..., ... nahe, an § 22 Abs. 9 VerpackG und die dort geregelte..., ... Erfahrungen mit § 22 VerpackG, der eine Abstimmung ..., ...Systeme nach § 3 Abs. 16 VerpackG: Die örE sorgen schon..., ...AbfRRL. 184 § 29 Abs. 1 VerpackG, § 41 ElektroG, § 24 ..., ...Regelung des § 22 Abs. 9 VerpackG ähnliche Regelung zur...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Eine Übertragung behördlicher oder behördennaher Aufgaben im Bereich der EPR für Textilien soll nich auf bestehende, aber brachenfremde Organisationen wie z.B. die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) oder die Zentrale Stelle Verpackungsregister übertragen werden. Dies ist weder fachlich noch rechtlich möglich ist und widerspricht in wesentlichen Punkten den etablierten Grundprinzipien der Herstellerverantwortung und des Verursacherprinzips. Für den Textilbereich ist, analog zu den bestehenden Strukturen in anderen Produktbereichen, eine von der eigenen Branche getragene Organisation erforderlich.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
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Adressatenkreis:
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10.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...24 Verpackungsgesetz – VerpackG). Allenfalls nehmen diese..., ...Kreislaufwirtschaftsbereiche ElektroG, BattDG, VerpackG) wahr. Sofern diese den..., ...getragen (§ 24 Abs. 1 VerpackG), die auch den maßgeblichen..., ... des ElektroG und des VerpackG entsprechen, diese Aufgaben...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt seit fast 30 Jahren das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie aktuell vom Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Mit der Verpackungsverordnung sieht die EU Vorgaben zur Nachhaltigkeit und dem Design von Verpackungen vor, die über die bisherigen Anforderungen an die Gestaltung von Verpackungen hinausgehen.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 08.12.2025
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... ein Überbleibsel des VerpackG dar. Forderung: Kohärente..., ... Wirksamkeit des § 21 VerpackG sowie Vorschläge zur ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung des Gesetzes bezüglich der Gestaltung der Beiträge der Hersteller
Anpassungsbedarf sehen wir bei Gestaltung der Beiträge der Hersteller an die Organisationen für Herstellerverantwortung. Die in §10 ausgeführten Regelungen zur ökologischen Gestaltung der Beiträge unterscheiden sich in einem wesentlichen Punkt von denen der EU- Batterieverordnung. Laut EU-Batterieverordnung §57 Absatz 2 Buchstabe a stellen Organisationen für Herstellerverantwortung sicher, dass die Beiträge gegebenenfalls berücksichtigen, ob es sich um wiederaufladbare Batterien handelt, wie hoch der Rezyklatgehalt bei der Erzeugung der Batterien ist, ob die Batterien zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitet oder umgenutzt oder wiederaufgearbeitet wurden und welchen CO2-Fußabdruck sie aufweisen.
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 27.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpa-ckungsgesetzes (VerpackG) und des Elektrogesetzes..., ...der ggü. ElektroG und VerpackG sehr viel breiteren Regelungs..., ...Strukturen des ElektroG und VerpackG wird nicht empfohlen....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umlage der EU-Plastikabgabe: Schaffung rechtlicher Grundlagen und Rechtssicherheit
Verhinderung einer EU Plastiksteuer zur Finanzierung des Bundeshaushalts nach dem BREXIT
- Bereitgestellt von: Markenverband am 13.06.2024
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Adressatenkreis:
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31.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...einer Novelle des § 21 VerpackG zu arbeiten. Schließlich..., ...Novellierung des § 21 VerpackG stark zu machen, und ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfleitlinien zum EWKFondsG rechtssicher und deutlich formuliert ausgestalten.
Aussetzung der Prüfpflicht für die Mengenmeldung nach EWKFondsG bis 15. Mai 2025 zur Klärung offener Rechtsfragen und Erstellung der Prüfleitlinien
- Bereitgestellt von: Milchindustrie-Verband e.V. am 30.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 103/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt
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BR-Drs. 103/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EWKFondsG, § 27 Absatz 4 VerpackG). Es ist außerdem zu ..., ...Unternehmen (§ 11 Absatz 1 VerpackG). Dabei übersieht das..., ...Mengenschwellen (§ 11 Absatz 4 VerpackG) von über einer Million...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Prüfleitlinien zum EWKFondsG rechtssicher und klar ausgestalten
Aussetzung der Prüfpflicht für die Mengenmeldung bis 15. Mai 2025, um die noch bestehenden offenen Rechtsfragen klären zu können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e. V. am 31.03.2025
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EWKFondsG, § 27 Absatz 4 VerpackG). Es ist außerdem zu ..., ...Unternehmen (§ 11 Absatz 1 VerpackG). Dabei übersieht das..., ...Mengenschwellen (§ 11 Absatz 4 VerpackG) von über einer Million...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anerkennung von ökol. optimierten Getränkeverpackungen und Umsetzung von Pooling-Option aus EU-PPWR
Anerkennung von ökologisch optimierten Getränkeverpackungen bei etwaigen Mehrwegangebots- und Rücknahmepflichten und nationale Umsetzung der Pooling-Option aus der EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 12.06.2025
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Adressatenkreis:
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30.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...21 Verpackungsgesetz (VerpackG) sein, um über marktwirtschaftliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mitgestaltung der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht
Die Bundesregierung soll bewogen werden, bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung – insbesondere bei den Artikeln 29 und 47 – in Deutschland, folgende Punkte zu berücksichtigen: minimalinvasive Ausgestaltung von Pflichten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung inbs. für Transportverpackungen, bürokratiearme Umsetzung, Praxistauglichkeit, Technologie- und Systemoffenheit, Materialunabhängigkeit, Nutzung privatwirtschaftlicher und wettbewerblicher Strukturen
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 12.06.2025
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Adressatenkreis:
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30.05.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (5):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Beschreibungen der Aufträge
...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Arbeit und Soziales..., ...Weiterentwicklung des § 21 VerpackG), Energie und Klima (...
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...21 Verpackungsgesetz (VerpackG) sein, um über marktwirtschaftliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
- Bereitgestellt von: CONCILIUS AG am 18.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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24.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... der VerpackVO und im VerpackG, sodass auch im aktuellen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einweg-Kunststoff-Fonds-Gesetz (EWKFondsG)
Bürokratieabbau beim EWKFondsG, sowie Aussetzung der Prüfpflicht. Wichtig ist uns eine europarechtskonforme, diskrimierungsfreie und unbürokratische Anwendung.
- Bereitgestellt von: Industrieverband Papier- und Folienverpackung e.V. am 30.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung über die Abgabesätze und das Punktesystem des Einwegkunststofffonds (Einwegkunststofffondsverordnung - EWKFondsV)
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BT-Drs. 20/8128
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.03.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...EWKFondsG, § 27 Absatz 4 VerpackG). Es ist außerdem zu ..., ...Unternehmen (§ 11 Absatz 1 VerpackG). Dabei übersieht das..., ...Mengenschwellen (§ 11 Absatz 4 VerpackG) von über einer Million...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542
Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich des Referentenentwurf zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 und ggf. Erwirken von Änderungen einzelner Passagen
- Bereitgestellt von: GRS Service GmbH am 26.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...das Verpackungsgesetz („VerpackG“) und das Elektro- und..., ...analog den Regelungen des VerpackG und des ElektroG): ..., ...Regelungsbereichen des VerpackG und des ElektroG eine..., ... des ElektroG und des VerpackG sehr viel breiteren ..., ...Strukturen des ElektroG und VerpackG wird nicht empfohlen...., ...an die Regelungen des VerpackG und des ElektroG, folgende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Stiftung GRS Batterien hat am 05.06.2025 eine Stellungnahme zum Entwurf des Batterierecht-Durchführungsgesetzes abgegeben. Ziel ist eine unionsrechtskonforme, praktikable Ausgestaltung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EHV) für Batterien. Sie bezieht sich u. a. auf Verkehrsverbote (§ 4), Herstellerpflichten (§ 7), Zulassung (§ 8), Sicherheitsleistung (§ 9), Wegfall einer Organisation (§ 12), Informationspflichten (§ 25) sowie Behördenzuständigkeiten (§§ 29 ff.). Vorgeschlagen wird zudem die Einrichtung einer Gemeinsamen Herstellerstelle mit klaren Aufgaben, Befugnissen und einer Rechtsgrundlage für ihre Beleihung. Die Stiftung GRS Batterien fordert insgesamt eine stärkere Einbeziehung von Herstellern und Organisationen in die Umsetzung der EHV gemäß Verordnung (EU) 2023/1542.
- Bereitgestellt von: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Batterierechts an die Verordnung (EU) 2023/1542 (Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz - Batt-EU-AnpG)
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BT-Drs. 20/13953
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...das Verpackungsgesetz („VerpackG“) und das Elektro- und..., ...analog den Regelungen des VerpackG und des ElektroG): Um..., ...Regelungsbereichen des VerpackG und des ElektroG eine..., ... des ElektroG und des VerpackG sehr viel breiteren ..., ...Strukturen des ElektroG und VerpackG wird nicht empfohlen...., ...an die Regelungen des VerpackG und des ElektroG, folgende...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung der Stabilisierung und Stärkung der Kunststoffrecyclingbranche in Deutschland und Europa
Der bvse setzt sich für die Förderung des Kunststoffrecyclings ein. Keine Bevorzugung des chemischen Recyclings gegenüber dem mechanischen Recycling. Im Rahmen der derzeit akuten Krise im Kunststoffrecycling fordern wir dringend konkrete Maßnahmen zur Stabilisierung und Stärkung der Kunststoffrecyclingbranche.
