Regelungsvorhaben

CBAM so ausgestalten, dass das Instrument wirkt. So lange müssen die Freizuteilungen im ETS erhalten bleiben.

Angegeben von:
thyssenkrupp Steel Europe AG (R001828) am 27.06.2024

Beschreibung:
CBAM Reform greift zu kurz: Stahlintensive Derivate sind weitgehend ausgenommen, CO2-freie Importe weiterverarbeiteter Güter ermöglicht. Es fehlt eine vollständige Exportentlastung von EU-ETS-bedingten CO2-Kosten. Folge: europäische Hersteller verlieren internationale Marktanteile. Umgehung durch Resource Shuffling droht, ohne globale Emissionen zu senken. CBAM muss daher dringend weiterentwickelt werden. Zentral: Fortführung der Freizuteilungen bis zur tatsächlichen Wirksamkeit des CBAM (kein Abschmelzen der Freizuteilung durch CBAM-Faktor), Ausweitung des Scopes auf zentrale Downstream Produkte (stahlintensive Derivate), eine voll wirksame Exportlösung, robuste Anti Umgehungsregelungen mit hohen Standardwerten für relevante Drittstaaten

Betroffene Interessenbereiche (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (5)

  1. SG2406260174 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 03.06.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

  2. SG2503270084 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

  3. SG2503310283 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 07.02.2025 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

  4. SG2510200015 (PDF - 5 Seiten)

    Adressatenkreis:

  5. SG2602020010 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

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