Stellungnahmen/Gutachten
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18.618 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.618)
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Zu Regelungsvorhaben:
Strategische Ausrichtung und Koordinierung der Tourismuspolitik der Bundesregierung
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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05.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
- Gesetzliche Konkretisierung des Anspruchs auf einkommens- und vermögensunabhängige pflegerische Notversorgung und Notfallassistenz im Falle der Wegweisung einer Tatperson, die Pflege/Assistenz leistet. - Einführung von Regelungen, die auch bei dem Auftreten von Gewalt in Einrichtungen oder für den Fall, dass auch die Tatperson eine Behinderung hat Schutz gewährleisten (Stichwort Betreuungsrecht, Stichwort Näherungsverbot, Stichwort Mangel an barrierefreiem Wohnraum).
- Bereitgestellt von: Weibernetz e. V. Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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16.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren, eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen und eine Einführung einer privatwirtschaftlich organisierten Frühstartrente.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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07.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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24.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 / Vorschlag für einen Chemie Omnibus COM(2025) 531
Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Die geplante Novelle muss sicherstellen, dass die dringend von der Industrie erwarteten Vereinfachungen umgesetzt werden und die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen reduziert werden z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung.
- Bereitgestellt von: L'Oreal Deutschland GmbH am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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15.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMJV): Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Stärkung von Flexibilisierung der Stromnetze sowie des vorauslaufenden Netzausbaus
Unterstützung von Flexibilisierung der Stromnetze sowie des vorauslaufenden Netzausbaus zur Vorbereitung auf den weiteren Hochlauf der E-Mobilität und zur Nutzung dezentraler Flexibilitäten
- Bereitgestellt von: Volkswagen Group Charging GmbH am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
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BT-Drs. 20/10014
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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08.10.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorhaben der weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung leicht modifizieren.
Nach § 753 Abs. 6 S. 1 ZPO-E „darf“ der Gerichtsvollzieher Rechtsanwälten, Behörden usw. Dokumente elektronisch übermitteln. Dies sollte, ähnlich wie bei den in § 130d Satz 1 ZPO genannten Beteiligten (Rechtsanwalt, Behörde, Person des öffentlichen Rechts), als „Muss-Regelung“ verpflichtend umgestaltet werden. Elektronischer Datenausaustausch bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach § 829 ZPO-E sollte als „echter“ digitaler, bidirektionaler Datenaustausch erfolgen, der eine weitergehende automatisierte Verarbeitung sicherstellt Hinweis auf geplante Einstellung des Inlandsscheckinkassoverfahrens Ausreichend lange Übergangsfrist von mindestens zwei Jahren.
- Bereitgestellt von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMJV): Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung
Der DVTA befürwortet nicht die Neuregelung in Artikel 1 Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung, insbesondere in § 2 Abs. 3 n.F., da die in § 145 Abs. 2 Satz 1 Nummer 5 StrlSchV benannten Personen genauso vom Fachkräftemangel betroffen sind, wie die MTR und die fachkundigen ärztlichen Personen. Zudem besteht eine klare teleradiologische Regelung, die sich in der Praxis bewährt hat und auch für das Mammographie Screening zur Anwendung kommen kann. Ein qualitätsgesichertes und den Patientenschutz wahrendes Mammographie Screening kann nur durch MTR oder fachkundige ärztliche Personen, die die „ständige Aufsicht und Verantwortung“ über Personen nach § 145 Abs. 2 Satz 1 Nummer 5 StrlSchV haben, gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen und Ergänzungen des MTBG
Der DVTA sieht Bedarf, die MT-Berufe und deren Ausbildung praxisnah weiterzuentwickeln und dementsprechend das MTBG anzupassen.
- Bereitgestellt von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
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26.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sachgerechte Einbeziehung thermischer Abfallbehandlungsanlagen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie
Das NIS2-Umsetzungsgesetzes muss mit einer klaren Strategie zur Vermeidung bürokratischer Doppelbelastungen verknüpft werden. Insbesondere soll eine Zuordnung thermischer Abfallbehandlungsanlagen nur für den Sektor Siedlungsabfallentsorgung, der die kritische Dienstleistung darstellt, erfolgen, und nicht zusätzlich eine Zuordnung zum Energiesektor. Es soll vermieden werden, dass die Anforderungen an die IT-Sicherheit nach 2 Sicherheitskatalogen umgesetzt werden müssen (d.h. "Doppelregulierung" durch parallele Anwendung des BSIG und des EnWG). Außerdem soll das NIS2-Umsetzungsgesetz und das Kritis-Dachgesetz fachlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden.