- Bereitgestellt von: bvse - Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. am 23.12.2025
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Adressatenkreis:
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10.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rezyklateinsatzes – Reform §21 VerpackG Der § 21 Verpackungsgesetz (VerpackG) bietet durch die ökologische..., ...Darüber hinaus bietet § 21 VerpackG die Möglichkeit, den ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
Entwicklung einer starken NKWS, die Vermeidung von Ressourcenverbrauch und Schadstoffeinsatz zum Schutz der menschlichen Gesundheit, von Ökosystemen, Klima und Menschenrechten priorisiert. Die NKWS soll ressourcenschonende und schadstofffreie Wiederverwendung stärken, das Vorsorgeprinzip und EPR als grundlegende Prinzipien unterlegen und den Grundstein für ein Ressourcenschutzgesetz verankern. Sie soll konkrete Ressourcenschutzziele enthalten.
- Bereitgestellt von: Health and Environment Justice Support am 01.12.2025
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Adressatenkreis:
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30.10.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfüllen EU: PPWR DE: VerpackG 2 Hersteller und In..., ...DE: ElektroG, BattG, VerpackG 3 Aufklärung, Transparenz..., ...bereich EU: SUPD DE: VerpackG, §33 6 Nachhaltiges ..., ... gen) EU: PPWR DE: VerpackG Gefährliche Stoffe verhin..., ... EU: SUPD, PPWR DE: VerpackG, BMWK-Förderun- gen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellende Ergänzung in § 36 Abs. 4 Nr. 7 c) des als Entwurf vorliegenden Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 bezüglich alkoholfreier und alkoholreduzierter weinähnlicher Getränke
- Bereitgestellt von: Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. (VdFw) am 02.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Einwegpfandpflicht des § 31 VerpackG soll überführt werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Konsultation zum Referentenentwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz
Stellungnahme zur Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen im Rahmen Umsetzung der PPWR in nationales Recht (als VerpackDG). Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 22.06.2026
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wenden Sie sich bitte an VerpackG@bmukn.bund.de (mailto..., ...wenden Sie sich bitte an VerpackG@bmukn.bund.de (mailto..., ...verpackdg_refe_bf.pdf Contact VerpackG@bmukn.bund.de...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einsatz für eine praxisnahe, bürokratiearme und rechtssichere Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) im nationalen Verpackungsgesetz. Dabei werden zusätzliche finanzielle Belastungen abgelehnt, klare Pfandausnahmen für bestimmte Getränkekategorien in Glasverpackungen gefordert und eine stabile Übergangsregelung für die Systembeteiligung im Jahr 2026 unterstützt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Wein und Spirituosen International e.V. (BWSI) am 23.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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05.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Seit Novellierung des VerpackG im Jahr 2021 sind alle..., ...Regelungen des bisherigen § 31 VerpackG weitgehend, enthält ..., ...Absatz 4 Nummer 7 h und i VerpackG unverändert zu übernehmen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umlage des EU-Eigenmittels auf Inverkehrbringer nicht-recycelter Kunststoffverpackungen
In der Koalitionsvereinbarung für die laufende Legislaturperiode wurde vereinbart: "Die im Rahmen der EU bereits bestehende Plastikabgabe wird [...] auf die Hersteller und Inverkehrbringer umgelegt." Da von einer solchen Abgabe Fehlanreize, etwa durch Ausweichbewegungen auf ökologisch oft nachteiligere Materialien und wesentlich weniger gut recycelbare Verbunde zu erwarten sind, setzt sich der GKV stattdessen für das ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Fondsmodell für recyclingfreundliches Verpackungsdesign und die Ausweitung des Einsatzes nicht-fossiler Rohstoffe (insbesondere Rezyklate und zertifizierte Biomasse) ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie e. V. (GKV) am 23.05.2024
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Adressatenkreis:
-
01.03.2024
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Reform des § 21 Abs. 1 VerpackG durch Bemessung der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Ambitionierte Umsetzung der 2024 beschlossenen Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS).
- Bereitgestellt von: Exit Plastik am 01.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14090
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie
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BT-Drs. 20/14090
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erfüllen EU: PPWR DE: VerpackG 2 Hersteller und In..., ...DE: ElektroG, BattG, VerpackG 3 Aufklärung, Transparenz..., ...bereich EU: SUPD DE: VerpackG, §33 6 Nachhaltiges ..., ... gen) EU: PPWR DE: VerpackG Gefährliche Stoffe verhin..., ... EU: SUPD, PPWR DE: VerpackG, BMWK-Förderun- gen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Klarstellung der Pfandpflicht-Ausnahme für Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
Mit dem Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG) soll § 36 Absatz 4 Nummer 5 um eine Legaldefinition für „Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen“ ergänzt werden, um diese klar von pfandpflichtigen PET-Einwegflaschen abzugrenzen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Definition stellt auf aus Schlauch- oder Flachbeuteln mit Quer- und/oder Längsnähten hergestellte, raumbildende Packmittel ab, unabhängig von deren Standfestigkeit. Ziel ist, ökologisch vorteilhafte, materialeffiziente Schlauchbeutel weiterhin von der Pfandpflicht auszunehmen, ohne die Ausnahme auszudehnen, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den bestehenden Recyclingkreislauf im dualen System zu stärken.
- Bereitgestellt von: CONCILIUS AG am 18.03.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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02.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der VerpackVO und im VerpackG, sodass auch im aktuellen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (Entwurf des BMUV vom 17.6.2024)
Ausdrücklich begrüßen wir die Zielsetzung, die in Deutschland bereits im Vergleich zu anderen Ländern gut aufgestellte Kreislaufwirtschaft weiter zu stärken. Gerade bepfandete Getränkeverpackungen bei alkoholfreien Getränken stehen für funktionierende (Material-)Kreisläufe. Da im vorliegenden Entwurf explizit Fragen mit unmittelbarem Bezug zu Getränkeverpackungen angesprochen werden, nimmt die wafg im Rahmen der öffentlichen Konsultation die Möglichkeit wahr, auf zentrale Aspekte aus Sicht der in der Branche damit unmittelbar betroffenen Unternehmen hinzuweisen.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 05.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie - Stärkung der Kreislaufwirtschaft bei Getränkeverpackungen
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Adressatenkreis:
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05.07.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Verpackungs-gesetzes (VerpackG), die in den vergangenen..., ...So führt § 1 Absatz 3 VerpackG aus: „Der Anteil der ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
Die Bundesregierung erarbeitet eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS), in der unter anderem bestehende rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden. Die Strategie soll Ziele und Maßnahmen zum zirkulären Wirtschaften und zur Ressourcenschonung aus allen relevanten Strategien zusammenführen. In den "Grundlagen für einen Prozess zur Transformation hin zu einer zirkulären Wirtschaft" haben die beteiligten Ressorts das Leitbild und die Ziele für eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie formuliert sowie die Überlegungen zum inhaltlichen Rahmen und zum politischen Rahmen dargestellt. Die Federführung hat das BMUV.
- Bereitgestellt von: PlasticsEurope Deutschland e.V. am 04.12.2025
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Adressatenkreis:
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19.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Scharfstellung des § 21 VerpackG durch die Einführung ..., ... 2 Verpackungsgesetz (VerpackG). Link: https://plasticseurope.org...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz muss eine konsequente Mehrwegförderung enthalten.
Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz muss eine konsequente Mehrwegförderung enthalten. Dazu gehören eine verbindliche Ausgestaltung von Mehrwegquoten im Getränkebereich, eine Etablierung eines wirksamen Mehrweg-Förderfonds ohne finanzielle Belastung und mit Mitspracherecht von Mehrwegunternehmen, die Einführung einer Bundesweiten Abgabe auf Einweggeschirr im Take-Away-Bereich, die Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht und eine Rücknahmepflicht von Mehrweg-Take-Away-Verpackungen im Lebensmitteleinzelhandel.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 23.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...bisherigen Regelungen des § 32 VerpackG und sorgt damit für eine..., ...Flüssignahrung aus § 35 Abs. 3 VerpackG positiv hervorzuheben..., ...vorgeschlagene Neufassung des § 30 VerpackG beseitigt eine seit Jahren...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschwächung und Reduzierung der Anforderungen für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen
Der Entwurf verursacht nach Regierungsangaben zusätzliche Kosten von rund 90 Mio. € jährlich – für Prüfpflichten, Gutachten, Registrierungsprozesse, Zulassungen, Sicherheitsleistungen sowie die Finanzierung neuer Verwaltungs- und Aufsichtsstrukturen. Bereits heute tragen Hersteller umfangreiche Finanzierungsverpflichtungen (u.a.Zentrale Stelle, Register, Systeme). Der Entwurf verschärft diese Lasten erheblich und schafft zudem eine neue Organisation für Reduzierungs- und Präventionsmaßnahmen, deren Zweck, Zielsetzung und Nutzen völlig unklar bleiben. Diese nicht begründbare Ausweitung des Behördenapparats widerspricht jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit. Für KMU drohen existenzgefährdende Mehrkosten.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V. am 19.01.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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11.01.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...wenden Sie sich bitte an VerpackG@bmukn.bund.de (mailto..., ...wenden Sie sich bitte an VerpackG@bmukn.bund.de (mailto..., ...verpackdg_refe_bf.pdf Contact VerpackG@bmukn.bund.de...
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Zu Regelungsvorhaben: