Stellungnahmen/Gutachten
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21.971 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.971)
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Zu Regelungsvorhaben:
EU-Methanverordnung rechtssicher ausgestalten
Die EU-Methanverordnung sieht Anpassungen ab 2027 vor, die in der Praxis nicht umsetzbar sind. Daher braucht es Regelungen für Importeure von Gas, Öl oder Kohle, die rechtssicher und praktikabel umgesetzt werden können.
- Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 17.07.2026
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Adressatenkreis:
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14.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierter Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr
MAHLE unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung nachdrücklich, einen Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr zu entwickeln. Dieser sollte darauf abzielen, kurz- bis mittelfristig alle politisch-regulatorischen Hürden entlang der Wertschöpfungskette abzubauen und den Markteintritt der Technologiepfade einzuleiten. Zu den zentralen Anliegen zählen der Aufbau von Wasserstofftankinfrastruktur, die energiesteuerliche Gleichbehandlung von Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor sowie die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe in den CO2-Flottenregulierungen.
- Bereitgestellt von: MAHLE International GmbH am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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16.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ambitionierter Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr
MAHLE unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung nachdrücklich, einen Masterplan für Wasserstoff und strombasierte Kraftstoffe im Verkehr zu entwickeln. Dieser sollte darauf abzielen, kurz- bis mittelfristig alle politisch-regulatorischen Hürden entlang der Wertschöpfungskette abzubauen und den Markteintritt der Technologiepfade einzuleiten. Zu den zentralen Anliegen zählen der Aufbau von Wasserstofftankinfrastruktur, die energiesteuerliche Gleichbehandlung von Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor sowie die Berücksichtigung erneuerbarer Kraftstoffe in den CO2-Flottenregulierungen.
- Bereitgestellt von: MAHLE GmbH am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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16.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Versteigerungen in 2026 und 2027 sowie rechtssichere und rechtzeitige Überführung des nationalen Emissionshandels in das europäische ETS II.
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)
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BT-Drs. 20/13585
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wasserstoff-Marktdesign weiterentwickeln
Einführung notwendiger Regelungen für ein Wasserstoffmarktdesign zum Aufbau eines Wasserstoff-Handelsmarktes. Ausgestaltung von Fördermechanismen, wie Wasserstoff-CfDs, im Einklang mit den Markterfordernissen und zur Unterstützung eines wettbewerblichen und liquiden Wasserstoffhandelsmarkets.
- Bereitgestellt von: European Energy Exchange AG am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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16.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einflussnahme bezieht sich auf die Ausgestaltung des geplanten European Competitiveness Fund (ECF) und der künftigen Rahmenbedingungen für InvestEU. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung, die eine stärkere Beteiligung deutscher Förderbanken an der Umsetzung der EU-Haushaltsgarantie ermöglicht. Dafür sollen insbesondere verlässliche Rahmenbedingungen, transparente Beteiligungsstrukturen und vereinfachte Governance- und Berichtsanforderungen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Künftige Ausgestaltung der EU-Kohäsionspolitik
Ziel ist es, für die nächste Förderperiode 2028 - 2034 Vereinfachungen und Erleichterungen in den Strukturfondsverordnungen der Europäischen Union herbeizuführen, um den Verwaltungsaufwand in den Förderbanken zu verringern und mehr Effizienz bei der Umsetzung der Strukturfondsmittel zu erreichen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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06.03.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einflussnahme bezieht sich auf das von der EU-KOM im Kontext der EU-haushaltsreform post 2027 vorgeschlagene Rahmenwerk zur Ausgabenverfolgungs- und Leistungsmessung und dabei insbesondere auf die Berücksichtigung der unterschiedlichen Charakteristik und Wirkung von Zuschuss- und Finanzinstrumenten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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15.04.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausweitung des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) auf den öffentlichen Sektor
Die Perspektiven von Muslim*innen müssen in der Antirassismusarbeit, der Wohlfahrtsförderung und der politischen Teilhabe sichtbar und wirksam einbezogen werden. Antisemitismus, anismuslimischer Rassismus und jede Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit müssen mit gleicher Konsequenz bekämpft werden. Das AGG schützt nicht ausreichend vor struktureller Diskriminierung - insbesondere nicht in staatlichen Institutionen. Wir fordern, wie zahlreiche Fachstellen, dass das AGG auf den öffentlichen Sektor ausgeweitet wird, eine gesetzliche Verankerung zielgruppenspezifischer Antidiskriminierungsberatung und die Einbindung muslimischer und migrantischer Selbstorganisationen in Antidiskriminierungsstrukturen auf Bundes- und Landesebene.
- Bereitgestellt von: Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. / SmF-Bundesverband am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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12.05.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die UFA GmbH begleitet das Regelungsvorhaben eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes mit Blick auf seine Auswirkungen auf den deutschen Produktionsstandort sowie die Finanzierung audiovisueller Inhalte. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Film- und Fernsehproduktion in Deutschland zu fördern und die Produktionsbranche in Deutschland nachhaltig zu stärken.
- Bereitgestellt von: UFA GmbH am 16.07.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die UFA GmbH begleitet das Regelungsvorhaben eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes mit Blick auf seine Auswirkungen auf den deutschen Produktionsstandort sowie die Finanzierung audiovisueller Inhalte. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Film- und Fernsehproduktion in Deutschland zu fördern und die Produktionsbranche in Deutschland nachhaltig zu stärken.
- Bereitgestellt von: UFA GmbH am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die UFA GmbH begleitet das Regelungsvorhaben eines Mediendienste-Investitionsverpflichtungsgesetzes mit Blick auf seine Auswirkungen auf den deutschen Produktionsstandort sowie die Finanzierung audiovisueller Inhalte. Ziel der Interessenvertretung ist es, praxistaugliche und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für die Film- und Fernsehproduktion in Deutschland zu fördern und die Produktionsbranche in Deutschland nachhaltig zu stärken.
- Bereitgestellt von: UFA GmbH am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung europäischer audiovisueller Werke durch eine Investitionsverpflichtung für Mediendiensteanbieter (Mediendienste-Investitionsverpflichtungs-Gesetz - MedienInvestVG)
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BR-Drs. 324/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Einflussnahme bezieht sich auf die Ausgestaltung des geplanten European Competitiveness Fund (ECF) und der künftigen Rahmenbedingungen für InvestEU. Ziel ist eine praxistaugliche Ausgestaltung, die eine stärkere Beteiligung deutscher Förderbanken an der Umsetzung der EU-Haushaltsgarantie ermöglicht. Dafür sollen insbesondere verlässliche Rahmenbedingungen, transparente Beteiligungsstrukturen und vereinfachte Governance- und Berichtsanforderungen sichergestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
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23.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir kritisieren die mangelhafte Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie.
Die Streichung der 65%-Regel und die Einführung einer „Biotreppe“ kritisieren wir deutlich, da sie den Zielpfad zur Klimaneutralität im Gebäudesektor gefährden, Planungssicherheit für Haushalte und Handwerk reduzieren und Mieter:innen dem Risiko steigender Kosten durch Gasheizungen aussetzen. Wir fordern, dass die EPBD im Sinne des "Efficiency First" Prinzip umgesetzt wird, um das Potenzial der Richtlinie für den Sanierungshochlauf und einen verlässlichen Dekarbonisierungspfad im Gebäudesektor zu entfalten. Unter anderem sollen die Primärenergiefaktoren höher angesetzt und One-Stop-Shop eingeführt werden, sowie Mindesteffizienzstandarde auch für den Wohnbereich.
- Bereitgestellt von: Deutsche Umwelthilfe e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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BT-Drs. 21/6278
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
09.06.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Tarifbindung durch Positivanreize stärken
Die Lufthansa Group plädiert dafür, die Tarifbindung durch attraktive, bürokratiearme gesetzliche Rahmenbedingungen zu fördern, die den Mehrwert tariflicher Lösungen wieder sichtbar machen.
- Bereitgestellt von: Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
-
15.07.2026
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bundeseinheitliche Regelung der Pflegefachassistenzausbildung
Angestrebt wird die erstmalige Regelung einer Pflegefachassistenzausbildung per Bundesgesetz mit dem Ziel, die Kompetenzen von Pflegefachassistent:innen transparent und einheitlich zu gestalten und an den komplexen Versorgungsbedarfe der Bevölkerung auszurichten. Gegenüber den bisher geltenden Länderbestimmungen ist die Ausbildungsqualität bundesweit entsprechend zu verbessern, was u.a. folgende Regelungen erfordert: eine Mindestdauer von 2 Jahren und eine generalistische Struktur; die Mindestanforderungen an Schulen, Qualifikation der Lehrenden und Praxisanleitung dürfen die Standards der Ausbildung nach PflBG nicht unterschreiten.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung (Pflegefachassistenzeinführungsgesetz)
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BT-Drs. 20/13634
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
03.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Heilberufereformen: Medizinisch-technische Berufe
Qualitätsstandards der Lehrer:innenqualifikation in medizinisch-technischen Berufen sollen gesichert werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Vorschlagsentwurf CA/PL 21/25 der Europäischen Patentorganisation (EPO) formuliert eine gemeinsame europäische Position zu den drei zentralen, bislang umstrittenen Kernbereichen der materiellen Patentrechtsharmonisierung (SPLH): Einführung einer Neuheitsschonfrist (grace period), Behandlung kollidierender Patentanmeldungen (conflicting applications) sowie Voraussetzungen und Umfang von Vorbenutzungsrechten (prior user rights). Der Entwurf legt die europäische „Red Line“ fest: Europa ist unter bestimmten Bedingungen bereit, eine Neuheitsschonfrist zu akzeptieren (großes Zugeständnis an die USA und andere Systeme ist), fordert im Gegenzug eine strikte Regelung bei kollidierenden Anmeldungen und Absicherung des Systems durch ein starkes, harmonisiertes Vorbenutzungsrecht.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Patentanwälte e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
-
20.02.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
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Adressatenkreis:
-
16.04.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
29.06.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
06.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Nationalen Umsetzung des Bankenpakets (CRR III / CRD VI)
Korrekte Umsetzung des EU-Bankenpakets bei angemessener Ausübung nationaler Wahlrechte (z.B. Vermeidung übermäßiger zusätzlicher Bürokratie für kleine Institute bei Management von ESG-Risiken, Fortführung aktueller Praktiken bei Eignungsprüfungen von Leitungspersonal, Übernahme von Übergangsregelung für Wohnimmobilien im Output Floor). Verbesserung des nationalen Regulierungsrahmens für die Kreditwirtschaft, u.a. verhältnismäßige Anzeigepflichten und Aufsichtsbefugnisse, pragmatische Organkreditregelungen, praxistauglicher AGB-Änderungsmechanismus, Berücksichtigung der Spezifika der verschiedenen Säulen der deutschen Kreditwirtschaft.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken und zur Entlastung der Kreditinstitute von Bürokratie (Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG)
-
BT-Drs. 21/3058
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Betroffene Bundesgesetze (19):
- KredWG [alle SG hierzu]
- SolvV 2014 [alle SG hierzu]
- FinDAGebV [alle SG hierzu]
- SAG [alle SG hierzu]
- AnzV 2006 [alle SG hierzu]
- GroMiKV 2014 [alle SG hierzu]
- InstitutsVergV 2014 [alle SG hierzu]
- PrüfbV 2015 [alle SG hierzu]
- FinDAG [alle SG hierzu]
- ZAG 2018 [alle SG hierzu]
- WpIG [alle SG hierzu]
- WpI-AnzV [alle SG hierzu]
- KrZwMG [alle SG hierzu]
- KMAG [alle SG hierzu]
- KAGB [alle SG hierzu]
- VAG 2016 [alle SG hierzu]
- RBkG [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV [alle SG hierzu]
- BauSparVetrAbwV 2 [alle SG hierzu]
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Forderungen zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen und Transformation
Zur Stimulierung nachhaltiger Infrastrukturinvestitionen für die Bewältigung der Transformationserfordernisse setzen wir uns für Folgendes ein: 1. Standardisierte und transparente Modelle für Kooperative Partnerschaftsmodelle (ÖPP) in der Breite etablieren 2. Wirtschaftlichkeit über den Lebenszyklus der Infrastruktur berücksichtigen 3. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren 4. Garantiestrukturen von Bund und Ländern 5. Breitere Finanzierungsbasis zur Auflösung des kommunalen Investitionsstaus bei der Bewältigung der Anforderungen aus Transformation bzw. Energiewende.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 16.07.2026
-
Adressatenkreis:
-
02.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben: