Regelungsvorhaben
Elektrokleinstfahrzeugeverordnung
Angegeben von:
Bolt Services DE GmbH (R003828)
am
25.06.2024
Beschreibung:
Die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV) regelt Elektrokleinstfahrzeuge (eKF), darunter auch von Bolt betriebene “E-Scooter”, in Deutschland. Das BMV hat im Sommer 2025 einen Entwurf für eine Anpassung der eKFV vorgelegt. Darin wird u.a. geregelt, dass für geteilte E-Scooter zukünftig grundsätzlich eine Sondernutzungspflicht gilt und zudem das Abstellen nur noch ausschließlich an festen Abstellorten gestattet wäre. Bolt hat das Ziel, dass Städte und Kommunen auch zukünftig selber entscheiden können, ob E-Scooter Sondernutzung oder Gemeingebrauch sind und ob das Parken der E-Scooter sowohl im Free-Float als auch im stationsbasierten Betrieb zulässig ist oder nicht.
- Personenverkehr [alle RV hierzu]
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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