Stellungnahmen/Gutachten
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24.342 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (24.342)
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Zu Regelungsvorhaben:
Steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen
§ 21a KStG regelt die steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen. Die heutige Regelung erscheint sachgerecht.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
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20.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
eHealth-Versorgung der Privatversicherten sicherstellen
Es müssen die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Nutzung der digitalen Infrastruktur durch Privatpatienten geschaffen werden. Eine zu errichtende Digitalagentur soll - zumindest für Versicherten-Anwendungen - keine konkreten, anwendungsbezogenen Vorgaben machen. Neue Funktionen wie die E-Überweisung sollten so konzipiert werden, dass sie auch bei Privatversicherten genutzt werden können. Zudem sollte die Umsetzung von grundlegenden Prozesskomponenten (wie u.a. das Ausstellen von E-Rezepten, der Zugriff und die Befüllung der elektronischen Patientenakte) in Primärsystemen der Leistungserbringer verbindlich geregelt werden, so dass diese auch für privat Versicherte funktionieren.
- Bereitgestellt von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.10.2026
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Adressatenkreis:
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13.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bildungsgerechtigkeit, psychosoziale Gesundheit und Teilhabe junger Menschen stärken
Strategie zur Stärkung mentalen Gesundheit junger Menschen auf den Weg bringen; junge Menschen an der Erarbeitung der Strategie beteiligen; Multiprofessionelle Zusammenarbeit als Qualitätsmerkmal guter Bildung stärken – durch bundesweite Qualitätsanforderungen und ein eigenständiges Förderprogramm, um die entsprechenden Erkenntnisse aus dem Startchancen-Programm in die Fläche zu bringen; Präventionsorientiertes Programm gegen Schulabsentismus aufsetzen; Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit als präventive Infrastruktur dauerhaft durch Co-Finanzierung Bund sichern und ausbauen; Etablierung gesundheits- und entwicklungsförderlicher Lern- und Schulstrukturen; gezielter Bildungsunterstützung vulnerabler Gruppen, insbesondere von Armut Betroffene.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Deutsche Telekom setzt sich für eine technologieneutrale und wettbewerbsoffene Ausgestaltung des europäischen Vergabeverfahrens für 2-GHz-Frequenzen für mobile Satellitendienste (MSS) ein. Ziel ist die Ermöglichung europäischer, von Mobilfunknetzbetreibern geführter Kooperationsmodelle zur Bereitstellung satellitengestützter Direct-to-Device-Dienste. Hierzu werden insbesondere Anpassungen der Zulassungsvoraussetzungen und vertraglichen Anforderungen angestrebt, um den gesicherten Zugang zu ITU-Frequenzanmeldungen sowie die flexible Einbindung externer Satelliteninfrastruktur zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die regulatorische Verantwortung, die operative Kontrolle über die Frequenznutzung sowie Sicherheitsanforderungen beim europäischen Betreiber verbleiben.
- Bereitgestellt von: Deutsche Telekom AG am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strommarktdesign, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien dauerhaft sichert
Alterric setzt sich für ein zukunftsfähiges Strom- und Energiemarktdesign ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien (insb. Wind an Land, PV, Speicher) erhält. Wir setzen uns dafür ein, dass Risiken im Anlagenbetrieb dauerhaft und angemessen abgesichert werden, um Finanzierungskonditionen für die kapitalintensiven erneuerbaren Energien zu verbessern und damit die Ausbauziele zu erreichen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiges Strompreisniveau für unseren Industriestandort zu sichern. Dazu braucht es angemessene staatliche Förder- und Absicherungsinstrumente, wie auch staatliche Absicherungen für private Verträge (PPAs). Für die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren setzen wir uns auch in weiteren Strommarktfragen ein (z.B. Kapazitätsmärkte, Gebotszonen)
- Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
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09.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Da der vielseits diskutierte sog. „Redispatch-Vorbehalt“ den dringend benötigten Zubau der Erneuerbaren durch Investitionsunsicherheiten und einseitigen Kostenbelastungen massiv gefährden würde, lehnt Alterric den ungedeckelten Redispatch-Vorbehalt generell ab und beteiligt sich hier proaktiv an der politischen Debatte. Alterric fordert stattdessen insbesondere die Umsetzung alternativer politischer Hebel, die geeignet sind, die Kosten- und Systemeffizienz zu steigern, darunter beispielsweise den rechtlichen Anspruch für Anlagenbetreiber auf Überbauung des Netzverknüpfungspunktes und das gezielte und beschleunigte Vorantreiben von Standardisierung, Digitalisierung und effizienteren Strukturen bei Netzanschlussverfahren sowie Beschleunigungsmaßnahmen im Rahmen des Netzausbaus.
- Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
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17.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Strommarktdesign, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien dauerhaft sichert
Alterric setzt sich für ein zukunftsfähiges Strom- und Energiemarktdesign ein, dass die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energien (insb. Wind an Land, PV, Speicher) erhält. Wir setzen uns dafür ein, dass Risiken im Anlagenbetrieb dauerhaft und angemessen abgesichert werden, um Finanzierungskonditionen für die kapitalintensiven erneuerbaren Energien zu verbessern und damit die Ausbauziele zu erreichen und gleichzeitig ein wettbewerbsfähiges Strompreisniveau für unseren Industriestandort zu sichern. Dazu braucht es angemessene staatliche Förder- und Absicherungsinstrumente, wie auch staatliche Absicherungen für private Verträge (PPAs). Für die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren setzen wir uns auch in weiteren Strommarktfragen ein (z.B. Kapazitätsmärkte, Gebotszonen)
- Bereitgestellt von: Alterric GmbH am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
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01.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung des europäischen Binnenmarkts und Abbau regulatorischer Handelshemmnisse
Unilever bekennt sich zu einem starken europäischen Binnenmarkt und dem freien Warenverkehr innerhalb der EU. Bestehende wettbewerbsrechtliche Regelungen bieten bereits einen geeigneten Rahmen, um ungerechtfertigte territoriale Lieferbeschränkungen (sog. TSCs) zu adressieren. Zusätzliche regulatorische Eingriffe halten wir daher nicht für erforderlich. Um den Binnenmarkt weiter zu stärken, sollte der Fokus stattdessen auf dem Abbau regulatorischer Hürden liegen, insbesondere bei Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben.
- Bereitgestellt von: Unilever Deutschland GmbH am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
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09.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
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Adressatenkreis:
-
06.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine umfassende Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sowie weiterer offshore-relevanter Regelungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit, Effizienz und Realisierungsfähigkeit. Er setzt sich ein für die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfDs) als neues Förderinstrument, eine Reduktion der Bebauungsdichte zur Steigerung der Volllaststunden, eine Reform des Ausschreibungsdesigns sowie für eine gesetzliche Ermöglichung kombinierter Anschlusskonzepte für Offshore-Elektrolyse. Der BDEW fordert zudem praxistaugliche Anpassungen der Realisierungsfristen und Bedingungen für den Weiterbetrieb bestehender Offshore-Windparks.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der BDEW fordert eine umfassende Novellierung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) sowie weiterer offshore-relevanter Regelungen zur Verbesserung der Investitionssicherheit, Effizienz und Realisierungsfähigkeit. Er setzt sich ein für die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfDs) als neues Förderinstrument, eine Reduktion der Bebauungsdichte zur Steigerung der Volllaststunden, eine Reform des Ausschreibungsdesigns sowie für eine gesetzliche Ermöglichung kombinierter Anschlusskonzepte für Offshore-Elektrolyse. Der BDEW fordert zudem praxistaugliche Anpassungen der Realisierungsfristen und Bedingungen für den Weiterbetrieb bestehender Offshore-Windparks.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.10.2026
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Adressatenkreis:
-
07.10.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 15.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
-
Adressatenkreis:
-
06.10.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf Einkommenssteuerreformgesetz, Anhebung Pauschsteuer geringfügig Beschäftigte
Änderung des Einkommenssteuerreformgesetzes, Aufhebung der Anhebung der Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
-
BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2026
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf Einkommenssteuerreformgesetz, Anhebung Pauschsteuer geringfügig Beschäftigte
Änderung des Einkommenssteuerreformgesetzes, Aufhebung der Anhebung der Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte
- Bereitgestellt von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
-
BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG)
Geplante Nachschärfungen beim Zugang zu medizinischem Cannabis sollen unter Berücksichtigung der Abgrenzung zwischen medizinischer und nicht-medizinischer Nutzung sowie möglicher Verlagerungs- und Schwarzmarkteffekte ausgestaltet werden.
- Bereitgestellt von: Jennifer Thumm am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
-
BT-Drs. 21/3061
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
09.02.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf zur „Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen“ bildet den ersten Schritt zur vollständigen Ablösung der StVZO und enthält die künftige FGBV mit Änderungen im Bereich Fahrzeugtechnik, Betriebserlaubnis und Genehmigungsverfahren.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
-
Adressatenkreis:
-
11.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vierte Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV)
Aufgrund Artikel 2 des Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen vom 22. Juni 2026, das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. Juli 2026 geändert worden ist, bedarf es einer redaktionellen Folgeänderung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) bezüglich der Bewehrung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen.
- Bereitgestellt von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf zur Vierten Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV)
-
Adressatenkreis:
-
02.10.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung verbindlicher Prüfkriterien für energiewirtschaftliche Rechtsetzung auf Bundesebene
Der BDEW setzt sich für verbindliche Prüfkriterien zur Vermeidung unnötiger Bürokratiekosten in Energiehandel und -vertrieb bei Gesetzgebungs- und Festlegungsverfahren auf Bundesebene ein. Er fordert eine dokumentierte Prüfung milderer Mittel, realistische und adressatengerechte Kosten-Nutzen-Abschätzungen sowie die transparente Begründung nationaler Übererfüllungen von EU-Vorgaben. Die Branche soll frühzeitig einbezogen werden. Umsetzungsfristen sollen erst bei finalen, widerspruchsfreien Vorgaben beginnen und technische Abhängigkeiten sowie kumulative Belastungen berücksichtigen. Der BDEW setzt sich zudem für vorgelagerte Markttests, Rückfalloptionen und verbindliche Evaluationen mit Korrekturmechanismen ein.
- Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.10.2026
-
Adressatenkreis:
-
14.10.2026
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
135e SGB V + Anlage 1 SGB V; GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Umsetzung des § 135e Absatz 1 SGB V ("Die Qualitätskriterien nach Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c haben sich insbesondere auf das ärztliche Personal und das Pflegepersonal zu beziehen"
- Bereitgestellt von: Deutscher Pflegerat am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien
Investitionssicherheit und kosteneffizienter Ausbau der Erneurbaren Energien sichern
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien
Investitionssicherheit und kosteneffizienter Ausbau der Erneurbaren Energien sichern
- Bereitgestellt von: Vattenfall GmbH am 15.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
-
BT-Drs. 21/7867
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Aktuelle und interoperable Straßeninfrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz
Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen für die Erhebung, Aktualisierung, Qualitätssicherung und Nutzbarmachung digitaler Bestands-, Zustands- und Infrastrukturdaten im Bundesfernstraßennetz zu verbessern. Ziel ist eine vollständigere, aktuellere und interoperable Datenbasis für Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dazu gehören insbesondere standardisierte Datenstrukturen, moderne 3D-Erfassung, Mobile Mapping, GIS-Anwendungen, BIM-Bestandsmodelle und digitale Zwillinge. Die Deutsche InfraSoft GmbH setzt sich dafür ein, die in §5 (IVSG) festgehaltene Pflicht zur Datenbereitstellung auf weitere Straßeninfrastrukturdaten als bisher in §2 Nummer 6 (IVSG) für Daten festgelegten Begriffsbestimmungen zu erweitern.
- Bereitgestellt von: Deutsche InfraSoft GmbH am 14.10.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
-
BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
13.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben: