Stellungnahmen/Gutachten
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97 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"VVG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (97)
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Zu Regelungsvorhaben:
Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen (RIS)
Verhinderung eines europaweiten Provisionsverbots für Versicherungsvermittler.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9496
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen
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BT-Drs. 20/9496
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rudy, in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. 2021, § 7b Rn..., ...Rudy, in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. 2021, § 7b Rn..., ...Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 4. Aufl. 2020, § 7b Rn..., ...Knops, in: Bruck/Möller, VVG, Bd. 1, 10 Aufl. 2021, ..., ...Abs. 1 Satz 2, 1a Abs. 1 VVG)33 muss auch heute schon..., ...34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG ohne weiteres erfasst.49..., ...34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG selbständig und nicht von..., ...Einzelnen gilt § 59 Abs. 3 VVG bzw. § 34d Abs. 1 GewO,..., ...34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG gewerbs- mäßig, so dass..., ...Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 4. Aufl. 2020, § 59 Rn..., ... Münchener Kommentar zum VVG, 3. Aufl. 2022, § 59 Rn..., ...34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG enthaltenen 60 Münkel..., ... Münchener Kommentar zum VVG, 3. Aufl. 2022, § 59 Rn..., ...Dörner, in: Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl. 2021, § 59 Rn..., ... Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl. 2016, § 59 Rn..., ...34d Abs. 1 GewO, 59 Abs. 3 VVG). Daraus folgt, dass die..., ...und aus §§ 34d GewO, 59 f. VVG: Der Versicherungsmakler..., ... 26 13.9.2023 GewO, 59 VVG gehen vielmehr davon aus..., ...und aus §§ 34d GewO, 59 f. VVG: Der Versicherungsmakler..., ...34d Abs. 2 GewO, 59 Abs. 3 VVG in dieser Weise von ihm...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
1:1 Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 (CCD II) im Umsetzungsgesetz
Die Restkreditversicherung (RKV) bietet Verbrauchern einen einzigartigen finanziellen Schutz und leistet einen wichtigen volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beitrag. Im Rahmen der Umsetzung der Neufassung der Verbraucherkreditrichtlinie (Richtlinie 2023/2225) soll u.a. mit Blick auf das sog. “Cooling Off” dem Vorrang geltenden Europarechts insgesamt Rechnung getragen werden. Eine 1:1 Umsetzung dieser Vorgaben wird angestrebt.
- Bereitgestellt von: Initiative Restkreditversicherer am 14.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.05.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) steht dieser Schutz für..., ...Einführung eines „Cooling-Off“ im VVG ist europa- bzw. unionsrechtlich...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung) -- Recht auf Vergessenwerden und Wartefrist
Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 22.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen und der Abschluss..., ... (§ 157 Abs.2 und § 213a VVG-E). Wir begrüßen ausdrücklich..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Eine derartige Wartefrist..., ...der derzeit in § 7a Abs. 5 VVG vorgesehenen zwingenden..., ... G N A HM E § 7 Abs. 5a VVG wird ein Bündelungsgeschäft..., ...Gesetzgeber in § 7 Abs. 5a VVG dem Verbraucher nicht ein..., ...sollte § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden. 3...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der ´geförderten Altersvorsorge
Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt 2023 auf Basis der Empfehlungen der Fokusgruppe pAV einen Gesetzentwurf zur Reform der Riesterrente vorzulegen. Der VöV begrüßt eine solche Reform und setzt sich insbesondere für eine Absenkung der verpflichtenden Beitragsgarantien, ein Festhalten an lebenslangen Renten als Fördervoraussetzung sowie Wettbewerbsgleichheit zwischen Versicherungswirtschaft und anderen Produktanbietern ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 27.02.2025
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikeln 12 und 13 (Änderung VVG, VVG-InfoV) .............., ...im Vertrieb (§ 7c Abs. 6 VVG-E) Der Referentenentwurf..., ...Anbieter nach § 6 Abs. 4 VVG zur Beratung verpflichtet..., ...analogen Regelung in § 2 Abs. 6 VVG-InfoV zusätzlich geregelt..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV, das daher zum Tragen..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV ist daher nicht sinnvoll..., ...Artikeln 12 und 13 (Änderung VVG, VVG-InfoV) Zu Art. 12..., ...3 Buchst. b (§ 7c Abs. 6 VVG-E): Level-Playing-Field im Vertrieb: § 7c VVG wird durch den Entwurf ..., ...Geeignetheitsprüfung (§ 7c Abs. 1 VVG) und zur Angemessenheitsprüfung (§ 7c Abs. 2 VVG) für Altersvorsorgeverträge..., ...execution-only“, § 7c Abs. 3 VVG) für versicherungsförmige..., ... Nr. 2 (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 VVG-InfoV-E): Konsistenz bewahren..., ...Versicherungsanlageprodukte aus § 7b Abs. 2 VVG angeknüpft würde. Unabhängig..., ...sei es eine Ergänzung der VVG-InfoV oder des § 7b VVG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Versicherungsvermittlung im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 20.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...insbesondere § 7a Abs. 5 VVG und § 7d VVG sowie § 66 VVG, die umfangreiche Informations...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)
Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 14.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.10.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG widerspricht EU-Recht und..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Die VerbKrRL..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG vorgesehenen zwingenden..., ... (§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG). Selbst wenn ein Kunde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Praktikable Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie
Der HDE setzt sich dafür ein, dass der Kauf auf Rechnung und die Möglichkeiten der Absatzfinanzierung weitestgehend erhalten bleiben. Hierfür sollen im Rahmen der Richtlinienumsetzung bürokratiearme Regelungen geschaffen werden. Verschärfungen über die EU-Vorgaben hinaus werden abgelehnt, Öffnungsklauseln, die zu Erleichterungen im Sinne des Einzelhandels führen, sollen genutzt werden. Das Bündelungsverbot nach § 7 Abs. 5a VVG soll wieder abgeschafft werden.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
18.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 7a Abs. 5 VVG (neu) wird daher mit Geltungsbeginn..., ...abgewichen werden. § 7a Abs. 5 VVG ist unserer Einschätzung..., ... Regelung des § 7a Abs.5 VVG sollte aufgrund entgegenstehender...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze
Der BVK begrüßt das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz in seiner Zielrichtung ausdrücklich. Es stärkt ein zentrales Instrument der Altersvorsorge und setzt wichtige Impulse für eine breitere Verankerung der bAV im Arbeitsleben. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesregierung, die langjährig etablierte Rolle der Versicherungsvermittler in der Umsetzung, Beratung und Vermittlung zu wahren und aktiv einzubeziehen. Eine nachhaltige Stärkung der betrieblichen Altersversorgung gelingt nur im Dreiklang aus gesetzlicher Förderung, betrieblichen Strukturen und professioneller Beratung. Der BVK steht als kompetenter Partner bereit, diesen Weg gemeinsam mit Politik und Sozialpartnern zu gestalten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) am 11.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) § 212 VVG – Fortführung..., ...Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Beschäftigte erhalten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 19.12.2024
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...insbesondere § 7a Abs. 5 VVG und § 7d VVG sowie § 66 VVG, die umfangreiche Informations...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt der Regelungen für die Versicherungsvermittlung in der GewO
Beibehaltung der Absicherungsoptionen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen des Kfz-Vertriebs im Autohaus.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 19.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.12.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...insbesondere § 7a Abs. 5 VVG und § 7d VVG sowie § 66 VVG, die umfangreiche Informations...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 21.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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18.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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21.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Artikeln 12 und 13 (Änderung VVG, VVG-InfoV)..............., ...im Vertrieb (§ 7c Abs. 6 VVG-E) Der Referentenentwurf..., ...Anbieter nach § 6 Abs. 4 VVG zur Beratung verpflichtet..., ...analogen Regelung in § 2 Abs. 6 VVG-InfoV zusätzlich geregelt..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV, das daher zum ..., ... gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 VVG-InfoV ist daher nicht..., ...Artikeln 12 und 13 (Änderung VVG, VVG-InfoV) Zu Art. 12..., ...3 Buchst. b (§ 7c Abs. 6 VVG-E): Level-Playing-Field im Vertrieb: § 7c VVG wird durch den Entwurf ..., ...Geeignetheitsprüfung (§ 7c Abs. 1 VVG) und zur Angemessenheitsprüfung (§ 7c Abs. 2 VVG) für Altersvorsorgeverträge..., ...execution-only“, § 7c Abs. 3 VVG) für versicherungsförmige..., ... Nr. 2 (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 VVG-InfoV-E): Konsistenz ..., ...Versicherungsanlageprodukte aus § 7b Abs. 2 VVG angeknüpft würde. Unabhängig..., ...sei es eine Ergänzung der VVG-InfoV oder des § 7b VVG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbraucherkreditrichtlinie (nationale Umsetzung) -- Recht auf Vergessenwerden und Wartefrist
Angestrebt wird eine evidenzbasierte Umsetzung des Rechts auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten bei Versicherungsverträgen zur Absicherung von Verbraucherkrediten. Nötig ist eine gute Balance zwischen den Interessen der ehemaligen Krebspatienten und der Versichertengemeinschaft. Wichtig ist, dass das Recht auf Vergessenwerden auf zurückliegende Krebserkrankungen beschränkt wird. Nötig sind zudem klare Definitionen und evidenzbasierte Fristen. Darüber hinaus setzt sich der Verband für die Abschaffung der im Zukunftsfinanzierungsgesetz geregelten 7-tägigen Wartefrist in der Restkreditversicherung ein. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 03.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.06.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist gemäß § 7a Abs. 5 VVG n. F. zu beurteilen. Gesamtverband..., ...Wartefrist in § 7a Abs. 5 VVG n.F. gestrichen werden....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die PKV-Unternehmen müssen erweiterte Spielräume für Präventionsangebote erhalten. Die kapitalgedeckte Pflegevorsorge muss gefördert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 01.07.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
24.05.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Zusammenhang“ (vgl. § 192 Abs. 3 VVG) mit bereits eingetretenen..., ...Hierzu könnte § 192 Abs. 3 VVG folgendermaßen ergänzt ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV spricht sich für eine gesetzliche Klarstellung zum Zugang zur Krankenversicherung für bestimmte Drittstaatsangehörige aus, deren Einreise und Aufenthalt zwar erlaubt ist, die aber in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten haben, einen Aufenthaltstitel zu erlangen, weil ihnen der Zugang zu einer Krankenversicherung verwehrt oder unzumutbar erschwert wird. Der DAV fordert, dass diesen Personen durch eine gesetzliche Regelung der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder mindestens zum Basistarif der privaten Krankenversicherung (PKV) eröffnet wird.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
-
02.09.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ersatzweise regt der DAV an, § 193 VVG dahingehend zu ergänzen..., ...Basistarif der PKV gem. § 193 VVG versichert zu werden.“ ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Angemessene Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCDII-Umsetzungsgesetz)
Wir sprechen uns für eine angemessene Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie im Rahmen des CCDII-Umsetzungsgesetzes aus und setzen uns dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Volkswagen Financial Services AG am 25.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen (siehe IV)..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Die VerbKrRL..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG vorgesehenen zwingenden..., ... (§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG). Selbst wenn ein Kunde...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD)
Der VDA unterstützt die verbraucherfreundliche Umsetzung der CCD und setzt sich dafür ein, dass die Beschränkung des Widerrufsrechts im Bereich von Verbraucherkreditverträgen entsprechend der CCD 1:1 umgesetzt wird. Darüber hinaus setzt sich der VDA dafür ein, dass die automobile Restschuldversicherung durch die Implementierung einer Wartefrist (Cooling-Off Period) nicht unangemessen benachteiligt wird.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 15.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
29.07.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen (siehe IV)..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG zu streichen. Die VerbKrRL..., ...in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG vorgesehenen zwingenden..., ...(§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG). Selbst wenn ein Kunde...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Neuregelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige
Praxisgerechte Regelung der Eröffnung von Konten für Minderjährige (1) Grundsätzliche Alleineröffnungsbefugnis eines Elternteils (2) Ausdehnung der Eröffnungsbefugnis auf unmittelbar verbundene Rechtsgeschäfte (z. B. Einwilligung zu Verfügungen des Minderjährigen über das Kontogutha-ben) (3) Einführung einer Alleineröffnungsbefugnis nicht nur für Zahlungskonten, wie vom Bundesrat angeregt, sondern auch für Tagesgeldkonten und Spar- und Depotprodukte (4) Anpassung bereits bestehender Regularien an eine Alleineröffnungsbefugnis (5) Digitale Teilhabe von Minderjährigen nicht nur mit Blick auf Kontoeröffnungen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 23.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entschließung des Bundesrates zur Regelung einer Alleineröffnungsbefugnis für Taschengeldkonten bei gemeinsamem Sorgerecht
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BR-Drs. 304/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG..........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ...§ 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ... Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur nationalen Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225.
Kein Gold-Plating - Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken - Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen - Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeter Überziehung - Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Praxistauglicher AGB Änderungsmechanismus Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an Widerrufsinformation erlöschen Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster Entfall Schriftformerfordernis für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für gesamte Kundenkommunikation Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei Kreditwürdigkeitsprüfung
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 07.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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16.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ..., § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur Bundestagswahl
Der Fakultätentag Psychologie (FTPs) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) fordern eine stärkere Einbindung psychologischer Expertise in Gesellschaft und Politik sowie mehrere gesetzlichen Regelungen. Schwerpunkte sind Krisenbewältigung, Titelschutz für Psychologen, gesicherte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, Anpassung des Arbeitssicherheitsgesetzes, stärkere Berücksichtigung sozialrechtlicher Gutachten, Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und mehr Psychologie in Schulen. Sie bieten ihre fachliche Unterstützung an.
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 27.02.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Situationen erfolgt (z.B. SGB, VVG, BBG, BTHG, SGG) Berufliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur Bundestagswahl
Der Fakultätentag Psychologie (FTPs) und die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) fordern eine stärkere Einbindung psychologischer Expertise in Gesellschaft und Politik sowie mehrere gesetzlichen Regelungen. Schwerpunkte sind Krisenbewältigung, Titelschutz für Psychologen, gesicherte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung, Anpassung des Arbeitssicherheitsgesetzes, stärkere Berücksichtigung sozialrechtlicher Gutachten, Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und mehr Psychologie in Schulen. Sie bieten ihre fachliche Unterstützung an.
- Bereitgestellt von: Fakultätentag Psychologie (FTPs) am 27.02.2025
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Adressatenkreis:
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23.01.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (10):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Situationen erfolgt (z.B. SGB, VVG, BBG, BTHG, SGG) Berufliche...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung Schriftformerfordernis im Nachweisgesetz
BEG IV
- Bereitgestellt von: Xempus AG am 24.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.06.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Textform gegeben werden...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Pflicht-Haftpflichtversicherung in der Sportschifffahrtverordnung
Die Versicherer begrüßen die mit der Sportschifffahrtsverordnung angestrebte Rechts- und Verwaltungsvereinfachung. Für den Fall, dass der Kreis von Anbietern im Führerscheinwesen der Sportschifffahrt vergrößert wird, spricht sich der Verband für differenzierte risikoadäquate Prüfungsinhalte aus. Die geplante Regelung zum Nachweis der Haftpflichtversicherung von Wassersportverbänden erachtet der Verband wir als nicht erforderlich.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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25.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Versicherungsbeitrag mehr erhält (§ 117 VVG). Bei einer bootsbezogenen..., ...Stellen im Sinn von § 117 VVG? Erfahrungen mit Pflicht-Haftpflichtversicherungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
Kein Gold-Plating bei der Umsetzung: -Anwendungsbereich auf 100.00 EUR beschränken -Kreditkarten vom Anwendungsbereich ausnehmen -Keine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der geduldeter Überziehung -Restschuldversicherung als zulässiges Bündelungsgeschäft Das Widerrufsrecht muss ohne besondere Formalien an die Widerrufsinformation erlöschen. Beibehaltung der Widerrufsinformationsmuster. Entfall Schriftformerfordernis auch für Änderungen von Altverträgen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Konkretisierung bei Kopplungsverbot zu Wertpapierkrediten. Einheitliche Auswahl von „dauerhaften Datenträgern“ für die gesamte Kundenkommunikation. Konkretisierung des Diskriminierungsverbotes im Gesetzestext. Konkretisierung zur Verwendung von Daten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJ) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
16.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Wartefrist nach § 7a Abs. 5 VVG für Restschuldversicherungen..., ... § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG .........................., ... § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG Der europäische Gesetzgeber..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG ist dies jedoch derzeit..., ... eine Woche liegen (§ 7a VVG). Selbst wenn ein Kunde..., ...7a Absatz 5 Satz 1 und 2 VVG gestrichen werden. 11....
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Zu Regelungsvorhaben: