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172 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"EEG 2027"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (172)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Der Gesetzentwurf zum EEG 2027 beinhaltet im Rahmen ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Der Gesetzentwurf zum EEG 2027 sieht in den §§ 28e, ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG sollte vor dem Hintergrund aktueller Herausforderungen der Energiewirtschaft zielgerichtet weiterentwickelt werden. Zentrale Ansatzpunkte sind stärkere Anreize für Flexibilitäten, Speicher und neue Geschäftsmodelle sowie eine an EU-Vorgaben angepasste Fördersystematik. Ziel bleibt eine bürgernahe Energieversorgung auf Basis von 100 % erneuerbaren Energien. Regulatorische Schwerpunkte sind u. a. die planungssichere Ausgestaltung von CfD, die Absicherung förderfreier EE-Vermarktung über PPA, standardisierte Netzanschlüsse, begrenzte Pachthöhen für Windflächen, der Erhalt der Südquote, eine verbesserte Wirtschaftlichkeit von PV-Freiflächenanlagen und eine effizientere Direktvermarktung für Kleinanlagen.

    • Bereitgestellt von: EWS Elektrizitätswerke Schönau eG am 23.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energien im Stromsektor (EEG 2027) Die EWS fordern: ..., ...Kabinettsbeschluss zum EEG (2027) einen Beitrag dazu ..., ...Ergänzungsvorschläge für das EEG 2027 Wirtschaftlichkeit ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... insbesondere für das EEG 2027. Ohne eine rechtzeitig...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...BWO begrüßt die mit § 5 EEG 2027 geschaffenen erweiterten..., ...Ergänzung des § 5 Abs. 5 EEG 2027. Durch den neuen Satz..., ...Anrechnung nach § 5 Abs. 5 EEG 2027 her. Damit wird die..., ... dass nach § 5 Abs. 2 EEG 2027 bei Offshore-Wind aufgrund..., ...Verordnungsermächtigung des § 88a EEG 2027 getroffen werden können..., ...in Verbindung mit dem EEG 2027 ein zweiseitiger Contract..., ...eingeführt wird. Der im EEG 2027 vorgesehene Absicherungsmechanismus..., ...nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2027 mit der Pflicht zur Zahlung..., ...Refinanzierungsbeitrags nach § 21d EEG 2027. Die Höhe beider Zahlungsströme wird nach § 23a EEG 2027 i. V. m. Anlage 1 anhand..., ...Marktprämie nach § 19 EEG 2027 und ohne Verpflichtung..., ...Refinanzierungsbeitrags nach § 21d EEG 2027 realisiert werden kann..., ...Marktprämie nach § 19 EEG 2027 und unterliegt zugleich..., ...Refinanzierungsbeitrag nach § 21d EEG 2027. Aus Sicht des BWO..., ...Weiterentwicklung vorsehen Der im EEG 2027 vorgesehene produktionsabhängige..., ... werden. Die in § 99a EEG 2027 vorgesehene Evaluierung..., ...Regelung des § 23 Abs. 3 EEG 2027 enthält gerade keine...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Zwischenspeicherung im Rahmen von EEG 2027 und Netzanschlusspaket...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Solarenergieanlagen auf Freiflächen entstehen in verschiedenen technischen Bauformen, benötigen Flächen, Genehmigungen und Netzanschlüsse, enthalten teilweise Energiespeicher und sind in Energiemärkte integriert. Sie können in landwirtschaftliche Produktionssysteme eingebunden sein (Agri-PV) und können durch ihre Bau- und Betriebsweise auch dem Natur- oder Artenschutz dienen. Solarparks werden zum überwiegenden Teil auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet, sind aber baurechtlich als Sondernutzung eingeordnet. Es gibt eine Koexistenz zwischen nach dem EEG geförderten Ausbau und marktlich getriebenen Ausbau. Der bne setzt sich für einen progressiven und akzeptanzgetragenen Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft am 29.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Der Gesetzentwurf zum EEG 2027 sieht in § 37 Abs. 1a...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Der Gesetzentwurf zum EEG 2027 sieht parallel vor, kleine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Anschluss von Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen an das Stromnetz sieht sich immer größeren Herausforderungen ausgesetzt. Zu den bereits länger bestehenden netzwirtschaftlichen Herausforderungen der Elektrifizierung von Wärme und Verkehr sowie des zügigen Ausbaus Erneuerbarer Energien (EE) kommen nun mit Großbatteriespeicheranlagen und Rechenzentren weitere Akteure hinzu, die das Stromnetz mit ihren Bedarfen an Anschluss- und Transportkapazität massiv beanspruchen. ... Daher hat sich auch der Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, den Anlagenzubau (EE, Speicher und Großverbraucher) besser auf den Netzausbau abzustimmen (Synchronisierung). ...

    • Bereitgestellt von: Vestas Deutschland am 27.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energiepolitik bleiben sofern das EEG 2027 und das Netzanschlusspaket..., ...vorgeschlagen, wie das EEG 2027 zukunftssicher gestaltet...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energien im Stromsektor (EEG 2027) Änderungsvorschläge..., ...Beteiligung § 6 Abs. 2 S. 1 EEG 2027 KabE: Bei Windenergieanlagen..., ...ist jedoch § 100 Abs. 3 EEG 2027-E besonders zu beachten..., ...Danach findet § 10b Abs. 7 EEG 2027-E – insbesondere die ..., ...Ausweitung des § 10b Abs. 7 EEG 2027-E auf Bestandsanlagen..., ...Herkunftsnachweise § 79 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2027-KabE: Das Umweltbundesamt..., ...des § 42 Abs. 5 EnWG im EEG 2027-KabE Herkunftsnachweise...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... EEG 2027-E (Anpassungen neu in...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Netzanschlusspaket, EEG 2027 und AgNes müssen deshalb...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energien im Stromsektor (EEG 2027) Registrierungsnummer..., ...einnehmen sollen. Der EEG-2027-Entwurf beendet die spezifische..., ...zu bewerten. 12 Das EEG 2027 sollte die Funktion der..., ...weiteren Regelungen des EEG 2027 und des Netzanschlusspakets...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Um die Biomasse-Stromerzeugung zu halten und Biogasanlagen flexibel umzurüsten, seien 2.500 MW/a Ausschreibungsvolumen bis 2032 nötig (statt 500 MW/a). Der Maisdeckel (25 %) soll gestrichen bzw. ins Agrarrecht verlagert werden. Der zweite Vergütungszeitraum soll auf 15 Jahre verlängert, der Flexibilitätszuschlag auf 130 €/kW erhöht werden (auch für Bestandszuschläge). Statt restriktiver Betriebsviertelstundenbegrenzung soll wieder die Bemessungsleistungslogik genutzt werden, ohne Abstriche bei Überbauungen. Netzbetreiber sollen flexible Netzanschlussvereinbarungen nicht nur anbieten können, sondern müssen. Zudem: Bagatellgrenze 750 kW, Kleinanlagenzuschlag stärken, EEV-Regelung für Güllekleinanlagen verlängern und erneute Ausschreibungsteilnahme zur weiteren Flexibilisierung ermöglichen.

    • Bereitgestellt von: Fachverband Biogas e.V. am 01.07.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...geleakten Entwurf für ein EEG 2027 wird das Ausschreibungsvolumen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Thüga begrüßt die Zielsetzung der EEG-Novelle 2027, erneuerbare Energien stärker in Markt und System zu integrieren sowie Flexibilität und Kosteneffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf gesehen, damit die Reform praxistauglich bleibt und den weiteren EE-Ausbau nicht gefährdet. Insbesondere müssen Direktvermarktungspflichten, Abschöpfungsmechanismus, Resilienz-Ausschreibungen, Speicherintegration und kommunale Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Investitions- und Planungssicherheit gewahrt bleiben, keine unnötigen IT- und Abwicklungsaufwände entstehen und die Regelungen mit Netz- und Messwesen konsistent verzahnt werden.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., § 23a EEG, Anlage 1 EEG 2027) Die im Entwurf vorgesehene..., ...deutlich exponierter im EEG 2027 verankert werden. Unter...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Bundesregierung für ein EEG 2027 Unsere generellen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Entsprechend sollte § 80 EEG 2027 wie folgt angepasst werden..., ...Gesetzgeber sollte daher im EEG 2027 sicherstellen, dass auch...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Thüga begrüßt die Zielsetzung der EEG-Novelle 2027, erneuerbare Energien stärker in Markt und System zu integrieren sowie Flexibilität und Kosteneffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf gesehen, damit die Reform praxistauglich bleibt und den weiteren EE-Ausbau nicht gefährdet. Insbesondere müssen Direktvermarktungspflichten, Abschöpfungsmechanismus, Resilienz-Ausschreibungen, Speicherintegration und kommunale Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Investitions- und Planungssicherheit gewahrt bleiben, keine unnötigen IT- und Abwicklungsaufwände entstehen und die Regelungen mit Netz- und Messwesen konsistent verzahnt werden.

    • Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 11.08.2026
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ..., § 23a EEG, Anlage 1 EEG 2027) Die im Entwurf vorgesehene..., ...deutlich exponierter im EEG 2027 verankert werden. Unter...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die derzeitige EEG-Vergütung für Strom von Flugwindenergieanlagen (FWEA) ist zu niedrig, um Projekte wirtschaftlich zu betreiben. Nach der jetzigen Formel erhalten Anlagenbetreiber etwa 11 ct€/kWh. Der Vorschlag ist, die Berechnungsgrundlage dahingehend zu ändern, dass für eine begrenzte Anzahl von Jahren dieser Wert etwa verdoppelt wird, bevor er dann jährlich abgesenkt wird. Dazu werden drei verschiedene Vorschläge gemacht, wie dies umgesetzt werden könnte.

    • Bereitgestellt von: Airborne Wind Europe AISBL am 15.04.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... Flugwindenergie im EEG 2027 Vorschläge des Flugwindenergiesektors...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...EEG-2027, Netze und Praxislösungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kabinettsentwurfs vom 29.07.2026): EEG 2027-E (Anpassungen neu in...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... vom 29.07.2026): EEG 2027-E (Anpassungen neu in...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellung einer ausreichenden, jährlich wiederkehrenden Finanzierung der von den ÜNB zu verantwortenden Auszahlungen über das EEG-Konto an Betreiber von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit EEG-Vergütungsanspruch durch den Bundeshaushalt sowie Anpassung der damit verbundenen Abwicklungs- und Meldeprozesse; Optimierung der Wälzungs- und Abwicklungsprozesse für EEG, KWK-G und Offshore-Netzumlage sowie der Marktprozesse im Strommarkt. Mit eingeschlossen ist der seit 2025 gezahlte jährliche Zuschuss zu den ÜNB-Netzentgelten aus dem Bundeshaushalt einschließlich dessen Abwicklung und Ausweisung durch die ÜNB in den Übertragungsnetzentgelten.

    • Bereitgestellt von: TenneT TSO GmbH am 28.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 25.08.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Kabinettsentwurfs vom 29.07.2026): EEG 2027-E (Anpassungen neu in...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Gesetzesvorhaben führt an verschiedenen Stellen zu einer Verschlechterung des Windenergieausbaus. Insbesondere Niedersachsen ist davon massiv betroffen, da Repowering-Vorhaben benachteiligt werden. Des Weiteren sind entschädigungsfreie Abregelungen mit 20 % zu hoch und müssen auf maximal 10 % abgesenkt werden. Kapazitätslimitierte Gebiete sollten auf maximal für 5 Jahre begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: enercity AG am 06.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) und des Netzpakets (...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Positionspapier EEG 2027 Überblick der wichtigsten..., ...Gesamtsystem übernehmen. Das EEG 2027 muss endlich den Weg ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Positionspapier EEG 2027 Überblick der wichtigsten..., ...Gesamtsystem übernehmen. Das EEG 2027 muss endlich den Weg ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in § 24 Abs. 3 EEG 2027-Entwurf neu eingeführte Gleichstellung von PV-Freiflächenanlagen mit PV-Anlagen auf "sonstigen baulichen Anlagen" sollte dahingehend geändert werden, dass PV-Anlagen "auf sonstigen baulichen Anlagen" weiterhin von der für den 50 MW-Förderdeckel relevanten Zusammenfassung ausgenommen bleiben.

    • Bereitgestellt von: LEAG GmbH am 02.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...1 01.09.2026 EEG 2027 und Netzpaket: Mehr Marktintegration...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Alterric setzt sich für ein zukunftsfähiges Strom- und Energiemarktdesign ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien (insb. Wind an Land, PV, Speicher) erhält. Wir setzen uns dafür ein, dass Risiken im Anlagenbetrieb dauerhaft und angemessen abgesichert werden, um Finanzierungskonditionen für die kapitalintensiven erneuerbaren Energien zu verbessern und damit die Ausbauziele zu erreichen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiges Strompreisniveau für unseren Industriestandort zu sichern. Dazu braucht es angemessene staatliche Förder- und Absicherungsinstrumente, wie auch staatliche Absicherungen für private Verträge (PPAs). Für die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren setzen wir uns auch in weiteren Strommarktfragen ein (z.B. Kapazitätsmärkte, Gebotszonen)

    • Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 15.10.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Darüber hinaus sollte das EEG 2027 bereits die Weichen für..., ...weiteren Änderungen in EEG 2027 und Netzpaket ab. Eine...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Folgende Anpassungen im Sinne der Energiegenossenschaften sollen vorgenommen werden: - Streichung der dreijährigen Projektbeschränkung in § 22b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 EEG - Ergänzung bezüglich der gesetzlichen (finanziellen) Förderung durch das EEG in § 22b Abs. 1, 2, 5 EEG - Forderung nach einem Bürgerenergie-Gipfel zur Stärkung von Teilhabe und Akzeptanz - Einführung einer Abnahmepflicht bei Direktvermarktern und Erhöhung der "Managementprämie" für EE-Anlagen unter 100 kW in § 21 EEG - Verbesserungen von Netzanschlüssen und Stromnetzen - Gebäude-Photovoltaik muss zentrale Säule der Energiewende bleiben - Erneuerbaren-Ausbau konsequent vorantreiben und Planungssicherheit schaffen - Bürgerbeteiligung sichern, kleine Anlagen stärken - EE-Ausbauziele erreichen

    • Bereitgestellt von: DGRV - Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 17.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...geplanten Änderungen des EEG 2027 im Bereich der Photovoltaik-Dachanlagen..., ...Referentenentwurf zum EEG 2027 plant in § 48 eine umfassende...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 11.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 28.08.2026

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reformpaket wirken: Das EEG 2027 muss verlässliche Investitionsbedingungen..., ...Regierungsentwurf vor? Der aktuelle EEG-2027-Entwurf greift das Thema...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 22.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Reformpaket wirken: Das EEG 2027 muss verlässliche Investitionsbedingungen..., ...Referentenentwurf vor? Der aktuelle EEG-2027-Entwurf greift das Thema...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BWE fordert Anpassungen des EEG und macht konkrete Verbesserungsvorschläge mit Bezug zu Windenergievorhaben u.a. zu CfD, Referenzertragsmodel, Pachtdeckel, NZIA, Beteiligung und Akzeptanz, Flexibilitäten, Ausschreibungsdesign.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzver-träglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Novelle)
    • Adressatenkreis:
      • 27.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Stellungnahme EEG 2027: Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes..., ...Erneuerbaren-Energie-Gesetzes 2027 (EEG 2027) im Rahmen der Verbändebeteiligung..., ...geplanten Neuregelungen im EEG 2027 mit den Maßnahmen des..., ...Gesamtsystem übernehmen. Das EEG 2027 muss den Weg für Systemintegration..., ...sogar blockieren. Um das EEG 2027 konsequent auf Bezahlbarkeit..., ...geförderten Neuanlagen nach dem EEG 2027 gelten, also für Ausschreibungsanlagen..., ...gegenüber. Im Entwurf des EEG 2027 hingegen unterliegen ..., ... für Anlagen, die dem EEG 2027 unterliegen vielleicht..., ...ermöglichen. Dies muss sich im EEG 2027 widerspiegeln. Die Übergangsbestimmung..., ...100 Absatz 1 Nummer 1 EEG 2027 sollte daher wie folgt..., ...100 Absatz 1 Nummer 1 EEG 2027 sollte daher wie folgt..., ...Abbildung 1: Regionen nach EEG 2027-Ref-E 30 von 106 Die..., ...die Erhöhung des in § 6 EEG 2027 vorgesehenen Betrags ..., ...Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 EEG 2027 wird klargestellt, dass..., ...Erfahrungen im Rahmen des EEG 2027 untersuchen, inwieweit..., ...Beihilfegenehmigung für ein EEG 2027 wird sich nicht ohne ..., ... ist. Daher sollte im EEG 2027 eine Übergangsregelung...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Unterstützung für die Verbesserung von Netzausbau und bei der Digitalisierung der Netzanschlussprozesse. Der ungeeignete Redispatch-Vorbehalt, der den Erneuerbaren-Ausbau massiv einbremsen könnte, soll verhindert und durch konstruktivere Steuerungsinstrumente ersetzt werden.

    • Bereitgestellt von: naturstrom AG am 29.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...parallel vorgeschlagenen EEG 2027 eigentlich ein stärkerer...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Entwurf zur Änderung des § 35 Abs. 1 Nr. 12 lit. a BauGB sieht vor, dass das Vorhaben (= Batteriespeicher) in einer Entfernung von mindestens 100 Metern und höchstens 200 Metern zu der Grundstücksgrenze eines UW’s errichtet werden muss. Nach aktueller Fassung ist der gesamte 200 Meter Bereich ab dem UW für BESS vorgesehen, mit dem Entwurf werden die ersten 100 Meter ab dem UW aus der privilegierten Fläche herausgenommen. Die mögliche Fläche für BESS wird dadurch also verkleinert, was negativ zu bewerten ist.

    • Bereitgestellt von: JUWI GmbH am 14.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWSB): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... 2023 und im Leak des EEG-2027-Entwurfs bestätigten ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ein. Der BDEW fordert die Weiterentwicklung der Förder- und Vermarktungsbedingungen für erneuerbare Energien, Anpassungen bei Ausschreibungen und Direktvermarktung, die Stärkung marktwirtschaftlicher Vermarktungsmodelle einschließlich Power Purchase Agreements (PPA), die Verbesserung der Investitions- und Planungssicherheit für Anlagenbetreiber, Anpassungen bei Netzanschluss- und Beteiligungsregelungen sowie weitere Maßnahmen für einen kosteneffizienten, systemdienlichen und bürokratiearmen Ausbau erneuerbarer Energien. Der BDEW setzt sich zudem für praxistaugliche und beihilferechtskonforme Regelungen zur Sicherstellung der Ausbauziele und der Förderkontinuität ein.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 02.06.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...die im Entwurf für das EEG 2027 vorgesehenen Neuerungen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf zum EEG 2027 sieht vor, die bisherige...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...50 % nach § 9 Abs. 2b EEG 2027-RegE soll bei Inkrafttreten..., ...Wirkleistungsbegrenzung nach § 9 Abs. 2b EEG 2027-RegE streichen oder konditional...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energien im Stromsek-tor“ (EEG 2027). Die JUWI GmbH begrüßt..., ...Nummer 2 Buchstabe c) EEG 2027, dass die im Rahmen von...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellen eines kosteneffizienten Ausbaus der Eneuerbaren Energien in Deutschland, insbesondere Windkraft. Sicherstellen des Erreichens der Ausbauziele für Wind an Land.

    • Bereitgestellt von: Nordex am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellen eines kosteneffizienten Ausbaus der Eneuerbaren Energien in Deutschland, insbesondere Windkraft. Sicherstellen des Erreichens der Ausbauziele für Wind an Land.

    • Bereitgestellt von: Nordex am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das EEG ist historisch auf die Förderung und Marktintegration von Anlagen ausgerichtet, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Logik lässt sich jedoch nicht auf die Dekarbonisierung der industriellen Prozesswärme- und Stromversorgung übertragen. Unsere Mitgliedsunternehmen betreiben in der Regel keine nennenswerten Bioenergieanlagen zur Netzeinspeisung. Zukünftige Anlagen werden konsequent so ausgelegt, dass sie der industriellen Selbst- und Direktversorgung dienen.

    • Bereitgestellt von: OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e.V. am 23.07.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherstellen eines kosteneffizienten Ausbaus der Eneuerbaren Energien in Deutschland, insbesondere Windkraft. Sicherstellen des Erreichens der Ausbauziele für Wind an Land.

    • Bereitgestellt von: Nordex am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Energierechtsnovelle sieht diverse Änderungen im Messstellenbetriebsgesetz vor. Aus Sicht des wettbewerblichen Messstellenbetriebs sind einzelne Regelungen von zentraler Bedeutung, da sie maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie auf die praktische Umsetzung und Geschwindigkeit des Rollouts intelligenter Messsysteme haben. Die Interessenvertretung zielt darauf ab, auf die Ausgestaltung dieser Regelungen hinzuweisen und praxisrelevante Aspekte des wettbewerblichen Messstellenbetriebs im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen.

    • Bereitgestellt von: metiundo GmbH am 29.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/1497 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
    • Adressatenkreis:
      • 29.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...50 % nach § 9 Abs. 2b EEG 2027-RegE soll bei Inkrafttreten..., ...Wirkleistungsbegrenzung nach § 9 Abs. 2b EEG 2027-RegE streichen oder konditional...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      ista setzt sich für mehr Wettbewerb im Messstellenbetrieb und eine beschleunigte Digitalisierung der Stromverbrauchsmessung ein. Hierfür fordert ista eine Neuordnung der Verantwortung für die Ausstattung von Messstellen, die Einführung einer kostengünstigen, fernablesbaren Messeinrichtung („Smart Meter Light“) als Ergänzung zu intelligenten Messsystemen sowie die Nutzung bestehender Stromnetzinfrastrukturen zur effizienten Datenübertragung (Powerline Communication, PLC). Ziel ist ein flächendeckender, wirtschaftlicher und wettbewerblicher Smart-Meter-Rollout.

    • Bereitgestellt von: ista SE am 19.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...50 % nach § 9 Abs. 2b EEG 2027-RegE soll bei Inkrafttreten..., ...Wirkleistungsbegrenzung nach § 9 Abs. 2b EEG 2027-RegE streichen oder konditional...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...zum Referentenentwurf EEG 2027 Damit bleiben nicht..., ...zum Refe rentenentwurf EEG 2027 Der Flexibilitätszuschlag...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Netzanschlusspaket nicht vor dem EEG 2027 in Kraft tritt. Bei..., ...in § 100 Abs. 1 Nr. 1b EEG 2027 aufgenommen werden. ..., ...eingepreist werden. Die im EEG 2027 vorgesehenen Höchstwerte..., ...vor Inkrafttreten des EEG 2027 die gesetzli chen Rückmeldefristen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...richtige Richtung, im EEG 2027 müssen aber weitere Verbesserungen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON unterstützt die EEG-Novelle 2027 in ihrer Ausrichtung auf eine stärkere Marktintegration erneuerbarer Energien, sieht jedoch Anpassungsbedarf bei Ausgestaltung und Umsetzbarkeit. Wichtig sind ein einfaches, rechtssicheres und PPA-freundliches Förder- und Abschöpfungsdesign sowie eine klare Trennung von Förderlogik und marktbasierten Vermarktungsformen. Zudem braucht es massentaugliche, digitalisierte Prozesse für die Direktvermarktung, insbesondere für Kleinanlagen. Übergangsregelungen müssen Investitionssicherheit gewährleisten, Erlösausfälle vermeiden und konsistent mit Reformen zu Messwesen, Netzentgelten und Flexibilität sein. Pauschale Mess- und Steuerpflichten sowie starre Leistungsbegrenzungen lehnt E.ON ohne nachweisbaren Mehrwert ab.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 01.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...differenziert betrachten Die EEG-2027-Novelle sollte klar zwischen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel ist die Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts durch die Sicherung des wettbewerblichen Messstellenbetriebs (wMSB) sowie die Standardisierung und Digitalisierung des Messwesens im MsbG. Dies umfasst die Einführung vereinfachter technischer Standards (Smart Meter Light), die Modernisierung der Marktkommunikation sowie die mess- und datenseitige Ermöglichung des bidirektionalen Ladens. Angestrebt wird zudem die Etablierung zentraler Datenplattformen zur Ablösung kleinteiliger Verwaltungsstrukturen, um administrative Hürden zu senken und die Kosteneffizienz des Gesamtsystems zu steigern.

    • Bereitgestellt von: Octopus Energy Germany GmbH am 01.10.2026
    • Adressatenkreis:
      • 29.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ... % n ach § 9 Abs. 2b EEG 2027-RegE soll bei In krafttreten..., ...Wirkleistungsbegrenzung n ach § 9 Abs. 2b EEG 2027-RegE streichen ausgestalten...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      - Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen

    • Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 13.05.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...laufenden Novelle des EEG 2027 berücksichtigt, droht...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BWE kritisiert die geplanten Regelungsvorhaben im Referentenentwurf zum Netzpaket des Wirtschaftsministeriums. Der Redispatchvorbehalt ist europarechtswidrig und die Einführung einer bundesweiten Wirkleistungsbegrenzung kurzfristig nicht umsetzbar.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband WindEnergie e.V. am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energien im Stromsektor (EEG 2027) ist unangemessen und..., ...Netzanschlusspaket und EEG 2027 werden den Herausforderungen..., ...abgestimmte Nachbesserung von EEG 2027 und Netzanschlusspaket...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      JUWI begrüßt das Ziel, Netzanschlussverfahren durch mehr Standardisierung, Transparenz und Digitalisierung zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Zugleich sehen wir erheblichen Nachbesserungsbedarf bei Regelungen, die den Anschluss erneuerbarer Energien erschweren, zusätzliche Investitionsrisiken schaffen oder zu uneinheitlichen Verfahren bei den Netzbetreibern führen können. Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass das Netzanschlusspaket, die EEG-Novelle und der Prozess der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) kohärent aufeinander abgestimmt werden. Nur so lassen sich widersprüchliche Steuerungssignale vermeiden und Investitionssicherheit für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: JUWI GmbH am 07.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unter den vorgesehenen EEG-2027-Korrekturwerten steigt...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energien im Stromsektor (EEG 2027) vorgelegt. Am 29.07.2026..., ...kumulativen Effekte von EEG 2027, Netzanschlusspaket und...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      K2 Systems setzt sich für verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Photovoltaik ein. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur EEG-Novelle wurden insbesondere Regelungen mit Auswirkungen auf den PV-Ausbau, die Wirtschaftlichkeit von Solarprojekten, Netzintegration und Marktbedingungen für Photovoltaikanlagen bewertet und entsprechende Positionen gegenüber politischen Entscheidungsträgern und/oder Verbänden vertreten.

    • Bereitgestellt von: K2 Systems GmbH am 16.10.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 29.06.2026
    • Adressatenkreis:
      • 27.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.05.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) setzt sich im Rahmen der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u.a. für die folgenden Punkte ein: 1) Die Gewährleistung der Planungssicherheit 2) Die Schaffung eines modernen Förderrahmens 3) Die Stärkung der Systemeffizienz durch Transparenz, Digitalisierung und Flexibilisierung 4) Die Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit einem dezentralen Back-up-System auf Basis steuerbarer Erneuerbarer Energien

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 03.12.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Änderung der Zeitpunkte, ab denen für verschiedene Größenklassen von PV-Anlagen eine Direktvermarktung verpflichtend ist, indem die in § 21 Abs. 1 EEG-E befindlichen fixen Kalenderdaten als Fristen für Digitalisierungsmaßnahmen nach § 29 Abs. 1 MsbG übernommen werden Die Direktvermarktungspflicht sollte stattdessen dann greifen, wenn jene Digitalisierungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen wurden. Außerdem eine Aufnahme von „Interoperabilität zwischen Netzen und Erzeugungsanlagen“ als zusätzlich technische Mindestanforderung nach § 19 Abs. 3 EnWG, weil auch dies eine Voraussetzung für systemdienliche Direktvermarktung ist.

    • Bereitgestellt von: ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 470/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
      2. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Änderung der Zeitpunkte, ab denen für verschiedene Größenklassen von PV-Anlagen eine Direktvermarktung verpflichtend ist, indem die in § 21 Abs. 1 EEG-E befindlichen fixen Kalenderdaten als Fristen für Digitalisierungsmaßnahmen nach § 29 Abs. 1 MsbG übernommen werden Die Direktvermarktungspflicht sollte stattdessen dann greifen, wenn jene Digitalisierungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen wurden. Außerdem eine Aufnahme von „Interoperabilität zwischen Netzen und Erzeugungsanlagen“ als zusätzlich technische Mindestanforderung nach § 19 Abs. 3 EnWG, weil auch dies eine Voraussetzung für systemdienliche Direktvermarktung ist.

    • Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 30.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 470/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
      2. BT-Drs. 21/7867 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nunmehr nach § 8 Abs. 4 EEG 2027 zwingend ein Vertrag ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung plant im Rahmen der EEG-Novelle und des sogenannten Netzpakets eine Anpassung des Förderdesigns und des Netzanschlusses von Erneuerbaren Energien. MIBRAG lehnt die Möglichkeit einer pauschalen Begrenzung des Netzanschlusses für Windenergieanlagen ab, da sie den Vertrauensschutz und tatsächliche Netzkapazitäten nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem darf die EEG-Novelle große PV-Projekte auf Bergbaufolgeflächen nicht wirtschaftlich gefährden. Daher fordert MIBRAG praxisgerechte Übergangsregelungen sowie den Erhalt attraktiver Förderbedingungen für Erneuerbaren-Projekte auf Rekultivierungsflächen.

    • Bereitgestellt von: MIBRAG GmbH am 01.09.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 470/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
      2. BR-Drs. 471/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      ENERTRAG kommentiert zu grundlegenden Inhalten der bekanntgewordenen Leaks der EEG-Novelle (vom 22.01.2026) und des sogenannten "Netzpakets". Wesentliche Positionen sind: den Erneuerbaren-Ausbau ambitioniert und investitionssicher voranzutreiben, schnell finanzielle Planungs- und Vergütungssicherheit für Erneuerbare zu schaffen, den Stromnetzausbau zu beschleunigen, erneuerbaren Strom vor der Netzeinspeisung frei nutzen zu können, den Netzanschlussvorrang für EE und Speicher nicht einzuschränken und eine rechtliche Klarstellung für Einsammelinfrastrukturen.

    • Bereitgestellt von: ENERTRAG am 17.04.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Arbeitsentwurf für eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG 2027 (22.01.2026) / Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens (30.01.2026)
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Ziel der Regelungsvorhabens ist es, passende Rahmenbedingungen für die Bürgerenergie in folgenden Bereichen zu erwirken: Finanzierung und Planungssicherheit im aktuellen und zukünftigen Strommarktdesign, Abschaffung der Sperrfrist für Bürgerenergie, Umsetzung von Vor-Ort-Versorgung, inkl. Energy Sharing, Festlegung eines Bürgerenergieziel von 40% der neu installierten Leistung, ein Bürgschaftsprogramm für Wärmewendeprojekte und das Aufsetzen von Förderprogrammen und dem Klimasozialplan.

    • Bereitgestellt von: Bündnis Bürgerenergie am 30.09.2026
    • Adressatenkreis:
      • 24.07.2026

      • 05.08.2026

      • 10.09.2026

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Energien im Stromsektor (EEG 2027) vorgelegt. Das Bündnis...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ausgearbeitet werden, nachdem das EEG 2027 rechtzeitig zum 01.01.2027...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ausgearbeitet werden, nachdem das EEG 2027 rechtzeitig zum 01.01.2027...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Netzanschlusspaket zur Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau. Ziel der Interessenvertretung ist, den Entwurf so anzupassen, dass der Anschluss und die Integration erneuerbarer Energieanlagen beschleunigt und flexibilisiert werden. Hierzu sollen insbesondere der Redispatch-Vorbehalt und eine entschädigungsfreie Abregelung entfallen, flexible Netzanschlussvereinbarungen und ein Recht auf Überbauung von Netzverknüpfungspunkten eingeführt, die gemeinsame Nutzung von Netzanschlüssen und Speichern ermöglicht, Abregelungen am Netzverknüpfungspunkt geregelt, digitale Netz- und Kapazitätsdaten bereitgestellt, verbindliche Ausbau- und Anschlussfristen geschaffen sowie das Instrument „Nutzen statt Abregeln“ weiterentwickelt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) am 05.08.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
    • Adressatenkreis:
      • 22.07.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (5):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Referentenentwurf für das EEG 2027: 9,5 GW in 2035) bereits...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...§ 36j Absatz 1 Satz 1 EEG 2027. 29 Leitlinien für staatliche...
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