Stellungnahmen/Gutachten

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (23.022)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Angesichts der Bedrohungslage schnell und konzentriert gehandelt werden. Die notwendige schnelle Herstellung von ziviler und militärischer Verteidigungsbereitschaft mit einhergehendem Aufbau und Resilienzausbau der zugehörigen Infrastruktur benötigt Holzpackmittel für die Bereitstellung von Material, Munition, Waffen, medizinischen Geräten, uvm. Dazu müssen entsprechende finanzielle Mittel für Militär, Industrie und Blaulichtfamilie bereitgestellt, Produktions-Genehmigungsverfahren für Holzpackmittel im Bereich Rüstung beschleunigt, Berichtspflichten und Bürokratie deutlich reduziert, eine neuen Gebäudeklasse „V“ (wie Verteidigung oder Versorgung) eingeführt und Wald-Flächenstilllegungen und Förderungen der Holzenergie gestoppt werden.

    • Bereitgestellt von: Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung (HPE) e. V. am 01.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die in der Anlage 1 zu § 135 e Leistungsgruppen und Qualitätskriterien berücksichtigen zum einen nicht alle Leistungsgruppen. Zum anderen werden die Auswahlkriterien bei der personellen Ausstattung allein nach den ärztlichen Leistungserbringern ausgerichtet. Einige Leistungen werden aber durch dafür entsprechend qualifizierte Gesundheitsfachberufe wie beispielsweise Medizinische Technologinnen und Technologen (drei humanmedizinische Richtungen) erbracht, denen die medizinisch-technische Durchführung zur eigenverantwortlichen Ausführung vorbehalten ist. Dies muss Berücksichtigung finden. Wir empfehlen außerdem Personaluntergrenzen für die Gesundheitsfachberufe einzuführen, um die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin Deutschland e.V. DVTA am 01.09.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 21/2512 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform - (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
    • Adressatenkreis:
      • 19.08.2025

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Verordnungsentwurf enthält zahlreiche steuerliche Regelungen aus unterschiedlichen Verordnungen, bei denen sich fachlich notwendiger Anpassungsbedarf ergeben hat. Für den DFV sind die Normierung einer rechtssicheren und einheitlichen Vorgehensweise bei der Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück sowie die Ergänzung der Kriterien für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer von Relevanz. Ziel ist es, bürokratische Lasten für Ferienimmobilienbesitzer zu minimieren und zu gewährleisten, dass diese qualifizierte Gutachten erhalten können, um ihre Rechtsansprüche durchsetzen zu können, indem der Kreis qualifizierter Gutachter ausgeweitet und die Vorortbegutachtung durch qualifizierte Dritte ermöglicht wird.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Ferienhausverband e.V. am 29.08.2025
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 626/25 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtssicherheit im Wege eines vorab festgestellten Bestehens einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist derzeit nur im Rahmen einer verbindlichen Auskunft möglich. Ein allgemeines Verfahren oder eine Verpflichtung der Finanzverwaltung zur Feststellung des Bestehens / Nichtbestehens / der Beendigung einer Organschaft ist insofern weder im Gesetz noch verwaltungsseitig vorgesehen. Ebenso wenig ist nach den bestehenden gesetzlichen Regelungen ein Antragsrecht für das Bestehen oder Nichtbestehen einer umsatzsteuerlichen Organ-schaft verwirklicht. Wir setzen uns deshalb für die Einführung eines gesetzlich geregelten Antragsverfahrens bei der umsatzsteuerlichen Organschaft ein.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit Februar 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) für alle Online-Plattformen in der Europäischen Union. Diese kommen ihren Pflichten nur unzureichend nach. Illegale Inhalte bleiben sichtbar, demokratische Debatten werden geschwächt. Mehr und mehr Menschen trauen sich aufgrund von digitaler Gewalt nicht mehr, ihre Meinung im Netz zu äußern. Deshalb soll die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde personell und finanziell gestärkt werden. Die Umsetzung des DSA soll als politische Priorität auf die Agenda gesetzt. Gleichzeitig sollten zivilgesellschaftliche Akteure, die systemische Risiken von Online-Plattformen erforschen, gezielt unterstützt werden, um Umsetzungsdefizite sichtbar zu machen und entsprechende Beschwerden bei den Aufsichtsbehörden einzureichen.

    • Bereitgestellt von: HateAid gGmbH am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BGH hat im Mai 2025 auf Grundlage eines zuvor ergangenen Urteils des EuGHs zur Kundenanlage entschieden. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit wenig Kosten verursachende Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe, Industrie und Kommunen. Sie gefährdet zudem das Fundament der bewährten betrieblichen Praxis, da die Konstrukte nun als regulierte Verteilnetze gelten könnten. Dadurch drohen massive wirtschaftliche Verwerfungen. Dies belastet und gefährdet sowohl Energiewende und Klimaschutz als auch die Wettbewerbsfähigkeit vieler Unternehmen. Die Bundesregierung muss hier zeitnah für mehr Rechtssicherheit sorgen.

    • Bereitgestellt von: vedec Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V. am 29.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 27.08.2025

        • Bundesregierung:

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