Stellungnahmen/Gutachten
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16.475 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (16.475)
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Zu Regelungsvorhaben:
Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung des Mobilitätsbudget, Handhabung Pauschalversteuerung geldwerter Vorteil und dem damit verbundenen administrativen Aufwand für Unternehmen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Betriebliche Mobilität e.V. am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) -
BT-Drs. 20/12780
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024)
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BR-Drs. 369/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.05.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verhindern der Einführung einer Beschlusskompetenz für virtuelle WEG-Versammlungen; Einführung eines Anspruchs auf hybride WEG-Versammlungen
- Bereitgestellt von: Wohnen im Eigentum e.V. am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9890
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen
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BT-Drs. 20/9890
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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09.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf schreibt einen deutschen Alleingang der BaFin fort, der bei grenzüberschreitend tätigen deutschen Verpflichteten bereits verschiedene digitale Geschäftsmodelle verhindert hat. Ziel der lobbyistischen Maßnahme ist es, grenzüberschreitende Identifizierungen im Binnenmarkt auch für Kunden in Deutschland zu ermöglichen. Deshalb sollte der deutsche Verordnungsgeber bereits jetzt - vor einer unmittelbaren Anwendbarkeit europäischer Regelungen zur Durchführung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten (§ 21 Abs. 2 S. 1 GwVideoIdentV-E) - die Anforderungen an die in anderen Mitgliedsstaaten schon etablierten und bewährten Standards anpassen.
- Bereitgestellt von: Digital Lending Association e.V. am 03.06.2024
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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03.06.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung erneuerbarer Energien in Bauvorhaben, Schaffung von Anreizen für Architekten zur Integration erneuerbarer Energien und Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsprozesse.
- Bereitgestellt von: Bundesarchitektenkammer e.V. am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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22.03.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Systemdienliche Ausgestaltung der Kapazitätsausschreibungen
Wir setzen setzten uns dafür ein, dass im Zuge der Kraftwerksstrategie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gewährleisten, dass neue Anlagen und solche, die von einem kommenden Kapazitätsmechanismus bzw. einem zukünftigen Kapazitätsmarkt umfasst werden, an solchen Standorten errichtet werden, die für das Stromsystem besonders relevant sind. Unter dieser Voraussetzung müssen diese Standorte bei den Ausschreibungen der geplanten Kraftwerksstrategie ein level-playing-field vorfinden. Konkret kann dies z.B. durch die Implementierung eines Netzfaktors bzw. einer lokalen Komponente in den Ausschreibungen erreicht werden. Erhalten sollen dies Anlagen an Standorten, die heute und perspektivisch positiv redispatcht werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundliche Ausgestaltung von Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt
Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität im Rahmen der Kraftwerksstrategie wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich realistische Umsetzung der Kraftwerksstrategie i.V.m. einem Kapazitätsmechanismus, was beispielsweise im Rahmen der Adaption des Belgischen Kapazitätsmarktmodells gelingen kann. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus, auf Perspektiven für Mitarbeiter und ein stabiles Strommarktsystem, zu dem der Erhalt einer einheitlichen Strompreiszone gehört. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Rückforderungsansprüche begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Investitionsfreundliche Ausgestaltung von Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmarkt
Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität im Rahmen der Kraftwerksstrategie wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich realistische Umsetzung der Kraftwerksstrategie i.V.m. einem Kapazitätsmechanismus, was beispielsweise im Rahmen der Adaption des Belgischen Kapazitätsmarktmodells gelingen kann. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus, auf Perspektiven für Mitarbeiter und ein stabiles Strommarktsystem, zu dem der Erhalt einer einheitlichen Strompreiszone gehört. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Rückforderungsansprüche begrenzt werden.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung (Kraftwerkssicherheitsgesetz)
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Berücksichtigung systemrelevanter Kraftwerksstandorte bei Konzeption und Aufbau des H2-Kernnetzes
Die Planungsgrundsätze und das Finanzierungregime für das H2-Kernnetz sollen so umgesetzt werden, dass das Kernnetz auch an solche Standorte herangeführt wird, an denen sich heute systemrelevante Kraftwerke (Kraftwerke in der Netzreserve) befinden. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn an diesen Standorten fortgeschrittene Planungen für die Errichtung von H2-Kraftwerken bzw. H2-Ready-Kraftwerke bestehen. H2-Kraftwerke müssen wirtschaftlich in die Lage versetzt werden, ihren Anteil an der H2-Kernnetz-Finanzierung leisten zu können. Das Kernnetz muss Zugang zu H2-Quellen und H2-Speichern erhalten.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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01.03.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Ermöglichung von Neubau/Umrüstung von Kraftwerken bestehenden Netzreserve-Standorten
Angestrebt wird eine Anpassung des §13b EnWG, der eine Umrüstung oder den Neubau von Kraftwerken an bestehenden Netzreserve-Standorten ermöglicht. Hierzu sollte eine vorzeitige Entlassung aus der Systemrelevanz rechtssicher vorgenommen werden können. Bisher ist gesetzlich nicht vorgesehen, Kraftwerke vorzeitig aus der Netzreserve zu entlassen - auch nicht, um die Inbetriebnahme eines Neubaus oder eines umgerüsteten Kraftwerks zu gestatten (und etwa Anlagenteile für eine neue Anlage zu nutzen).
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
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11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ermöglichung eines wirtschaftlichen Betriebs von Netzreserve-Kraftwerken
Vier unserer Steinkohleblöcke können nicht stillgelegt werden, weil sie bis 2031 qua Ausweisung durch die BNetzA in der Netzreserve gebunden sind. Zwei weitere Blöcke sind vorerst bis 2026 als systemrelevant ausgewiesen. Ziel ist eine Anpassung des §13b EnWG, die einen wirtschaftlichen Betrieb von systemrelevanten Anlagen ermöglicht oder eine Verordnung gemäß 13i Abs. 3 Nr.2 EnWG. Eine bloße Kostenerstattung ist nicht mit unternehmerischen und eigentumsrechtlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere für so lange und mehrfach verlängerte Ausweisungszeiträume. Darüber hinaus stellt eine gesetzliche Erlaubnis, diese Anlagen vorübergehend abhängig von der Höhe des Strompreises am Strommarkt teilnehmen lassen zu dürfen, eine Möglichkeit dar, dämpfend auf den Strompreis zu wirken.
- Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 03.06.2024
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Adressatenkreis:
-
11.04.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben: