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22.800 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Zu Regelungsvorhaben:
Erneuerbare-Energien-Gesetz zukunftsfähig machen (EEG-Novelle 2027)
Thüga begrüßt die Zielsetzung der EEG-Novelle 2027, erneuerbare Energien stärker in Markt und System zu integrieren sowie Flexibilität und Kosteneffizienz zu erhöhen. Gleichzeitig wird Nachbesserungsbedarf gesehen, damit die Reform praxistauglich bleibt und den weiteren EE-Ausbau nicht gefährdet. Insbesondere müssen Direktvermarktungspflichten, Abschöpfungsmechanismus, Resilienz-Ausschreibungen, Speicherintegration und kommunale Beteiligung so ausgestaltet werden, dass Investitions- und Planungssicherheit gewahrt bleiben, keine unnötigen IT- und Abwicklungsaufwände entstehen und die Regelungen mit Netz- und Messwesen konsistent verzahnt werden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Begrüßen grundsätzlichen Ansatz der Senkung der Systemkosten sowie der Synchronisierung von EE- und Netz-Ausbau. Präferieren differenzierte Baukostenzuschüsse mit Allokationswirkung sowie freiwillige FCAs - Redispatchvorbehalt unseres Erachtens aktuell kein geeignetes Instrument. Bei Priorisierung von Netzanschlussbegehren sollte lokale Nutzenkomponente Berücksichtigung finden.
- Bereitgestellt von: Thüga Aktiengesellschaft am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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21.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verstetigung der Exilmedienförderung durch mehrjährige Verpflichtungsermächtigungen
Das Regelungsvorhaben betrifft die Ausgestaltung der Exilmedienförderung im Bundeshaushalt. Ziel der Interessenvertretung ist, dass Kernfinanzierung, Notfallhilfen und struktureller Aufbau von Exilredaktionen künftig durch mehrjährige Verpflichtungsermächtigungen abgesichert werden, anstatt wie bisher auf Basis einzelner Jahreszusagen bewilligt zu werden. Betroffene Gesetze/Verordnungen ist Haushaltsgesetz (Bundeshaushaltsplan) 2027, sobald im Register verfügbar – bis dahin wurde hier ersatzweise Haushaltsgesetz 2026 angegeben. Hinweis: Bezug ausdrücklich auf die anstehende Haushaltsaufstellung 2027 und das Element der Mehrjährigkeit (Verpflichtungsermächtigung nach § 38 BHO).
- Bereitgestellt von: JX Fund gGmbH am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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01.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirkungsorientierung bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung 2026
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 30. Juni 2026. SEND begrüßt das Ziel der Vereinfachung, wendet sich aber gegen die Streichung derjenigen Vorschriften, die den Vergabestellen die Leistungsseite des Zuschlagskriteriums bislang ausdrücklich benannt haben. Ziel ist es, wirkungsbezogene Zuschlagskriterien, die Zugänglichkeit der Leistung und die Qualität des eingesetzten Personals im Verordnungstext zu erhalten sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wirkungsorientierung bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung 2026
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) vom 30. Juni 2026. SEND begrüßt das Ziel der Vereinfachung, wendet sich aber gegen die Streichung derjenigen Vorschriften, die den Vergabestellen die Leistungsseite des Zuschlagskriteriums bislang ausdrücklich benannt haben. Ziel ist es, wirkungsbezogene Zuschlagskriterien, die Zugänglichkeit der Leistung und die Qualität des eingesetzten Personals im Verordnungstext zu erhalten sowie erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e. V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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28.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im Zuge des europäischen Green Deal arbeitet die EU-Kommission an einheitlichen Kriterien zur Feststellung, wann mineralische Bau- und Abbruchabfälle bzw. daraus hergestellte Baustoffe nicht mehr als Abfall gelten. Das Joint Research Center der EU-KOM arbeitet aktuell einen konkreten Vorschlag aus. Der BMKE bringt sich in diesen Prozess ein, um eine möglichst unkomplizierte und mit den nationalen Rahmenbedingungen harmonisierte Umsetzung entsprechender EoW-Kriterien zu ermöglichen. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass keine Doppeluntersuchungen ergänzend zu den Anforderungen der Güteüberwachung der ErsatzbaustoffV erforderlich werden und eine hohe Konformität mit den Vorgaben der ErsatzbaustoffV erreicht wird.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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14.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
Der BMKE setzt sich für ein Nachschärfen des §45 KrWG im Sinne einer rechtsverbindlichen Bevorzugungspflicht für die Öffentliche Hand sowie eine ausdrückliche Regelung in § 3 Abs. 8 KrWG ein, wonach der Bauherr bei Bau-, Rückbau- und Abbruchtätigkeiten als Abfallerzeuger der aus seinem Besitz stammenden Bau- und Abbruchabfälle gilt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Mineralische Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entsorgung e. V. (BMKE) am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt von auskömmlichen Förder- und Ausbaubedingungen für EE-Anlagen im EEG 2027
Die Bundesregierung plant im Rahmen der EEG-Novelle und des sogenannten Netzpakets eine Anpassung des Förderdesigns und des Netzanschlusses von Erneuerbaren Energien. MIBRAG lehnt die Möglichkeit einer pauschalen Begrenzung des Netzanschlusses für Windenergieanlagen ab, da sie den Vertrauensschutz und tatsächliche Netzkapazitäten nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem darf die EEG-Novelle große PV-Projekte auf Bergbaufolgeflächen nicht wirtschaftlich gefährden. Daher fordert MIBRAG praxisgerechte Übergangsregelungen sowie den Erhalt attraktiver Förderbedingungen für Erneuerbaren-Projekte auf Rekultivierungsflächen.
- Bereitgestellt von: MIBRAG GmbH am 01.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor -
BR-Drs. 471/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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BR-Drs. 470/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Verbrauchssteuern auf einzelne Kategorien oder Inhaltsstoffe sind kein sinnvolles Instrument zur wirksamen Bekämpfung von Adipositas. Nicht einzelne Nährstoffe, sondern der Lebensstil insgesamt (mit Gesamternährung) ist relevant. Zur Position vgl.: www.wafg.de/fileadmin/positionen/wafg-position_steuern.pdf
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. am 01.09.2026
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einführung einer Hinterbliebenenversorgung für Contergangeschädigte
Die Hinterbliebenenversorgung soll Personen absichern, die über Jahre hinweg wesentliche Assistenzleistungen für Contergangeschädigte erbracht haben. Dabei soll ausdrücklich gelten: Die Assistenz umfasst jede Form praktischer Unterstützung im Alltag. Nicht nur formale Pflegeleistungen sollen anerkannt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Contergangeschädigter e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
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30.04.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Natürlichen Klimaschutz im Siedlungsraum qualitätsvoll und dauerhaft umsetzen
Die BAK hat sich zur geplanten Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz positioniert. Sie begrüßt die Fortführung und Intensivierung des natürlichen Klimaschutzes im Siedlungsraum sowie die Weiterentwicklung der kommunalen Förderung. Zugleich setzt sie sich für ambitioniertere Förderziele, eine stärkere Berücksichtigung von Qualität und Multifunktionalität bei Grün- und Freiflächen sowie eine Förderung der gesamten Umsetzungskette von Planung und Beteiligung bis zu Pflege, Monitoring und Evaluation ein. Darüber hinaus fordert sie eine verlässliche Finanzierung der Pflege, die stärkere Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit und der vielfältigen Funktionen von Grünflächen sowie die Einbeziehung der Landschaftsplanung in Fort- und Ausbildungsmaßnahmen.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e. V. am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf zur Weiterentwicklung des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK 2.0)
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Effiziente Nutzung der offshore Windkraft, insb. durch flexible Regeln zu Elektrolyse-Kapazitäten.
Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) ist das zentrale Instrument für den Ausbau der Windenergie auf See. Der Referentenentwurf reformiert das WindSeeG mit dem Ziel, den Offshore-Wind-Ausbau kosteneffizienter und resilienter zu gestalten. Vorgesehen sind u. a. ein zweistufiges Ausschreibungsmodell, neue Präqualifikationskriterien für Cyber- und Datensicherheit sowie Resilienz und Anpassungen bei Netzanbindung und Flächenplanung. Für Wasserstoff öffnet der Entwurf sonstige Energiegewinnungsbereiche für netzgekoppelte Elektrolyse und hybride Konzepte. Elektrolyse auf Windenergieflächen bleibt als Pilotanwendung auf 2,5 % der zugewiesenen Netzanbindungskapazität begrenzt.
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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17.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Sicherheitsvorgaben für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen.
Mit der Kohlendioxidleitungsverordnung sollen Sicherheitsvorgaben für den Bau und Betrieb von Kohlendioxidleitungen sowie deren Überprüfung bundesweit einheitlich geregelt werden
- Bereitgestellt von: DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMWE): Verordnung über Kohlendioxidleitungen (Kohlendioxidleitungsverordnung - KLtgV) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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10.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf des BMWE Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Energiewende transparent, planbar und pragmatisch zum Erfolg zu bringen. Deutschland verfolgt hierfür einen Ansatz, der wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, Klimaschutz und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) ist das zentrale Instrument, um eine treibhausgasneutrale Stromversorgung auf Basis eines wachsenden Anteils erneuerbarer Energien zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
- Reform des Netzanschlussverfahrens mit der EEG‑Novelle verzahnen, damit Investitionssignale konsistent bleiben - Netzausbau deutlich beschleunigen, um Engpässe und Risiken für erneuerbare Projekte zu reduzieren - Standorte für erneuerbare Energien systemorientiert steuern (Netzkapazitäten, Systemeffizienz, Engpasskosten) - Redispatch‑Vorbehalt überarbeiten: klare Regeln, Risikobegrenzung und Alternativen prüfen - Baukostenzuschüsse regional differenziert und fair gestalten und im Fördersystem berücksichtigen - Digitalisierung unterstützen, Fristen aber realistisch gestalten (späterer Start der Auskunft) - Bestandsschutz für laufende/geplante Projekte sichern - Sensible Netzdaten besser schützen und KRITIS‑Anforderungen berücksichtigen
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz KiMoG
13 Forderungen der DGGG und DGRM - siehe Stellungnahme
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. am 31.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz - KiMoG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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31.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern
Das Ziel ist es, eine gesetzliche Grundlage für den kommerziellen Einsatz von autonom fahrenden (Liefer)Robotern zu schaffen. Es gibt aktuell keine Grundlage für den Einsatz dieser Fahrzeuge, unter anderem weil es in der Straßenverkehrszulassungsverordnung keine passende Fahrzeugkategorie gibt. Ein Einsatz ist momentan nur mit einer Ausnahmegenehmigung befristet und zu Erprobungszwecken möglich. Dies soll geändert werden.
- Bereitgestellt von: Starship Technologies am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
-
31.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsvorschläge zur Neufassung des EU-Netzkodex für Stromerzeugungsanlagen
Der BDEW fordert Änderungen am Network Code on Requirements for Generators. Insbesondere sollen die Kriterien für eine wesentliche Modernisierung bestehender Stromerzeugungsanlagen präzisiert und routinemäßige Instandhaltungs- und Ersatzmaßnahmen ausgenommen werden. Neue Anforderungen sollen bei Bestandsanlagen nur auf tatsächlich modernisierte Teile angewendet werden. Der BDEW fordert zudem, Kosten-Nutzen-Analysen zur Einbeziehung von Bestandsanlagen nicht verpflichtend vorzuschreiben, Ausnahmemöglichkeiten für Netzbetreiber beizubehalten und vor Geltung des bisherigen Netzkodex angeschlossene Bestandsanlagen weiterhin auszunehmen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
-
28.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung von Anhang B der EU-Verordnung 838/2010 zu Übertragungsnetzentgelten
Der BDEW fordert die Beibehaltung von Anhang B der Verordnung (EU) Nr. 838/2010. Die dort festgelegten Vorgaben zu den von Stromerzeugern zu tragenden Übertragungsnetzentgelten sollen nicht aufgehoben werden, solange keine tragfähige alternative Regelung besteht. Der BDEW setzt sich dafür ein, die bestehenden Vorgaben zur Begrenzung der Erzeugernetzentgelte beizubehalten, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen Erzeugungsanlagen in benachbarten Märkten zu vermeiden und den grenzüberschreitenden Stromhandel nicht zu beeinträchtigen.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 31.08.2026
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Adressatenkreis:
-
28.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Private und betriebliche Altersvorsorge stärken
Die R+V setzt sich dafür ein, das bewährte Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung (bAV) und privater Altersvorsorge (pAV) zu erhalten und insbesondere die zweite und dritte Säule zu stärken. In der geförderten pAV setzen wir uns ein für eine vorab planbare lebenslange monatliche Rente. Bei der bAV setzt sich die R+V für einen höheren Verbreitungsgrad insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ein.
- Bereitgestellt von: R+V Versicherung AG am 31.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
ITAD begrüßt das Ziel, UVP-Verfahren für umwelt- und klimaschutzdienende Änderungsvorhaben zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die vorgesehene Privilegierung nach § 9 Abs. 3a UVPG-E i. V. m. Anlage 1a sollte jedoch auch thermische Abfallbehandlungsanlagen erfassen. ITAD fordert daher, klar definierte Maßnahmen an TAB, etwa zur Steigerung der Energieeffizienz, Wärmeauskopplung und Abwärmenutzung, Energiespeicherung sowie Elektrifizierung fossil betriebener Nebenprozesse, in Anlage 1a aufzunehmen. Voraussetzung sollten klare Kriterien und Schwellenwerte sein, die erhebliche zusätzliche Umweltauswirkungen ausschließen. Perspektivisch sollte auch die Einbeziehung weiterer Dekarbonisierungstechnologien wie CO2-Abscheidung geprüft werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 31.08.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisorientierte Ausgestaltung der tatbestandlichen Voraussetzungen (insbesondere die Ermittlung des betragsmäßigen Schwellenwerts) für die Einführung der Kassenpflicht
- Bereitgestellt von: Dipl.-Finw. Mirco Heidrich am 31.08.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Austausch zu im Koalitionsvertrag verankerten Plänen, im Handel neben Bargeld, ein digitales Zahlverfahren verpflichtend einzuführen. Hinweis auf die Bedeutung der girocard als nationales Zahlverfahren und wichtigste und meistgenutzte Debitkarte in Deutschland.
- Bereitgestellt von: Initiative Deutsche Zahlungssysteme e.V. am 31.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
31.08.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserungen für Studierendenwerke bei der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung
Bei der Neufassung des UVgO fordert das DSW im § 2 mehrere Anpassungen für die Studierendenwerke in Absatz 2 und 3. Hier geht es um die Wertgrenze von 50.000 € und die Bekanntmachung ab 25.000 €, wir fordern eine Wertgrenze von min. 100.000 € für Direktaufträge sowie eine Erhöhung der Bekanntmachungsgrenze auf min. 50.000 €.
- Bereitgestellt von: Deutsches Studierendenwerk am 28.08.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Reform der Unterschwellenvergabeverordnung
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Adressatenkreis:
-
27.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung innovativer Förderinstrumente in der Energiewende
Konzentration der begrenzt verfügbaren staatlichen Zuschussmittel auf alternativlose Anwendungsfälle in der Wärmewende. Stemmen der Hauptlast der der Finanzierung durch staatliche Förderkredite und Bürgschaften. Anpassung der Anforderungen von Krediten an realwirtschaftliche Vorgaben. Schaffung eines nachhaltigen Finanzierungsinstrumentes außerhalb der Schuldenbremse. Aufstockung von Eigenkapital der Förderbanken. Nutzung weiterer innovativer Finanzierungsmodelle wie Beteiligungen wie Bürgerfonds vor Ort, Öffentlich-Private Kooperationsmodelle, Energiewende-Fonds und Blended-Finance Modelle.
- Bereitgestellt von: Roundtable Wärmewende am 28.08.2026
-
Adressatenkreis:
-
12.02.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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-
-
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Zu Regelungsvorhaben: