Regelungsvorhaben

Keine zusätzlichen bürokratischen Meldepflichten für Transportunternehmen im VUDat-DV

Angegeben von:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. (R003514) am 27.06.2024

Beschreibung:
Die Verkehrsunternehmensdatei wird nach § 15 GüKG vom BALM betrieben. Die Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung (VUDat-DV) regelt die einzelnen Modalitäten und die Pflichten der Unternehmen bzgl. der vorzunehmenden Eintragungen und der zur Verfügung zu stellenden Information. Der BGL setzt sich dafür ein, dass keine zusätzlichen bürokratischen Meldepflichten für Transportunternehmen, die vermeidbar wären, in die VUDat-DV aufgenommen werden.

Zu Regelungsentwurf

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406260229 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 01.03.2024 an:

      • Bundesregierung

Nach oben blättern