Stellungnahmen/Gutachten
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21.516 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (21.516)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist es die Tarifbindung der Mitglieder zu fördern und zu stärken, auch soweit sie sich in öffentlichen Vergabeverfahren um Aufträge bewerben, sowie ihnen zu ermöglichen, den Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen zu gewähren. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Arbeitsmarktdienstleistungen. Darüber hinaus wird in Frage gestellt, ob Vergabeverfahren grundsätzlich für die Sicherstellung und Bereitstellung sozialer Dienstleistungen am Menschen geeignet und angemessen sind.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 12.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz)
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BT-Drs. 20/14345
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (8):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der Interessenvertretung ist es die Transformation des Vergaberecht und auch der Vergabepraxis so zu beeinflussen, dass sie den Aufbau und die Erhaltung der notwendigen sozialen Infrastruktur in Deutschland nicht behindert. Insbesondere indem es ermöglicht wird, das in diesem Bereich vorhandene Knowhow, das Erfahrungswissen und das Innovationspotential, dass hierfür dienlich ist, im Rahmen von Vergabeverfahren zu berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. am 12.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)
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BT-Drs. 20/14344
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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01.11.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Farbenpluralität und Technologieoffenheit beim Einsatz von Wasserstoff berücksichtigen.
Es ist dringend notwendig, die weitere Planung anzugehen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Verteilnetze festzulegen. Bei der Umsetzung der Renewable Energy Directive III (RED III) in nationales Recht bis Mitte 2025 ist es wichtig, weiterhin technologieoffen und farbenplural vorzugehen.
- Bereitgestellt von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 12.11.2024
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Adressatenkreis:
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11.11.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (5):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir setzen uns für eine zügige Verabschiedung und gezielte Anpassungen des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes ein. Ziel ist die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure und Wasserstoffinfrastruktur sowie die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die Refinanzierung von Investitionen im Wasserstoffhochlauf auf marktwirtschaftlicher Basis.
- Bereitgestellt von: MorGen Energy AG am 12.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 20/11899
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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23.09.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) (20. WP) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Nutzenbewertungsprozess des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) ist dem medizinischen Fortschritt zunehmend nicht mehr gewachsen. Durch die Zunahme an Orphan Drugs, Gen- und Zelltherapien und dem Trend zur Präzisionsmedizin stoßen die klassischen Pfade der Evidenzgenerierung häufiger an ihre Grenzen. Für solche Therapien braucht es ein offeneres und flexibleres AMNOG.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 11.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anhebung bzw. Aufhebung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs im AMNOG-Bewertungsprozess
Bei zugelassenen Orphan Drugs wird der Zusatznutzen im Rahmen des AMNOG als belegt anerkannt, solange eine jährliche Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro nicht überschritten wird. Die ATSE setzt sich dafür ein, diese Umsatzschwelle ganz abzuschaffen bzw. sie zumindest auf 50 Millionen Euro - und damit auf den Stand von vor dem GKV-FinStG - anzuheben. Zudem sollte die Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises erfolgen.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 11.11.2024
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes
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BT-Drs. 20/11561
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (9):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die ATSE setzt sich dafür ein, die Marktexklusivität bei Orphan Drugs nicht zu verkürzen. Auch eine Konditionalität zur Erlangung der „alten“ Marktexklusivität von zehn Jahren hält die ATSE für nicht zielführend. Darüber hinaus hält die ATSE eine rechtsverbindliche Definition eines „hohen ungedeckten medizinischen Bedarfs“ („high unmet medical need“ (HUMN)) für keine wirksame Lösung, um die Entwicklung neuer Orphan Drugs zu fördern. Auch eine Verknüpfung von Zugangsanforderungen mit Innovationsanreizen wird den Zugang von Patientinnen und Patienten zu Arzneimitteln nicht verbessern, ebenso wenig wie die Einführung einer „Global Orphan Marketing Authorization (GOMA)”.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
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28.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die ATSE setzt sich dafür ein, die Marktexklusivität bei Orphan Drugs nicht zu verkürzen. Auch eine Konditionalität zur Erlangung der „alten“ Marktexklusivität von zehn Jahren hält die ATSE für nicht zielführend. Darüber hinaus hält die ATSE eine rechtsverbindliche Definition eines „hohen ungedeckten medizinischen Bedarfs“ („high unmet medical need“ (HUMN)) für keine wirksame Lösung, um die Entwicklung neuer Orphan Drugs zu fördern. Auch eine Verknüpfung von Zugangsanforderungen mit Innovationsanreizen wird den Zugang von Patientinnen und Patienten zu Arzneimitteln nicht verbessern, ebenso wenig wie die Einführung einer „Global Orphan Marketing Authorization (GOMA)”.
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Therapie Seltene Erkrankungen (ATSE) am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
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15.10.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II
Wir stellen uns gegen eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Kriterien der Additionaliät und der Korrelation im Delegated Act der RED II für erneuerbare Gase nichtorganischen Ursprungs (RFNBOs) und betonen, dass gerade die Einhaltung des Additionalitätskriteriums ein zentraler Bestandteil für die langfristige Nachhaltigkeit und Glaubwürdigkeit der Energiewende in Deutschland, aber auch weltweit ist. Wir appelieren daher für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen und parallel dazu Maßnahmen zu ergreifen, die den schnellen und effizienten Ausbau zusätzlicher erneuerbarer Energiekapazitäten ermöglichen.
- Bereitgestellt von: Klima-Allianz Deutschland e.V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
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02.10.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Transparenzgesetz, KHVVG, Wissenschaftsgesetz, weitere Gesetzesvorhaben des BMG
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Lebendorganspende-Reform Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Medizinforschungsgesetz Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung Krankenhaustransparenzgesetz Konstruktive Verbesserungsvorschläge im Sinne einer optimalen Gesundheitsversorgung
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. am 11.11.2024
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Adressatenkreis:
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08.11.2024
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: