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131 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"AltZertG"« gefunden
Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (131)
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 11.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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17.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Ermächtigung in § 2a Abs. 4 AltZertG-E kritisch, wonach „durch..., ...1.1.2027] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 3 ..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ...muss. Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...Ermächtigung in § 2a Abs. 4 AltZertG-E kri-tisch, wonach „..., ...werden. Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, um..., ...sind. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nummer..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ...2025 Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für die Anschlussfähigkeit der Frühstartrente an das System der geförderten privaten Altersvorsorge ein, insbesondere mit Blick auf die Eigenheimrente und die Altersvorsorge mit Wohneigentum. Dazu streben wir im Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente insbesondere Klarstellungen bei den Entnahme- und Übertragungsmöglichkeiten des Frühstartrentenvermögens sowie Anpassungen bei der Ausgestaltung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der vorgesehenen Informationen zur Stärkung der finanziellen Bildung an.
- Bereitgestellt von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. am 19.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Sinne des § 1 Abs. 1a AltZertG in Form von Altersvorsorge-Bausparverträgen..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG (bzw. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 2. Halbsatz AltZertG i. d. F. des Altersvorsorgereformgesetzes..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG erforderlich. § 12 Abs..., ...Altersvorsorge-Bausparvertrag nach § 1 Abs. 1a AltZertG. § 9 Abs. 2 Satz 2 FrühStRG-E..., ...Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1c AltZertG erfüllt und nach § 5 AltZertG zertifiziert ist. Nach § 1 Abs. 1c AltZertG ist ein Standarddepot-Vertrag..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Abs. 1b AltZertG, für den zusätzliche ..., ...nach § 1 Abs. 1b Satz 2 AltZertG vor, wenn u. a. die Anforderungen..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG erfüllt sind. Nach § ..., ... 1 Nr. 10 2. Halbsatz AltZertG ist eine Vereinbarung..., ... Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG vereinbart worden ist..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG sollte aufgehoben werden..., ... Abs. 1a oder Abs. 1b AltZertG abgeschlossen hat – beispielsweise...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
- Bereitgestellt von: Scalable AG am 05.01.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
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BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...§ 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG) ● Keine Timeline für..., ...Antragsprozess (§ 5 Abs. 1 RefE AltZertG: „Anträge auf Zertifizierung..., ...gemäß § 2a Abs. 3 RefE AltZertG bei Altersvorsorgedepot-Verträgen..., ...Gesamtrisikoindikator (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 AltZertG-neu) sollten bei Standard-Depots..., ...Sinne des § 7 Abs. 4 RefE AltZertG ist, für die jeweils..., ...des § 12 Abs. 1a RefE AltZertG auslösen. 3. Attraktivität..., .... 2 lit. a und b RefE AltZertG entsprechen, zulässige..., ... Abs. 1 Nr. 4 lit. b) AltZertG ergänzt werden. Herausgeber...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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24.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG-E aufgenommen werden...., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ...elektronisch“ • § 7a S. 4 AltZertG-neu • § 7b Abs. 1 S. 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...des § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG mit der Ergänzung, dass..., ...64a WpHG sollte in das AltZertG übernommen werden. Ansonsten..., ...64a WpHG für Zwecke des AltZertG verankert werden, damit..., ...werden. Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E dargestellt, bilden..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E). Aus dem Grund sollte..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nummer..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ...) Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG..., ...führen. Zu § 14 Abs. 8 AltZertG Hier sollte klarstellend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Fondsspardepot in der privaten geförderten Altersvorsorge
