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18.614 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (18.614)
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Zu Regelungsvorhaben:
Ausgestaltung des neuen Wehrdienstmodells
Das DRK befürwortet ausdrücklich die Beibehaltung und Stärkung des Prinzips der Freiwilligkeit im Wehrdienstmodernisierungsgesetz. Gleichzeitig plädiert das DRK dafür, das Gesetz im Sinne einer ganzheitlichen Gesamtverteidigung auszugestalten, die auch den Zivil- und Katastrophenschutz als gleichrangigen Bestandteil berücksichtigt. Nur durch die enge Verzahnung militärischer und ziviler Strukturen, den Ausbau bestehender Freiwilligendienste sowie die klare gesetzliche Verankerung eines zivilen Ersatzdienstes kann eine moderne, resiliente und gesellschaftlich breit getragene Sicherheitsarchitektur entstehen.
- Bereitgestellt von: Deutsches Rotes Kreuz e.V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)
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BT-Drs. 21/1853
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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03.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Im August 2025 haben BaFin und Bundesbank ein Non-Paper zur Einführung eines Kleinbankenregimes in der EU verfasst. Unser Ziel ist es, dass dieser Vorschlag Eingang in die europäische Gesetzgebung findet (Änderung CRR und CRD). Dabei setzen wir uns dafür ein, dass übermäßige strenge Zugangskriterien vermieden werden, der Zutritt zum Kleinbankenregime freiwillig wäre (Opt-in) und die Verbundprivilegien bei der Berechnung der Leverage Ratio auch in einem Kleinbankenregime halten bleiben.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
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26.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Europäische Spar- und Investitionsunion (SIU) bzw. Kapitalmarktunion weiterentwickeln
Die Mitteilung der EU-Kommission zur Spar- und Investitionsunion (SIU) ( Kapitalmarktunion) beinhaltet viele Gesetzgebungsinitiativen für Banken und Finanzdienstleister. Wir setzen uns dafür ein, dass zukünftige Initiativen, die im Rahmen der SIU ergriffen werden, die europäischen Kapitalmärkte sowie die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Marktakteure stärken. Konkret fordern wir, dass die Kreditfinanzierung stärker berücksichtigt und die Bedingungen dafür verbessert werden, z.B. durch Abbau bürokratischer Regulierung. Zudem fordern wir die Einführung eines Kleinbankenregimes in der EU. Umstrittene Gesetzesvorhaben zur europäischen Einlagensicherung (EDIS) und der Kleinanlegerstrategie (RIS) sollten dagegen nicht weiterverfolgt werden und aus der SIU-Strategie ausgeklammert werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
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26.11.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Digitalen Euro sinnvoll umsetzen
Unser Ziel ist es, dass die Europäische Zentralbank (EZB) kein neues Zahlungssystem aufbaut und sich nur auf die Ausgabe eines Offline-Digitalen Euros fokussiert. Der Offline-Digitale-Euro sollte in privatwirtschaftliche Strukturen integrierbar sein und möglichst als Bargeld-Äquivalent ausgestaltet werden (niedriges Haltelimit, hohe Anonymität). Zudem sollte der Digitale Euro über die Apps und Systeme der europäischen Banken bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: Genossenschaftsverband Bayern e. V. am 15.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Abstimmung über den digitalen Euro im Bundestag bindend machen
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BT-Drs. 20/9133
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gestaltung der zukünftigen EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften im Sinne unabhängiger Prüfstellen
Das Inverkehrbringen von Produkten im EU-Binnenmarkt ist durch harmonisierte Rechtsvorschriften geregelt, unter anderem auf Basis des New Legislative Frameworks. Ein Grundpfeiler dieser EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften ist der risikobasierte Ansatz, nachdem die anzuwendenden Anforderungen und Prüfverfahren dem vom Produkt ausgehenden Risiko entsprechen müssen. Für Produkte mit einem hohem Risiko sieht der EU-Gesetzgeber dabei eine verpflichtende Einbindung von unabhängigen Prüfstellen, sogenannten Notifzierten Stellen, vor. Ziel der Interessensvertretung ist es, bei der Schaffung von neuen und bei der Überarbeitung von bestehenden Harmonisierungsrechtsvorschriften auf ein hohes Produktsicherheitsniveau und eine risikoadäquate Einbindung von Notifizierten Stellen hinzuwirken.
- Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 15.12.2025
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Adressatenkreis:
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30.09.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) überführt die Vorgaben der europäischen NIS2-Richtlinie in deutsches Recht. Die Regelungen betreffen eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere solche, die als kritische Infrastrukturen gelten. Mit dem Gesetz werden die Anforderungen an die IT-Sicherheit deutlich verschärft und auf weitere Sektoren ausgeweitet. Das Ziel ist die Erhöhung der Cybersicherheit sowie der nationalen Sicherheit im Bereich der kritischen Infrastrukturen durch angemessene Vorgaben und Anforderungen für die Hersteller von Windenergieanlagen.
- Bereitgestellt von: Siemens Energy Global GmbH & Co. KG am 14.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
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BT-Drs. 21/1501
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin]
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18.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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23.07.2025
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Förderung eines wettbewerbskonformen Übergangs von Kupfer- auf Glasfasernetze
Die Interessenvertretung bezieht sich auf die Kupfer Glasfaser Migration und zielt darauf ab, eine diskriminierungsfreie Abschaltung des Kupfernetzes sicherzustellen, indem die Bundesnetzagentur vor den ersten Abschalteanträgen ein Regulierungskonzept mit objektiven Kriterien für die Aufhebung von Regulierungsverpflichtungen nach § 34 TKG festlegt und die Abschaltung auch in von Wettbewerbern ausgebauten Gebieten ermöglicht.
- Bereitgestellt von: BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
-
14.11.2025
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
Kernforderungen enthalten: - Rechtliche Erleichterungen: Flexiblere Bauvorschriften, weniger Normen, einfachere Fachkundigkeitserklärung - Bau & Förderung: Weniger Schallschutz, serielles/modulares Bauen zulassen, verlässliche Zuschüsse und steuerliche Anreize - Nachhaltigkeit & Energie: Vereinfachte QNG-Zertifizierung, feste Grenzwerte statt Referenzgebäude im GEG
- Bereitgestellt von: Stadtwerke München GmbH am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Referentenentwurf (BMWSB): Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) [alle SG hierzu]
-
Referentenentwurf (BMJV):
Eckpunkte für ein Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
In § 68 FamFG soll die Möglichkeit zugelassen werden, in der Beschwerdeinstanz von bestimmten Verfahrenshandlungen absehen zu können, wenn eine Beschwerde offensichtlich unbegründet ist.
- Bereitgestellt von: Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e. V. (DRB) am 12.12.2025
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Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Wiederherstellung von Rechtssicherheit für Stromlieferungen innerhalb von Kundenanlagen
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/1497
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
25.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Systemdienliche Weiterentwicklung der Innovationsausschreibungen durch Ergänzung von „Resilienz“-Anforderungen im Sinne des "Net Zero Industry Acts" und bessere Systemintegration der Batteriespeicher durch Vorgaben an deren Dimensionierung, eigene "Resilienz"-Kriterien und erlaubten Betrieb in der "Abgrenzungsoption" des "Stromspitzengesetzes"
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.08.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachungen und Kostensenkung des Netzanschlusses
'Vereinfachungen und Kostensenkung des Netzanschlusses durch mehr Transparenz, Reservierungsmechanismen, Digitalisierung und Überbauung etc.
- Bereitgestellt von: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V. am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
12.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Patientengerechte sektorenübergreifende akut- und notfallmedizinische Versorgung
Kernforderungen der Ärzteschaft zu Strukturaufbau und Ausgestaltung der Akut- und Notfallversorgung, die sowohl den ambulanten Bereich einschließlich des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes und den stationären Bereich einschließlich der Notaufnahmen als auch den Rettungsdienst betreffen. Diese Strukturen müssen gestärkt und sinnvoll miteinander vernetzt werden, um eine bedarfsgerechte Versorgungssteuerung zu erreichen. Insbesondere wird auch eine umfassende Einbindung der Ärztinnen und Ärzte auf Bundes- und Landesebene in den Reformprozess und dessen Umsetzung gefordert. Ziel ist es, die Positionen der Ärzteschaft in die Diskussionen zur Notfallreform und in den laufenden Gesetzgebungsprozess einzubringen und so einen konstruktiven Beitrag zur Ausgestaltung zu leisten.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
04.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz schwangerer Ärztinnen; Umsetzung und Weiterentwicklung Mutterschutzgesetz
Ziel der Übersendung des Beschlusses Ic-127 des 129. Deutschen Ärztetages 2025 ist, dass die o. g. Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Anregungen im Beschluss aufgreifen und in konkrete politische Maßnahmen umsetzen, um schwangere Ärztinnen in der Ausübung ihrer Berufstätigkeit und bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten zu unterstützen. Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium hat nach Auffassung von Ärztinnen nicht die erhofften Verbesserungen herbeigeführt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Gleicher Steuerbonus für alle, die im Alter aktiv arbeiten. Keine Ausgrenzung von Selbständigen.
Ziel ist es, die Aktivrente vollständig statusneutral auszugestalten und alle Formen aktiver Erwerbstätigkeit im Rentenalter steuerlich gleich zu behandeln. Dies schafft Gerechtigkeit, stärkt die Selbständigkeit, erhöht die Wirksamkeit der Reform und verhindert neue systemische Ungleichheiten.
- Bereitgestellt von: Bund der Selbständigen/Gewerbeverband Deutschland e.V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
27.11.2025
-
Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
28.11.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zu einer Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge
Wir sprechen uns für eine baldige Reform der geförderten privaten Altersvorsorge aus, u.a. durch eine Abschaffung der bisherigen Garantievorgaben und Ermöglichung eines Altersvorsorgedepots, eine Entbürokratisierung der Antrags- und Zulagenverfahren und eine Öffnung der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge für alle Erwerbstätigen.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
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17.12.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundestag:
-
Gremien [alle SG dorthin];
-
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Praxisnahe Durchführung der FuelEU Maritime (FEUMG)
Es braucht schnellstmöglich Klarheit und Sicherheit bezüglich eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1805). Konkret wirkt en2x darauf hin, die folgenden Punkte zu adressieren: Eine Pflicht zur Landstromnutzung ab 2030 auch für Häfen, die nicht den Anforderungen des Artikel 9 der Verordnung (EU) 2023/1804 unterliegen, sofern eine Landstromanlage vorhanden ist, übersteigt die Mindestvorgaben der EU-Verordnung. Die aus FuelEU-Strafzahlungen gewonnene Einnahmen sollen zweckgebunden ausschließl. für Maßnahmen im Seeverkehrssektor genutzt werden. Die Höhe der THG-Quotenpflicht für die Schifffahrt muss einheitlich festgelegt werden, um für dt. Kraftstofflieferanten Wettbewerbsnachteile ggü. Anbietern aus den europ. Nachbarländern zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1805 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über die Nutzung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Kraftstoffe im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (Gesetz zur Durchführung der FuelEU Maritime - FEUMG) (Vorgang) [alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
20.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
-
BT-Drs. 21/1866
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
30.10.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Im laufenden „Vierten Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften“ wird, zusätzlich zu technischen Anpassungen (App-Einbuchung, Datenübermittlungen, turnusmäßige Reklassifizierung von CO2-Emissionsklassen), die Mautbefreiung für emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge (Batterie- und Wasserstoff-Lkw) bis zum 30. Juni 2031 fortgeführt. en2x setzt sich für eine technologie-neutrale Ausgestaltung der Mautregelung ein, die erneuerbare bzw. CO2-neutrale Kraftstoffen als Option zur Senkung der Emissionen im Straßenverkehr berücksichtigt.
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
-
BT-Drs. 21/1861
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
28.10.2025
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Trianel setzt sich ein für die Aufstockung der vorgesehenen Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten über 10 GW hinaus. Das Ausschreibungsdesign muss zügig vorgelegt werden und die öffentliche Konsultation zur Kraftwerksstrategie eingeleitet werden. Planungs- und Genehmigungsverfahren für die H2-ready-Gaskraftwerke müssen beschleunigt werden. Zudem wirbt sie dafür, dass der Kapazitätsmarkt technologieoffen gestaltet, wird
- Bereitgestellt von: Trianel GmbH am 12.12.2025
-
Adressatenkreis:
-
10.12.2025
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (6):
- Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG
- Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG
- Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG
- Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
- Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
- Trianel Windkraftwerk Borkum II GmbH & Co. KG
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Erweiterung Kompetenzen der Pflegefachpersonen, Weiterentwicklung SGB XI
Erweiterung und Stärkung der Kompetenzen von Pflegefachpersonen, Heilkundeausübung von Pflegefachpersonen, Flexibilisierung Leistungsrecht SGB XI, Beschleunigung und Entbürokratisierung von Pflegesatzverfahren, Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung für pflegebedürftige Menschen
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz -
BT-Drs. 21/1511
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege
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BT-Drs. 20/14988
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.10.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Standorte der Integrierten Notfallzentren (INZ) in Planungsverantwortung der Länder übergeben, separates INZ-Budget, klare Trennung Terminservicestellung und Akutleitstelle.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung -
BT-Drs. 20/13166
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung
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BR-Drs. 379/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Anpassungen zur Verbesserung der praktischen Umsetzung des KHVVG
Reform der Vorhaltevergütung, Verbesserung der Standortdefinition, Versorgung ländlicher Raum, Definition Fachkrankenhäuser, praxisgerechte Ausgestaltung Hybrid-DRGs, Wegfall Bundes-Klinik-Atlas.
- Bereitgestellt von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.12.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BT-Drs. 21/2512
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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11.12.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben: