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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (18.899)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen setzten uns dafür ein, dass im Zuge der Kraftwerksstrategie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gewährleisten, dass neue Anlagen und solche, die von einem kommenden Kapazitätsmechanismus bzw. einem zukünftigen Kapazitätsmarkt umfasst werden, an solchen Standorten errichtet werden, die für das Stromsystem besonders relevant sind. Unter dieser Voraussetzung müssen diese Standorte bei den Ausschreibungen der geplanten Kraftwerksstrategie ein level-playing-field vorfinden. Konkret kann dies z.B. durch die Implementierung eines Netzfaktors bzw. einer lokalen Komponente in den Ausschreibungen erreicht werden. Erhalten sollen dies Anlagen an Standorten, die heute und perspektivisch positiv redispatcht werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen setzten uns dafür ein, dass im Zuge der Kraftwerksstrategie Rahmenbedingungen geschaffen werden, die gewährleisten, dass neue Anlagen und solche, die von einem kommenden Kapazitätsmechanismus bzw. einem zukünftigen Kapazitätsmarkt umfasst werden, an solchen Standorten errichtet werden, die für das Stromsystem besonders relevant sind. Unter dieser Voraussetzung müssen diese Standorte bei den Ausschreibungen der geplanten Kraftwerksstrategie ein level-playing-field vorfinden. Konkret kann dies z.B. durch die Implementierung eines Netzfaktors bzw. einer lokalen Komponente in den Ausschreibungen erreicht werden. Erhalten sollen dies Anlagen an Standorten, die heute und perspektivisch positiv redispatcht werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (2):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Wir setzen uns für Rahmenbedingungen ein, die Investionen in steuerbare Kraftwerkskapazität wahrscheinlich machen. Zu diesem Zweck fordern wir eine rasche und beihilferechtlich abgesicherte Umsetzung der StromVKG. Wir drängen auf einen stabilen Planungshorizont, auf technischen Realismus und auf eine Ausgestaltung die finanzierbar ist. Die Brennstoffrisiken müssen beherrschbar bleiben. Die Sicherheitsleistung darf nicht zu hoch, Pönalen und Rückforderungsansprüche müssen begrenzt werden.

    • Bereitgestellt von: STEAG GmbH am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Weiterentw. eigener fachgebietsspezif. LG, Stärkere Berücksichtg. d. Kinderorthop. u. -unfallchir. b. Neuausrichtg. d. kindermed. Strukturen i. R. d. Krhs.Reform, Sicherstellg. einer flächendeckenden Versorg., Optimierg. d. Krhs.Strukturen, um effekt. u. effiz. Pat.Versorg. zu gewährl., Forderg. nach angemessenen person. u. struktur./techn. Ressourcen, Anerkenng. d. unabdingb. Bedeutg. v. spezial. Fachkl. u. Fortbestand dieser, Unbedingte Förderg. d. ärztl. Aus- u. Weiterbildg. z. Sicherg. d. erforderlichen Qualität in d. zukünftigen ärztl. Versorg, Sachgerechte, kostendeckende Finanzierg. u. angemessene Vergütg. d. orthop./unfallchir. Leistung., Schaffg. v. angemessenen Rahmenbed. hins. d. interdiszipl. Zusammenarbeit z. Gewährleistg. einer ganzheitl. u. interdiszipl. Versorg.

    • Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
      2. BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das Ziel, eine Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen – mit und ohne Beeinträchtigungen – zu gestalten und Hilfen aus einer Hand für Familien zu bieten, wird seit vielen Jahren eingefordert und von der Fachwelt breit getragen. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurden erste Weichen gestellt. In § 108 SGB VIII ist gesetzlich normiert, dass ein weiteres Bundesgesetz im Rahmen der dritten Reformstufe spätestens zum 1. Januar 2027 verabschiedet sein muss, um die weitere Ausgestaltung zum 1. Januar 2028 zu regeln.

    • Bereitgestellt von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 16.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/14343 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
    • Adressatenkreis:
      • 02.10.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
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