Stellungnahmen/Gutachten
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252 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"StromNEV"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (252)
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Umlage nach § 19 StromNEV an die Umlagen nach EnFG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzplanung, -ausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Vorschläge zur Kostensenkung der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist, die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Umlage nach § 19 StromNEV an die Umlagen nach EnFG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos, Optimierung der Wälzungs- und Abrechnungsprozesse
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Umlage nach § 19 StromNEV an die Umlagen nach EnFG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Potenziale zur Kosteneinsparung bei Netzausbau und -betrieb sowie damit verbundenen Themen
Einsparvorschläge zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 01.10.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Umlage nach § 19 StromNEV an die Umlagen nach EnFG..., ... gelegt werden. § 19 StromNEV Streichung der erhöhten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hebung von Potenzialen zur Kosteneinsparung bei Netzausbau, -betrieb und damit verbundenen Themen
Unterbreitung von Einsparvorschlägen zur Finanzierung und Bezahlbarkeit der vor dem Hintergrund der Energiewende notwendigen Transformation des Stromsystems. Hierzu zählen Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem Netzausbau, aber auch der Netzbetrieb, Systemfragen und Fragen im Bereich des Sektorenkopplung. Ziel ist die Sicherstellung der Bezahlbarkeit und Machbarkeit der Energiewende. Dies schließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den genannten Bereichen mit ein.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 26.09.2025
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...die Umlage nach § 19 StromNEV an die Umlagen nach..., ... gelegt werden. § 19 StromNEV Streichung der erhöhten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen
Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 18.12.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) an die Flexibilisierung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der VCI weißt auf die anhaltende Relevanz einer sicheren Erdgasversorgung für die chemische Industrie hin - insbesondere zur stofflichen Nutzung. Die Transformation der Fernleitungs- und Verteilernetze darf nicht zu einer abnehmenden Versorgungssicherheit führen. Stilllegungen und Umwidmungen bestehender Netzinfrastruktur müssen mit genügend Vorlaufzeit mit Verbrauchern abgestimmt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
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Adressatenkreis:
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04.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Verordnungen wie die StromNEV, GasNEV und ARegV schrittweise...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderung einer besseren Anerkennung landwirtschaftl. Eigentums und Schutz des Bodens durch -vorrangige Errichtung von Freileitungen im Hochspannungsbereich anstelle von Erdkabeln -Einführung einer Beweislast des Projektträgers von Leitungsbauvorhaben, z.B. bei festgestellten Flur- u. Aufwuchsschäden; insbesondere bei Langzeitschäden -Befreiung von Stromtrassenentschädigungen in der Einkommenssteuer -zeitlich wiederkehrende Entschädigung von dauerhaften Bodeninspruchnahmen für Durchleitungsrechten - Strategiewechsel beim Umgang mit Gänsenproblematik/Rastspitzen -Gezieltere Maßnahmen statt Pauschallösungen beim Wiesenbrüterschutz - Klimaschonende Bewirtschaftung beimKlima-/Moorschutz fördern
- Bereitgestellt von: Landwirtschaftlicher Hauptverein für Ostfriesland e.V. am 16.06.2026
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Adressatenkreis:
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28.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Handlungsbedarf bei § 5a StromNEV Einheitliche Entschädigung...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Industriestrompreis/Netzentgelte/Strommarktdesign: Entlastung energieintensiver Industrie
Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung bzw. Änderung bundes- und/oder EU-rechtlicher Rahmenbedingungen zur Senkung und Verstetigung der Stromkosten für energieintensive Industrien (u. a. Strompreisbestandteile/Netzentgelte, Strommarktdesign, ggf. Instrumente wie Industrie-/Brückenstrompreis) sowie die Flankierung dieser Regelungen mit Vorgaben, die den Markthochlauf von Wasserstoff und den Einsatz von CCS/CCU in der industriellen Transformation rechtssicher ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Industriegaseverband e.V. am 30.06.2025
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Adressatenkreis:
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30.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) bis 2028 ist eine faire...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strommarktdesign so gestalten, dass Flexibilitätspotenziale gehoben werden
Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ein zukünftiges Strommarktdesign das systemdienliche Potenzial von Flexibilitätsoptionen besser nutzbar macht. In einem Energiesystem, dass vorwiegend auf Direktelektrifizierung Erneuerbarer beruht, müssen Netze, haushaltsnahe Verbrauchseinrichtungen, industrielle Prozesse und Speichertechnologien optimal aufeinander abgestimmt sein.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 23.10.2024
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Adressatenkreis:
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06.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelungen des § 19 Abs. 2 StromNEV wenig Anreize für netzdienliches..., ...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) falsche Anreize. Die..., ...Änderung des § 19 Abs. 2 StromNEV beispielsweise die Ausweitung..., ...Netznutzungsentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV in Anspruch nehmen, sollten...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung eines regulatorischen Rahmens für bidirektionales Laden
Bidirektionales Laden soll als haushaltsnahe Flexibilität nutzbar gemacht werden, um das Energiesystem und die lokalen Netze zu optimieren. Hierzu muss die Digitalisierung der Netze weiter vorangetrieben, die Entstehung zusätzlicher Netzkosten durch das bidirektionale Laden verhindert und durch einen diskriminierungsfreien Zugang zu Daten Interoperabilität gewährlistet werden.
- Bereitgestellt von: E.ON SE am 07.08.2024
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Umsatzsteuer, die StromNEV-Umlage sowie die Konzessionsabgabe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der BEV zur Entlastung bei Meldungen im Kapital- und Zahlungsverkehr
Der VDA fordert Vereinfachungen bei den Meldepflichten und Meldeverfahren, insbesondere für mittelgroße Unternehmen, da diese bisher unzureichend entlastet werden. Der VDA schlägt vor, bereits vorhandene Daten, beispielsweise von Banken, zu nutzen, um die Meldepflichten zu vereinfachen und die Bürokratie zu reduzieren. Zudem ist aufgrund der seit 2002 gestiegenen Geldwertentwicklung eine Anhebung der Meldegrenzen für den Kapital- und Zahlungsverkehr notwendig, um die Meldepflichten an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie
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BR-Drs. 483/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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19.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...individuelles Netzentgelt gem. StromNEV, Lastdatenerhebung der...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausreichende Haushaltsfinanzierung des EEG-Kontos
Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 29.09.2025
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Adressatenkreis:
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29.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... die Umlage nach § 19 StromNEV an die Umlagen nach EnFG...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zum Bürokratieabbau
Der VDA verfolgt das Ziel, bestehende bürokratische Belastungen für Unternehmen der Automobilindustrie spürbar und dauerhaft zu reduzieren. Durch die Streichung unnötiger Berichtspflichten, die Vereinfachung von Melde-, Genehmigungs- und Statistikverfahren, die Digitalisierung und Harmonisierung verwaltungsrechtlicher Prozesse sowie den Abbau nationaler Übererfüllungen („Gold Plating“) sollen Kosten gesenkt, Prozesse beschleunigt und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 08.12.2025
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Adressatenkreis:
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08.12.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (9):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...14 Begrenzung des §19-StromNEV-Umlageaufschlags auf ..., ...14 Begrenzung des §19-StromNEV-Umlageaufschlags auf ..., ...Regelung des § 19 Abs. 2 StromNEV wird die Umlagebegrenzung..., ...die Begrenzung des § 19-StromNEVUmlageaufschlags auf ..., ...individuelles Netzentgelt gem. StromNEV, Lastdatenerhebung ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beschleunigung von Netzanschlüssen
Grundvoraussetzung für einen schnellen Netzanschluss sind ausreichend Leistungsreserven vor Ort. Fehlende Anschlusskapazitäten in der Nieder- und Mittelspannung verzögern den Anschluss von Filialen, Lagern und stromintensiven Abnehmern. Es braucht zügige, bundesweit einheitliche Netzanschlussverfahren und einen bedarfsgerechten Netzausbau auf allen Netzebenen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
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BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.06.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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10.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und wurde geschaffen..., ...Nachfolgeregelung §19 Abs. 2 StromNEV: Flexibilitäten dort ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich
Die Reform der Netzentgeltsystematik im Rahmen des Agnes-Prozesses sowie von § 19 Abs. 2 StromNEV sollte im Lichte des zu stärkenden Rechenzentrumsstandorts ausgestaltet werden. Die dauerhafte Verlängerung und Ausweitung der Strompreiskompensation sollte auch auf Rechenzentren angewendet werden, um die hohen Stromkosten zu dämpfen. Überlegungen zum Industriestrompreis sollten Rechenzentren mitberücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 30.12.2025
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Adressatenkreis:
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17.12.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (2):
- Unterauftragnehmer/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Reform von §19 Abs. 2 StromNEV so- wie der Netzentgeltsystematik...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung geeigneter regulatorischer Rahmenbedingungen zur Ermöglichung von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen im Heim-Bereich (V2H) und am öffentlichen Stromnetz (V2G) sowie von Geschäftsmodellen; u.a.: Wirtschaftliche Gleichstellung mobiler Speicher (E-Fahrzeuge) mit Stationärspeichern bei der Befreiung von Steuern, Abgaben und Umlagen sowie allg. Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Speichern im Energiesystem
- Bereitgestellt von: Volkswagen Group Charging GmbH am 12.08.2024
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Adressatenkreis:
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07.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...und Umsatzsteuer, die StromNEV-Umlage sowie die Konzessionsabgabe...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
9.) Versorgungssicherheit durch den Strommarkt nicht verzerrende Mechanismen sicherstellen
Die Versorgungssicherheit ist dann gewährleistet, wenn zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugung vorhanden ist, um die Nachfrage zu decken. Dafür sind zunächst Maßnahmen zu ergreifen, die die Flexibilität der Nachfrage stärken und damit dazu beitragen, dass nicht übermäßig große Erzeugungskapazitäten vorgehalten werden müssen. Zudem muss der Einsatz von Speichern in einer marktstützenden Weise erfolgen, dafür sind Hemmnisse abzubauen und Anreize zu schaffen. Soweit darüber hinaus und unter Beachtung der EU-weiten Versorgungssicherheit noch weitere steuerbare Ressourcen notwendig sind, sollen solche Mechanismen genutzt werden, die den Energy-only-Market (EoM) nicht beeinträchtigen und die Anreize zur Nutzung von Flexibilität und Speichern nicht konterkarieren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 30.01.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Industrienetzentgel-ten nach §19 Abs. 2 StromNEV und den Einschränkungen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Stromsondernetzentgelte für die Industrie durch die BNetzA
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.V. am 15.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...19 Abs. 2 Satz 1 und 2 StromNEV) Stellung zu nehmen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung von Regelungen des Entwurfs "Netzanschlusspaket" mit Fokus auf Stromspeicher.
Ziel der Interessenvertretung ist, die geplante Einführung eines Reifegradverfahrens zu unterstützen, bei dem die Projektreife von Speicherprojekten maßgeblich ist für einen schnellen Netzanschluss. Ziel ist auch zu erreichen, das flexible Netzanschlussverträge nicht zu einem neuen Standard werden, sondern als nachrangiges Instrument netzverträglicher Erschließung zusätzlicher Anschlusskapazität dienen.
- Bereitgestellt von: Uniper SE am 29.06.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
-
10.04.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Außerkraft treten der StromNEV zum 01.01.2029 oder bereits...
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
GEODE setzt sich für eine Nachjustierung der EnWG-Novelle 2023 ein, um das Gleichgewicht zwischen Gesetzgeber, Bundesregierung und Bundesnetzagentur (BNetzA) wiederherzustellen. Der Bundesgesetzgeber wird aufgefordert, die wesentlichen energiepolitischen und -strukturellen Entscheidungen der nationalen Regulierungssystematik in Wahrnehmung der eigenen Legislativfunktion durch Vorgabe der wesentlichen politischen Leitlinien im europarechtlich gegebenen Rahmen (wieder) selbst im Energiewirtschaftsgesetz zu regeln. Die fachspezifische Ausgestaltung der eu-ropäischen Vorgaben muss dabei der Bundesnetzagentur vorbehalten bleiben.
- Bereitgestellt von: GEODE Deutschland e.V am 28.10.2025
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Adressatenkreis:
-
20.10.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...netzentgeltseitigen Verordnungen (StromNEV/GasNEV, ARegV) durch ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
01.09.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rabattierungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV), die in der weiteren..., ...Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV) senden unterschiedliche..., ...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV stellen derzeit ein Hemmnis...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rabattierungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV), die in der weiteren..., ...Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV) senden unterschiedliche..., ...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV stellen derzeit ein Hemmnis...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebundenen Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 26.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
10.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rabattierungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV), die in der weiteren..., ...Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV) senden unterschiedliche..., ...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV stellen derzeit ein ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität. In diesem Zusammenhang zügige Umsetzung der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten, sowie Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 27.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
05.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Rabattierungen (§ 19 Abs. 2 StromNEV), die in der weiteren..., ...Netzentgelte (§ 19 Abs. 2 StromNEV) senden unterschiedliche..., ...Netzentgelte gem. § 19 Abs. 2 StromNEV stellen derzeit ein Hemmnis...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Netzentgelte gezielt und effizient reduzieren
Der ZVEI setzt sich dafür ein, dass ein eventuell gewährter staatlicher Zuschuss zu Netzentgelten bei möglichst vielen Verbrauchern auch spürbar wirkt. Eine Zuschuss allein den Übertragungsnetzentgelten kommt in den nachgelagerten netzebenen dagegen nur anteilig an.
- Bereitgestellt von: ZVEI e.V. am 27.08.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netznutzung (vormals §19-StromNEV-Umlage) und die Offshore-Netzumlage..., ...bis Ende 2024 als §19-StromNEV-Umlage bezeichnet und..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV entstehen. Gemäß dieser..., ...Letztverbrauchern nach § 19 Abs. 2 StromNEV gewährt werden. Dies...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gerechte Verteilung einer Absenkung der Netzentgelte durch staatliche Zuschüsse
In der Debatte über die Höhe der Strompreise in Deutschland wird von verschiedenen Seiten gefordert, dass die Stromnetzentgelte kurzfristig durch Bundeszuschüsse abgesenkt werden sollten. Einen solchen Zuschuss hat es erstmals 2023 gegeben, als die Engpassmanagementkosten der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) infolge der Energiepreiskrise drastisch gestiegen sind. Weniger Augenmerk wird dabei jedoch auf die Frage gelegt, auf welchem Weg und mit welchen konkreten Verteilungswirkungen die Netzentgelte bezuschusst werden sollten. Mitunter wird unausgesprochen unterstellt, dass der 2023 gewählte Weg eines Zuschusses zu den Netzentgel-ten der ÜNB die sinnvollste oder sogar einzig mögliche Option sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
06.03.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netznutzung (vormals §19-StromNEV-Umlage) und die Offshore-Netzumlage..., ...bis Ende 2024 als §19-StromNEV-Umlage bezeichnet und..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 StromNEV entstehen. Gemäß dieser..., ...Letztverbrauchern nach § 19 Abs. 2 StromNEV gewährt werden. Dies ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNeS)
Mit dem Urteil vom 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Entscheidungsspielraum der Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrer Funktion als Regulierungsbehörde zu gering sei und nicht unabhängig genug erfolge. Die BNetzA hat daher eine Reform der Rahmenfestlegungen für die Allgemeine Netzentgeltsystematik auf den Weg gebracht.
- Bereitgestellt von: German Datacenter Association e. V. am 29.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
16.01.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzentgeltverord-nung (StromNEV) Ende 2028. 1. Einleitung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: 50Hertz Transmission GmbH am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...3.1.4 der Anlage 1 zur StromNEV, angelehnt an das Urteil..., ... Regelungen des § 32b StromNEV für alle betroffenen ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die Beschleunigung des Ausbaus der Offshore Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und damit einhergehend Verdichtung der Bebauung bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Flächenzuschnitt, Zielsystem, Netzanschlussregeln sowie Ausschreibungs- und Marktdesign birgt daher viel Optimierungs- und Einsparpotential. Auch die Schnittstelle zum Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich ist es dabei unser Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, die soziökonomischen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 31.03.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...3.1.4 der Anlage 1 zur StromNEV, angelehnt an das Urteil..., ... Regelungen des § 32b StromNEV für alle betroffenen ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Optimierung des Offshore-Wind-Ausbaus und der dazu gehörenden Netzinfrastruktur in der AWZ
Der geplante Ausbau der Offshore Windenergie in der dt. Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Eine Weiterentwicklung von technischen Standards, Betriebskonzepten und Netzanschlussregeln, sowie die Überprüfung der Flächenzuschnitte und des Zielsystems, aber auch das Ausschreibungs- und Marktdesign, sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit bergen verschiedene Einsparpotentiale. Auch die Schnittstelle zu Herstellung und Transport von Wasserstoff spielt dabei eine Rolle. Mit Blick auf die hohen Investitionssummen im Offshorebereich verfolgen wir dabei das Ziel, die entstehende Infrastruktur so effizient wie möglich auszulasten, den volkswirtschaftlichen Nutzen zu optimieren und die Belastung der Stromkunden so gering wie möglich zu halten.
- Bereitgestellt von: Amprion GmbH am 07.04.2026
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...3.1.4 der Anlage 1 zur StromNEV, angelehnt an das Urteil..., ... Regelungen des § 32b StromNEV für alle betroffenen ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
- Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 31.03.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
-
BT-Drs. 20/13615
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...der Entgelte nach § 18 StromNEV soll der einzige Anreiz..., ...den Entgelten nach § 18 StromNEV adressiert und gleichzeitig...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
-
BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
10.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV 5 Minuten ISP Systemstützende...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Wir haben uns für die Vereinfachung der Bedingungen für Balkonsolar eingesetzt, die auch gekommen sind.
- Bereitgestellt von: Klimaschutz im Bundestag e. V. am 22.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Zweite Beschlussempfehlung und Zweiter Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie - zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8657 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
-
BT-Drs. 20/11180
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.05.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), Marktstammdatenregisterverordnung...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des Verbraucherschutzes im Stromvertrieb und Aktivierung des Wettbewerbs für Bestandskunden
Ziel ist die Beseitigung von Informationsdefiziten bei Preisgestaltungen und Vertragsverlängerungen, die derzeit das aktive Wechselverhalten von Verbrauchern hemmen und Bestandskunden systematisch benachteiligen. Angestrebt wird die gesetzliche Einführung regelmäßiger, transparenter Tarif- und Wechselinformationen für Endverbraucher sowie flankierender Berichtspflichten für Lieferanten gegenüber der Bundesnetzagentur, um intransparente Preisanpassungsstrategien effektiv zu unterbinden.
- Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 29.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Netznutzung nach §19 StromNEV werden ebenfalls häufig..., ...Netzentgelte, Offshore- und §19-StromNEV-Umlagen weisen teilweise...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Ergänzung der Maßnahmen im Bürokratieentlastungsgesetz IV
Abbau von Melde- und Informationspflichten im Energie-, Außenwirtschaftsrecht und Wirtschaftsstatistik. Gesetze werden auf Harmonisierungsmöglichkeiten und weitere Ansatzpunkte zur Entlastung mittelständischer Unternehmen überprüft. Erleichterungen beim Anschluss an Energieparks, Reduzierung des behördlichen Energieberichtswesens, Automatisierung der Stromsteuerentlastungsanzeigen, Aufhebung der Zweckbindung abgefragter Daten, Verschlankung der Intrastat- & Zahlungsmitteilungen sowie der Informationspflichten bei Ausfuhranmeldungen, Umstellung der Einfuhrumsatzsteuer auf das Verrechnungsmodell, Vereinfachung eichrechtskonforme Durchführung von Kontrollmaßnahmen an Ladesäulen, Verzicht auf Schriftform bei Kfz-Finanzierung und Reduzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten.
- Bereitgestellt von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 25.06.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
-
BT-Drs. 20/11306
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
04.03.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (8):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...individuelles Netzentgelt gem. StromNEV, Lastdatenerhebung der...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Stromsondernetzentgelte für die Industrie durch die BNetzA
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Sondernetz-entgelte der Industrie (§ 19 Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus Sicht der BNetzA ist diese geboten, um den Anforderungen des deutschen Stromsystems gerecht zu werden, das inzwischen von einem hohen Anteil dezentraler und volatiler Stromerzeugung geprägt ist. Die „Eckpunkte zur Fortentwicklung der Industrienetzentgelte im Elektrizitätsbereich“ richten den Blick im Wesentlichen auf die Mobilisierung weiterer Flexibilitätspotenziale, lassen dabei aber die Frage außer Acht, wie im Zuge der Energiewende auch mittel- und langfristig wettbewerbsfähige Netzentgelte für die Industrie sichergestellt werden können.
- Bereitgestellt von: Verein Deutscher Zementwerke e.V. am 30.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
18.09.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Abs. 2, Satz 1 und 2, StromNEV) veröffentlicht. Aus ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Überführung der Gasnetzzugangsverordnung in neue Regelungsvorhaben
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wurden Festlegungsbefugnisse für die Bundesnetzagentur geschaffen, damit sie unter anderem die bisherigen Regelungsinhalte der GasNZV in Festlegungen selbst regeln kann. Der Gesetzgeber hat die Befugnisse der BNetzA so ausgestaltet, dass sie von bestehenden Regelungen abweichen oder ergänzende Regelungen treffen kann.
- Bereitgestellt von: Initiative Energien Speichern e.V. (INES) am 10.10.2024
-
Adressatenkreis:
-
03.07.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (1):
- GasNZV 2010 [alle SG hierzu]
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...GasNZV, GasNEV, StromNZV, StromNEV und ARegV stellte einen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die EWS empfehlen: - Verlässlichkeit für die Wärmewende schaffen - Ausbau der Erneuerbaren Energien effizient vorantreiben - Energieeffizienz als Leitprinzip verankern - Marktsignale für Flexibilität verbessern - Bürgerenergie und effiziente Netze stärken
- Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 26.06.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 581/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BR-Drs. 581/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.06.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgeltreduk-tion nach § 18 StromNEV erhalten). Ansprechpartner...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Industrienetzentgelte: Orientierungspunkte der BNetzA
TRIMET unterstützt die Reform der Industrienetzentgelte, fordert jedoch den Erhalt wettbewerbsfähiger Netzentgeltentlastungen für energieintensive Industrien. Das Unternehmen schlägt mit „FLEXIS“ ein flexibilitätsorientiertes Modell vor, das industrielle Lastflexibilität praxisnah und technologieoffen honoriert. Zudem fordert TRIMET eine verlängerte Übergangsregelung bis 2035 sowie eine Ausgestaltung der Reform, die die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Aluminiumstandorte sichert.
- Bereitgestellt von: TRIMET Aluminium SE am 16.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
04.06.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 StromNEV erhalten haben. Neue ...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 31.03.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.02.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Kapazitätsmechanismus). Der § 19 Abs. 2 StromNEV (individuelle Netzentgelte..., ...Netz-entgelte nach § 19 Abs.2 StromNEV für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EuGH-Urteil zum Umgang mit Kundenanlagen
Beibehaltung oder praxistaugliche und EU-rechtskonforme Anpassung der Regelung zu allgemeinen und betrieblichen Kundenanlagen. Dadurch Abwendung von administrativen und bürokratischen Mehraufwendungen, Senkung bzw. Vermeidung von zusätzlichen Kosten durch physische Umbaumaßnahmen, Personalkostensenkung. Erhalt der Attraktivität des Wirtschaftsstandort Deutschland.
- Bereitgestellt von: VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. am 19.06.2025
-
Adressatenkreis:
-
04.04.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zugehörenden Verordnungen (bspw. StromNEV), Festlegungen der BNetzA...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
DENEFF und DENEFF EDL_HUB begrüßen die geplante EnWG-Novelle, insbesondere Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung von Netzanschlüssen. Für die Dekarbonisierung der Prozesswärme sind schnelle, verlässliche Netzanschlüsse essenziell – aktuell stellen langwierige Verfahren ein zentrales Hemmnis dar. Die vorgeschlagenen Regelungen zu Rückmeldefristen, digitaler Sofortauskunft und Kapazitätsreservierung sind wichtige Schritte. Entscheidend ist, dass unnötige Verfahrenshürden abgebaut und Automatisierungspotenziale genutzt werden. Nur mit einem konsequenten Ausbau der Stromnetze und effizienten Prozessen kann die Wärmewende in Industrie und Gebäuden gelingen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (DENEFF) am 28.05.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung
-
BT-Drs. 20/14199
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
16.04.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bandlastbezug §19, Abs 2.2 StromNEV 27 Quelle: Bundesnetzagentur...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes
Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.
- Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
-
Adressatenkreis:
-
25.09.2024
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... wie in § 18 Absatz 1 StromNEV. Wegen der zunächst...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
EFET Deutschland beantwortet in diesem Konsultationsbeitrag Leitfragen zum - Investitionsrahmen für erneuerbare Energien - Investitionsrahmen für steuerbare Kapazitäten - Lokale Signale - Flexibilität Grundsätzlich sollten nach Ansicht der Energiehändler im Strommarktdesign der Zukunft marktliche Elemente gestärkt und staatliche Eingriffe in den Markt auf das Nötigste beschränkt werden.
- Bereitgestellt von: EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler am 30.09.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Optionenpapier Strommarktdesign: Strommarktdesign der Zukunft - Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem
-
Adressatenkreis:
-
06.09.2024
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...stromverbrauch gemäß §19 (2) StromNEV, ist zu begrüßen. ...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland sowie eines systemdienlichen Verhaltens von Erneuerbare Energien-Anlagen. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten sowie um Maßnahmen zur Erfüllung von nicht-frequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität und um Maßnahmen zur Höherauslastung des Strom-Übertragungsnetzes.
- Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 19.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
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BR-Drs. 293/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV §19(2): 7000h-Regel ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung von Maßnahmen zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und Systemstabilität
Sicherstellung ausreichender Kraftwerkskapazitäten zur Gewährleistung von Systemstabilität im Rahmen der aktuell laufenden Diskussionen zur Kraftwerksstrategie und der Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland. Neben der ausreichenden gesicherten Erzeugungskapazität zur Sicherstellung von Systemstabilität und Versorgungssicherheit geht es auch um die Verortung der Kraftwerkskapazität, z.B. zur Sicherstellung ausreichender Redispatch-Kapazitäten.). Maßnahmen zur Erfüllung von nichtfrequenzgebunden Systemdienstleistungen zur Sicherstellung der Systemstabilität.
- Bereitgestellt von: TransnetBW GmbH am 18.12.2025
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Adressatenkreis:
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10.10.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Weiterentwicklung §19 (2) StromNEV §19(2): 7000h-Regel ...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Energiewende mit höherem Tempo umsetzen und dabei Bezahlbarkeit wahren
Der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieinfrastruktur muss mit deutlich mehr Tempo vorangebracht werden. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen unbedingt gewährleistet werden. Mit dem Monitoring der Energiewende zeigen wir jährlich, wo der Bund bei der Erreichung seiner eigenen Ziele steht. Wir fordern auf dieser Basis eine Energiepolitik, die die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts sichert. Dazu zählen Entlastungstatbestände wie ein Brückenstrompreis, Zuschüsse zu den Netzentgelten und eine dauerhafte Absenkung der Stromsteuer. Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen auf allen Ebenen weiter entschlackt, modernisiert und vereinfacht werden. Bayern muss zügig auch an eine Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur angeschlossen werden.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.06.2026
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Adressatenkreis:
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23.04.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...lastverbraucher (§ 19 StromNEV) würde zu erheblichen..., ...Netzentgelte nach § 19 Abs.2 StromNEV für die energieintensive..., ...Auslaufen der heutigen StromNEV Ende 2028 droht ein weiterer...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) 2026
Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bandlastprivileg (§ 19 Abs. 2 StromNEV) gewährt Großverbrauchern...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung
Die Umstellung von einer Zeit- auf eine Mengenförderung beschreibt einen Wechsel im Fördermechanismus für erneuerbare Energien. Während Anlagen bislang typischerweise über einen festen Zeitraum, etwa 20 Jahre, gefördert werden, würde sich die Förderung künftig an einer bestimmten förderfähigen Strommenge orientieren. Eine Anlage erhält also Förderung, bis eine zuvor festgelegte Menge an Strom erzeugt beziehungsweise vergütet wurde. Dadurch kann die Förderung stärker an die tatsächliche Stromproduktion und den Systemnutzen gekoppelt werden. Ziel ist es, Förderkosten besser zu begrenzen, Überförderung zu vermeiden und Anreize zu setzen, erneuerbare Anlagen effizienter und systemdienlicher zu betreiben.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
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Adressatenkreis:
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27.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Bandlastprivileg (§ 19 Abs. 2 StromNEV) gewährt Großverbrauchern...
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Zu Regelungsvorhaben: