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241 Stellungnahmen/Gutachten (SG) zur Suche nach »"LobbyRG"« gefunden

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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (241)

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Berichterstatter Reform LobbyRG) Berlin, 24.01.2025 ..., ...Überzogene Umsetzung des LobbyRG durch die registerführende...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Schwerwiegend ist ebenso, dass das LobbyRG weder in datenschutz-...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 06.202 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vfa strebt Verfahrensverbesserungen bei den Genehmigungsverfahren zu Tierversuchen an, um die am Standort Deutschland bestehenden Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten zu adressieren. Zudem soll eine Rechtsunsicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Forschungseinrichtungen klargestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Verband der Chemischen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000476..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 29.02.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender..., ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender..., ...www.vik.de Registernummer nach LobbyRG: R002055 Vorsitzender...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 05.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Verfahrensverbesserungen bei den Genehmigungsverfahren zu Tierversuchen müssen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf angegangen werden. Änderungen des § 17 erweitern den Tatbestand des Tötens ohne vernünftigen Grund, ohne die bestehende Rechtsunsicherheit in diesem Bereich auszuräumen. Hier muss für alle Beteiligte eine klare Rechtssicherheit erreicht werden.

    • Bereitgestellt von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Verband der Chemischen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000476..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 29.02.2024 ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ..., ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verboten im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich

    • Bereitgestellt von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 17.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ..., ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der vfa strebt Verfahrensverbesserungen bei den Genehmigungsverfahren zu Tierversuchen an, um die am Standort Deutschland bestehenden Wettbewerbsnachteile im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten zu adressieren. Zudem soll eine Rechtsunsicherheit für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Forschungseinrichtungen klargestellt werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
      2. BT-Drs. 20/12719 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
    • Adressatenkreis:
      • 10.06.2024

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Verband der Chemischen..., ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000476..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 07.06.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Bei der Schaffung eines neuen Institutes für öffentliche Gesundheit sieht der vfa das Risiko, dass durch eine nicht sachgerechte Trennung und Schaffung von Doppelstrukturen Reibungsverluste entstehen. Die Zuständigkeiten hinsichtlich Infektionsschutz und Schutzimpfungen sollten in allen Bereichen zielführend ausgestaltet werden. RKI und STIKO sind mit notwendigen Mitteln und Kompetenzen auszustatten, um zukünftig die Verantwortung für den Infektionsschutz dort vollumfänglich zu bündeln – eine Trennung der Laienkommunikation über das BIPAM sollte aus Sicht des vfa vermieden werden.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 04.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/12790 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit
    • Adressatenkreis:
      • 14.10.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 10.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...accordance with the German LobbyRG (registration number ..., ...in accordance with § 5 LobbyRG. Version 25th June 2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Vermeidung von Eingriffen in die Privatautonomie durch weitgehende Einschränkungen bei der Vereinbarung von Zahlungsfristen und Verbote im Hinblick auf Verzichte auf Verzugszinsen, die zur Erhöhung von Insolvenzrisiken führen. Vermeidung von unnötigem Bürokratieaufbau durch die Einrichtung von Durchsetzungsbehörden zur Kontrolle des Zivilrechtsverkehrs. Vermeidung von Unklarheiten im Anwendungsbereich.

    • Bereitgestellt von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 25.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 20.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ..., ...ist ein nach § 2 Abs. 1 LobbyRG im Lobbyregister mit ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 07.2024...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 07.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Amgen GmbH setzt sich dafür ein, dass die Versorgungssituation für Herz-Kreislauf-Erkankungen in Deutschland verbessert werden. Dafür ist eine umfassende nationale Herz-Kreislauf-Strategie notwendig.

    • Bereitgestellt von: Amgen GmbH am 06.11.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG)
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemas LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach ˜ 5 LobbyRG. Stand 07.2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Interessenvertretung im Rahmen der Koalitionsverhandlungen in relevanten politischen Handlungsfeldern (Bürokratieabbau, Qualitätsinfrastruktur, Digitalstandort, Nachhaltigkeit, Produktsicherheit, Mobilitätswende und Fachkräftemangel) mit dem Ziel stabile, verlässliche und innovationsfördernde Rahmenbedingungen zu schaffen, die die Rolle unabhängiger Prüforganisationen als Garanten von Sicherheit, Qualität und Vertrauen stärken und den Wirtschaftsstandort Deutschland sichern.

    • Bereitgestellt von: TÜV-Verband e.V. am 02.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhaltenskodex gem. § 5 Abs. 5 LobbyRG finden Sie hier....
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. Stand 12.2024 ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der Fußabdruck in der GGO der Bundesregierung soll mit konkreten Vorgaben zur Praxis ergänzt werden, um eine einheitliche Umsetzung sicher zu stellen. Perspektivisch fordert Transparency Deutschland eine gesetzliche Verankerung und inhaltliche Ausweitung des Fußabdrucks.

    • Bereitgestellt von: Transparency International Deutschland e.V. am 12.08.2025
    • Adressatenkreis:
      • 21.07.2025

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...im Lobbyregistergesetz (LobbyRG) ausgearbeitet, der die..., ...eine Nachschärfung des LobbyRG sowie die Einführung ..., ...Während die Reform des LobbyRG im Herbst 2023 verabschiedet..., ...Interessenvertreter im Zuge der LobbyRG-Reform 2023 erheblich..., ... existiert analog beim LobbyRG. Hier müssen die Interessenvertreter..., ...orientiert. Er sollte im LobbyRG geregelt sein. Zudem sollte im Gegensatz zum LobbyRG die Dokumentationspflicht...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hofgartenstraße...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW unterstützt die Anpassung des § 35e EnWG, wonach die Erhebung der Gasspeicherumlage künftig nur noch auf inländische RLM- und SLP-Entnahmestellen begrenzt wird. Dabei fordert der BDEW, die Befreiung von Gasspeichern und Speicheranschlusspunkten ausdrücklich gesetzlich klarzustellen. Er weist zugleich auf mögliche Preissteigerungen für Letztverbraucher hin und fordert stabile rechtliche Rahmenbedingungen bis zum Auslaufen der Speicherumlage gemäß § 35a ff. EnWG, um Planungssi-cherheit für Marktakteure zu gewährleisten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 19.12.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWK) (20. WP): Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 19.03.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000108 Referenzen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 20.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000108 Referenzen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Zur Verbesserung und Beschleunigung der Entwicklung von Arzneimitteln vertritt der vfa in Bezug auf die EU-Ratsposition zum EU-Kommissionsvorschlag nachfolgende Positionen: - In Bezug auf Genomdaten wird anstatt eines Opt-in- ein Opt-out-Mechanismus präferiert. - Kein feingranularer Opt-out nach Nutzungszwecken - Sicherstellung der Rechte am geistigen Eigentum und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Konstrukt der „Zugangsstellen für Gesundheitsdaten“ (HADB) - Die Bewertung und Sicherstellung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie die Freigabe von Daten soll weiterhin in letzter Konsequenz bei den entsprechenden Dateninhabern/ Unternehmen liegen.

    • Bereitgestellt von: Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) am 27.06.2024
    • Adressatenkreis:
      • 01.03.2024

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R000762..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMUV hat am 18.06.2024 den Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) vorgelegt und gleichzeitig mit dem Beginn der Ressortabstimmung eine Stakeholder-Konsultation gestartet. Bau und Gebäude bilden einen der schwerpunktmäßig betrachten Sektoren. Die zukünftigen politischen Rahmenbedingungen für Kreislaufwirtschaft sind wichtig für die Nachhaltigkeitsstrategie von Heidelberg Materials. Daher hat Heidelberg Materials Deutschland in einer Stellungnahme Empfehlungen zu ausgewählten Aspekten formuliert.

    • Bereitgestellt von: Heidelberg Materials AG am 10.07.2024
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUV) (20. WP): Entwurf einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS)
    • Adressatenkreis:
      • 09.07.2024

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß LobbyRG, Registernummer R001318..., ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG zusätzlich ihren unternehmenseigenen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Verhaltenskodex gem. § 5 LobbyRG und den Verhaltenskodex...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) 2) Der ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 02.01.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000198 Referenzen...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 01.10.2025
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSC-DE-000198 Referenzen...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...accordance with the German LobbyRG (registration number ..., ...in accordance with § 5 LobbyRG. Version 24th July 2024...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Im Vergleich zur exzellenten Akutversorgung des Schlaganfalls bestehen hierzulande im Bereich der Schlaganfallnachsorge Tendenzen der Unter- und Fehlversorgung. Besonders gravierend ist dies in der oft unzureichenden Versorgung von Schlaganfallpatient*innen mit assoziierter spastischer Bewegungsstörung. Ipsen setzt sich für die Umsetzung struktureller Lösungsansätze durch Politik und Selbstverwaltung ein. Dazu zählen u.a. die flächendeckende Etablierung integrierter Versorgungsstrukturen zur Gewährleistung einer multidisziplinären, interprofessionellen und sektorenübergreifenden Schlaganfallnachsorge, die Implementierung eines nachsorgenden Überleitungs- und Entlassmanagements, sowie die Überführung des Patientenlotsen-Konzepts in die Regelversorgung.

    • Bereitgestellt von: Ipsen Pharma GmbH am 14.06.2024
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreter gemäß LobbyRG (Registernummer R005693..., ...Interessenvertretung nach § 5 LobbyRG. CRSCDE000108...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für Änderungen an den von der Bundesnetzagentur vorgeschlagenen Festlegungen im Rahmen des NEST-Prozesses ein. Er fordert insbesondere eine umfassende OPEX-Anpassung auch für Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren sowie für Gasnetzbetreiber, eine dynamische Anpassung des Fremdkapitalzinssatzes an das aktuelle Marktniveau und den Verzicht auf die geplante Destabilisierung des Effizienzvergleichs. Zudem lehnt der BDEW die Anwendung eines fixierten 7-Jahresdurchschnitts zur Zinsermittlung sowie die Verkürzung des Abbaupfads auf drei Jahre ab. Ziel ist es, die Investitions- und Leistungsfähigkeit der Netzbetreiber zu erhalten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.09.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW fordert die Einführung einer europäischen Wasserstoff-Allianz als Zusammenschluss von EU-Mitgliedstaaten, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft wirksam zu unterstützen. Die Allianz soll sich für eine ambitionierte, technologieoffene und umsetzungsorientierte H2-Politik auf EU-Ebene einsetzen. Ziel ist die Überarbeitung regulatorischer Hürden, die Stärkung internationaler H2-Partnerschaften sowie der Aufbau einer grenzüberschreitenden Infrastruktur. Der BDEW sieht die Allianz als strategisches Instrument zur Förderung von Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Energiesouveränität in Europa an.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 30.06.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Interessenvertreterin gemäß §5 LobbyRG (R002061) Hansastraße...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Positiv sind dass die Nutzung der Geothermie jetzt von Außenbereichsprivilegierung erfasst wird und die Klarstellung, dass Elektrolyseure Hauptanlagen in Gewerbegebieten und in Industriegebieten ohne Größenbegrenzung werden. Nachbesserungsbedarf besteht bei den Möglichkeiten für Gemeinden, zusätzliche Flächen für die Windenergie auszuweisen und bei der Privilegierung im Außenbereich für weitere Anlagen, bspw. Elektrolyseure, Speicher, H2. Zudem braucht es den Vorzug für Leitungen (Strom, Gas) bei konkurrierenden Planungen und es müssen rechtliche Hindernisse bei der Planung ausgeräumt werden.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 03.12.2024
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...Unternehmen sind nach §2, I LobbyRG im Lobbyregister beim..., ...Verhaltenskodex nach §5, II LobbyRG....
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Der BDEW setzt sich für eine Aussetzung der Green Claims RiLi ein, um zunächst die Folgen und Ergebnisse der EmpCo RiLi zu monitoren. Jedenfalls setzt sich der BDEW gegen ein ex-ante-Zertifizierungsverfahren ein, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Dies würde auch die Innovationsanreize für ökologisch engagierte Unternehmen schwächen, da sie Nachhaltigkeitsangaben nur dann kommunizieren dürften, wenn sie bereit wären, sich auf ein zeitaufwändiges und kostspieliges ex-ante-Zertifizierungsverfahren einzulassen. Wenn Unternehmen diesen Aufwand scheuen, fehlen den Verbrauchern wichtige Informationen, die sie benötigen, um nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 16.04.2025
    • Adressatenkreis:
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Füllstandsvorgaben für Gasspeicher (EU/D) waren in der konkreten Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs 2022 gerechtfertigt und haben zur Versorgungssicherheit beigetragen; sie wirken nun jedoch kontraproduktiv. Eine staatliche Marktintervention durch die gesetzlichen Vorgaben hat großen Einfluss auf das Marktverhalten und zeigt sich als Fehlanreiz in Bezug auf die saisonale Eindeckung und Speichernutzung. Es braucht Anpassungen, um Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit in Balance zu halten.

    • Bereitgestellt von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 27.02.2025
    • Adressatenkreis:
      • 20.02.2025

        • Bundesregierung:

          • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

    • Textinhalt der Stellungnahmes/des Gutachtens
      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
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      ...Aufgrund des § 5 Abs. 5 LobbyRG weisen wir darauf hin...
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      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
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      ...nach § 5 Absatz 3 Satz 1 LobbyRG, dem Verhaltenskodex ...
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