- Bereitgestellt von: ITAD - Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BR-Drs. 369/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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13.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Betroffene Bundesgesetze (1):
- BSIG 2009 [alle SG hierzu]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Einbeziehung von Selbstständigen in das Aktivrentengesetz
In die geplanten gesetzlichen Regelungen zur sog. „Aktivrente“ müssen von Beginn an die Selbstständigen einbezogen werden.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
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BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der bpa bewertet bpa die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung kritisch. Viele Anforderungen sind zu hoch angesetzt für eine Fachassistenzausbildung von achtzehn Monaten. So ist beispielsweise die Dauer für die schriftlichen Abschlussprüfungen länger vorgesehen als in einigen bestehenden acht-zehnmonatigen Assistenzausbildungen auf Landesebene. Es erscheint so, als ob der Verordnungsgeber bewusst besonders strenge und hohe Anforderungen verankern will, dabei aber verkennt, dass sich hierbei nicht um eine Ausbildung zur Fachkraft, sondern für eine Fachassistenz handelt. Aus Sicht des bpa muss eine solche neue Fachassistenzausbildung auch einen Beitrag leisten, um der drohenden Versorgungskrise in der Pflege zu begegnen. Dazu benötigen wir u.a. viele Pflegeassistenzkräfte.
- Bereitgestellt von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung)
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Adressatenkreis:
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25.11.2025
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zeitnahe Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtrichtlinie
Wir begrüßen die Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtrichtlinie, insbesondere die dort vorgesehenen neuen §27d sowie §27e im Chemikaliengesetz, da sie einen wichtigen Schritt bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit F-Gasen darstellen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Kältemittel Wirtschaft (BVKMW) am 27.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Finanzierung 4. Klärstufe (Änderung der Kommunalen Abwasser-Richtlinie)
Die grundlegende Einschätzung der EU-Kommission, nach der „Humanarzneimittel und Körperpflegeprodukte die beiden Hauptverursacher schädlicher Mikroverunreinigungen“ seien, lässt sich durch wissenschaftliche Studien nicht begründen. Hierbei bleibt unberücksichtigt, dass Arzneimittel nicht mit anderen Waren und Produkten vergleichbar sind, da ihre Anwendung für die gesamte Gesellschaft von Nutzen ist. Pharma Deutschland plädiert daher für eine umfassende Änderung der Finanzierungsregelung für die 4. Klärstufe.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 27.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 15/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung)
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BR-Drs. 15/23
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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14.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung
Das Medizinregistergesetz soll die Nutzung von Daten aus medizinischen Registern für Forschung und Versorgung erleichtern und deren Qualität sowie Transparenz durch Mindeststandards sichern. Es sieht die Einrichtung eines Zentrums für Medizinregister beim BfArM vor, das ein Registerverzeichnis führt und ein freiwilliges Qualifizierungsverfahren anbietet. Pharma Deutschland begrüßt den Entwurf in seiner Zielsetzung, Medizinregister in einem gemeinsamen Katalog zu erfassen, die Qualität der Daten in den Medizinregister zu verbessern und Deutschland auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) für Medizinregister vorzubereiten, bemängelt jedoch, dass der Aufwand zum Erreichen des beabsichtigten Nutzens des Referentenentwurfs außer Verhältnis steht.
- Bereitgestellt von: Pharma Deutschland e.V. am 27.11.2025
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
-
20.11.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen an verschiedenen für die Finanzmarktregulierung relevanten Gesetzen
Anlässlich des Auftrags gemäß Art. 90 (5) MiFID II an die Europäische Kommission („EK“) in Absprache mit ESMA, EBA und ACER2, der ausdrücklich verlangt, auf einer umfassenden Bewertung der Märkte für Warenderivate, Emissionszertifikate und deren Derivate zu basieren hat Energy Traders Europe beschlossen, einen eigenen Bericht in Auftrag zu geben, um zur allgemeinen Diskussion und Entscheidungsfindung beizutragen. Nach einer gründlichen Prüfung des bestehenden (Finanzmarkt-)Regulierungsrahmens, unter Berücksichtigung der während der Krise gemachten Beobachtungen und einer quantitativen Analyse, ergeben sich sieben politische Empfehlungen, denen sich RWE anschließt.
- Bereitgestellt von: RWE am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
-
18.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD in nationales Recht
GIH-Vorschläge für die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie in nationales Recht, insb. in Bezug auf das Gebäudeenergie-Gesetz. Die Bedingungen sollen für Energieberatende, die Baubranche und deren Kunden pragmatisch und sinnvoll ausgestaltet sein.
- Bereitgestellt von: GIH Bundesverband e.V. am 27.11.2025
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Adressatenkreis:
-
13.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225
Wir setzen uns im Rahmen der nationalen Umsetzung der Richtlinie für innovative, praxisnahe und digitale Lösungen ein. Dabei soll die Umsetzung wirksamen Verbraucherschutz gewährleisten und unnötige Hürden beim Produktabschluss vermeiden. Von der Möglichkeit der Ausnahmeregelung für klassische Kreditkarten mit Zahlungsaufschub sollte Gebrauch gemacht werden. Ebenso sollte die Ausnahmeregelung für die Kreditwürdigkeitsprüfung bei geduldeten Überziehungen angewendet werden. Darüber hinaus sollte, wie in der Richtlinie vorgesehen, die freiwillige Produktbündelung bei Restschuldversicherungen ermöglicht werden.
- Bereitgestellt von: Deutsche Kreditbank AG am 26.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge
-
BT-Drs. 21/1851
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Reform einer zukunftsorientierten Notfallversorgung im Interesse der Versichertengemeinschaft
Gegenstand der Interessenvertretung ist der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung. Ziel der Einflussnahme ist die Ausgestaltung der vorgesehenen bundesweiten Strukturen der Notfallrettung, der Ersteinschätzung, der integrierten Notfallzentren sowie der Finanzierung zusätzlicher Notdienststrukturen.
- Bereitgestellt von: BKK Dachverband e.V. am 26.11.2025
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
Organe [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Beeinflussung des Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
1. Das „Gesetz zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes" sollte eingeführt werden, um die durch den hohen Gewinnanspruch der DB InfraGO ansteigenden Trassenpreise insbesondere für den Schienengüter- und Schienenpersonenfernverkehr kurzfristig abzumildern. 2. Notwendig ist die Absenkung der Eigenkapitalrendite über den aktuell im Gesetzesentwurf vorgesehenen Mittelwert aus marktüblichem und risikolosem Zins hinaus. Anzustreben ist stattdessen die vollständige Aussetzung der Gewinnerwirtschaftung mit einer Eigenkapitalrendite von 0,0 Prozent. Damit würde erstmalig eine Gleichbehandlung der Schiene verglichen mit den Bundesfernstraßen und den Wasserstraßen erreicht, mit denen nie eine Rendite erwirtschaftet wurde.
- Bereitgestellt von: Netzwerk Europäischer Eisenbahnen e.V. am 26.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 375/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes -
BT-Drs. 21/1499
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes
-
BR-Drs. 375/25
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
26.11.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung des Antrags der B90/Grüne zur Reformierung von MVZ
Der vorliegende Antrag greift alte, bereits eindeutig beanstandete Forderungen erneut auf und ist in weiten Teilen von einer ablehnenden Sichtweise geprägt. Einzelne Anliegen mögen aus politischer Perspektive nachvollziehbar erscheinen, insgesamt jedoch bleibt der Vorschlag weitgehend realitätsfern und lässt die praktischen Gegebenheiten der ambulanten Versorgung unberücksichtigt. In unserer Stellungnahme wird dargelegt, welche Vorschläge rechtlich nicht haltbar sind und weshalb eine entsprechende Umsetzung in der vorgeschlagenen Form nicht erfolgen kann. Grundsätzlich besteht aus Sicht des BBMV kein Handlungsbedarf, der sich auf einzelne Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren bezieht. Somit wird die grundlegende Prämisse des Antrages der insgesamt abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. am 26.11.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1667
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Medizinische Versorgungszentren reformieren
-
BT-Drs. 21/1667
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
10.11.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Güterkraftverkehrs- und des Personenbeförderungsgesetzes
Die Initiative zielt darauf ab, dass bei der Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) neue Melde- und Informationspflichten vermieden werden, die für Personenkraftverkehrsunternehmen einen bürokratischen Mehraufwand bedeuten. Statt dessen wird empfohlen, einen automatischen Datenabruf zu ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 26.11.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1498
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes
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BT-Drs. 21/1498
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sichtbarkeit der Kreativwirtschaft verstärken
Die KKW ist bezogen auf die Bruttowertschöpfung eine der größten Branchen in Deutschland und rangiert noch vor dem Maschinenbau und der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Daher sind nun endlich auch für sie geeignete Strategien und Rahmenbedingungen zu scha]en, damit sie ihre Wirtschafts-, Innovations- und Integrationskraft im internationalen Wettbewerb voll und nachhaltig entfalten kann. Zugleich braucht es eine besondere Aufmerksamkeit für jene Bereiche der KKW, die zentrale kulturelle Infrastruktur bereitstellen, dabei erheblich zur wirtschaftlichen Wertschöpfung beitragen und deren Bedingungen sich jedoch durch globalen Wettbewerbsdruck und zunehmende regulatorische Anforderungen spürbar verschärft haben.
- Bereitgestellt von: Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V. (VUT) am 26.11.2025
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Adressatenkreis:
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24.11.2025
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: