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212 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"KWKG 2016"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (212)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 18.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 18.02.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für die kurzfristige Einführung eines Instruments ein, das ausreichend Sicherheit für Investitionen in neue steuerbare und H2-ready Kraftwerke schafft. Daher begrüßt der BDEW die endlich erfolgte Konsultation des BMWK zum geplanten KWSG, das noch in Q2/2025 erste Ausschreibungen realisieren soll. Essenziell ist es jetzt, dass sich die Bundesregierung und auch die Oppositionsparteien für eine schnellstmögliche Umsetzung einsetzen, an die der BDEW jedoch klare Bedingungen knüpft.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf zum Kraftwerksicherheitsgesetz
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weil das KWKG beihilferechtlich bislang nur für den Beginn des Dauerbetriebs von KWK-Anlagen bis Ende 2026 genehmigt ist, können größere Anlagen schon jetzt nicht mehr realisiert werden. Aber auch für bereits im Bau befindliche Projekte bietet der derzeitige Geltungsrahmen keine hinreichende Investitionssicherheit mehr, da eine Fertigstellung der Bauvorhaben einschließlich des Probebetriebes bis Ende 2026 nicht garantiert werden kann. Um sowohl die Bestandsprojekte abzusichern und zumindest weitere Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende zu ermöglichen, müssen die Parteien im Deutschen Bundestag noch in der laufenden Legislaturperiode eine kurzfristige Lösung dieser Problematik des KWKG beschließen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bitte um Ablehnung des Gesetzentwurfs, da die enthaltenen Regelungen die Kraft-Wärme-Kopplung diskriminieren würden. Gründe: Keine Verlängerung des KWKG über 2026 hinaus; Förderzeitraum von 30.000 Vbh wird faktisch reduziert; Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. durch Streichung des KWKG §15 Absatzes 4 Satz 3

    • Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 17.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 13.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit dem Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) möchte die Bundesregierung zeitnah den Zubau ausreichender disponibler Leistung anreizen. Das soll in zwei Säulen erfolgen: Ausschreibungen für H2-fähige Kraftwerke zur Dekarbonisierung des Stromsektors sowie Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten, die der Versorgungssicherheit dienen sollen. Die EnBW bringt sich in die Konsultation des BMWK zum KWSG mit ihren Positionen ein und führt Gespräche mit relevanten Stakeholdern zum KWSG.

    • Bereitgestellt von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG am 13.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im §2 Nr. 9a KWKG sollte der Einsatz industrieller Abwärme ergänzt werden, so dass eine Förderung nach §7a KWKG ermöglicht wird. Dies würde zu einer Vereinheitlichung des Gesetzes führen, da im Rahmen der Wärmenetzförderung nach §18 KWKG industrielle Abwärme bereits neben erneuerbaren Energien akzeptiert wird.

    • Bereitgestellt von: Evonik Industries AG am 01.10.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.

    • Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.

    • Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 25.09.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.

    • Bereitgestellt von: VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Regelungen des KWKG laufen zum Jahresende 2026 aus. Das KWKG sollte dergestalt fortgeschrieben werden, dass den Anlagenbetreibern Investitionen ermöglicht und ihnen zunmehmend Instrumente zur Dekarobonisierung erschlossen werden. Durch die KWK-Umlage sollte in Zukunft Folgendes stärker unterstützt werden: die Umrüstung von Anlagen auf Gas und Wasserstoff sowie die Errichtung und der Betrieb von Wärmespeichern sowie die Erweiterung und Optimierung von Fernwärmenetzen.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entfristung des KWKG und Streichung der nicht mehr notwendigen beihilferechtlichen Einschränkungen. Vorlage der fälligen Evaluierung des KWKG durch das BMWK und Nutzung der Ergebnisse, um die Rolle der KWK zur effizienten und klimaneutralen Besicherung der lokalen und regionalen Strom- und Wärmeversorgung auf Basis von Wasserstoff zu stärken. Anpassung des Fördermechanismus für KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung durch Reduzierung der geförderten Jahresstunden bis hin zu einer reinen Leistungsprämie. Schaffung einer zusätzlichen neuen Kategorie zur Umrüstung der Bestandsanlagen von Gas auf Wasserstoff. Ausweitung der Fernwärme-Fördermaßnahmen des KWKG.

    • Bereitgestellt von: 8KU GmbH am 03.08.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      WIR FORDERN FOLGENDE ANPASSUNG FÜR DIE KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG (KWK): 1. Langfristige KWK-Förderung 2. Rechts- und Investitionssicherheit der KWK-Förderung für Wärme- und Kältenetze 3. Anhebung maximale Förderhöhen 4. Es braucht eine neue Regelung für die 300-MW-Grenze 5. Weiterführung iKWK nach § 7a und Weiterentwicklung 6. KWK-Anlagen sind schlicht nicht mit 10 Prozent der Kosten auf H2-Betrieb umstellbar 7. Erhöhung des KWK-Zuschusses 8. Verlängerung der Inbetriebnahmefristen für KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärmespeicher bis 2038 9. Anpassung der Fristen und Bedingungen für Vorbescheide und Zuschläge 10. Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist auch beim Kraftwerksaus- und -umbau äußerst wichtig

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kurzfristig: Verlängerung der bestehenden -Regelung über 2026 hinaus Mittelfristig: Durchführung der bereits seit 2022 ausstehenden KWKG-Evaluierung und Neuausrichtung mit Ausrichtung Wärmewende und Versorgungssicherheit

    • Bereitgestellt von: VDMA e.V. am 30.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 28.08.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Mit der Verlängerung der Wärmenetzförderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis 2030 wurde eine wichtige Maßnahme beschlossen. Darüber hinaus sollte das verpflichtende KWKG-Monitoring zügig erstellt werden. Auf Grundlage des KWKG-Monitorings sollte die Wärmeförderungsarchitektur zukunftssicher aufgestellt werden. Die KWK-Förderung bis 2035 sollte entsprechend ausgestaltet werden. Spätestens Mitte 2028 haben alle Kommunen in Deutschland eine kommunale Wärmeplanung erstellt. Deren Auswertung bietet eine gute Gelegenheit, um neue Förderinstrumente zu diskutieren.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 02.09.2025
    • Adressatenkreis:
      • 22.08.2025

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vorschlag, dass § 7 Absatz 5 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 des KWKG nicht aufgehoben werden, da dies eine Benachteiligung der KWK gegenüber PV durch den Wegfall des KWK-Zuschlages bei negativen Stundenkontrakten und die Wiedereinführung der Meldepflicht negativer Stundenkontrakte für KWK-Anlagenbetreiber bis 50 kWel. bedeuten würde. Stattdessen Vorschlag der Aufnahme von Zusätzen in die oben genannten Paragraphen: Solange bei KWK bis 50 kWel keine intelligenten Messsysteme zur Verfügung stehen, sollen § 7 Absatz 5 Satz 2 und § 15 Absatz 4 Satz 3 KWKG keine Anwendung finden.

    • Bereitgestellt von: SenerTec Kraft-Wärme-Energiesysteme GmbH am 25.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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