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19 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
zur Suche nach »"eKFV"« gefunden
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (19)
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
- Bereitgestellt von: Plattform Shared Mobility am 30.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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12.08.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geplant ist die Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. - Widerspruch gegen geplante Änderungen des rechtlichen Status von Elektrokleinstfahrzeugen. - Forderung nach einem Mindestabstand beim Überholen von Fußverkehr. Widerspruch gegen Erlaubnis in der StVO, E-Scooter auf Gehwegen abzustellen. - Keine Grünpfeil-Regelung für E-Scooter - Im Bußgeld-Katalog sollen die Sätze für das Befahren von Gehwegen steigen
- Bereitgestellt von: FUSS e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland am 11.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung)
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Adressatenkreis:
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06.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
eKF als Teil der Verkehrswende, aber Fokus auf aktive Mobilität und ÖPNV
- § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 14.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Die Verordnungsinitiative des BMDV sieht verschiedene Neuregelungen für die Nutzung sog. "E-Scooter". vor. Dazu gehört unter anderem, dass ab dem 1. Januar 2027 E-Scooter und andere sogenannte elektrische Kleinstfahrzeuge mit einem Blinker ausgestattet sein müssen. Auch die Sicherheitsanforderungen an die Batterien sollen angepasst werden. Die vorgesehenen neuen Anforderungen an Batterien sind aus Sicht des VDV für die Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen jedoch nicht ausreichend. In der VDV-Stellungnahme wird somit vorgeschlagen, die Maßgaben zu verschärfen bzw. hierfür die DIN EN 50604-1 als maßgebend festzuschreiben. Nur so kann das Sicherheitsniveau (bspw. Verhinderung von Akkubränden) in Bussen und Bahnen gewährleistet werden.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 14.08.2024
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Adressatenkreis:
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14.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Überarbeitung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede. Regelungen für das Abstellen von EKf auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sollten nicht dazu führen, das bestehende und künftige Angebot einzuschränken, welches Verbrauchern nachhaltig eine gesteigerte Mobilität ermöglicht.
- Bereitgestellt von: MSLGROUP Germany GmbH am 02.10.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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09.09.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu dieser Stellungnahme (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
eKF als Teil der Verkehrswende, aber Fokus auf aktive Mobilität und ÖPNV
- § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 30.06.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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12.06.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Bereitgestellt von: Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e. V. am 13.02.2025
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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BR-Drs. 159/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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02.08.2024
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (EKfV) steht nach 5 Jahren zur Novellierung an. Ausgangsbasis sind die Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen. Auf Basis der praktischen Anwendungserkenntnisse durch Anbieter von mietbaren EKf sollen Änderungen der Vorschriften zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit führen, wie etwa durch Einführung von Fahrtrichtungsanzeigern und der weitergehenden Gleichstellung mit Fahrrädern im Straßenverkehr zum Abbau von für Verkehrsteilnehmer nicht ersichtlichen Unterschiede (z.B. Verkehrszeichen bei der Nutzung von Geh- und Radwegen und Einbahnstraßen). Zudem soll die Regel zum jährlichen Wechsel der Versicherungskennzeichen wegen hoher Bürokratielasten für Flottenbetreiber geändert werden.
- Bereitgestellt von: Plattform Shared Mobility am 30.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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08.08.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
eKF als Teil der Verkehrswende, aber Fokus auf aktive Mobilität und ÖPNV
- § 10 - Nutzung von Verkehrsflächen: Die eKFV-Nutzung auf gemeinsamen Geh- und Radwegen (Zeichen 240), Gehwegen und Fußgängerzonen bewerten wir kritisch. - § 4 (1) 3 - Anforderungen an die Bremsverzögerung: Bezüglich der im Entwurf genannte Bremsverzögerung von “mindestens einen Verzögerungswert von 3,5 m/s2” möchten wir anmerken, dass dieser Wert von der geplanten Verschärfung der Anforderungen an Fahrradbremsen (geplanter Verzögerungswert von 5 m/s2) abweicht. Die unterschiedlichen Werte für eKF und Fahrräder sind aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. - Zu § 39 (7), Synopse - Verkehrszeichen „E-Bike“: Fahrzeuge der Kategorie L1-eA sind de facto nicht im Straßenverkehr zu finden, sodass dieses Zeichen keine praktische Anwendung findet
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 27.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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03.09.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung aufgrund der Evaluierung der Bundesanstalt für Straßenwesen; Aufnahme zusätzlicher Ausrüstungsvorschriften; Angleichung der Benutzung von Radverkehrsanlagen an den Radverkehr; Überführung der Verhaltensvorschriften in die StVO
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 12.09.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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08.08.2024
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Elektrokleinstfahrzeugeverordnung
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) regelt Elektrokleinstfahrzeuge (eKF), darunter auch von Bolt betriebene “E-Scooter”, in Deutschland. Das BMV hat im Sommer 2025 einen Entwurf für eine Anpassung der eKFV vorgelegt. Darin wird u.a. geregelt, dass für geteilte E-Scooter zukünftig grundsätzlich eine Sondernutzungspflicht gilt und zudem das Abstellen nur noch ausschließlich an festen Abstellorten gestattet wäre. Bolt hat das Ziel, dass Städte und Kommunen auch zukünftig selber entscheiden können, ob E-Scooter Sondernutzung oder Gemeingebrauch sind und ob das Parken der E-Scooter sowohl im Free-Float als auch im stationsbasierten Betrieb zulässig ist oder nicht.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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15.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle Elektrokleinstfahrzeugeverordnung und Straßenverkehrsordnung
Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung
- Bereitgestellt von: ZIV Zweirad-Industrie-Verband e.V. Die Fahrradindustrie am 24.09.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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04.08.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
punktuelle Anpassungen in der eKFV, Änderungen bezogen auf die technischen Anforderungen an Elektrokleinstfahrzeuge, Anpassung der Sicherheitsanforderung der Batterien, Anpassung der verhaltensrechtlichen Regelungen an den Radverkehr, Überfürhung der verhaltensrechtlichen Regelungen in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
- Bereitgestellt von: Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) am 26.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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07.07.2025
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle Elektrokleinstfahrzeugeverordnung und Straßenverkehrsordnung
Beibehaltung der grundsätzlichen Trennung zwischen Elektrokleinstfahrzeugen und Fahrrädern in der Straßenverkehrsordnung
- Bereitgestellt von: Zukunft Fahrrad e.V. am 20.08.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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24.07.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Bitkom begrüßt die Novelle grundsätzlich, weißt allerdings auf die Risiken des geplanten Parkverbots für nicht-stationsbasierte Sharing-Fahrräder und E-Scooter hin und setzt sich dafür ein, dass der Entwurf entsprechend angepasst wird.
- Bereitgestellt von: Bitkom e.V. am 28.07.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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18.07.2025
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Bundestag:
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Anpassung der technischen und der Sicherheitsanforderungen bei Elektrokleinstfahrzeugen (eKV); Überführung der verhaltensrechtlichen Regelungen bei eKF in die StVO; Interessenvertretung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von eKV
- Bereitgestellt von: BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V. am 28.03.2025
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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09.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bei der Anpassung der Vorschriften über Elektrokleinstfahrzeuge wie eScooter muss die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer/-innen zentrales Anliegen sein. Sowohl die Verkehrssicherheit der Nutzer von Elektrokleinstahrzeugen als auch der Fußgänger muss angemessen berücksichtigt werden. Das Nutzen von Gehwegen durch Elektrokleinstfahrzeuge erhöht die Unfallgefahr für sich und Fußgänger, daher sollten sie dort nicht fahren dürfen.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.08.2024
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMDV) (20. WP): Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
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Adressatenkreis:
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01.08.2024
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung von Bolt Angebot in den Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten
Die Regulierung von Mobilitätsanbietern in den Bereichen Mikromobilität, Taxi- und Mietwagenvermittlung sowie Carsharing auf kommunaler Ebene ist in Deutschland fragmentiert. Deshalb setzt sich Bolt mit Mitgliedern des Bundestages zusammen, um über konkrete Herausforderungen im Bereich der Regulierung in den jeweiligen Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten zu sprechen.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 26.06.2025
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Adressatenkreis:
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10.04.2025
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Unterstützung von Bolt Angebot in den Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten
Die Regulierung von Mobilitätsanbietern in den Bereichen Mikromobilität, Taxi- und Mietwagenvermittlung sowie Carsharing auf kommunaler Ebene ist in Deutschland fragmentiert. Deshalb setzt sich Bolt mit Mitgliedern des Bundestages zusammen, um über konkrete Herausforderungen im Bereich der Regulierung in den jeweiligen Wahlkreisen der Bundestagsabgeordneten zu sprechen.
- Bereitgestellt von: Bolt Services DE GmbH am 25.06.2024
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Adressatenkreis:
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18.04.2024
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben: