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105 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"ArbZG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (105)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.

    • Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 21.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...derzeitige Regelung in § 5 ArbZG zur elfstündigen Ruhezeit...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Betroffene Norm: §§ 3,4,5 ArbZG Problem/Belastung: -..., ...10-Stunden-Regel des § 3 ArbZG berücksichtigt nicht die..., ...Ruhepausenregelung in § 4 ArbZG. Die Arbeit in internationalen..., ...Ruhezeitregelung in § 5 ArbZG. Lösung/Entlastung: - § 3 ArbZG (Regelung der maximalen..., ...ausgeglichen wird. - § 4 ArbZG (Regelung der Ruhepausen..., ...kann. - § 5 Abs. 2 und 3 ArbZG (Regelung der Ruhezeiten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ein im Februar 2023 erstmalig aus dem BMEL bekannt gewordener Entwurf für ein KLWG sieht weitreichende Werbeverbote für rund 70 Prozent der Lebensmittel vor. Die auch nach verschiedenen Überarbeitungen durch das BMEL weiterhin enthaltenen, teils sehr allgemein gehaltenen Formulierungen für betroffene Formate wie „Presseprodukte oder andere gedruckte Veröffentlichungen“ können demnach auch kostenlose Wochenzeitungen einschließen. Der BVDA setzt sich dafür ein, dass das geplante Gesetz an die moderateren Formulierungen aus dem aktuellen Koalitionsvertrag angelehnt wird, in dem es heißt: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben.“

    • Bereitgestellt von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 05.02.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), die eine taggleiche,...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... nach § 3 S. 1 und S. 2 ArbZG. Es gibt bei unseren...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DSLV lehnt das Vorhaben ab, da eine höhere Tarifbindung nicht durch Regulierungen, sondern nur durch moderne und praxistaugliche Tarifverträge erreicht werden kann. Die Nach- und Hinweispflichten müssen so weit wie möglich reduziert werden und deren Erfüllung auch digital möglich sein. Die Nachunternehmerhaftung ist nicht erforderlich. Das Gesetz darf zudem nicht zu einer Verdrängung von Haustarifverträgen führen. Zudem muss das Gesetz rechtssicher vorgeben, welcher regionale Flächentarif im Zweifelsfall repräsentativ ist und dessen Auswahl darf nicht zur Verdrängung anderer Tarifverträge führen. Im Sinne einer kooperativen Sozialpartnerschaft sollte der Antrag zur Festlegung verbindlicher Tarifbedingungen nur von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam gestellt werden dürfen.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 11.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie des Strafgesetzbuches...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DSLV lehnt das Tariftreuegesetz grundsätzlich ab. Im vorliegenden Entwurf plädiert der DSLV dafür, Lieferleistungen von der Nachunternehmerhaftung (§ 3 Abs. 2 BTTG) auszunehmen, da Tariftreue hier unverhältnismäßig ist. Zusätzlich sollten die Nachweispflichten (§ 9 Abs. 1 BTTG) begrenzt werden, um parallele Bürokratie zu vermeiden. Ebenfalls bedarf es aufgrund der bestehenden Haftungsregeln keiner Nachunternehmerhaftung (§ 11 BTTG). Weitergehend plädiert der DSLV dafür, die vorgesehenen Rechtsverordnungen an höhere Anforderungen und eine angemessene Beteiligung der Tarifpartner zu knüpfen, sowie die Voraussetzungen für die Online-Betriebsratswahlen möglichst niederschwellig anzusetzen. Die Einstufung der Behinderung von Betriebsratsarbeit oder -wahlen als Offizialdelikt ist abzulehnen.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 20.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14345 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 28.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...) Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie des Strafgesetzbuches...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Optimierung Produktionsbedingungen in Deutschland: Die aktuelle Fülle an bürokratischen Anforderungen und Doppelstrukturen bremst Innovationen und Investitionen. Pfizer setzt sich daher ein für den Abbau von Bürokratie in den Bereichen: Versand und Export von hergestellten Arzneimitteln, Arbeitsrecht, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Prüfung von Produktions- und Kontrollschritten durch eine sachkundige Person (Qualified Person), Genehmigungsverfahren und Ausstellung bzw. Verlängerung der Herstellerlaubnis.

    • Bereitgestellt von: Pfizer Manufacturing Deutschland GmbH am 26.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG). Dazwischen sind Ruhezeiten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Problembeschreibung: Nach § 3 ArbZG beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die BMW Group begrüßt, dass im Rahmen des Bürokratieentlastungspakets auch das Nachweisgesetz überprüft wurde und vertritt die Position, dass die Europäische Richtlinie die Textform zum Nachweis von Arbeitsbedingungen zulassen soll. Dementsprechend sollte die Möglichkeit zur Textform ebenso im Nachweisgesetz verankert werden

    • Bereitgestellt von: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sein, das von einer werktäglichen..., ...Problem: Gem. § 3 Satz 1 ArbZG darf die werktägliche ..., ...Sie kann gem. § 3 Satz 2 ArbZG auf bis zu zehn Stunden..., ...gestalten, indem in § 3 ArbZG auf eine wöchentliche ..., ...gestalten Problem: § 5 ArbZG sieht vor, dass die Arbeitnehmer..., ...Ausnahmemöglichkeit in § 7 Abs. 3 Nr. 3 ArbZG, wonach die Ruhezeit per...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Einführung gesetzlicher Regelung für einen fairen Wettbewerb, um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherzustellen und gleichzeitig Tariftreue und Tarifautonomie unter Berücksichtigung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen und sozialrechtlicher Arbeitsmarktdienstleistungen zu sichern; Klarstellung der Begrifflichkeiten und Verfahrensweisen zur Beseitigung von Unklarheiten bzw. Unschärfen hinsichtlich der Rahmenvereinbarungen; Verfahren zur Festlegung verbindlicher Tarife in Anlehnung sozialrechtlicher Verfahren zur Refinanzierung von Personalkosten (u.a. SGB XI)

    • Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 25.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14345 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
    • Adressatenkreis:
      • 25.07.2025

        • Bundesregierung:

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Abs. 4 NachwG, § 7 Abs. 4 ArbZG, § 21a JArbSchG, § 72 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Ausnahmemöglichkeiten im ArbZG, passt nicht zu den systemimmanenten...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Sozialvorschriften gemäß AETR, ArbZG, VO (EG) Nr. 561/2006 ..., ...Sozialvorschriften gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft..., ...Sozialvorschriften für KOM gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...fordern eine Änderung des § 3 ArbZG. Der ZDK schließt sich...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 24.03.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DF fordert: - an den täglichen Höchstarbeitszeiten und den geltenden Ruhezeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie festzuhalten. - durch Gewährung kurzfristiger Time-outs (Vereinbarkeitspausen) die Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz zu ergänzen, wobei die geltenden gesetzlichen Ruhepausen eingehalten werden müssen. - den Anspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit) unabhängig von der Unternehmensgröße auszugestalten. - einen echten Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer*innen in Teilzeit zu schaffen. - die Verkürzung der Vollzeitarbeit - keine finanziellen Anreize zur Verlängerung der Arbeitszeit

    • Bereitgestellt von: Deutscher Frauenrat e.V. am 03.07.2025
    • Adressatenkreis:
      • 25.06.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 17.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMAS strebt eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) an, die eine taggleiche, digitale Erfassung von Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgebenden vorsieht. Das Arbeitszeitgesetz ist gegenüber der Mindestlohnaufzeichnungsverordnung (MiLoAufzV) als höherrangig anzusehen. Die MiLoAufzV ermöglicht das Sollzeitmodell in der Zustellung. Daher setzt sich der BVDA für eine Übernahme dieser Regelung in das neue ArbZG ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen e.V. am 30.04.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag, so wie es im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart ist. Nämlich, den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk zu erweitern.

    • Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. am 09.10.2025
    • Adressatenkreis:
      • 09.10.2025

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der DSLV befürwortet eine Umstellung von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit in Übereinstimmung mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und spricht sich dafür aus, die Neurege-lung bei allen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einheitlich anzuwenden. Die in der EU Arbeitszeitricht-linie verankerten, darüberhinausgehenden Flexibilisierungsmöglichkeiten für Tarifpartner sollen eben-falls in deutsches Recht übernommen werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung muss aus Sicht des DSLV so unbürokratisch und flexibel wie möglich erfolgen. Bereits bestehende Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung sollten vereinheitlicht werden.

    • Bereitgestellt von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 23.03.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.03.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, um der Dynamik der heutigen Arbeitswelt und den Flexibilitätsansprüchen der Arbeitnehmenden zu entsprechen. - Erhöhung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden, unter Beibehaltung der gesetzlichen Ruhezeit von 11 Stunden - Anhebung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden, flankiert durch: - eine Begrenzung auf 100 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen - eine Pflicht zum Freizeitausgleich binnen drei Monaten oder finanzielle Vergütung im selben Monat

    • Bereitgestellt von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 16.02.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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