Der BVI setzt sich für die Umsetzung der Empfehlungen der Fokusgruppe ein, insbesondere für die Zulassung eines förderfähigen Altersvorsorgedepots mit Fonds und anderen geeigneten Anlageklassen und den Verzicht auf Garantieanforderungen bei Fondsprodukten und verpflichtende lebenslange Verrentungen.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 11.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz)
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Adressatenkreis:
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10.12.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG - neu – Wir regen an..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs. 1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Zu § 1 Absatz 1b Nr. 2 AltZertG – neu - a) Wir regen..., ...nicht nur in § 1 Abs. 1b AltZertG, sondern auch an allen..., ... 3. Zu § 1 Absatz 1c) AltZertG - neu - • Wir regen ..., ... 1 Absatz 1c Nummer 3 AltZertG wie folgt zu fassen: ..., ...Nummer 5 Buchstabe b) AltZertG wie folgt zu fassen: ..., ...Satz 2 und 3 sowie § 3a AltZertG Die Berechnungsmethoden..., ...Seite 7 von 7 5. Zu § 14 AltZertG -neu - Wir regen an, § 14 Absatz 7 AltZertG Satz 5 wie folgt zu fassen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Grundlegende Überarbeitung der geförderten pAV: - für freiwillige u. privatwirtschaftliche Lösungen, - für lebenslange Renten als primäre Auszahlform, - für eine neue Balance aus Chancen u. Sicherheit mit einer Lockerung der Bruttobeitragsgarantie, dabei Level-Playing-Field für alle Anbieter, - für ein einfaches, transparentes u. attraktives, beitragsproportionales Fördersystem unter Einbeziehung von Selbstständigen, - Bestandsschutz für bestehende Verträge, Wechsel im gegenseitigen Einvernehmen von Kunden und Anbietern.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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12.03.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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20.03.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Anpassungen an § 5 AltZertG-E vor: 1. Erleichterung..., ...Regierungsentwurf in § 5 Abs. 2 AltZertG-E ausdrücklich die Möglichkeit..., ...chende Regelung in § 5 AltZertG-E könnte z. B. in Form..., ...in § 5 Absatz 2 Satz 3 AltZertGE genannten Zweck angepasste..., ... in § 5 Abs. 3 Satz 1 AltZertG-E dahingehend erfolgen...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 01.04.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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24.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG-E aufgenommen werden...., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ...elektronisch“ • § 7a S. 4 AltZertG-neu • § 7b Abs. 1 S. 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...des § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG mit der Ergänzung, dass..., ...64a WpHG sollte in das AltZertG übernommen werden. Ansonsten..., ...64a WpHG für Zwecke des AltZertG verankert werden, damit..., ...)“ Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E dargestellt, bilden..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E). Aus dem Grund sollte..., .... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nummer..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ...) Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG..., ...führen. Zu § 14 Abs. 8 AltZertG Hier sollte klarstellend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 30.03.2026
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Adressatenkreis:
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20.02.2026
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Bundestag:
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Organe [alle SG dorthin]
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24.02.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 ..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG-E aufgenommen werden...., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ... § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG verlangt ausnahmslos ..., .... 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...des § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG mit der Ergänzung, ..., ...64a WpHG sollte in das AltZertG übernommen werden. ..., ...64a WpHG für Zwecke des AltZertG verankert werden, damit..., ... Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E dargestellt, bilden..., ... 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E). Aus dem ..., ... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ... Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG soll ein neuer Wortlaut..., ...Regelung in § 7 Abs. 6 AltZertG). Es sollte..., ... Zu § 14 Abs. 8 AltZertG Hier sollte klarstellend...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.03.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.02.2026
-
Bundestag:
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
-
24.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...nach § 1 Abs. 1b Nr. 2 AltZertG-E aufgenommen werden...., ... sowohl innerhalb des AltZertG als auch im Vergleich..., ... § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG verlangt ausnahmslos ..., ...elektronisch“ • § 7a S. 4 AltZertG-neu • § 7b Abs. 1 S. 6 AltZertG-neu • § 7c S. 6 AltZertG-neu..., ...des § 1 Abs. 1 b Nr. 6 AltZertG mit der Ergänzung, ..., ...64a WpHG sollte in das AltZertG übernommen werden. ..., ...64a WpHG für Zwecke des AltZertG verankert werden, damit..., ... Zu Nummer 3 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ... unten zu § 14 Abs. 7 AltZertG). Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ...Abs. 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E dargestellt, bilden..., ... 1 Satz 2 Nummer 10 AltZertG-E). Aus dem Grund sollte..., ... Zu Nummer 10 (§ 7b AltZertG) – Information vor der..., ...Anmerkung zu § 7a Abs. 1 AltZertG. Hinsichtlich Nummer..., ...Anmerkung zu § 7 Abs. 1 AltZertG). Auf die Kosten eines..., ... Zu Nummer 11 (§ 7c AltZertG) – Anzeige zur Änderung..., ... § 14 Absatz 7 Satz 6 AltZertG In § 14 Abs. 7 AltZertG..., ...Regelung in § 7 Abs. 6 AltZertG). Es sollte ferner...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 12.12.2024
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Adressatenkreis:
-
18.10.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 29.10.2024
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...Anwendungsbereich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 24.10.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...1.1.2026] Zu Nummer 1 (§ 1 AltZertG) Zu § 1 Abs. 1 S. 1 ..., ...§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AltZertG-E soll das Eintrittsalter..., ...anders als das derzeitige AltZertG (vgl. § 1 Abs.1 Nummer 4 Buchstabe a) AltZertG) keine Möglichkeit, dem..., ...Regelung des § 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG-E, wonach der Anbieter..., ...Ausnahme sollte auch in das AltZertG aufgenommen werden, damit..., ...die Informationen gemäß AltZertG einheitlich in derselben..., ... kann. Würde nach dem AltZertG dagegen ausnahmslos die..., ... 4 Zu Nummer 2 (§ 2a AltZertG) - Kosten Zu § 2a Abs..., ...2024 Zu Nummer 8 (§ 7 AltZertG) – Produktinformationsblatt..., ...sein. Zu Nummer 9 (§ 7a AltZertG) – jährliche Informationspflicht..., ... an, in § 14 Absatz 7 AltZertG auch die Möglichkeit ..., ...Regelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E bedarf aus DK-Sicht..., ...lung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E auch gilt, wenn nur..., ...reich des § 14 Abs. 8 AltZertG-E fiele. In den Vertragsmustern..., ...Übergangsregelung des § 14 Abs. 8 AltZertG-E dahingehend formuliert...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
Scalable Capital setzt sich für gezielte Anpassungen des Regelungsvorhabens ein, um den Zugang zu und Wettbewerb um Altersvorsorgeverträge zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.
- Bereitgestellt von: Scalable AG am 10.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... § 5 Absatz 1 Satz 3 AltZertG (S. 20 des Regierungsentwurfs..., ... § 5 Absatz 1 Satz 3 AltZertG “Die Zertifizierung ..., ...Nummer 4 Buchstabe b AltZertG (S. 22 des Regierungsentwurfs..., ...Nummer 4 Buchstabe b AltZertG „b) für einen Auszahlungsplan..., ...2 Buchstaben a und b AltZertG (S. 23 f. des Regierungsentwurfs..., ...Absatz 1c Nummer 2 bis 5 AltZertG „2. bei dem der Anbieter..., ...2 Buchstaben a und b AltZertG. a) ein OGAW-Sondervermögen..., ...Rendite des § 2a Absatz 1 AltZertG „(1) Anbieter eines ..., ...653. ” § 2a Absatz 3 AltZertG (S. 28 des Regierungsentwurfs..., ...Effektivkosten. ” § 2a Absatz 3 AltZertG „(3) Ein Anbieter hat..., ... § 7 Absatz 1 Satz 7 AltZertG: „Hat der Anbieter den..., ...2 Nr. § 12 Absatz 1a AltZertG (S. 35 des Regierungsentwurfs..., ...anzurechnen. “ ● 3 AltZertG die Anlagen selbst auswählt..., ...eines neuen § 4 Absatz 6 AltZertG: „(6) Änderungen der..., ...Gebühr in § 12 Absatz 1a AltZertG soll der im Zusammenhang..., ... Nummer 2 Buchstabe a AltZertG (S. 98 f. des Regierungsentwurfs..., ... Nummer 2 Buchstabe a AltZertG „Für das Altersvorsorgedepot..., ...Nummer 2 Buchstaben a AltZertG zur Klarstellung, dass..., ... Nummer 2 Buchstabe b AltZertG (S. 99 des Regierungsentwurfs..., ...Nummer 2 Buchstaben b AltZertG zur Klarstellung, dass...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Marktgerechte, effiziente und bürokratiearme Einführung der von der Koalition verabredeten Frühstart-Rente unter Berücksichtigung der Interessen von digitalen Anbietern
- Bereitgestellt von: Initiative Digitale Altersvorsorge am 06.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erforderlich ist (§ 1 Abs. 1f AltZertG-E). Auch dies ist im ..., ...abweichend von § 1 Abs. 1 AltZertG eine (vollständigen) ..., ...Gesetzgeber in § 7a Abs. 2 AltZertG-E als Bildungsauftrag..., ...Begründung zu § 1 Abs. 1f AltZertG-E), regelt aber die Vertretung..., ...Anbieter (§ 7a Abs. 2 AltZertG-E) und die Bundesbank...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchergerechte Reform der privaten Altersvorsorge
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines zentralen Standardprodukts ein, zu dem Verbraucher:innen einfach und sicher Zugang erhalten, sowie für weitere verbrauchergerechte Änderungen an der Riester-Rente ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 24.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
17.03.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung Produktwelt im AltZertG ........................, ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) treiben und somit deren..., ...Änderung Produktwelt im AltZertG Die Verbraucher:innen..., ...Altersvorsorgevertrag (§ 1 Absatz 1 AltZertG) definiert. Artikel..., ...auf § 1 Absatz 1 Satz 1 AltZertG. 3.1 Produkte mit ..., ...Altersvorsorgeverträgen nach AltZertG müssen Versicherer, anders..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG begrenzt die Abschluss..., ... Durch § 1 Absatz 1b AltZertG wird die Produktkategorie..., ...geschaffen. § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standarddepot-Verträge..., ...Altersvorsorgedepots. § 1 Absatz 1d AltZertG schafft reine Auszahlungsprodukte..., ...Altersvorsorge-Depot bereits durch das AltZertG festgelegt werden. Anbietern..., ...Der neue § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standard-Depot-Verträge..., ...Der neue § 2a Absatz 2 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten..., ...Der neue § 1 Absatz 1d AltZertG definiert reine Auszahlungsprodukte..., ...Der Neue § 2a Absatz 1 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Verbrauchergerechte Reform der privaten Altersvorsorge
Der vzbv setzt sich für die Einführung eines zentralen Standardprodukts ein, zu dem Verbraucher:innen einfach und sicher Zugang erhalten, sowie für weitere verbrauchergerechte Änderungen an der Riester-Rente ein.
- Bereitgestellt von: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. am 19.04.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.03.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Änderung Produktwelt im AltZertG ........................, ...Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) treiben und somit deren..., ...Änderung Produktwelt im AltZertG Die Verbraucher:innen..., ...Altersvorsorgevertrag (§ 1 Absatz 1 AltZertG) definiert. Artikel..., ...auf § 1 Absatz 1 Satz 1 AltZertG. 3.1 Produkte mit ..., ...Altersvorsorgeverträgen nach AltZertG müssen Versicherer, anders..., ... § 1 Absatz 1 Satz 3 AltZertG begrenzt die Abschluss..., ... Durch § 1 Absatz 1b AltZertG wird die Produktkategorie..., ...geschaffen. § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standarddepot-Verträge..., ...Altersvorsorgedepots. § 1 Absatz 1d AltZertG schafft reine Auszahlungsprodukte..., ...Altersvorsorge-Depot bereits durch das AltZertG festgelegt werden. Anbietern..., ...Der neue § 1 Absatz 1c AltZertG definiert Standard-Depot-Verträge..., ...Der neue § 2a Absatz 2 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten..., ...Der neue § 1 Absatz 1d AltZertG definiert reine Auszahlungsprodukte..., ...Der Neue § 2a Absatz 1 AltZertG sieht vor, dass die Effektivkosten...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Weiterentwicklung der geförderten Altersvorsorge
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu geordnet und um renditeorientiertere Produktoptionen ergänzt. Der VöV setzt sich bei der Umsetzung insbesondere für flexible Garantien, den Schutz bestehender Verträge, die lebenslange Rente als wesentliches Element der Altersvorsorge sowie eine praxistaugliche und wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der neuen Standardprodukte ein.
- Bereitgestellt von: Verband öffentlicher Versicherer e.V. am 09.02.2026
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) künftig nicht mehr als..., ...Altersvorsorgedepot (§ 1 Abs. (1b) AltZertG-E, Entwurfs S. 23) geschaffen..., ...kritisch (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a) AltZertG-E, Entwurf S. 21). Dass..., ...sein (§ 1 Abs. 1 Nr. 2b) AltZertG-E; S. 21).Da bei bis ..., ...will (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 AltZertG-E; S. 22). Anbieter wie..., ...1 Abs. 1 Nr. 4a) bb) AltZertG-E, S. 21). Im Sinne einer..., ...erfasst sein dürften. Das AltZertG sowie die einschlägigen..., ...und mit dem geänderten AltZertG könnten ‚baugleiche‘ ..., ...Effektivkosten (§ 1 Absatz 1c AltZertG-E, Entwurf S. 27) eine..., ... abschließend im § 2a AltZertG umgesetzt werden; dadurch..., ... Abs. 1 Nr. 4 b) bb) AltZertG-E; S. 21). Bleibt das..., ...unterbinden (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 AltZertG-E; S. 22). Wichtig wäre...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Effektive Umsetzung der Frühstart-Rente
Mit dem Frühstartrentengesetz soll für Kinder vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr eine staatlich finanzierte kapitalgedeckte Altersvorsorge von monatlich zehn Euro eingeführt werden. Die Förderung fließt in einen individuellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Wird kein Vertrag abgeschlossen, erfolgt eine kollektive Anlage durch den Bund. Private Zuzahlungen und eine spätere Überführung des Vermögens in die geförderte private Altersvorsorge sind vorgesehen. Der GDV setzt sich insbesondere für die Zulassung des Sicherungsvermögens, sachgerechte Kostenregelungen, wettbewerbsneutrale Vertriebsbedingungen sowie vertrags-, steuer- und verfahrensrechtliche Klarstellungen ein.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 05.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Standarddepot nach § 1 Abs. 1c AltZertG sollte daher – wie bereits..., ...müsste im neuen (1f) des AltZertG der § 61 VVG ergänzt ..., ...Altersvorsorgeverträge nach AltZertG wäre ebenfalls zu treffen..., ...für die Basisrente gem. AltZertG. Einer entsprechenden..., ...Die neu in § 7a Abs. 2 AltZertG-E normierte Pflicht, ..., ...renstruktur (u. a. § 7a Abs. 1 AltZertG). Die zusätzlichen Informationspflicht..., ... die in § 7a Abs. 1 AltZertG nicht zu entnehmen sind...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
ginkgo betreibt Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag, der Bundesregierung und der Alterssicherungskommission mit dem Ziel, auf laufende Reformvorhaben zur betrieblichen Altersvorsorge einzuwirken. Im Fokus stehen regulatorische Rahmenbedingungen, die eine breitere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen.
- Bereitgestellt von: ginkgo am 17.06.2026
-
Adressatenkreis:
-
09.06.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Mechanik des Riester/AVD (AltZertG) übertragbar - Mit dem..., ... 1 S. 1 Nr. 10 lit. b AltZertG), flankiert durch gedeckelte..., ...kostenfrei (§ 1 Abs. 1 S. 3 AltZertG n.F.) - Das Funktionsprinzip..., ...Gesetzgeber kann die bewährte AltZertG-Mechanik daher im Wesentlichen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Verband der Firmenpensionskassen e.V. (VFPK) setzt sich dafür ein, dass die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) die bewährten Strukturen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht beeinträchtigt. Neue Fördermöglichkeiten sollen auf bestehende und zukünftige zulagengeförderte bAV-Verträge ausgeweitet werden, ohne zusätzliche regulatorische Belastungen oder Komplexitäten zu schaffen. Zudem müssen die Schnittstellen zwischen bAV und pAV klar geregelt werden, um Konflikte zu vermeiden. Arbeits- und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für neue Produktvarianten wie Beitragsgarantien und Übertragungsmöglichkeiten sollen präzise und praktikabel definiert werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 29.05.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.02.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...zwischen § 15 und § 17 AltZertG nicht eindeutig. Während § 15 AltZertG ausdrücklich auf zertifizierte..., ...abstellt, adressiert § 17 AltZertG alle Anbieter von Altersvorsorgeverträ-gen..., ...entsprechend der Regelung in AltZertG-E – in der De-finition...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen. Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.
- Bereitgestellt von: Deutscher Juristinnenbund e.V. am 05.11.2024
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
-
BT-Drs. 20/14027
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
18.10.2024
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG). I. Grundsätzliches..., .... 1b Nr. 2 b aa Nr. 4 AltZertG-E; RefE, S. 20). Gleichzeitig..., ...das insoweit ergänzte AltZertG. Von den dort in § 2a..., ...1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AltZertG-E). Für die übrigen renditestärkeren...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reform) / Frühstarterrente
Die Interessenvertretung setzt sich dafür ein, durch Einführung eines Altersvorsorgedepots oder der Frühstarterrente die Teilhabe der Bevölkerung am Kapitalmarkt zu fördern, um eine breitere Vermögensbildung zu ermöglichen. Dabei soll insbesondere die Altersvorsorge durch Kapitalmarktinstrumente wie Aktien, Fonds oder ETF nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt werden. Die Interessenvertretung setzt sich für einen breiten Zugang, transparente Rahmenbedingungen und finanzielle Bildung ein, um langfristig eine höhere Eigenverantwortung und Stabilität in der Altersvorsorge zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Smartbroker AG am 19.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...erforderlich ist (§ 1 Abs. 1f AltZertG-E). Auch dies ist im ..., ...abweichend von § 1 Abs. 1 AltZertG eine (vollständigen) ..., ...Gesetzgeber in § 7a Abs. 2 AltZertG-E als Bildungsauftrag..., ...Begründung zu § 1 Abs. 1f AltZertG-E), regelt aber die Vertretung..., ...Anbieter (§ 7a Abs. 2 AltZertG-E) und die Bun-desbank...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Öffnung der privaten Altersvorsorge für Venture Capital und Private Equity
Forderung nach einer Modernisierung der privaten Altersvorsorge, die die Renditechancen der Kapitalmärkte konsequent nutzt. Ziel ist die Mobilisierung von Kapital für Innovationen sowie die Sicherung des Wohlstands im Alter durch renditestärkere Anlageoptionen. Empfehlungen u.a.: Zulassung von Venture Capital und Private Equity als risikogewichtete Beimischung im Altersvorsorgedepot, Verzicht auf starre Risikoklassenbeschränkungen, Entbürokratisierung der Produktzertifizierung, Ausweitung der Förderung auf alle Selbstständigen sowie Erhöhung statt Absenkung der steuerlichen Höchstbeträge.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutsche Startups e.V. am 18.12.2025
- Zu Regelungsentwurf:
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
... 5 Abs. 2 Nr. 3 RefE AltZertG; keine Timeline für den..., ...Antragsprozess, § 5 Abs. 1 RefE AltZertG. Vor dem Hintergrund ..., ...Effektivkosten (§ 2a Abs. 3 RefE AltZertG) bei Altersvorsorgedepot-Verträgen...
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
N26 setzt sich für eine moderne, kapitalmarktbasierte Privatvorsorge ein, die durch den Verzicht auf starre Beitragsgarantien und die Förderung kostengünstiger Altersvorsorgedepots die langfristigen Renditechancen für Anleger maximiert. Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern durch digitale, nutzerfreundliche Lösungen einen einfachen und effizienten Zugang zur staatlich geförderten Vermögensbildung zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: N26 SE am 30.06.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BT-Drs. 21/4088
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
05.03.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Altersvorsorgedepot (§ 1 Abs. 1b AltZertG) ist der entscheidende..., ... Prozent (§ 2a Abs. 2 AltZertG). Digitale Geschäftsmodelle..., ...zugelassen (§ 1 Abs. 2 AltZertG). Die Ausgestaltung des...
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf eines Gesetzes zu Einführung iner Frühstartrente (FrühStRG)
Der AfW hält den Referentenentwurf an mehreren zentralen Stellen für nachbesserungsbedürftig. Insbesondere die Beschränkung auf einzelne Geburtsjahrgänge, die einseitige Konzentration auf Standarddepot-Verträge, die drohende Einschränkung persönlicher Beratung, das geplante Verbot von Vertriebskosten während der Kindheit sowie die Gefahr einer Dominanz der staatlichen Sammelanlage gegenüber individuellen Verträgen sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden. Zudem sollten Familien bereits vorhandene Altersvorsorge-Verträge für die Frühstartrente weiternutzen können, ohne einen neuen Vertrag abzuschließen.
- Bereitgestellt von: AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. am 10.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
31.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
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Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
...Standarddepot nach § 1 Absatz 1c AltZertG sollte auch ein geeigneter..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG zugelassen werden, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E sollte gestrichen werden..., ...Altersvorsorge nach § 1 Absatz 1c AltZertG. Ein einfaches Standardprodukt..., ...Altersvorsorgedepot-Vertrag nach § 1 Absatz 1b AltZertG in Betracht kommen, wenn..., ...Der neue § 1 Absatz 1f AltZertG-E geht deshalb zu weit..., ... sollte § 1 Absatz 1f AltZertG-E gestrichen werden. ...
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Zu Regelungsvorhaben: